Hintergrund zur Region
Hund in der Steiermark: Was wirklich gilt
Die Steiermark beginnt im Norden mit den Kalkwänden des Gesäuses, läuft über sanftes Almenland und Murtal nach Süden und endet in den Weinbergen rund um Gamlitz, wo sich an klaren Tagen Slowenien zeigt. Knapp sechzig Prozent Wald, dazu Hochmoore, Trockenrasen und ein Gebirgsfluss, der durch eine der wildesten Schluchten Österreichs schneidet. Für Hundehalter heißt das: viel Platz, viel Wild und ein Bundesland, das auf Eigenverantwortung setzt.
Keine Rasseliste, keine flächendeckende Waldleinenpflicht, in Graz seit 2019 nicht einmal mehr eine Hundeabgabe. Klingt entspannt, hat aber einen Haken: Wer den Hund nicht angeleint führt, wo er angeleint sein müsste, zahlt seit 2026 in allen 13 steirischen Bezirken einheitlich 35 Euro Organstrafe. Und das Steiermärkische Landes-Sicherheitsgesetz ist beim Freilauf strenger, als es auf den ersten Blick wirkt.
Leinenpflicht in der Steiermark: drei Regelebenen, die zusammenspielen
Die Steiermark kennt keine generelle Waldleinenpflicht, dafür eine sehr deutliche Regel für alles, was öffentlich zugänglich ist. Dazu kommen kommunale Verordnungen und die Schutzgebiete im Norden.
Landesrecht: § 3b StLSG
Stell dir einen Sonntagvormittag am Grazer Hauptplatz vor, die Sonne kommt um die Ecke der Herrengasse, dein Hund zieht zum Bäcker. Genau hier greift das Gesetz. Hunde sind an öffentlich zugänglichen Orten wie auf Straßen, Plätzen, in Gaststätten und Geschäftslokalen entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb zu versehen oder so an der Leine zu führen, dass jederzeitige Beherrschung gewährleistet ist. Steht in § 3b Abs. 3 Steiermärkisches Landes-Sicherheitsgesetz, Fassung LGBl. Nr. 56/2025.
Was viele übersehen: Das StLSG normiert in § 3b Abs. 3 eine Leinen- oder Maulkorbpflicht an jedem öffentlich zugänglichen Ort. Das ist nicht auf den Ortsbereich beschränkt. Ein Feldweg außerhalb des Dorfs, der frei begehbar ist, fällt grundsätzlich darunter. Und eine Verwaltungsübertretung kann von der Bezirksverwaltungsbehörde mit Geldstrafe bis zu 2.000 Euro bestraft werden. Die 35 Euro Organstrafe sind das Mindestmass, der Rahmen geht deutlich höher.
Wald und Jagdgebiet
Der steirische Wald ist nach § 33 Forstgesetz zu Erholungszwecken frei betretbar, mit Hund. Wer aber den Rückruf nicht im Griff hat, kommt schnell mit dem Jagdrecht in Konflikt. Hundehalter, die ihre Hunde im fremden Jagdgebiet wiederholt herumstreifen lassen, machen sich einer Übertretung des steiermärkischen Jagdgesetzes schuldig. Die Bezirksverwaltungsbehörde kann das mit einer Geldstrafe bis 2.200 Euro ahnden. Das ist die Konsequenz, wenn der Hund einmal zu oft hinter dem Reh weg ist.
Schutzgebiete und Nationalpark Gesäuse
Im Gesäuse, wo die Enns zwischen Hochtor und Buchstein durch nasse Kalkwände drückt, gilt ganzjährig Leinenpflicht. Sorge dafür, dass dein Hund in deiner Nähe bleibt, es herrscht Leinenpflicht laut Steiermärkischem Landes-Sicherheitsgesetz. Im Naturpark Zirbitzkogel-Grebenzen und in den Naturschutzgebieten gelten zusätzliche Schutzgebietsverordnungen, die du an den Tafeln am Einstieg lesen kannst. Im Zweifel: Leine dran, bevor du das Schild verpasst hast.
Listenhunde in der Steiermark: gibt es nicht
Hier wird der Hundehalter aus Wien, Oberösterreich oder Niederösterreich kurz ruhig. In der Steiermark gibt es keine eigene Rasseliste, die Regeln gelten für alle Hunderassen und Mischlinge gleichermassen. Kein American Staffordshire mit Sondergenehmigung, kein Bullterrier mit Maulkorbverordnung qua Geburt. Eingestuft wird verhaltensbasiert über § 3c StLSG, also wenn ein Hund konkret auffällig geworden ist.
Was aber für jeden Ersthundebesitzer Pflicht ist: der Hundekundenachweis. Wer seinen Hund nach dem 1.1.2013 angeschafft hat und in den letzten fünf Jahren keinen Hund gehalten hat, muss einen Hundekundenachweis erbringen. Es ist ein theoretischer Kurs von mindestens vier Stunden, der von Amtstierärzt:innen oder beauftragten Tierärzt:innen abgehalten wird. Nachzuweisen ist das innerhalb eines Jahres ab Anschaffung; wer die Frist versäumt, riskiert eine Verdoppelung der Hundeabgabe und zusätzliche Verwaltungsstrafen. Dazu kommt eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 725.000 Euro Deckung.
Hundeabgabe und Anmeldung
Die Hundeabgabe regelt das Steiermärkische Hundeabgabegesetz 2013, die Höhe legt jede Gemeinde selbst fest. Das ergibt ein Flickwerk, das ein paar Eigenheiten hat.
Graz ist die große Ausnahme. Die Hundeabgabe wurde aufgehoben, es gibt sie nicht mehr. Eine Anmeldung des Hundes bei der Stadt Graz ist nicht erforderlich. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist gemäss § 3b StLSG verpflichtend. Die Stadt war damit 2019 die erste Landeshauptstadt Österreichs ohne Hundesteuer. Der Hundekundenachweis bleibt trotzdem Pflicht, ebenso Chip und Registrierung in der Heimtierdatenbank.
Im Rest der Steiermark zahlst du. Das Halten eines über drei Monate alten Hundes im Gemeindegebiet unterliegt einer Abgabe; abgabepflichtig ist der Halter. Die Beträge bewegen sich je nach Gemeinde grob zwischen 30 und 70 Euro pro Jahr für den Ersthund. Der Erwerb eines abgabepflichtigen Hundes ist binnen zwei Wochen beim Gemeindeamt anzumelden. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als erworben. Ermässigungen gibt es für Wach-, Nutz- und Jagdhunde, Befreiungen für Blindenführ-, Therapie- und Diensthunde. Antrag bis spätestens 28. Februar bei der Gemeinde.
Die besten Routen in der Steiermark – mit korrekter Rechtslage
Nationalpark Gesäuse
Im Oktober, wenn die Lärchen am Buchstein gelb werden und die Enns im Schatten der Wände schon eiskalt zieht, ist das Gesäuse für trittsichere Hunde ein Erlebnis. Der Weg zur Hesshütte über den Gsollgraben ist konditionell hart, aber machbar. Ganzjährige Leinenpflicht auf allen Wegen, nicht verhandelbar. Klettersteige wie der Haindlkarsteig sind für Hunde nichts: Nasskalk, Eisentritt, Drahtseil. Lass den Hund im Tal beim Bahnhof Gstatterboden, dort gibt es ruhige Uferstellen an der Enns.
Hochsteiermark, Almenland und Mariazell
Die Almen rund um Aflenz, Thörl und der Naturpark Almenland sind das gemütliche Gegenstück. Breite Forststrassen, Hütten mit Wasserschüsseln, Kühe mit Kälbern. Auf bewirtschafteten Almen heißt das: Leine dran. Eine Mutterkuh mit Kalb unterscheidet nicht zwischen Familienhund und Wolf, und der OGH hat zuletzt mehrfach klargemacht, dass die Haftung in solchen Fällen schnell beim Hundehalter landet.
Südsteirische Weinstrasse
Zwischen Gamlitz, Ehrenhausen und Leutschach geht es auf schmalen Asphaltsträsschen durch Weinberge, Buschenschankschilder am Wegrand, im Spätsommer der Geruch von gärendem Most. Keine alpinen Anforderungen, dafür Hitze im Juli und August. Hunde dürfen in den Weingärten nicht freilaufen, die Reben sind Privatgrund. Die Wege zwischen den Parzellen sind aber öffentlich, dort gilt § 3b StLSG, also Leine oder Maulkorb. Praktisch: morgens vor zehn losziehen, mittags Buschenschank mit Wasserschüssel.
Murauer Land und Zirbitzkogel
Im Westen, wo das Murtal in die Nockberge übergeht, wird es ruhiger. Wenig Tourismus, viel Wild. Genau hier wird der Rückruf zur Existenzfrage, denn das Jagdrecht ist im Murauer Land nicht dekorativ. Der Naturpark Zirbitzkogel-Grebenzen hat eigene Verordnungen mit Leinenpflicht in den Kernzonen.
Was in der Steiermark anders ist als im Rest der D-A-CH-Region
Drei Punkte stechen heraus. Erstens: Graz ist die einzige österreichische Landeshauptstadt ohne Hundeabgabe. Zweitens: In Graz leben rund 17.000 Hunde, dafür stehen 17 Hundewiesen zur Verfügung. Freilauf ist in Graz aber ausschliesslich in eingezäunten Hundewiesen erlaubt, auch in den „Hundezonen" ohne Zaun gilt Leinenpflicht. Drittens: Seit Frühjahr 2026 sind die Organstrafen für nicht angeleinte Hunde steiermarkweit auf einheitlich 35 Euro vereinheitlicht – in allen 13 Bezirken gleich. Schluss mit dem Glücksspiel, ob der Beamte in Liezen milder ist als der in Leibnitz.
Im Vergleich zu Niederösterreich oder Oberösterreich fehlt die Rasseliste, im Vergleich zur Schweiz fehlt die kantonale Bewilligungspflicht für bestimmte Rassen. Dafür ist die Sachkundepflicht für Ersthundebesitzer strenger als in den meisten anderen Bundesländern und der Versicherungsnachweis mit 725.000 Euro Deckung explizit gesetzlich verankert.
Häufig gestellte Fragen
Gibt es in der Steiermark eine Rasseliste?
Nein. In der Steiermark gibt es keine eigene Rasseliste, die Regeln gelten für alle Hunderassen und Mischlinge gleichermassen. Gefährliche Hunde werden über § 3c StLSG verhaltensbasiert eingestuft.
Muss ich meinen Hund in Graz anmelden?
Nein. Die Hundeabgabe wurde aufgehoben, es gibt sie nicht mehr. Eine Anmeldung des Hundes bei der Stadt Graz ist nicht erforderlich. Chip, Registrierung in der Heimtierdatenbank und Haftpflichtversicherung bleiben Pflicht.
Was kostet ein nicht angeleinter Hund?
Seit 2026 sind es steiermarkweit einheitlich 35 Euro Organstrafe in allen 13 Bezirken. Bei wiederholten oder schweren Verstößen kann die Bezirksverwaltungsbehörde nach § 4 StLSG bis zu 2.000 Euro verhängen.
Darf mein Hund im Nationalpark Gesäuse frei laufen?
Nein. Im gesamten Nationalpark Gesäuse gilt ganzjährige Leinenpflicht auf allen Wegen, gestützt auf das Steiermärkische Landes-Sicherheitsgesetz und die Schutzgebietsregelungen.
Brauche ich einen Hundekundenachweis?
Ja, wenn du innerhalb der letzten fünf Jahre keinen Hund gehalten hast. Der Nachweis ist innerhalb eines Jahres ab Anschaffung zu erbringen; wer die Frist versäumt, riskiert eine Verdoppelung der Hundeabgabe und zusätzliche Verwaltungsstrafen.
Wie hoch muss die Haftpflichtversicherung sein?
Der Hund muss gechippt und registriert, die Hundeabgabe entrichtet und eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 725.000 Euro Deckung abgeschlossen sein.
Quellen
- RIS – Steiermärkisches Landes-Sicherheitsgesetz (StLSG), aktuelle Fassung
- RIS – Steiermärkisches Hundeabgabegesetz 2013
- Stadt Graz – Hunde in Graz, Hundewiesen und Pflichten
- ORF Steiermark – Vereinheitlichung der Organstrafverfügungen 2026
- Landwirtschaftskammer Steiermark – Merkblatt zu freilaufenden Hunden
- Stand: Mai 2026, redaktionell zusammengestellt von rundum.dog









