Naturschutzgebiet „Der Meerbusch“ (Krefeld/Meerbusch, Rhein)
Bild: Wikimedia Commons – Wikimedia Commons · CC BY-SA 3.0 Das Naturschutzgebiet „Der Meerbusch“ (Kennung NE-008) liegt zwischen Kaarst und Meerbusch im Rhein-Kreis Neuss, 54 Hektar Feuchtwälder rund um eine Altstromrinne. Erlenbruchwald, der ein bis zwei Meter breite Mühlenbach und Kleingewässer, die zeitweise trockenfallen: eine ruhige Ecke, nichts Spektakuläres, dafür viel Schatten und wenig Trubel.
Mit Hund vor Ort
Auf Wald- und Wirtschaftswegen darf dein Hund in Meerbusch ohne Leine laufen, unter der Bedingung, dass die Wege nicht verlassen werden (Stadt Meerbusch). In Kaarst gilt dasselbe, solange wildlebende Tiere ungestört bleiben. Abseits der Wege greift Anleinpflicht (Stadt Kaarst). Hintergrund dazu im Wiki: Muss mein Hund im Wald an die Leine?
Was im Naturschutzgebiet nicht geht: Flächen ausserhalb befestigter oder gekennzeichneter Wege betreten, lagern, zelten, Feuer machen, baden, und wildlebende Tiere stören (Landschaftsplan III). Eine Hundebade-Erlaubnis ist für dieses Gebiet nicht belegt. Wasser ist zwar vorhanden, Mühlenbach und Kleingewässer sind aber keine Badestellen.
Anreise und Praktisches
- Parken: Kleiner Wanderparkplatz an der Meerbuscher Strasse zwischen Büderich und Osterath, von dort geht es direkt in den Wald (Stadt Meerbusch).
- ÖV: Haltestelle Haus Meer, bedient von U70/U76 und mehreren Buslinien (VRS). Der Parkplatz Meerbuscher Strasse liegt ausserdem gegenüber der Strassenbahn Krefeld–Düsseldorf.
- Auto: A57, Abfahrt Meerbusch-Osterath, dann B9/Meerbuscher Strasse Richtung Meerbusch.
- Länge und Dauer: Die Komoot-Route „Mühlenbach – Büdericher Wald“ misst 3,31 km, rund 51 Minuten, einfach und flach.
Forstliche Arbeiten können Wege kurzfristig sperren, die Beschilderung vor Ort gibt Auskunft. Für die Anreise mit Bus oder Bahn: Mit Hund in öffentlichen Verkehrsmitteln.
Saisonal
Das Gebiet beherbergt artenreiche Vogelwelt und Amphibienstandorte. Eine eigene Brut- und Setzzeit-Regelung speziell für „Der Meerbusch“ ist nicht dokumentiert, allgemeine Hinweise gibt unser Beitrag zur Leinenpflicht in Brut- und Setzzeit.
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- Eigenrecherche der rundum.dog-Redaktion, mit KI-Unterstützung erstellt. Keine externe Quelle hinterlegt.