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Mecklenburg-Vorpommern

Hund in Mecklenburg-Vorpommern: Was wirklich gilt Frühmorgens im Oktober, wenn der Bodennebel noch über den Wiesen der Mecklenburgischen Seenplatte hängt und der erste Frost die Uferschilfe weiß überzieht…

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Hund in Mecklenburg-Vorpommern: Was wirklich gilt

Frühmorgens im Oktober, wenn der Bodennebel noch über den Wiesen der Mecklenburgischen Seenplatte hängt und der erste Frost die Uferschilfe weiß überzieht – das ist Mecklenburg-Vorpommern auf dem Höhepunkt seiner Wirkung. Kein Bundesland bietet Hundehaltern so viel offene Landschaft, so viele naturbelassene Seeufer, so lange leere Strände. MV gehört zu den wenigen Bundesländern mit einer landesweit geregelten Leinenpflicht – und die Regeln gelten nicht nur für Hundestrände und Wälder, sondern auch für Jagdgebiete und als gefährlich eingestufte Hunde.

Was viele beim ersten Urlaubstrip überrascht: Diese Weite hat Bedingungen. Wer mit dem Hund durch den Nationalpark Jasmund läuft, ohne die Leine anzulegen, oder am Hauptstrand von Warnemünde im August den Hund durch die Wellen schickt, handelt nicht nur rücksichtslos – er riskiert ein empfindliches Bußgeld. Die Regeln sind verteilt auf Landesrecht, Waldgesetz, Jagdrecht und kommunale Hundeverordnungen. Diesen Beitrag kannst du als Überblick nutzen. Die verbindliche Auskunft für deinen konkreten Aufenthaltsort gibt immer die zuständige Gemeinde.

Leinenpflicht in MV: Drei Ebenen, die zusammenspielen

Die Grundlage bildet die Hundehalterverordnung Mecklenburg-Vorpommern (HundehVO M-V). Sie legt fest, wo generell Leinenpflicht gilt, und wird durch Waldgesetz, Jagdrecht und kommunale Hundeverordnungen ergänzt.

Ebene 1: Landesweite Leinenpflicht nach HundehVO M-V

Sonntagsmarkt in Stralsund, und du kommst mit dem Hund. Leine anlegen. Hunde müssen in Mecklenburg-Vorpommern in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen mit vergleichbarem Publikumsverkehr, in umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen (außer ausgewiesenen Auslaufbereichen), bei öffentlichen Versammlungen, Volksfesten und Veranstaltungen mit Menschenansammlungen sowie in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten an einer maximal zwei Meter langen Leine geführt werden. Außerhalb des Privatgrundstücks aufsichtlos frei herumlaufen zu lassen ist generell verboten.

Wer dagegen verstößt, riskiert Bußgelder von bis zu 7.500 Euro – und wer mehrfach erwischt wird, dem droht sogar die Entziehung des Hundes. Der Alltag sieht meist moderat aus: Meist werden Bußgelder zwischen 50 und 250 Euro veranschlagt.

Ebene 2: Waldleinenpflicht nach § 29 LWaldG M-V – ganzjährig

Du läufst durch einen Buchenwald auf Rügen, das Licht bricht golden durch das Herbstlaub – und der Rückruf klappt heute nicht besonders. Das ist genau der Moment, für den die Vorschrift gemacht wurde. § 29 des Landeswaldgesetzes LWaldG M-V regelt eine ganzjährige Leinenpflicht im Wald: Das Halten und Hüten von Haustieren im Wald sowie die Mitnahme von Haustieren mit Ausnahme angeleinter Hunde ist unzulässig. Die Anleinpflicht gilt nicht für den bestimmungsgemäßen Einsatz von Dienst- und Jagdgebrauchshunden. Zuwiderhandeln ist laut § 51 eine Ordnungswidrigkeit, die bis zu 7.500 Euro Bußgeld bedeuten kann.

Es gibt keine Brut- und Setzzeit-Ausnahme, nach der die Leine im Sommer besonders wichtig wäre und im Winter weniger. Eine gesonderte Brut- und Setzzeit gibt es in Mecklenburg-Vorpommern nicht. Die Waldleinenpflicht gilt das ganze Jahr, vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.

Ebene 3: Jagdrecht und Naturschutzgebiete

Das ist der Teil, den viele nicht kennen – und der echte Konsequenzen haben kann. Laut § 23 des Landesjagdgesetzes (LJagdG M-V) dürfen Jäger Hunde töten, die Wild aufsuchen, verfolgen oder außerhalb menschlicher Einwirkung sind. Es ist verboten, einen Hund ohne Genehmigung des Jagdausübungsberechtigten außerhalb menschlicher Einwirkung im Jagdbezirk laufen zu lassen – damit besteht faktisch eine Leinenpflicht im Jagdrevier, sofern es keine Ausnahmegenehmigung gibt.

In diversen Naturschutzgebieten gelten separate Leinenpflicht-Regelungen, darunter Klein Vielener See, Blüchersches Bruch und Mittelplan sowie Ostufer Tiefwaren-Falkenhäger Bruch. Dort müssen Hunde zur Zeit der Vogelbrut an der Leine geführt werden, wobei kein konkreter Zeitraum genannt wird. Entsprechend gelten das Bundesnaturschutzgesetz und die dort angegebenen Zeiträume. Der Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft hält fest, dass der einzige sichere Schutz für Wildtiere die Leine bleibt.

Ebene 4: Kommunale Regeln – Schwerin und Rostock als Beispiele

Alle zusätzlichen Bestimmungen zur Leinenpflicht gehen nicht vom Land selbst, sondern von den einzelnen Städten und Kommunen aus. Zwei Beispiele zeigen, wie weit das gehen kann:

In Schwerin müssen alle Hunde in den Stadtteilen Altstadt, Feldstadt, Paulsstadt, Schelfstadt, Ostorf und Zippendorf angeleint werden. Gleiches gilt für die Naherholungsgebiete um den Ziegelinnensee und innerhalb eines 50-Meter-Streifens um den Ostorfer und Lankower See. Die Rostocker Hundeverordnung aus dem Jahr 2012 benennt explizit die Gebiete, in denen für alle Hunde Leinenzwang gilt – darunter der Hauptbadestrand von Warnemünde und alle ausgewiesenen Fußgängerbereiche.

Auf gekennzeichneten Hundewiesen und Feldern dürfen Hunde sich frei austoben – diese Bereiche sind durch Beschilderungen als Auslaufgebiet gekennzeichnet.

Strände: Die kritische Saisonregel

August, praller Sonnenschein, Warnemünde – und du fragst dich, ob du den Hund einfach ins Wasser laufen lassen kannst. Die Antwort ist fast immer nein. An vielen Stränden in Mecklenburg-Vorpommern müssen sich Hundehalter auf Regeln zur Leinenpflicht oder gar Betretungsverbote einstellen. Auch auf vielen explizit als Hundestrände ausgewiesenen Bereichen besteht trotzdem eine Leinenpflicht.

Die Regeln sind in MV nicht zentral geregelt, sondern Sache jeder Gemeinde. Als Faustregel gilt: Große Tourismusorte (Warnemünde, Binz, Kühlungsborn, Heringsdorf) haben im Hochsommer strikte Hunderegelungen oder -verbote auf den Hauptstränden. Ruhigere Abschnitte – etwa auf der Westseite Rügens zwischen Dranske und Wiek oder auf dem Darß abseits der Kernes – sind häufig hundefreundlicher. Aber: Vor der Reise nachfragen. Die verbindliche Auskunft gibt die örtliche Gemeinde oder die Unterkunft vor Ort.

Gefährliche Hunde in MV: Keine Rasseliste mehr seit 2022

Das ist der vielleicht markanteste Unterschied zu den meisten anderen Bundesländern. Zum 23. Juli 2022 wurde die Rasseliste in Mecklenburg-Vorpommern abgeschafft. Damit gilt kein Hund mehr allein aufgrund seiner Rassezugehörigkeit als gefährlich.

Dem liegt die Einsicht zugrunde, dass kein Hund automatisch aggressiv auf die Welt kommt und sich das Problem meist eher am anderen Ende der Leine befindet. In der neuen Verordnung wurde die Rasseliste konsequenterweise gestrichen. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat mit der neuen Hundehalterverordnung vom 11. Juni 2022 die vormals als gefährlich befundenen Listenhunde gestrichen. Im Rahmen der Verordnung gelten weiterhin bestimmte Hunde als gefährlich, die durch aggressives Verhalten amtlich aufgefallen sind.

Was konkret als „gefährlicher Hund" eingestuft wird, entscheidet also das Verhalten, nicht die Rasse. Spezielle Auflagen zur Haltung gelten erst dann, wenn ein Hund durch aggressives Verhalten auffällig geworden ist – unabhängig von der Rasse. Dem liegt die Annahme zugrunde, dass jeder Hund durch falsche oder gewaltsame Erziehung und schlechte Sozialisierung aggressives Verhalten entwickeln könnte.

Für als gefährlich eingestufte Hunde (durch Bescheid der Ordnungsbehörde) gelten dann:

  • Leinenpflicht außerhalb des befriedeten Besitztums, in Fluren, Aufzügen, Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern – Leine maximal zwei Meter.
  • Maulkorbpflicht: Ein das Beißen verhindernder Maulkorb oder eine gleichwirkende Vorrichtung ist anzulegen.
  • Erlaubnispflicht: Wer einen gefährlichen Hund hält oder halten will, braucht die Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis erhält nur, wer mindestens 18 Jahre alt ist und die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen kann.
  • Mitnahmeverbot auf Spielplätze, Liegeflächen und Badestellen.
  • Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Tagen muss bei der für den Aufenthaltsort zuständigen Ordnungsbehörde das Mitführen des gefährlichen Hundes angezeigt werden.

Halter haben die Möglichkeit, sich ein sogenanntes Negativzeugnis ausstellen zu lassen, das im Rahmen eines Wesenstests bescheinigt, dass das Tier keinerlei aggressive Verhaltensweisen aufweist und als ungefährlich gilt. Diese Bescheinigung ist bei der örtlichen Ordnungsbehörde vorzulegen und beim Ausführen mitzuführen.

Hundesteuer und Anmeldung in MV

Die Hundesteuer in Mecklenburg-Vorpommern wird kommunal geregelt, was zu unterschiedlichen Sätzen in verschiedenen Städten führt. Ein konkretes Beispiel aus der größten Stadt des Landes: In Rostock zahlt man für den ersten Hund 108 Euro im Jahr, für den zweiten Hund 144 Euro, für den dritten und jeden weiteren 168 Euro – und für jeden als gefährlich eingestuften Hund 1.000 Euro im Jahr. In Schwerin liegt der Satz für den ersten Hund ebenfalls bei 108 Euro.

Alle Hunde müssen außerdem ein Halsband mit dem Namen und der Adresse des Halters sowie eine gültige Steuermarke tragen. In Rostock muss der Hund innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Hundehaltung angemeldet werden. In kleineren Gemeinden und ländlichen Gebieten können die Steuersätze deutlich niedriger liegen – die verbindliche Auskunft gibt die jeweilige Gemeindeverwaltung.

Eine allgemeine Pflicht zur Hundehaftpflichtversicherung besteht in Mecklenburg-Vorpommern nicht. Dennoch ist eine Haftpflicht dringend empfehlenswert – wer ohne Versicherung für Schäden haftet, haftet persönlich.

Die besten Routen in MV mit Hund – und die richtige Rechtslage

Rügen abseits der Hochsaison

November auf Rügen: Kein Mensch auf dem Hochuferweg oberhalb der Kreideküste, der Hund am langen Schlepptau, der Wind kommt von der See. Das ist das MV, für das Hundehalter aus ganz Deutschland anreisen. Deutschlands größte Insel ist im Frühjahr und Herbst für Hundehalter ideal – die großen Tourismusstrände (Binz, Sellin, Göhren) haben im Sommer strikte Hunderegelungen, in der Nebensaison sind sie deutlich zugänglicher. Die Strandabschnitte auf der Westseite zwischen Dranske und Wiek sind häufig auch im Sommer hundefreundlicher – aber die verbindliche Auskunft gibt die örtliche Gemeindesatzung. Im Nationalpark Jasmund gilt: Hunde nur auf markierten Wegen, immer angeleint.

Müritz-Nationalpark

Das Herz der Seenplatte. Fischadler kreisen über den Buchenwäldern, der Kies knirscht auf den Waldwegen, und der Hund zieht in Richtung eines Rehs, das am Ufer steht. Genau deshalb gilt im Müritz-Nationalpark Leinenpflicht auf allen markierten Wegen – der Schutz von Fischadler und Seeadler hat Vorrang. Für unangeleinte Auszeiten eignen sich die Gebiete direkt außerhalb der Nationalparkgrenzen. Die Seen rund um Waren (Müritz) haben häufig naturbelassene Ufer, an denen Hunde schwimmen können – aber immer die örtliche Regelung prüfen.

Darß und Zingst – Vorpommersche Boddenlandschaft

Der Weststrand des Darß gilt als einer der wildesten Strände Deutschlands: Treibholz, Dünen, Sturmwellen im Herbst. Der Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft macht klar: Der einzige sichere Schutz für Wildtiere ist die Leine. In den Kernzonen gilt Leinenpflicht. Auf den markierten Wegen und außerhalb der Schutzzonen ist der Darß auch mit Hund eindrucksvoll. Frühmorgens im September, wenn noch kein anderer Mensch am Strand ist – das ist die Zeit, die sich lohnt.

Mecklenburgische Seenplatte abseits der Nationalparks

Über 1.000 Seen, viele mit naturbelassenen Ufern, kaum Bebauung, stille Wege. Außerhalb der Nationalparkgrenzen und der ausgewiesenen Schutzgebiete ist die Seenplatte für Hundehalter verhältnismäßig regelarm – aber die Waldleinenpflicht nach § 29 LWaldG M-V gilt überall. Auf gekennzeichneten Hundewiesen dürfen Hunde sich frei austoben. Tipp: Vor der Anreise über ostsee24.de die aktuellen Strandregeln für den jeweiligen Abschnitt checken.

Was in MV anders ist als im Rest der D-A-CH-Region

Drei Punkte stechen hervor:

Keine Rasseliste seit 2022. Schleswig-Holstein, Thüringen, Niedersachsen und seit 2022 auch Mecklenburg-Vorpommern machen beim rassebasierten Ansatz eine Ausnahme. Wer mit einem American Staffordshire Terrier nach Bayern oder NRW fährt, kennt das Problem. In MV gilt: Gefährlich ist, wer gefährlich handelt – nicht wer so aussieht.

Keine Pflicht zur Hundehaftpflichtversicherung. Mecklenburg-Vorpommern verzichtet gänzlich auf eine Versicherungspflicht. Das unterscheidet das Land von Niedersachsen, Hamburg oder Schleswig-Holstein, wo eine Pflichtversicherung für alle Hunde gilt. Trotzdem: Ohne Versicherung ist jeder Schaden dein Privatproblem.

Ganzjährige Waldleinenpflicht ohne saisonale Ausnahme. In anderen Bundesländern gilt die Leinenpflicht im Wald oft nur während der Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli). Eine gesonderte Brut- und Setzzeit gibt es in MV nicht – § 29 LWaldG M-V regelt die Leinenpflicht ganzjährig. Das ist strenger als in Sachsen-Anhalt oder Niedersachsen und sollte vor jedem Waldausflug bekannt sein.

Häufig gestellte Fragen

Darf mein Hund an die Ostseestrände in MV?
Das hängt vom Ort, dem Strandabschnitt und der Jahreszeit ab. Im Sommer (grob April bis Oktober) gelten auf den Haupttourismusstränden häufig Leinenpflicht oder Verbote. In der Nebensaison und auf Sonderbereichen sind Hunde deutlich öfter erlaubt. Die verbindliche Auskunft gibt die jeweilige Gemeindesatzung – oder du fragst direkt bei deiner Unterkunft nach.

Gilt in MV Waldleinenpflicht?
Das Landeswaldgesetz LWaldG M-V schreibt gemäß § 29 eine grundsätzliche Leinenpflicht für alle Hunde im Wald vor. Ganzjährig, ohne saisonale Ausnahme.

Darf ich mit meinem Hund in den Müritz-Nationalpark?
Ja – auf den markierten Wegen, angeleint. Freilauf ist im Nationalpark nicht erlaubt. Die unmittelbar angrenzenden Gebiete außerhalb der Nationalparkgrenzen bieten Alternativen für unangeleinte Auszeiten, sofern keine weiteren Schutzgebietsregelungen greifen.

Gibt es in MV noch Listenhunde?
Nein. Zum 23. Juli 2022 wurde die Rasseliste in Mecklenburg-Vorpommern abgeschafft. Damit gilt kein Hund mehr allein aufgrund seiner Rassezugehörigkeit als gefährlich. Entscheidend ist das individuelle Verhalten des Hundes.

Brauche ich in MV eine Hundehaftpflichtversicherung?
Nein, in Mecklenburg-Vorpommern besteht keine Versicherungspflicht. Für als gefährlich eingestufte Hunde empfehlen zuständige Behörden eine Versicherung dennoch dringend.

Quellen