Mit dem Hund in Gummersbach

Alles für Hundehalter in Gummersbach, Nordrhein-Westfalen – Ziele, Regeln und Praktisches vor Ort.

In 3 Sekunden – das Wichtigste

Leinenpflicht im WaldDetails ↓
Landesweit · Nordrhein-Westfalen

Hund und Recht in Nordrhein-Westfalen

Landesweit gültig – Hunderecht ist in Nordrhein-Westfalen Ländersache. Kommunale Details klärt die Gemeinde.

Gilt in Nordrhein-Westfalen eine landesweite Anleinpflicht? Quelle geprüft

Eine generelle landesweite Anleinpflicht für alle Hunde gibt es in Nordrhein-Westfalen nicht. Das Landeshundegesetz (LHundG NRW) schreibt aber vor, dass große Hunde – das sind Hunde mit einer Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder einem Gewicht von mindestens 20 kg – außerhalb eines eingezäunten Grundstücks innerhalb bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen angeleint zu führen sind (§ 11 Abs. 6 LHundG NRW). Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen gelten zusätzlich Leinen- und Maulkorbpflicht. Wo darüber hinaus angeleint werden muss (etwa in Parks oder Naturschutzgebieten), regeln die Städte und Gemeinden selbst – achte auf die örtlichen Hinweise.

Welche Rassen stehen in Nordrhein-Westfalen auf der Liste gefährlicher Hunde? Quelle geprüft

Das Landeshundegesetz NRW arbeitet mit einer zweistufigen Rasseliste. Als gefährlich gelten von Gesetzes wegen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier sowie deren Kreuzungen (§ 3 Abs. 2 LHundG NRW) – für sie gilt unter anderem ein Zucht- und Handelsverbot. Für eine zweite Gruppe von Rassen – Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Español, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu (§ 10 Abs. 1 LHundG NRW) – gelten im Wesentlichen dieselben strengen Halteranforderungen ohne das Zucht- und Handelsverbot. Das Halten setzt eine Erlaubnis, Sachkunde, Zuverlässigkeit und ein Mindestalter von 18 Jahren voraus.

Brauche ich in Nordrhein-Westfalen eine Hundehaftpflichtversicherung? Quelle geprüft

Eine generelle Haftpflichtpflicht für jeden Hund gibt es in Nordrhein-Westfalen nicht. Pflicht ist sie aber für große Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg) sowie für gefährliche Hunde und Hunde der gelisteten Rassen. Die Mindestversicherungssumme beträgt 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden (§ 5 Abs. 5, § 11 LHundG NRW). Für kleinere Hunde ist eine Haftpflicht zwar nicht vorgeschrieben, aber dringend zu empfehlen, da du als Halter für Schäden deines Hundes haftest.

Muss ich meinen Hund in Nordrhein-Westfalen kennzeichnen und anmelden? Quelle geprüft

Große Hunde (ab 40 cm oder 20 kg) sowie gefährliche und gelistete Hunde müssen mit einem elektronisch lesbaren Mikrochip gekennzeichnet und bei der örtlichen Ordnungsbehörde angemeldet werden (§ 4, § 11 LHundG NRW). Davon zu unterscheiden ist die Hundesteuer: Sie ist keine Sache des Landes, sondern wird von jeder Stadt oder Gemeinde eigenständig erhoben – Höhe und Anmeldefrist erfährst du beim Steueramt deiner Kommune.

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Mehr zur Rechtslage in Nordrhein-Westfalen →

Hintergrund zur Region

Gummersbach liegt mitten im Oberbergischen Land — Hügel, Wälder, Talsperren, und das alles quasi vor der Haustür. Kein schlechtes Los für Hundehalter. Die Region gilt als ausgesprochenes Wandergebiet, und die Stadt weist auf ausgeschilderte Wanderwege im Umland hin. Kleiner Vorbehalt: Borkenkäfer- und Sturmschäden haben einzelne Abschnitte gesperrt. Ein bisschen Puffer bei der Tourenplanung schadet also nicht.

Unterwegs mit Hund in Gummersbach

Wandern im Oberbergischen Land

Wälder, Talsperren, breite und schmale Pfade — das Wegenetz rund um Gummersbach gibt einiges her. Hinweisschilder auf gesperrte Forstabschnitte solltest du ernst nehmen; solche Sperren tauchen hier öfter auf. Wer die Tour gut vorbereiten will, findet im Ratgeber Wandern mit Hund praktische Hinweise zu Ausrüstung und Pausen.

Ausflug zur Genkeltalsperre

Rund 6,5 Kilometer von Gummersbach entfernt liegt die Genkeltalsperre — ein lohnender Stopp für eine längere Runde. Die Talsperren der Region prägen das Landschaftsbild und bieten abwechslungsreiche Wege direkt am Wasser.

Anleinen im Wald

Für bestimmte Hunde gelten auf Waldwegen in NRW eigene Regeln. Welche das konkret sind, steht im Daten-Block weiter unten. Den Überblick liefert außerdem unser Wiki-Beitrag Muss mein Hund im Wald an die Leine?.

Hunde-Wissen für Gummersbach: Regeln und Fakten

Die folgenden Angaben beruhen auf dem Landeshundegesetz NRW sowie der städtischen Hundesteuersatzung. Zahlen und Regelungen können sich ändern — eine kurze Prüfung vor Ort bleibt sinnvoll.

  • Hundesteuer: Gummersbach erhebt jährlich 96 € für einen Hund, 126 € je Hund bei zwei Hunden und 150 € je Hund ab drei Hunden. Eine gesonderte Kampfhundesteuer gibt es nicht (Stadt Gummersbach – Hundesteuer). Wie die Steuer funktioniert, erklärt das Wiki zur Hundesteuer.
  • Anmeldung: Spätestens 2 Wochen nach Aufnahme des Hundes musst du ihn beim Fachbereich 4.1 – Finanzen und Steuern anmelden — das geht auch online über das Serviceportal (Serviceportal Stadt Gummersbach).
  • Steuermarke: Nach der Anmeldung kommt per Post ein Steuerbescheid sowie eine dauerhaft gültige Hundesteuermarke (kostenlos). Sie muss stets am Halsband getragen werden; Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt (Serviceportal Stadt Gummersbach). Was es mit modernen Marken auf sich hat, steht im FAQ zu digitalen Hundesteuermarken.
  • Leinenpflicht: Das Landeshundegesetz NRW (in Kraft seit 1. Januar 2003) schreibt im innerörtlichen und innerstädtischen Bereich eine reißfeste Leine von höchstens 1,5 m vor. Flexileinen erfüllen diese Anforderung laut Verwaltungsvorschrift nicht (RECHT.NRW.DE – Verwaltungsvorschriften LHundG NRW). Hintergründe zur saisonalen Leinenpflicht gibt der Beitrag Leinenpflicht in Brut- und Setzzeit.
  • Bestimmte Rassen: Hunde bestimmter Rassen (§ 10 LHundG NRW) und als gefährlich eingestufte Hunde (§ 3 LHundG NRW) müssen angeleint und mit Maulkorb geführt werden — auch auf Waldwegen. Eine Befreiung ist auf Antrag möglich; für erlaubnispflichtige Hunde braucht es eine schriftliche Genehmigung (Serviceportal Stadt Gummersbach). Einen kritischen Blick aufs Thema bietet der Beitrag Listenhunde.
  • Große Hunde: Die Anmeldung nach § 11 LHundG NRW läuft über das Serviceportal Gummersbach (Serviceportal Stadt Gummersbach).
  • Bus und Bahn: Im Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS), dem Gummersbach über die RSVG angehört, fahren Hunde kostenlos mit — unter Aufsicht, kurz angeleint. Hunde, die Fahrgäste gefährden könnten, brauchen zusätzlich einen Maulkorb; auf Sitzplätzen dürfen Tiere nicht sitzen (VRS – Mitnahme- und Serviceangebote). Allgemeine Tipps gibt der Ratgeber Mit Hund in öffentlichen Verkehrsmitteln.

Praktisches vor Ort in Gummersbach

Wege bei Sturm- und Käferschäden

Die Stadt weist ausdrücklich auf Absperrungen durch Borkenkäferschäden und Sturmschäden hin. Gesperrte Abschnitte solltest du respektieren und im Zweifel auf einen anderen Pfad ausweichen. Wer eine schöne Runde oder einen Tipp für die Region ergänzen möchte, kann das mit einem kostenlosen rundum.dog-Konto direkt tun.

Für den Notfall vorbereitet

Auf längeren Touren im Oberbergischen lohnt gute Vorbereitung. Eine Notfallkarte für deinen Hund hilft, im Ernstfall schnell zu reagieren. Bei Wärme solltest du außerdem die Hinweise zur Vorbeugung von Hitzschlag kennen.

Einen Überblick über die landesweiten Regeln bietet die Seite Nordrhein-Westfalen mit Hund.

Mehr zu Hund in der Region

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Unterwegs

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Unterwegs

Unterwegs mit Hund in Gummersbach

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