Hintergrund zur Region
Hund in Nordrhein-Westfalen: Was wirklich gilt
Nordrhein-Westfalen ist das bevölkerungsreichste Bundesland Deutschlands – und trotzdem steckt hier mehr Natur, als die meisten ahnen. Wer morgens aus Köln oder Dortmund aufbricht, steht eine Stunde später in der Eifel, wo das Wasser in den Maaren noch still liegt und der Boden unter den Pfoten federt wie ein aufgerollter Teppich. Das Sauerland im Osten, der Teutoburger Wald im Norden, das Bergische Land zwischen Wupper und Rhein: NRW ist für Hunde dankbarer als sein Ruf.
Eine Eigenheit des Landes verdient gleich am Anfang Aufmerksamkeit. In NRW gilt die sogenannte 40/20-Regelung: Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimetern oder ein Körpergewicht von 20 Kilogramm erreichen, gelten als groß – und das zieht konkrete Pflichten nach sich, die weit über das hinausgehen, was in anderen Bundesländern gilt. Ein Labrador, ein Weimaraner, ein Golden Retriever: alle betroffen. Wer das nicht kennt, erlebt die erste Begegnung mit dem Ordnungsamt als böse Überraschung.
Leinenpflicht in NRW: drei Ebenen, die zusammenspielen
Das Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW) legt den Rahmen fest. Dazu kommen das Landesforstgesetz, das Landesnaturschutzgesetz und kommunale Ordnungsvorschriften. Wer nur eine Ebene kennt, kennt die halbe Wahrheit.
Ebene 1: Allgemeine Leinenpflicht für alle Hunde (§ 2 LHundG NRW)
Früh morgens, der Kölner Dom noch im Nebel, die Fußgängerzone leer. Trotzdem: Leine ran. In NRW müssen alle Hunde in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen mit vergleichbarem Publikumsverkehr angeleint sein, ebenso in öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen mit Ausnahme ausgewiesener Hundeauslaufbereiche sowie bei öffentlichen Versammlungen und Volksfesten. Die Leinenpflicht erstreckt sich außerdem auf alle öffentlichen Gebäude wie Rathäuser, Schulen und Kindertagesstätten.
Praxis-Tipp: Die Ausnahme sind ausgewiesene Hundeauslaufbereiche. Köln, Düsseldorf und Dortmund haben eigene Freilaufflächen – die Standorte wechseln, ein Blick auf die städtische Website lohnt sich vor dem Besuch.
Ebene 2: Zusätzliche Pflichten für große Hunde (§ 11 LHundG NRW)
Hier wird NRW zum Sonderfall in Deutschland. Eine weitere Regelung findet sich in § 11 LHundG NRW: Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg Gewicht müssen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen innerhalb bebauter Ortsteile immer angeleint sein. Nicht nur in der Fußgängerzone, sondern auf jedem Bürgersteig, an jeder Straßenecke im bebauten Gebiet. Unabhängig davon, ob der Hund brav bei Fuß geht.
Die Haltung eines solchen großen Hundes ist der zuständigen Behörde anzuzeigen, und große Hunde dürfen nur gehalten werden, wenn die Halterin oder der Halter die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzt, den Hund fälschungssicher mit einem Mikrochip kennzeichnet und für den Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Die Mindestdeckungssumme für Personenschäden beträgt 500.000 Euro, für Sachschäden 250.000 Euro.
Konsequenz spüren: Wer mit einem unangeleínten 25-Kilo-Hund durch Düsseldorf-Altstadt läuft, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Verstöße gegen die Leinenpflicht für alle, gefährliche und große Hunde sind nach § 20 LHundG NRW mit bis zu 100.000 Euro bußgeldbewährt. Das ist kein Tippfehler.
Ebene 3: Wald und Naturschutzgebiete
Im November, wenn das Laub auf den Forstwegen klebt und der Hund endlich Tempo machen möchte: § 2 des Landesforstgesetzes (LFoG) schreibt vor, dass Hunde im Wald außerhalb von Wegen nur angeleint mitgeführt werden dürfen – und das gilt das ganze Jahr über. Auf Forstwegen selbst ist Freilauf möglich, wenn der Hund sicher kontrollierbar ist – solange keine kommunale Vorschrift das einschränkt.
Dazu kommt eine saisonale Verschärfung: In NRW gilt vom 1. März bis 31. Juli laut dem Landesnaturschutzgesetz eine Leinenpflicht, insbesondere in europäischen Vogelschutzgebieten (§ 52). Ausgenommen sind Jagd- und Rettungshunde.
Noch strenger ist es im Nationalpark Eifel. Angeleinte Hunde sind dort willkommen – aber in diesem sensiblen Naturschutzgebiet besteht das ganze Jahr über und zu jeder Zeit Leinenpflicht. Dies ist in § 14 der Verordnung über den Nationalpark Eifel (NP-VO Eifel) geregelt. Freilauf, auch kurz, ist hier nicht vorgesehen.
Listenhunde in NRW: drei Kategorien, klare Regeln
Das Landeshundegesetz NRW unterscheidet zwischen gefährlichen Hunden, Hunden bestimmter Rassen und großen Hunden. Ein Verbot gibt es für keine Rasse – aber die Hürden für bestimmte Hunde sind hoch.
Kategorie 1 – Gefährliche Hunde (§ 3 LHundG NRW): Als gefährliche Hunde gelten Hunde der Rassen Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander und deren Kreuzungen mit anderen Hunden. Die Haltung ist grundsätzlich erlaubnispflichtig (§ 4 LHundG NRW), und neue Haltungen dürfen nur bei Vorliegen eines besonderen privaten oder öffentlichen Interesses erlaubt werden. Grundsätzlich ist keine Hunderasse in NRW verboten, es gilt jedoch ein Zuchtverbot für Rassen der Kategorie 1.
Kategorie 2 – Hunde bestimmter Rassen (§ 10 LHundG NRW): Dazu zählen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Für diese Hunde gelten Leinen- und Beißschutzgebot. Für die Haltung wird ebenfalls eine Erlaubnis benötigt. Diese Erlaubnis kann jedoch auch ohne Nachweis eines besonderen Interesses erteilt werden.
Befreiung vom Maulkorbzwang: Wer seinen Listenhund vom Maulkorbzwang befreien lassen möchte, muss dessen Ungefährlichkeit in einer Verhaltensprüfung nachweisen. Diese Prüfung kostet zwischen 50 und 100 Euro, die Befreiung vom Maulkorbzwang weitere 25 Euro.
Im Zweifel trägt der Halter die Beweislast: Kreuzungen sind Hunde, bei denen der Phänotyp einer der genannten Rassen deutlich hervortritt. In Zweifelsfällen hat die Halterin oder der Halter nachzuweisen, dass eine Kreuzung nicht vorliegt.
Hundesteuer und Anmeldung in NRW
Die Hundesteuer ist Ländersache der Kommunen – und in NRW zeigt sich, wie weit die Spannbreite geht. Düsseldorf liegt bei 96 Euro im Jahr, Dortmund bei 156 Euro, Essen bei 156 Euro, Bonn bei 180 Euro. In Köln beträgt die Steuer seit 2026 jährlich 174 Euro pro Hund. In ländlichen Gemeinden des Sauerlandes oder der Eifel sind die Sätze teils deutlich niedriger.
Listenhunde und Kampfhunde kosten in vielen Städten das Drei- bis Zehnfache des normalen Satzes. Wer in Düsseldorf einen Rottweiler hält, zahlt laut Hundesteuertabelle des BdSt NRW 600 Euro jährlich statt 96 Euro – und das ist noch moderat im Vergleich zu anderen NRW-Kommunen.
Die Kommune erlässt eine Hundesteuersatzung, in der die zu zahlende Steuer in der Regel nach Anzahl und Gefährlichkeit der Hunde gemäß § 3 LHundG NRW festgelegt ist. Den aktuellen Satz erfährst du verlässlich nur beim zuständigen Steueramt deiner Gemeinde – Steuersatzungen können sich jährlich ändern. Hunde, die aufgrund ihrer Rasse in die Kategorien „gefährlicher Hund", „Hund bestimmter Rassen" oder „großer Hund" fallen, müssen nicht nur steuerrechtlich angemeldet, sondern auch ordnungsrechtlich beim Ordnungsamt angezeigt werden.
Die besten Routen in NRW – mit korrekter Rechtslage
Nationalpark Eifel (Schleiden/Rurberg)
Oktober, früh, der Nebel liegt noch in den Buchenwäldern am Obersee, das Wasser der Urfttalsperre glänzt bleigrau. Das Wegenetz des Nationalparks Eifel bietet über 240 Kilometer ausgeschilderte Routen – von barrierefreien Rundwegen für ältere Hunde bis zu mehrstündigen Touren rund um den Rursee. Entlang der Rur oder Urfttalsperre gibt es Picknickplätze, Beobachtungshütten und immer wieder Stellen, an denen man kurz ans Wasser kann.
Rechtslage: Zum Schutz der Tiere und ganzer Lebensräume gilt im Nationalpark die Leinenpflicht für Hunde – ganzjährig, und in der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit von besonderer Bedeutung. Wer darauf hofft, dass die Ranger im November wegschauen: Sie tun es nicht.
Sauerland und Rothaargebirge
Winterberg im Juli. Die Kühe auf der Weide, der Hochsauerlandweg zieht sich über die Hochflächen, und der Hund zieht die Lunge voll feuchter Waldluft. Im Sauerland abseits der Naturschutzgebiete gilt: Auf Forstwegen Freilauf möglich, wenn der Hund sicher abrufbar ist. Abseits der Waldwege müssen Hunde angeleint bleiben. Wer von März bis Juli in Vogelschutzgebieten unterwegs ist, legt die Leine grundsätzlich an.
Praxis-Tipp: Freilaufende Hunde stellen in jagdlich genutzten Gebieten laut § 55 Landesjagdgesetz NRW eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit bis zu 5.000 Euro Bußgeld belegt werden kann. Jagdschutzberechtigte Personen sind außerdem befugt, Hunde außerhalb der Einwirkung des Halters abzuschießen. Nicht als Drohung gemeint, sondern als Tatsache, die man kennen muss.
Teutoburger Wald (Detmold, Bad Driburg)
Ein schmaler Höhenzug, der sich durch Ostwestfalen-Lippe zieht wie eine lange Falte im Gelände. Rund um Detmold und Bad Driburg sind die Wege abwechslungsreich und wenig überlaufen. Das Hermannsdenkmal ist ein touristischer Anziehungspunkt – am frühen Morgen oder in der Nebensaison angenehm ruhig. Im Wald gilt auch hier: auf Wegen Freilauf möglich, abseits der Wege Leine. Kommunale Sonderregelungen der Gemeinden immer per Aushang prüfen.
Bergisches Land (Wuppertal, Remscheid, Solingen)
Hinter dem Ruhrgebiet, da, wo die Täler tiefer werden und die Stauseen hinter Buchenwäldern auftauchen: das Bergische Land. Neben dem LHundG NRW gelten in Düsseldorf und den umliegenden Städten zusätzliche örtliche Regelungen, besonders relevant in Grünanlagen, Freizeitanlagen, Spielplätzen, Friedhöfen und stark besuchten öffentlichen Bereichen. Das Müngstener Brückenparkgelände und die Talsperren – Große Dhünntalsperre, Wuppertalsperre – sind gute Ausgangspunkte für mehrstündige Runden. Baden im Freien: an vielen Stausee-Abschnitten möglich, die Beschilderung vor Ort beachten.
Was in NRW anders ist als im Rest der D-A-CH-Region
Die 40/20-Regelung ist bundesweit einzigartig. In den meisten anderen Bundesländern entscheidet die Rasse oder ein individuelles Gefährlichkeitsgutachten über Auflagen – in NRW genügt es, einen Deutschen Schäferhund, einen Weimaraner oder einen Berner Sennenhund zu halten: schon greifen § 11 LHundG NRW und die Anzeigepflicht. Für einen großen Hund ist die Leinenpflicht in NRW auf sämtliche bebauten Bereiche ausgeweitet.
Dazu kommt der enorme kommunale Spielraum: Hundehalter sind angehalten, sich mit den besonderen Bedingungen in den Kommunen vertraut zu machen, denn die einzelnen Kommunen haben die Möglichkeit, zusätzlich zu den grundsätzlichen Regeln eigene Vorschriften für das Führen von Hunden zu erlassen. Was in Düsseldorf gilt, kann in Essen schon wieder anders aussehen – und die Bussgeldrahmen sind mit bis zu 100.000 Euro so gestaltet, dass Unwissenheit kein Schutz ist.
Positiv: Grundsätzlich ist keine Hunderasse in NRW verboten. Es gibt kein absolutes Haltungsverbot, wie es manche Bundesländer kennen. Wer die Auflagen erfüllt, kann theoretisch jeden Hund halten.
Häufig gestellte Fragen
Ab welchem Gewicht muss mein Hund in NRW in der Stadt an der Leine?
Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg Gewicht müssen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen innerhalb bebauter Ortsteile immer angeleint sein. Das gilt unabhängig von Rasse und Verhalten.
Muss ich meinen großen Hund beim Ordnungsamt anmelden?
Ja. Die Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht, ist der zuständigen Behörde von der Halterin oder vom Halter anzuzeigen. Außerdem braucht es eine Sachkunde, eine fälschungssichere Mikrochipkennzeichnung und eine Haftpflichtversicherung.
Darf mein Hund im Wald frei laufen?
Im Wald dürfen viele Hunde auf Wegen frei laufen, wenn sie kontrollierbar sind. Abseits der Waldwege müssen Hunde angeleint bleiben. Im Nationalpark Eifel gilt überall und ganzjährig Leinenpflicht.
Gilt im Nationalpark Eifel Leinenpflicht für Hunde?
Ja. Angeleinte Hunde sind im Nationalpark Eifel willkommen, aber in diesem sensiblen Naturschutzgebiet besteht das ganze Jahr über und zu jeder Zeit Leinenpflicht.
Wie hoch ist die Hundesteuer in Köln?
Die Steuer beträgt jährlich 174 Euro pro Hund (Stand: Hundesteuersatzung Köln, Dezember 2025). Für Listenhunde gelten deutlich höhere Sätze – verbindliche Auskunft erteilt das Steueramt der Stadt Köln.
Ist mein Rottweiler in NRW ein Listenhund?
Ja. Der Rottweiler gehört zu den Hunden bestimmter Rassen nach § 10 LHundG NRW. Das bedeutet: Erlaubnispflicht, Leinen- und Maulkorbgebot in der Öffentlichkeit sowie Sachkundenachweis. Eine Verhaltensprüfung kann vom Maulkorbzwang befreien.
Quellen
- Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW) – recht.nrw.de
- Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW – Hunde
- Nationalpark Eifel – FAQ Leinenpflicht
- Stadt Köln – Landeshundegesetz NRW
- Stadt Dortmund – Landeshundegesetz NRW
- Bund der Steuerzahler NRW: Hundesteuer-Übersicht 2025 (Stand: 2025)




































