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Hund im Kanton Freiburg: Was wirklich gilt Freiburg ist der Kanton, der sich nicht entscheiden kann, und das ist sein Charme. Im Westen das Mittelland mit dem Murtensee,…

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Hund im Kanton Freiburg: Was wirklich gilt

Freiburg ist der Kanton, der sich nicht entscheiden kann, und das ist sein Charme. Im Westen das Mittelland mit dem Murtensee, den Schilfgürteln und der weichen Broye-Landschaft. Im Süden die Voralpen mit Schwarzsee, Jaun-Pass und Moléson, wo die Luft im August nach Heu und kaltem Stein riecht. Dazwischen eine Sprachgrenze, die einmal quer durch den Kanton verläuft, und ein Hundegesetz, das auf Deutsch und Französisch gleichermassen gilt.

Für Hündeler heisst das: Du kannst hier morgens am Murtensee starten und nachmittags auf 1'500 Metern stehen. Aber du brauchst den Überblick, denn Freiburg ist einer der wenigen Kantone, der gleichzeitig eine kürzere Brutzeit-Leinenpflicht und ein knallhartes Rasseverbot kennt. Wer das nicht weiss, zahlt im falschen Moment am falschen Ort.

Leinenpflicht im Kanton Freiburg: Drei Regelebenen, die zusammenspielen

Es gibt keine einzelne Vorschrift, an die du dich halten kannst. Du musst drei Ebenen mitdenken: den Wald während der Brutzeit, die Gemeindereglemente in den Städten und die Naturschutzgebiete am See und in den Voralpen.

Wald: 1. April bis 15. Juli

Wenn im April der Bärlauch durch das Laub stösst und die Rehe ihre Kitze ablegen, geht im Freiburger Wald die Leine an. Art. 49 HHR hält fest: Vom 1. April bis am 15. Juli müssen Hunde im Wald an der Leine geführt werden. Die Vorschriften für Naturschutzgebiete bleiben vorbehalten. Das ist die Eigenheit, die du dir merken musst: 15. Juli, nicht 31. Juli. Wer aus Bern oder Zürich nach Freiburg fährt, wo die Pflicht bis Ende Juli läuft, hat in der zweiten Julihälfte plötzlich mehr Spielraum. In den meisten anderen Deutschschweizer Kantonen wie Aargau, Zürich oder Luzern endet die Leinenpflicht erst am 31. Juli. Freiburg, Genf und Waadt sind die drei Kantone, die zwei Wochen früher Schluss machen.

Stadt Freiburg: Leine in der Innenstadt, sonst Sichtkontakt

Die Stadt selbst hat es pragmatisch gelöst. Die Stadt Freiburg hat darauf verzichtet, Bereiche zu bestimmen, in denen Hunde verboten sind. Dafür gilt nach Art. 49 des Polizeireglements: An öffentlichen Orten und Veranstaltungen müssen Hunde an der Leine geführt werden, insbesondere im Stadtzentrum, in den Fussgängerzonen und auf belebten Strassen. Ausserhalb dieser Orte müssen Hunde an die Leine genommen werden, sobald sich Passantinnen und Passanten nähern. Es ist verboten, Passantinnen und Passanten mit einem Hund zu belästigen. Das heisst: In den Gassen der Unterstadt am Saane-Knie bleibt die Leine dran. Auf den Wiesen oberhalb der Stadt darfst du ableinen, solange du den Hund zurückrufen kannst, wenn jemand kommt.

Naturschutzgebiete und Wildruhezonen

Am Murtensee und in den Voralpen gelten lokale Schutzbestimmungen, die oft strenger sind als die Brutzeit-Regel im Wald. Das Vully-Ufer, die Grande Cariçaie am Neuenburgersee-Anrainer und einzelne Wildruhezonen im Greyerzerland verlangen ganzjährige Leine oder Hundeverbot. Hier hilft nur eines: die Tafel am Eingang lesen, nicht das Schild ignorieren.

Listenhunde im Kanton Freiburg: Pitbull-Verbot bleibt, Bewilligungspflicht gestrichen

Hier kommt der Punkt, an dem viele Halter falsch informiert sind. Freiburg hat das Rasselisten-System nicht abgeschafft, sondern halbiert.

Am 01.01.2024 wurde der Artikel 19 des Gesetzes über die Hundehaltung (HHG) aufgehoben. Es existieren keine bewilligungspflichtigen Rassen mehr. Für die Haltung solcher Hunde ist keine Bewilligung des LSVW mehr erforderlich. Wer also einen Rottweiler, Cane Corso oder Dobermann hält, braucht keine Sonderbewilligung mehr.

Aber: Der Artikel 20 des HHG bleibt weiterhin in Kraft. Somit bleiben Hunde vom Typ Pitbull oder Hunde, die aus einer Kreuzung mit Hunden vom Typ Pitbull hervorgegangen sind, weiterhin verboten. Das Verbot ist umfassend: Das Züchten, Halten, Verwenden und Abgeben, das Weitergeben und das Verbringen von Hunden in das Kantonsgebiet sowie der Handel mit Hunden des Typs Pitbull und deren Kreuzungen ist verboten.

Für Besuche aus anderen Kantonen oder dem Ausland gibt es eine knapp bemessene Ausnahme. Das vorübergehende Verbringen solcher Hunde in das Kantonsgebiet für einen Aufenthalt von höchstens 30 Tagen ist erlaubt, unter der Voraussetzung, dass das Tier an der Leine gehalten wird und einen Maulkorb trägt. Praktisch heisst das: Wer im Wallis oder in Bern mit einem Pitbull-Mix lebt, darf damit nicht einfach durch Freiburg fahren und am Schwarzsee picknicken, ohne Leine und Maulkorb anzulegen. Mehr Details findest du auf der Seite des Staates Freiburg zu verbotenen Hunden.

Hundetaxe und Anmeldung

Freiburg arbeitet mit einem zweistufigen System: Der Kanton kassiert, und die Gemeinde legt drauf.

Die auf dem Gebiet des Kantons Freiburg wohnhaften ordentlichen Hundehalterinnen und -halter müssen pro Hund und Jahr eine Steuer von 100 Franken entrichten (Art. 30 HHR). Hinzu kommt eine Verwaltungsgebühr und der Beitrag zur Kollektivhaftpflichtversicherung von 5 Franken (Art. 32 HHR). Macht also 105 Franken kantonal, egal wo du wohnst.

Dazu kommt die Gemeindesteuer, und die schwankt heftig. In der Stadt Freiburg geht es zur Sache: Die Gemeindesteuer beträgt 120 Franken pro Jahr (Art. 1 des Reglements der Stadt Freiburg über die Hundesteuer der Gemeinde; 410.2). Du zahlst also in der Stadt insgesamt 225 Franken pro Jahr und Hund. Im Sensebezirk geht es deutlich günstiger: Für die Gemeinde Tafers beträgt die kommunale Hundesteuer CHF 30.00. Macht zusammen 135 Franken. Ein Unterschied von 90 Franken zwischen Stadt und Land, für genau denselben Hund.

Jede Hinterziehung der Hundesteuer wird zusätzlich zur festgesetzten Steuer mit einer Busse von 30 bis 100 Franken bestraft. Wer also denkt, er könne den Mischling beim Umzug einfach nicht ummelden, riskiert die Steuer plus den Aufschlag. Anmeldung läuft über die Wohnsitzgemeinde, dann automatisch in die AMICUS-Datenbank.

Die besten Routen im Kanton Freiburg – mit korrekter Rechtslage

Schwarzsee: Moorwasser und Voralpenkulisse

Auf 1'047 Metern liegt der Schwarzsee in einem Talkessel, eingerahmt von der Kaiseregg im Süden und dem Hohberg im Norden. Im Mai dampft das Moorwasser am Morgen, im Oktober liegt erster Reif auf den Weiden. Für Hunde ist das Südufer Gold wert: naturbelassen, flach abfallend, mit Schilfzonen, in denen ein Labrador eine halbe Stunde lang glücklich werden kann.

Die Badezone im Norden ist in der Hochsaison für Hunde gesperrt, der Rundweg um den See dauert gut anderthalb Stunden. Wichtig: Die Wegabschnitte durch den Wald fallen zwischen 1. April und 15. Juli unter die kantonale Leinenpflicht. Im August dann freier Lauf, aber im Hochsommer wird es auf den Parkplätzen eng. Komm vor neun, oder komm im Oktober.

Murtensee: Uferweg und Altstadt

Der Murtensee hat das mildeste Klima der Westschweiz, und das merkst du. Anfang April blühen am Vully-Hang schon die Mandelbäume, während oben am Schwarzsee noch Schnee liegt. Der Uferweg von Murten nach Muntelier ist asphaltiert, breit, fahrradtauglich, und Hunde gehen problemlos mit. In der Altstadt von Murten herrscht Leinenpflicht auf den Stadtmauern, das macht auch Sinn, denn ein Sturz von der Ringmauer endet böse.

Die Badezonen an der Promenade sind in der Saison für Hunde gesperrt. Geh stattdessen Richtung Greng oder ans Südufer bei Faoug, dort findest du flache Einstiege und kaum Publikum.

Greyerzerland und Jaun-Pass: Herdenschutzhunde inklusive

Das Greyerzerland südlich von Bulle ist die Schweiz aus der Postkarte: Schloss, Käserei, Wanderwege bis hoch zur Dent de Broc. Was die Postkarten nicht zeigen: Auf den Schafalmen rund um den Jaun-Pass und am Moléson sind Herdenschutzhunde im Einsatz. Diese Hunde arbeiten, sie verteidigen die Herde, und sie unterscheiden nicht zwischen einem Wolf und einem freilaufenden Aussie.

Trade-off: Du kannst die schönsten Voralpenwege der Schweiz haben, aber du musst Schafherden mit weitem Bogen umgehen und den eigenen Hund anleinen, bevor du in Sichtweite kommst. Wer das ignoriert, riskiert eine Eskalation, für die er selbst haftbar ist.

Sensebezirk: Das stille Hinterland

Östlich von Freiburg liegt das deutschsprachige Senseland, hügelig, voller Tobel und Buchenwälder. Wer Ruhe sucht, fährt nach Plaffeien oder Plasselb und läuft die Sense entlang. Hier siehst du an einem Mittwochnachmittag mehr Rehe als Menschen, und die Hundesteuer ist die Hälfte. Die Brutzeit-Regel gilt auch hier: zwischen April und Mitte Juli bleibt die Leine im Wald dran.

Was im Kanton Freiburg anders ist als im Rest der D-A-CH-Region

Drei Dinge, die du in Freiburg anders machen musst als anderswo:

  • Brutzeit endet zwei Wochen früher. Während Aargau, Zürich, Luzern und die Innerschweiz bis 31. Juli die Leine im Wald verlangen, ist in Freiburg am 15. Juli Schluss. Wer das weiss, gewinnt zwei Wochen Freilauf. Wer es nicht weiss, leint länger als nötig.
  • Pitbull-Verbot ohne Bewilligungspflicht für andere Rassen. Das ist die seltene Kombination: ein hartes Verbot für eine spezifische Hundegruppe, aber Freiheit für alle anderen Rassen ohne Bewilligungsgang. Andere Kantone wie Wallis oder Genf arbeiten mit längeren Listen.
  • Zweisprachigkeit, ein Recht. Die kantonalen Gesetze gelten auf Deutsch und Französisch identisch, aber die Gemeindereglemente unterscheiden sich. Wer von Murten nach Bulle zieht, sollte sich das neue Polizeireglement geben lassen.

Häufig gestellte Fragen

Darf mein Hund am Schwarzsee schwimmen?
Ja, am naturbelassenen Süd- und Westufer. Die offizielle Badezone im Norden ist in der Hochsaison für Hunde gesperrt. Im Wald rund um den See gilt zwischen 1. April und 15. Juli Leinenpflicht.

Gibt es im Kanton Freiburg eine Rasseliste?
Nicht im klassischen Sinn. Die Bewilligungspflicht für jegliche vom Staatsrat bezeichneten Rassen wurde per 1. Januar 2024 aufgehoben. Es bleibt aber das Pitbull-Verbot nach Art. 20 HHG, und es gibt eine interne Liste gefährlicher Hunde nach Art. 10 HHR, die nur für Behörden einsehbar ist.

Wie hoch ist die Hundesteuer in der Stadt Freiburg?
Insgesamt 225 Franken pro Jahr: 100 Franken Kantonssteuer, 5 Franken Verwaltungsgebühr inklusive Kollektivhaftpflicht, 120 Franken kommunal. In Tafers sind es nur 135 Franken zusammen.

Darf ich mit meinem Pitbull-Mix durch Freiburg reisen?
Nur kurzfristig und unter Auflagen. Vorübergehende Aufenthalte im Kantonsgebiet mit verbotenen Hunden sind für maximal 90 Tage erlaubt. Das Tier muss jedoch an einer Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen. Die zugrundeliegende gesetzliche Regelung in Art. 20 HHG nennt 30 Tage, die Praxis-Information des Kantons spricht von bis zu 90 Tagen. Wer länger bleibt oder ohne Maulkorb unterwegs ist, riskiert die Beschlagnahmung des Hundes.

Gibt es Herdenschutzhunde im Greyerzerland?
Ja, auf mehreren Schafalmen rund um den Jaun-Pass und am Moléson. Den eigenen Hund vor der Almgrenze anleinen, weiten Bogen gehen, nicht durch die Herde laufen.

Welche Sprache gilt für die Hundegesetze?
Die kantonalen Gesetze sind auf Deutsch und Französisch identisch in Kraft. Gemeindereglemente werden in der Amtssprache der jeweiligen Gemeinde publiziert. Im Sensebezirk auf Deutsch, im Greyerzerland und in der Broye auf Französisch.

Quellen