Hintergrund zur Region
Hund in Vorarlberg: Was wirklich gilt
Vorarlberg ist das schmale Bundesland am westlichen Zipfel Österreichs, eingeklemmt zwischen Bodensee, Bregenzerwald und den Drei-Tausendern des Montafon. Vier Bezirke, knapp 400.000 Einwohner, vier sehr unterschiedliche Welten: Im Norden glitzert das Wasser, im Süden krachen die Steine, dazwischen riechen Käsereien nach Bergsommer. Wer mit Hund hier ankommt, merkt schnell, dass Vorarlberg eine Eigenheit hat, die kein anderes österreichisches Bundesland in dieser Form kennt.
Die Eigenheit heißt Bewilligungspflicht. In Wien, Niederösterreich und Vorarlberg muss die Haltung von gefährlichen Hunderassen den Behörden angezeigt und bewilligt werden, und in Vorarlberg läuft das nicht über die Bezirkshauptmannschaft, sondern direkt über die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister deiner Wohnsitzgemeinde. Wer das übersieht, hat ein Problem, bevor der Hund den ersten Pfotenabdruck im Rheintal hinterlassen hat.
Leinenpflicht in Vorarlberg: drei Regelebenen, die zusammenspielen
Vorarlberg kennt keine flächendeckende Landes-Leinenpflicht. Stattdessen greifen drei Schichten ineinander: Landes-Sicherheitsgesetz, kommunale Regelungen und das Jagdgesetz. Wer alle drei kennt, läuft entspannt. Wer eine übersieht, zahlt.
Landesebene: Beaufsichtigungspflicht statt Leinenzwang
Der Ausgangspunkt klingt fast harmlos. In Vorarlberg werden Hundebesitzer auf Landesebene dazu angewiesen, ihre Tiere so zu halten und zu beaufsichtigen, dass Drittpersonen nicht belästigt oder gefährdet werden können. Konkret formuliert das Gesetz über Angelegenheiten der örtlichen Sicherheitspolizei, LGBl 61/2013 § 3: Tiere sind so zu beaufsichtigen oder zu verwahren, dass durch sie Personen weder gefährdet noch in unzumutbarer Weise belästigt werden. Das ist die Generalklausel. Sie sagt nicht „Leine an“, sondern „du haftest dafür, dass nichts passiert“. Was im Klartext heißt: Ein nicht abrufbarer Hund auf einem belebten Uferweg ist auch ohne Schild ein juristisches Risiko.
Gemeindeebene: hier wird es konkret
Den Rest regeln die 96 Gemeinden selbst. Detaillierte Regelungen zur Leinen- und Maulkorbpflicht ist Sache der Gemeinden. In Bregenz, Dornbirn, Feldkirch oder Bludenz gelten in Fußgängerzonen, an Spielplätzen und auf belebten Plätzen Leinen- oder Maulkorbgebote, die per Verordnung erlassen werden. In Hard am Bodensee gilt etwa am Grünen Damm eine zeitlich begrenzte Leinenpflicht, von Mai bis August zwischen 9 und 19 Uhr. Vor jedem längeren Aufenthalt lohnt der Anruf bei der Gemeindekanzlei. Drei Minuten Telefonat, ein Jahr Ruhe.
Wald und Wild: das Vorarlberger Jagdgesetz
Im Wald wird die Stimmung ernster. Vorarlberg: 1. April bis 15. Juli im Wald und in Wildschutzgebieten gilt eine Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit. Dahinter steht das Jagdgesetz mit einem Satz, der jedem Hundehalter den Atem kürzer macht. Jagdgesetz LGBl Nr. 32/1988 § 34 Abs. 1: Der Jagdnutzungsberechtigte und sein Jagdschutzorgan sind berechtigt, Hunde zu töten, die sie außerhalb der Einwirkung ihres Halters jagend antreffen, wenn diese wegen ihrer Schnelligkeit das Wild ernstlich zu hetzen vermögen und solche, die sie wiederholt unbeaufsichtigt im Wald umherstreifend antreffen. Das ist keine Drohgebärde, das ist geltendes Landesrecht. Übersetzt: Im April auf der Forststraße bei Bezau den Hund mit Wildwitterung freilaufen lassen, ist ein Spiel mit einem Einsatz, den niemand zahlen will.
Naturschutzgebiete: das Rheindelta und das Mehrerauer Seeufer
Wo Schilf im Wind raschelt und Brutvögel auf den Sandbänken hocken, hört der Spaß rechtlich auf. Verordnung der Vorarlberger Landesregierung über das Naturschutzgebiet Mehrerauer Seeufer – Bregenzerachmündung, Vlbg.LGBl 33/1991: § 3 Abs 1 lit n: Es ist im Naturschutzgebiet verboten, Hunde frei laufen zu lassen. Gleiches Prinzip gilt im Europaschutzgebiet Rheindelta, dem artenreichsten Vorarlbergs. Wer dort durchgeht, leint an. Punkt.
Listenhunde in Vorarlberg: Bewilligung beim Bürgermeister
Vorarlberg führt seit 1992 eine Rasseliste. Die sogenannte Vorarlberger Kampfhundeverordnung besteht seit 1992 und besagt, dass das Halten von Kampfhunden einer Bewilligungspflicht unterliegt. Konkret regelt das die Verordnung der Landesregierung über das Halten von Kampfhunden LGBl. Nr. 4/1992.
Auf der Liste stehen: Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino und Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier, Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen.
Die Bewilligung holst du nicht bei der Bezirkshauptmannschaft, sondern bei deiner Wohnsitzgemeinde. Die Haltung eines Listenhundes ist in Vorarlberg bewilligungspflichtig. Die zuständige Behörde ist die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister. Mitzubringen sind unter anderem Reisepass oder Personalausweis, ein Strafregisterauszug und der EU-Heimtierausweis des Hundes (Quelle: Stadt Bregenz, Kampfhundebewilligung). Die Haltung von bestimmten Rassen (Kampfhunden) ist lt. Landes-Sicherheitsgesetz in Vorarlberg bewilligungspflichtig. Die Bewilligung ist bei der jeweiligen Gemeinde einzuholen. Ein Sachkundenachweis des Hundehalters und die Begleithundeprüfung - Verkehrsteil kann seitens der Gemeinde als Voraussetzung für eine Bewilligung vorgeschrieben werden.
Im Bescheid kann die Gemeinde Auflagen festlegen. Im Einzelfall können bei Listenhunden Maulkorb, Leinenzwang und/oder Verwahrungsauflagen mittels Bescheid vorgeschrieben werden. Der Sachkundenachweis erfolgt meist über den anerkannten Theoriekurs „Der tut nix“. Der Theoriekurs „Der tut nix“ wird in Vorarlberg von der VHS- Götzis regelmäßig angeboten. Ein solcher von Tierärzten vorgetragener Kurs ist für jeden Hundehalter oder zukünftigen Hundehalter empfehlenswert.
Wer mit einem Listenhund aus dem Burgenland, Tirol oder Kärnten zu Besuch nach Vorarlberg reist, ist im Kurzaufenthalt meist nicht bewilligungspflichtig, aber sobald daraus ein Wohnsitzwechsel oder ein längerer Aufenthalt wird, greift die Verordnung. Vorab in der Gemeinde anrufen ist sinnvoll.
Hundeabgabe und Anmeldung
Die Hundesteuer ist in Vorarlberg reine Gemeindesache. Jeder Hund ist der Heimatgemeinde an- bzw. abzumelden und die jährliche Hundesteuer zu entrichten. Die Hundesteuer ist reine Gemeindesache und hat nichts mit der Registrierung des Hundes in der Heimtierdatenbank zu tun. Anmeldepflicht besteht ab dem dritten Lebensmonat des Hundes.
Zwei Beispiele aus den großen Städten: In Bregenz beträgt die Hundesteuer 52,50 Euro pro Jahr, fällig jeweils am 15. Mai. Dornbirn liegt darüber: Die Hundesteuer beträgt derzeit € 80,70 im Jahr pro Hund und wird ohne Zweckbestimmung erhoben. Wer umzieht, muss in der alten Gemeinde abmelden und in der neuen neu anmelden, sonst zahlst du doppelt oder bekommst Post vom Abgabenamt. Eine Hundehaftpflichtversicherung wird in Vorarlberg im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern nicht zwingend verlangt, ist aber sinnvoll.
Die besten Routen in Vorarlberg – mit korrekter Rechtslage
Bodenseeufer zwischen Bregenz und Hard
Im Oktober, wenn der Nebel über dem See hängt und die letzten Tretboote im Hafen schaukeln, hat das Vorarlberger Bodenseeufer seinen besten Moment. Der Uferweg von Bregenz nach Lochau ist asphaltiert, flach und meist gut zu gehen. Baden mit Hund am Strandbad Bregenz ist tabu, dort wird Eintritt verlangt und Hunde sind generell ausgeschlossen. Aber: Naturbadeplätze z.B. die „Pipeline“ zwischen Bregenz und Lochau mit Badesteg, beim Bregenzer Segel- und Yachthafen oder bei der Mündung der Bregenzerache sind für Hunde zugänglich. Der schöne Badestrand findet ihr in Lochau, neben der alten Fähre und dem Bahnhof. Adresse: Alte Fähre 1, 6911 Bregenz, Österreich hat sich als eine der entspanntesten Stellen am österreichischen Bodenseeufer eingebürgert. Achtung Naturschutzgebiet: Das Mehrerauer Seeufer im Westen von Bregenz ist Leinenzone, frei laufen ist verboten.
Pfänder über Bregenz
Der Hausberg von Bregenz, 1.064 Meter, mit Blick über den ganzen See bis hinüber zum Säntis. In Bregenz kannst du mit deinem Hund in nur sechs Minuten etwa 600 Höhenmeter bewältigen. Mit der Pfänderbahn. Sie bringt euch in ihren Großraumgondeln bequem auf die Bergstation des Pfänders, dem Hausberg von Bregenz. Praktisch: Dein Hund darf kostenlos mit der Pfänderbahn fahren. In der Bahn herrscht allerdings absoluter Leinenzwang. Oben gibt es ein Netz an Wanderwegen, vom kurzen Rundweg bis zur Tagestour. Im Alpenwildpark direkt neben der Bergstation ist der Hund an der kurzen Leine zu führen, das Wild reagiert sonst panisch.
Bregenzerwald: zwischen Käse und Kuhglocken
Der Kies knirscht, die Glocken bimmeln, im Tal hängt der Geruch von Bergkäse aus den Sennereien von Andelsbuch oder Schwarzenberg. Die Wege zwischen Bezau, Mellau und Schoppernau führen über sanfte Wiesenhänge und durch Buchenwälder, mit moderaten Höhenunterschieden und wenig Verkehr. In der Brut- und Setzzeit zwischen 1. April und 15. Juli musst du im Wald an die Leine. Außerhalb dieser Zeit gilt: abrufbar oder angeleint. Almsommer heißt Mutterkuh-Saison, mit Hund nie zwischen Kuh und Kalb durchgehen, das endet selten gut.
Montafon und Großes Walsertal
Wenn du im Spätsommer das Silbertal hochläufst oder im Großen Walsertal, dem UNESCO-Biosphärenpark, das Klingen der Sense aus dem letzten Heuet hörst, weißt du, wofür Vorarlberg den Rest des Jahres durchhält. Trittsichere Hunde finden hier Wege satt, von der Lindauer Hütte im Gauertal bis zur Sonntag-Stein-Runde im Walsertal. Was hier zählt: Wildschutzgebiete sind ernst gemeint. Beschilderung lesen, kein Querfeldein, und im Frühling Steinadler-Horste meiden. Die ausgewiesenen Wildruhezonen sind nicht Empfehlung, sondern Verordnung.
Was in Vorarlberg anders ist als im Rest von Österreich
Drei Punkte stechen heraus. Erstens: Die Listenhund-Bewilligung läuft über die Gemeinde, nicht über die Bezirkshauptmannschaft. Das ist österreichweit ungewöhnlich. Zweitens: Anders als in Niederösterreich oder Wien verlangt Vorarlberg keine Hundehaftpflichtversicherung als Voraussetzung für die Anmeldung. Zusätzlich ist auch ein Nachweis über eine Haftpflichtversicherung für deinen Hund mit entsprechender Deckung einzubringen, außer in Vorarlberg, Kärnten und dem Burgenland. Drittens: Das Bundesland hat mit dem Bodensee eine geographische Besonderheit, die andere Hundehalter in Österreich nicht haben. Drei Länder in Sichtweite, vier Rechtssysteme im Umkreis von 30 Kilometern. Wer mit Hund in Lindau oder Konstanz weitermacht, sollte wissen, dass Bayern und Baden-Württemberg eigene Regeln haben. EU-Heimtierausweis, Mikrochip und gültige Tollwutimpfung sind über alle Grenzen hinweg Standard.
Häufig gestellte Fragen
Gibt es in Vorarlberg eine Rasseliste?
Ja. Gem § 2 der Verordnung der Landesregierung über das Halten von Kampfhunden LGBl. Nr. 4/1992 sind 13 Rassen und mehrere Kreuzungen bewilligungspflichtig. Bewilligung erteilt die Wohnsitzgemeinde per Bescheid.
Darf ich mit meinem Listenhund nach Vorarlberg auf Urlaub reisen?
Bei einem Kurzaufenthalt von wenigen Tagen greift die Bewilligungspflicht in der Regel nicht. Bei längerem Aufenthalt oder Wohnsitzwechsel schon. Vorab in der Gemeinde anrufen, schriftliche Auskunft einholen, fertig.
Darf mein Hund am Bodensee in Vorarlberg schwimmen?
An offiziellen Strandbädern wie Bregenz, Lochau oder Hard nicht. An Naturbadeplätzen wie der „Pipeline“ zwischen Bregenz und Lochau oder am Strand bei der alten Fähre in Lochau ja. Im Naturschutzgebiet Mehrerauer Seeufer ist Freilauf verboten.
Was kostet die Hundesteuer in Vorarlberg?
Je nach Gemeinde unterschiedlich. In Bregenz muss für jeden Hund, der im Stadtgebiet gehalten wird, eine Hundesteuer in Höhe von € 52,50 entrichtet werden. In Dornbirn sind es 80,70 Euro pro Jahr. Andere Gemeinden bewegen sich in einer ähnlichen Spanne. Genauer Betrag immer bei der Gemeindekanzlei nachfragen.
Was passiert, wenn mein Hund im Wald wildert?
Im schlimmsten Fall darf der Jagdausübungsberechtigte den Hund nach § 34 Abs. 1 Vorarlberger Jagdgesetz töten. Zusätzlich kommen Wildschadenersatz und eine Anzeige nach dem Sicherheitsgesetz. Heißt für dich: Im Wald, am Waldrand und in Wildschutzgebieten zwischen 1. April und 15. Juli grundsätzlich an die Leine, und auch sonst nur dann ableinen, wenn der Hund zuverlässig abrufbar ist.
Quellen
- Land Vorarlberg: Hunde, Haltung, Kennzeichnung und Registrierung
- Stadt Bregenz: Kampfhundebewilligung (Verordnung LGBl. Nr. 4/1992)
- Stadt Bregenz: Hundehaltung, Jagdgesetz LGBl 32/1988 § 34, Sicherheitsgesetz LGBl 61/2013 § 3
- Stadt Bregenz: Hundeabgabe
- Stadt Dornbirn: Hundehaltung und Hundesteuer
- Vorarlberg Tourismus: Baden im Bodensee, Naturbadeplätze
- Bodensee-Vorarlberg Tourismus: Urlaub mit Hund











