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Hund im Wallis: Was wirklich gilt Das Rhonetal öffnet sich bei Martigny wie ein Trichter: nach Westen das Unterwallis, grün und feucht, nach Osten das Oberwallis, trocken wie…

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Hund im Wallis: Was wirklich gilt

Das Rhonetal öffnet sich bei Martigny wie ein Trichter: nach Westen das Unterwallis, grün und feucht, nach Osten das Oberwallis, trocken wie Andalusien, mit Föhrenwald statt Buchenwald, mit weissem Kalkstaub auf den Wegen statt dunklem Waldboden. Kein anderer Schweizer Kanton spannt sich über so viele Höhenmeter, so viele Klimazonen, so viele Landschaftstypen wie das Wallis – von den heissen Rebbergen bei Sierre bis auf den Aletschgletscher, den längsten Gletscher der Alpen. Für Hunde bedeutet das: eine Topographie, die an einem einzigen Tag alles bieten kann.

Gleichzeitig ist das Wallis rechtlich gesehen ein Kanton mit Eigenprofil. Die Leinenpflicht ist grosszügig ausgestaltet – keine generelle Waldleinenpflicht, weder saisonal noch ganzjährig –, die Rasseliste dagegen ist eine der schärfsten der Schweiz. Wer das weiss, ist vorbereitet. Wer es nicht weiss, erlebt böse Überraschungen.

Leinenpflicht im Wallis: drei Ebenen, die zusammenspielen

Das Wallis zeigt, wie verschieden Kantone denselben Sachverhalt regeln können. Während Hundehaltende in Zürich, Aargau oder Bern schon im April mit der Leine in den Wald müssen, greift im Wallis kantonal keine solche Saisonpflicht.

Ebene 1 – Kantonales Recht: keine generelle Waldleinenpflicht

Der Kanton Wallis kennt bislang keine generelle, sondern eine auf einzelne ausgeschilderte Gebiete beschränkte Leinenpflicht. Das ist schweizweit eine Ausnahme. In vergleichbaren Bergkantonen wie Bern oder Graubünden gibt es saisonale Pflichten; das Wallis hält bisher daran fest, Verbote auf ausgeschilderte Zonen zu beschränken. Innerhalb von Ortschaften gilt jedoch Leinenpflicht – das ist kantonale Grundregel, nicht gemeindliche Option.

Ein zweites kantonales Thema, das du kennen musst: Im Kanton Wallis ist nicht einmal eine vorgängige Verwarnung des Hundehaltenden notwendig, bevor ein wildernder Hund von einem Jagdvorsteher abgeschossen werden darf. Das klingt hart – und ist es auch. Die Freiheit im Wald kommt mit dieser Kehrseite: Wer seinen Hund nicht unter Kontrolle hat, trägt das volle Risiko.

Ebene 2 – Kommunale Reglemente: was die Gemeinden obendrauf setzen

Kantonales Recht setzt den Rahmen, Gemeinden können strenger sein. Die Kantone haben die Möglichkeit, gewisse Bestimmungen betreffend Hundehaltung den einzelnen Gemeinden zu überlassen. Es gilt daher, sich bei der jeweiligen Gemeinde zusätzlich über das kommunale Recht zu informieren und örtliche Beschilderungen zu befolgen. Im Wallis mit seinen über 100 Gemeinden – viele davon kleine Bergdörfer mit eigenen Polizeireglements – ist das keine Formsache. Wer in Zermatt wandert, in Saas-Fee übernachtet oder in Verbier Ski fährt, kann auf gemeindliche Zusatzregeln treffen. Im Zweifel: Beschilderung lesen und vor Ort nachfragen.

Ebene 3 – Naturschutzgebiete und UNESCO-Zonen

Der Aletschgletscher liegt im Gebiet des UNESCO-Welterbes Schweizer Alpen Jungfrau-Aletsch. Auf den Wanderwegen ausserhalb der ausgeschilderten Kernschutzzonen darfst du deinen Hund frei laufen lassen; in den Kernzonen gilt Leinenpflicht und die Beschilderung ist verbindlich. Der Aletschwald – ein beeindruckender Arvenwald direkt am Gletscherrand – ist ausserhalb der Kernzone begehbar. Auch im Binntal-Naturpark und in anderen ausgewiesenen Wildschutzgebieten des Kantons greifen eigene Regelungen. Schilder gelten als Gesetz.

Zur Wildthematik noch ein wichtiger praktischer Hinweis: Im Wallis trifft dein Hund auf Steinbock, Gämse, Hirsch – und auf Herdenschutzhunde. Auf Alpen mit Schafen sind Pyrenäenberghunde und Kangals keine Seltenheit. Diese Tiere schützen die Herde und gehen Fremdhunde an. Abstand halten, Leine anlegen, Konfrontation vermeiden.

Listenhunde im Wallis: zwölf Rassen verboten, Ferienaufenthalt mit Auflagen

Hier wird das Wallis zum Sonderfall. Im Kanton Wallis ist seit dem 1. Januar 2006 die neue Anschaffung und Haltung von zwölf als gefährlich geltenden Hunderassen und deren Kreuzungen verboten: Pitbull-Terrier, American-Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Dobermann, Argentinische Dogge, Fila Brasileiro, Rottweiler, Mastiff, Spanischer Mastiff, Neapolitanischer Mastiff und Tosa.

Im Wallis ist das Halten von zwölf Hunderassen verboten. Ausgenommen sind Ferienaufenthalte von bis zu 30 Tagen. Das bedeutet: Wohnst du im Wallis mit einer dieser Rassen oder planst du den Erwerb – das Verbot greift vollständig. Du reist mit einem dieser Hunde zu Besuch oder in die Ferien ins Wallis? Dann gilt eine Frist von 30 Tagen pro Jahr, und der Hund muss an der Leine geführt werden.

Wichtig zu wissen: Der Staatsrat erlässt eine Liste von Hunderassen und deren Kreuzungen, die im Wallis verboten sind. Die Vollständigkeit dieser Liste kann sich ändern. Die verbindliche Quelle ist die kantonale Veterinärbehörde (SCAV/DVSV): vs.ch – Hundewesen. Dort findest du den aktuellen Stand. Vor der Reise prüfen – nicht nach der Ankunft.

Hundetaxe und Anmeldung im Wallis

Die Hundesteuer wird im Wallis nicht kantonal einheitlich festgelegt, sondern von den Gemeinden erhoben. Jeder Hundehalter, der seinen Wohnsitz im Wallis hat oder sich im Wallis mehr als drei Monate im Jahr aufhält, muss die Hundesteuer bis zum 31. März des laufenden Jahres bezahlt haben. Konkrete Beträge variieren stark: Die Hundesteuer in der Gemeinde Brig-Glis beträgt CHF 125 und wird jeweils Anfang Jahr in Rechnung gestellt. Kleinere Gemeinden liegen oft tiefer, grössere Orte und Tourismusgemeinden können abweichen.

Wer neu im Wallis wohnt oder einen Hund erwirbt: Bei unterjährigem Zuzug oder Kauf des Hundes beträgt die Meldefrist 15 Tage. Ausserdem gilt: Jeder Hundehalter, der seinen Wohnsitz im Wallis hat oder sich während mehr als drei Monaten im Jahr hier aufhält, ist verpflichtet, bis zum 31. März einen gültigen Nachweis der Haftpflichtversicherung für Hundehalter bei der Gemeinde zu hinterlegen. Diese Pflicht besteht bei jedem Hund, der älter als 6 Monate ist. Die Haftpflichtversicherung ist also kein Nice-to-have, sondern Pflicht. Kantonale Seite für alle offiziellen Infos: vs.ch – Veterinärwesen / Hundewesen.

Die besten Routen im Wallis – mit korrekter Rechtslage

Zermatt und Gornergrat

Früh aufstehen. Wirklich früh. Im Juli um 7 Uhr ist Zermatt noch ruhig – die ersten Tagestouristen kommen mit dem Zug aus Visp, und bis die Masse anrollt, hast du und dein Hund das Dorf für euch. Zermatt ist autofrei, die Strassen gehören Elektrofahrzeugen, Pferden und Wandernden. Für Hunde ist das entspannend: kein Verkehr, kein Lärm.

Die Zahnradbahn auf den Gornergrat (3.089 m) nimmt Hunde mit – das Panorama auf Matterhorn und Monte Rosa öffnet sich oben wie ein Theatervorhang. Für den Aufstieg zur Matterhorn Glacier Paradise (Klein Matterhorn, 3.883 m) per Luftseilbahn sind Hunde nicht zugelassen. Das Wanderwegenetz rund um Zermatt ist für Hunde weitgehend frei begehbar; kantonale Waldleinenpflicht greift auch hier nicht, Beschilderungen vor Ort sind zu beachten.

Aletschgletscher – Riederalp und Bettmeralp

Beide Orte sind autofrei und nur per Seilbahn erreichbar. Das schon gibt den Ausflug eine andere Qualität: kein Parkplatzsuchstress, kein Motorenlärm. Vom Hotel bis zur Gletscherkante läufst du auf Waldwegen, links Arven, rechts der Abbruch zum Eis hin, das knarzt und sich blau verfärbt, wenn die Nachmittagssonne tief steht.

Die Kernzone des UNESCO-Gebiets ist ausgeschildert. Innerhalb davon gilt Leinenpflicht. Ausserhalb – auf dem Aletschwald-Pfad direkt am Gletscherrand – ist Freilauf möglich. Wer unsicher ist: im Zweifel anleinen und die Schilder lesen.

Lötschental

Ein Tal, das kaum jemand kennt – und das ist sein bestes Merkmal. Zwischen Goppenstein und Blatten liegt eine gut 12 Kilometer lange, wenig ansteigende Route durch bäuerlich geprägte Dörfer, über Holzbrücken, an Trockensteinmauern entlang. Der Boden unter den Pfoten wechselt von Walderde zu Kiesweg zu Alpgras. Im September, wenn die Sonnenstrahlen flach über die Bergwiesen fallen und der erste Frost die Gräser steif macht, ist das Lötschental ein Ort, an den man immer wieder zurückwill.

Auf den Alpen oben gibt es Weidevieh und mitunter Herdenschutzhunde. Hund anleinen, wenn Herden sichtbar sind – das ist kein Gesetz, sondern gesunder Menschenverstand und Rücksicht auf Tier und Bauern.

Rhonetal und Weinberge bei Sierre

Das Wallis ist der trockenste Ort der Schweiz. Im Rhonetal bei Sierre und Sion fallen im Sommer manchmal Wochen ohne Regen. Der Boden riecht nach Thymian, der Kies knirscht hell, die Föhren werfen kurze Schatten. Für einen Sommermorgen ideal – ab Mittag empfiehlt sich der Schatten oder eine höhere Lage. Hunde überhitzen auf offenen Rebbergwegen im Hochsommer schnell; kürzere Routen einplanen oder erst am frühen Morgen oder Abend starten.

Was im Wallis anders ist als im Rest der D-A-CH-Region

Die grosszügige Leinenpflicht ist das eine. Bislang noch keine generelle, sondern eine auf einzelne ausgeschilderte Gebiete beschränkte Leinenpflicht besteht in den Kantonen Uri und Wallis. Das unterscheidet das Wallis von fast allen deutschsprachigen Nachbarkantonen und erst recht von deutschen Bundesländern, wo saisonale Waldleinenpflichten die Norm sind.

Das andere Extrem ist die Rasseliste. Neben Genf kennen auch die Kantone Freiburg, Wallis und Zürich generelle Haltungsverbote für bestimmte Rassen; in allen anderen Kantonen ist die Haltung aller Listenhunderassen mit einer kantonalen Bewilligung möglich. Das Wallis gehört also zu den vier Kantonen, die nicht nur Bewilligungen verlangen, sondern Rassen schlicht verbieten. Ein Mischling, der morphologisch einem Bullterrier ähnelt, kann bereits betroffen sein. Wer mit einem solchen Hund ins Wallis reist, sollte sich vorher beim kantonalen Veterinäramt informieren.

Dritter Walliser Spezialfall: die Höhe. Auf 500 Metern im Rhonetal einsteigen und am Nachmittag auf 3.000 Metern ankommen – das ist für Menschen und Hunde ein grosser Sprung. Hunde zeigen Höhenerschöpfung anders als Menschen: sie suchen Schatten, trinken mehr, werden langsamer. Kurze Akklimatisierungspause einplanen, immer Wasser dabei, und den ersten Hochalpintag kürzer halten als geplant.

Häufig gestellte Fragen

Gilt im Wallis keine Waldleinenpflicht?
Richtig. Im Kanton Wallis besteht bislang noch keine generelle, sondern eine auf einzelne ausgeschilderte Gebiete beschränkte Leinenpflicht. Das gilt auch während der Brut- und Setzzeit im Frühling – es gibt keine kantonale Saisonpflicht wie in Aargau oder Bern. Innerorts sowie in ausgeschilderten Schutz- und Naturschutzgebieten ist die Leine dennoch Pflicht.

Darf mein Hund in Zermatt mitlaufen?
Ja. Zermatt ist autofreies Dorf und auf allen Wanderwegen für Hunde offen. Die Zahnradbahn auf den Gornergrat nimmt Hunde mit. Die Seilbahn zur Matterhorn Glacier Paradise (Klein Matterhorn) lässt keine Hunde zu. Beschilderungen vor Ort beachten.

Gibt es im Wallis Rassenverbote?
Ja, und sie sind weitreichend. Auf der Liste sind derzeit verzeichnet: Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Dobermann, Argentinische Dogge, Fila Brasileiro, Rottweiler, Mastiff, Spanischer Mastiff, Neapolitanischer Mastiff, Tosa. Ferienaufenthalte mit verbotenen Rassen sind auf maximal 30 Tage pro Jahr begrenzt. Aktuelle Liste beim kantonalen Veterinäramt prüfen.

Wie hoch ist die Hundesteuer im Wallis?
Sie wird von den Gemeinden individuell festgelegt. Brig-Glis erhebt aktuell CHF 125 pro Jahr. Andere Gemeinden können davon abweichen. Direkt bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung erfragen oder auf der Gemeindewebsite nachsehen.

Brauche ich im Wallis eine Haftpflichtversicherung für meinen Hund?
Ja. Die Haltung eines Hundes bedingt eine gültige Haftpflichtversicherung. Der Nachweis ist bei der Gemeinde zu hinterlegen.

Darf mein Hund am Aletschgletscher laufen?
Auf den Wanderwegen ausserhalb der UNESCO-Kernschutzzone ja. In der Kernzone besteht Leinenpflicht, die Abgrenzung ist ausgeschildert. Der Aletschwald-Pfad direkt am Gletscherrand ist ausserhalb der Kernzone für Hunde zugänglich.

Was passiert, wenn mein Hund im Wallis wildert?
Der Verstoss gegen die gesetzlich auferlegten Leinenpflichten stellt eine strafrechtliche Übertretung dar, die mit einer Busse bestraft wird – und zwar unabhängig davon, ob der Hund tatsächlich gejagt oder gewildert hat. Im Wallis kann ein wildernder Hund zudem ohne vorgängige Verwarnung des Halters abgeschossen werden. Das ist kein theoretisches Risiko, sondern geltende Rechtslage.

Quellen