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Hund im Kanton Waadt: Was wirklich gilt Der Genfersee liegt im August wie ein Spiegel da, das Lavaux schimmert terrassenweise in Grün und Gold, und auf dem schmalen…

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Hund im Kanton Waadt: Was wirklich gilt

Der Genfersee liegt im August wie ein Spiegel da, das Lavaux schimmert terrassenweise in Grün und Gold, und auf dem schmalen Pfad zwischen Rebstock und Abgrund steht dein Hund mit der Nase im Wind. Die Waadt ist flächenmässig der drittgrösste Schweizer Kanton – und für Hünderinnen und Hündeler bietet er eine Dichte an Landschaften, die in der Westschweiz kaum zu übertreffen ist: Genfersee-Ufer, UNESCO-Weinbergterrassen, Jurahochflächen, Voralpen und das breite Mittelland mit Lausanne als Hauptstadt.

Was der Kanton Waadt aber auch bietet, ist eine Rechtslage mit Tücken. Die kantonale Leinenpflicht reicht weiter als die meisten Hundehalter vermuten – und wer mit einem sogenannten Listenhund reist, muss eine kantonale Bewilligung vorweisen. Wer das ignoriert, riskiert mehr als eine Beschilderung mit schlechtem Gewissen.

Leinenpflicht im Kanton Waadt: drei Ebenen, die zusammenspielen

Die Waadt kennt keine ganzjährige kantonale Waldleinenpflicht – aber was die Saisonregel abdeckt, ist grosszügig ausgelegt und reicht räumlich weiter als in vielen anderen Kantonen.

Ebene 1: Brut- und Setzzeit – Wald, Waldrand und Wiesen

Du wanderst im Mai durch die Fichtenwälder des Jura vaudois, der Boden riecht nach nassem Moos, und irgendwo im Unterholz liegt ein Rehkitz im Gras. Genau darum greift hier die härteste Regel der Waadt: Hunde müssen im Wald, am Waldrand und auf angrenzenden Wiesen in landwirtschaftlichen Flächen vom 1. April bis 15. Juli an der Leine geführt werden (Art. 7b Abs. 3 RLFaune/VD). Das ist mehr als in vielen Deutschschweizer Kantonen – dort endet die Pflicht meist an der Waldgrenze.

Die Pflicht in Freiburg, Genf und Waadt gilt vom 1. April bis zum 15. Juli. Im Kanton Waadt gilt sie zusätzlich am Waldrand und auf angrenzenden Wiesen. Das bedeutet konkret: Wenn du an einem Junimorgen eine Waldlichtung querst und die Wiese daneben noch zur Landwirtschaft gehört, läuft die Leinenpflicht mit.

Zur Leinen-Art: Da die Gesetze auf das Wohl der Wildtiere ausgerichtet sind, spielt die Länge oder Art der Leine keine Rolle. Auch die Verwendung einer langen Schlepp- oder Flexileine ist zulässig, solange der Hundehaltende diese festhält und den Hund damit kontrollieren kann. Auf diese Art und Weise kann den Hunden trotz Leinenpflicht ein gewisser Bewegungsfreiraum geboten werden.

Und die Konsequenz bei Nichtbeachtung: Der Verstoss gegen die gesetzlich auferlegten Leinenpflichten stellt eine strafrechtliche Übertretung dar, die mit einer Busse bestraft wird – und zwar unabhängig davon, ob der Hund tatsächlich gejagt oder gewildert hat.

Ebene 2: Kommunale Regelungen in Lausanne und anderen Städten

Sonntagmorgen an der Lausanner Uferpromenade, die Bise zieht über den See, Familien schieben Kinderwagen. In städtischen Zonen regeln die Gemeinden die Leinenpflicht eigenständig. Die Kantone haben die Möglichkeit, gewisse Regelungen betreffend Hundehaltung den Gemeinden zu überlassen. Es gilt daher, sich bei der jeweiligen Gemeinde zusätzlich über das kommunale Recht zu informieren und örtliche Beschilderungen zu befolgen. In Lausanne und Montreux gilt das für Parks, Schulanlagen und stark frequentierte Uferabschnitte des Genfersees. Die goldene Regel: Schild lesen. Was ausgeschildert ist, gilt.

Ebene 3: Naturschutzgebiete und Lavaux

Das Lavaux zwischen Lausanne und Vevey ist UNESCO-Welterbe. Die terrassierten Rebhänge stürzen direkt auf den Genfersee hinunter, im August wärmt sich der Stein, Wespen kreisen über den Trauben, und auf dem Wanderpfad ist kein Meter zu breit. Eine spezifische kantonale Leinenpflicht in den Weinbergen selbst besteht nicht – aber die Beschilderung vor Ort ist massgebend. In der Erntesaison (September/Oktober) werden einzelne Rebwege gesperrt; der Hauptwanderweg bleibt in der Regel begehbar. Reaktive Hunde haben im Hochsommer auf den engen, überlaufenen Pfaden kein leichtes Spiel.

Listenhunde im Kanton Waadt: Bewilligungspflicht, kein Verbot

Die Waadt verbietet keine Rasse – aber wer mit bestimmten Hunden einreist, braucht Papiere. In seiner Hundegesetzgebung sieht der Kanton Waadt seit 2008 eine Liste bewilligungspflichtiger Rassen vor. Als potenziell gefährlich und somit als bewilligungspflichtig gelten die folgenden Rassen und deren Kreuzungen: American Staffordshire Terrier (Amstaff), American Pit Bull Terrier und Rottweiler (Art. 3 Abs. 1 LPolC i.V.m. Art. 2 Abs. 1 RLPolC).

Die Bewilligungspflicht gilt auch für Mischlinge und Hunde, deren Erscheinungsbild vermuten lässt, dass sie von einem Rassetyp mit erhöhtem Gefährdungspotenzial abstammen. Ein Amstaff-Mischling, der einem Amstaff ähnlichsieht, fällt damit genauso unter die Regel. Die Bewilligung wird beim kantonalen Veterinäramt beantragt und setzt unter anderem den Nachweis einer Privathaftpflichtversicherung voraus (Art. 15 LPolC/VD).

Wer mit einem bereits bewilligten Listenhund aus einem anderen Kanton zu Besuch in die Waadt kommt: Alle oben genannten Ausführungen zu den aktuell geltenden Hundegesetzen und Verordnungen des Kantons Waadt gelten grundsätzlich nicht nur für Hunde(halter), die im Kanton Waadt wohnhaft sind, sondern für alle sich auf dem Kantonsgebiet Waadt aufhaltenden Hunde(halter). Dieser Grundsatz gilt für die ganze Schweiz. Wer seinen Listenhund legal hält, darf einreisen – muss sich aber an die waadtländischen Regeln vor Ort halten.

Zusätzlich gilt: Verboten ist die Zucht und der Import zu Handelszwecken von Hunden der Rasseliste (Art. 11 LPolC/VD).

Hundetaxe und Anmeldung im Kanton Waadt

Hundehaltende sind verpflichtet, eine Privathaftpflichtversicherung abzuschliessen (Art. 15 LPolC/VD) und für die Haltung eines Hundes eine Hundesteuer zu bezahlen (Art. 1 RICC/VD). Die Hundesteuer wird in der Waadt auf Gemeindeebene festgesetzt – generell erheben in der Schweiz die Gemeinden die Hundesteuer. Jeder Hundehalter muss seinen Hund der Gemeinde melden und Steuern für das Tier bezahlen. Die Hundesteuer schwankt zwischen etwa 40 und 150 Franken pro Jahr. Für Lausanne wurde 2019 ein Betrag von 190 Schweizer Franken Hundesteuer pro Jahr erhoben. Die aktuellen Tarife können abweichen – direkte Anfrage bei der Gemeindeverwaltung ist Pflicht.

Anmeldung: Der Hund muss bei der Wohngemeinde gemeldet und in der nationalen Datenbank AMICUS registriert sein. Seit dem 1. Januar 2008 gilt im Kanton Waadt eine revidierte Hundegesetzgebung (Hundegesetz und dazugehörige Verordnung). Die Verordnung wurde 2014 nochmals revidiert. Zuständige kantonale Stelle für Hundehaltung ist der Service de la consommation et des affaires vétérinaires (SCAV).

Die besten Routen im Kanton Waadt – mit korrekter Rechtslage

Lavaux-Weinbergweg: Lausanne-Ouchy bis Vevey

Der Weg führt dich knapp 18 Kilometer durch terrassierte Rebhänge, die sich direkt in den Genfersee fallen lassen. Im Oktober riecht es nach Gärung und nassem Schiefer, die Dörfer Rivaz, Épesses und Chexbres liegen wie vergessen zwischen den Reben. Hunde sind auf dem Hauptweg willkommen. Im Hochsommer – Julisonntag, 35 Grad, die Weinbergmauern strahlen Wärme zurück wie Heizkörper – ist dieser Weg für Hunde mit Hitzeempfindlichkeit eine schlechte Idee. Frühmorgens (vor 8 Uhr) oder im Frühling und Herbst ist das Lavaux ein ganz anderer Ort. In der Erntesaison werden einzelne Rebwege temporär gesperrt – Beschilderung beachten. Keine besondere Leinenpflicht ausserhalb der allgemeinen Saisonregel (1. April bis 15. Juli im Wald/Waldrand).

Vallée de Joux: Stille und Jurawälder

Das Hochtal auf rund 1000 Metern ist unter Westschweizer Verhältnissen überraschend leer. Der Lac de Joux liegt im Morgennebel, Fichtenreihen zeichnen sich schwarz gegen den Himmel ab, und der Kies auf den Uferpfaden knirscht unter jedem Schritt. Für Hunde ideal – vorausgesetzt, die Leinenpflicht im Wald wird von April bis Mitte Juli eingehalten. Das Naturschutzgebiet am Nordufer des Sees hat eigene Beschilderungen; diese sind massgebend. Im Winter verwandelt sich das Tal in eine Langlaufregion, die Stille wird noch dichter.

Pays-d'Enhaut: Voralpen zwischen Château-d'Oex und der Freiburger Grenze

Wer konditionsstarke Hunde hat, findet hier Wanderwege zwischen 1000 und 2000 Metern, die im August nach Almkräutern und Kuhglocken klingen. Château-d'Oex ist der Ausgangspunkt; die Wanderungen ins Jaunbach-Gebiet erfordern gute Trittsicherheit – beim Hund wie beim Halter. Auf Alpweiden mit Nutztieren gilt generell erhöhte Vorsicht; Hunde an der Leine, sobald Rindvieh in Sichtweite ist.

Lac de Neuchâtel-Ufer bei Yverdon-les-Bains

Der Nordteil der Waadt grenzt an den Neuenburgersee, und hier wird es ruhiger. Die Uferwege nördlich von Yverdon sind weniger touristisch als das Lavaux, breit genug für grosse Hunde, und der See ist ausserhalb der städtischen Badezonen frei zugänglich. Im Frühling schlägt das Schilf aus, Wasservögel nisten im Uferstreifen – Leinenpflicht im Bereich naturnaher Zonen ist ausgeschildert und gilt.

Was im Kanton Waadt anders ist als im Rest der D-A-CH-Region

Die grösste Eigenheit der Waadt im Schweizer Vergleich: Die Leinenpflicht gilt nicht nur im Wald, sondern ausdrücklich auch am Waldrand und auf angrenzenden Wiesen in der Landwirtschaftszone. Das ist ein Detail, das viele Hundehalter unterschätzen, die aus anderen Kantonen anreisen. In Zürich oder Bern endet die Pflicht an der Waldgrenze; in der Waadt läuft sie mit auf die Wiese daneben – sofern diese landwirtschaftlich genutzt wird.

Ein weiteres Waadt-Spezifikum: Die Bewilligungspflicht für Listenhunde gilt seit 2008 und ist damit eine der ältesten in der Schweiz. Kein Rassenverbot, aber klare Anforderungen: Haftpflichtversicherung, ausreichende Sozialisierung, persönliche Eignung des Halters.

Was die Waadt weniger hat als viele deutschsprachige Kantone: explizit ausgewiesene Hundeauslaufzonen. Im städtischen Lausanne gibt es Parks mit Freilaufbereichen, aber das Netz ist nicht so dicht wie etwa in Zürich oder Bern. Dafür sind die naturnahen Wege ausserhalb der Ballungszentren oft weniger reglementiert als in dicht besiedelten Deutschschweizer Kantonen.

Häufig gestellte Fragen

Gilt die Leinenpflicht im Kanton Waadt ganzjährig im Wald?
Nein. Hunde müssen im Wald, am Waldrand und auf angrenzenden Wiesen in landwirtschaftlichen Flächen vom 1. April bis 15. Juli an der Leine geführt werden (Art. 7b Abs. 3 RLFaune/VD). Ausserhalb dieser Zeit gibt es keine kantonale Waldleinenpflicht; kommunale Reglemente und Beschilderungen vor Ort bleiben massgebend.

Gibt es im Kanton Waadt Rassenverbote?
Für das Halten potenziell gefährlicher Hunderassen im Kanton Waadt ist eine Bewilligung notwendig. Der Verkauf oder die Weitergabe von als gefährlich eingestuften Hunden ist verboten. Ein komplettes Haltungsverbot für bestimmte Rassen besteht nicht.

Welche Rassen sind bewilligungspflichtig?
American Staffordshire Terrier, American Pit Bull Terrier, Rottweiler sowie deren Mischlinge und Hunde, deren Erscheinungsbild vermuten lässt, dass sie von einem Rassetyp mit erhöhtem Gefährdungspotenzial abstammen.

Darf mein Hund im Genfersee schwimmen?
Ausserhalb städtischer Badezonen grundsätzlich ja. In Lausanne und Montreux sind Hunde an offiziellen Badeplätzen in der Saison nicht zugelassen; ruhigere Seezugänge gibt es in den Lavaux-Dörfern und nördlich von Yverdon-les-Bains. Beschilderung vor Ort ist massgebend.

Muss ich meinen Hund in der Waadt beim Lavaux an die Leine nehmen?
Ausserhalb der Saisonregel (1. April bis 15. Juli) gibt es keine spezifische kantonale Leinenpflicht auf den Weinbergwegen. Was ausgeschildert ist, gilt. In der Erntesaison werden einzelne Rebwege temporär gesperrt.

Wie hoch ist die Hundesteuer in der Waadt?
Sie wird auf Gemeindeebene festgesetzt. Für Lausanne wurden zuletzt rund 190 Franken jährlich erhoben (Stand: 2019, Comparis-Daten). Aktuell bitte direkt bei der Wohngemeinde erfragen; die Tarife können sich verändert haben.

Quellen