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District de Monthey

District de Monthey Karte: Wikipedia Commons, Tschubby, CC BY-SA 3.0. Quelle: commons.wikimedia.org
Schwierigkeit
Leicht
Eintritt
Kostenlos

Hund im District de Monthey: Was wirklich gilt

Der District de Monthey liegt im äussersten Südwesten des Kantons Wallis, direkt am Eingang des Rhonetals. Im Norden grenzt er an den Genfersee, im Süden schliessen die Dents du Midi und die Dents Blanches das Gelände ab. Das Val d’Illiez, ein rund 13 km langes Seitental, wird von der Vièze durchflossen und mündet bei Monthey ins Rhonetal; im Südosten begrenzen die Dents du Midi das Tal, im Süden die Dents Blanches. Gemeinden wie Champéry, Val-d’Illiez, Troistorrents, Morgins und die gleichnamige Bezirkshauptstadt Monthey machen diesen Bezirk aus, Talebene und Alpgebiet in direkter Nachbarschaft.

Was das für deinen Hund bedeutet: Der Bezirk ist kein Stadtkreis, aber auch kein Alpidyll ohne Regeln. Das kantonale Recht des Wallis setzt den Rahmen. Die Gemeinden schärfen diesen Rahmen durch eigene Polizeireglements nach. Wer mit Hund hier wohnt oder Ferien macht, trifft auf eine der striktesten kantonalen Rasselisten der Schweiz, und auf Leinenpflichten, die innerorts klar gelten.

Leinenpflicht im District de Monthey: Was kommunal gilt

Im Kanton Wallis gilt eine generelle Leinenpflicht innerorts, in der Umgebung von Schulen, auf öffentlichen Spiel- und Sportanlagen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Bahnhöfen und Haltestellen, an stark frequentierten öffentlichen Orten, in der unmittelbaren Umgebung von stark befahrenen oder unübersichtlichen Strassen, in der Nähe von Nutztieren sowie an Orten, an denen eine Leinenpflicht signalisiert ist. Das ist die kantonale Basis. Die Gemeinden im Bezirk Monthey können diese Pflicht kommunal ausweiten, oder einzelne Bereiche explizit ausschliessen. Relevant ist deshalb immer das aktuelle Polizeireglement der jeweiligen Gemeinde.

Stadtgebiet Monthey

Die Innenstadt von Monthey ist die dichteste Siedlung im Bezirk. Märkte, Fussgängerzonen, der Bahnhof und die umliegenden Quartiere: In all diesen Bereichen greift die kantonale Leinenpflicht ohne Wenn und Aber. Die Leinenpflicht ist innerorts obligatorisch, Missachtung hat eine Ordnungsbusse von CHF 200 oder ein Gemeindestrafverfahren zur Folge. Das aktuelle Polizeireglement der Gemeinde Monthey prüfst du direkt bei der Gemeindeverwaltung Monthey.

Wald und ausgeschilderte Gebiete

Im Kanton Wallis besteht bislang keine generelle, sondern eine auf einzelne ausgeschilderte Gebiete beschränkte Leinenpflicht im Wald. Ausserhalb von Ortschaften darf dein Hund im Wald also frei laufen, ausser dort, wo Schilder etwas anderes sagen. Das klingt entspannt. Ist es aber nur, solange du die Schilder liest.

Zwei Ausnahmen gelten schweizweit und damit auch im Bezirk Monthey: In eidgenössischen Jagdbanngebieten besteht Leinenpflicht (Art. 5 Abs. 1c VEJ, SR 922.31). In gewissen, vom Kanton bestimmten Naturschutzgebieten gilt zudem für alle Hunde eine generelle Leinenpflicht, so etwa im Wald und in der Umgebung von Derborence. Ob im Bezirk Monthey weitere kantonale Schutzgebiete mit Leinenpflicht ausgeschildert sind, erfährst du vor Ort an den Eingangstafeln oder beim Veterinäramt Wallis.

Brut- und Setzzeit

Im Kanton Wallis besteht keine generelle saisonale Leinenpflicht im Wald während der Brut- und Setzzeit, die Pflicht gilt nur in ausgeschilderten Gebieten. Das unterscheidet Wallis von Kantonen wie Aargau oder Basel-Landschaft. Dennoch: Wer die gesetzlich auferlegten Leinenpflichten ignoriert, begeht eine Übertretung, die mit einer Busse bestraft wird, und zwar unabhängig davon, ob der Hund tatsächlich Wildtiere gejagt hat. Beisst ein Hund ein Reh, haftet der Halter zudem für den Wildschaden. Im Val d’Illiez und auf den Alpweiden rund um Champéry sind Rehe, Gämsen und Murmeltiere keine Seltenheit. Im Juni verstecken Rehe ihre Kitze im hohen Gras. Die Pflicht steht auf dem Schild, die Vernunft sollte sie übertreffen.

Listenhunde im District de Monthey: Kantonales Halteverbot mit klaren Ausnahmen

Wer einen Hund bestimmter Rassen halten will, steht im Kanton Wallis vor der strengsten Regel der Schweiz. Im Wallis ist das Halten von zwölf Hunderassen verboten. Ausgenommen sind Ferienaufenthalte von bis zu 30 Tagen.

Auf der Verbotsliste stehen derzeit: Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Dobermann, Argentinische Dogge, Fila Brasileiro, Rottweiler, Mastiff, Spanischer Mastiff, Neapolitanischer Mastiff und Tosa.

Das Verbot gilt auch für Kreuzungen dieser Rassen. Die Haltung jeder dieser Hunde oder deren Kreuzungen ist verboten, mit Ausnahme eines auf maximal 30 Tage pro Jahr begrenzten Aufenthalts. Ausserhalb des privaten Bereichs gilt Leinenpflicht sowie Maulkorb.

Das bedeutet: Du machst Ferien im Val d’Illiez mit einem Rottweiler? Bis 30 Tage, Maulkorb und Leine im öffentlichen Raum, zulässig. Du ziehst in die Gemeinde Monthey und willst dauerhaft einen Bullterrier halten? Nicht möglich.

Die vollständige und aktuell gültige Rasseliste mit Detailvorgaben findest du beim kantonalen Veterinäramt Wallis (SCAV). Die Liste kann angepasst werden, vor dem Zuzug immer direkt dort nachfragen.

Mehr zu den kantonalen Grundlagen findest du in der Übersicht Wallis auf rundum.dog.

Hundesteuer und Anmeldung im Bezirk Monthey

Du nimmst einen Hund auf, oder ziehst in eine Gemeinde des Bezirks Monthey. Dann läuft die Anmeldefrist sofort.

Bei Zuzug oder Anschaffung eines neuen Hundes muss der Hund innerhalb von 10 Tagen bei der jeweiligen Gemeinde angemeldet werden. Bei der persönlichen Anmeldung sind eine Kopie des Heimtierausweises und ein Nachweis über die AMICUS-Registrierung vorzulegen. Alle Mutationen – Namens-, Halter-, Wohnortswechsel, Adressänderung, Tod des Hundes, sind der Gemeinde und AMICUS innerhalb von 10 Tagen mitzuteilen.

Die Haltung eines Hundes bedingt im Kanton Wallis eine gültige Haftpflichtversicherung. Kein Versicherungsnachweis, keine gültige Anmeldung. So einfach ist das.

Zur Hundesteuer: Im Kanton Wallis beträgt die Hundesteuer kantonal einheitlich CHF 120 und wird von der Gemeinde eingezogen. Jährlich Ende März wird die Hundetaxe fällig. Kommunale Zuschläge sind möglich. Den aktuellen Betrag für deine Gemeinde im Bezirk erfragst du direkt bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung.

Seit dem 1. Januar 2020 ist im Kanton Wallis für neue Hundebesitzer der Abschluss eines Hundehalterkurses (SKN) obligatorisch. Wer seinen ersten Hund hält, muss diesen Kurs nachweisen. Bestehende Hundehalter sind davon nicht betroffen.

Die besten Routen im District de Monthey, mit korrekter Rechtslage

Val d’Illiez: Die Vièze als Kompass

Das Tal riecht nach nassem Stein und Fichtenholz. Die Vièze zieht laut über das Geröll, der Weg bleibt feucht, auch wenn seit Tagen kein Regen gefallen ist. Eine Route folgt dem Wasserweg von Champéry nach Monthey entlang des Flusses Vièze über rund 21 km. Das ist kein Alpinkurs, aber auch kein Spazierweg. Der Pfad führt durch Waldsektoren, Wiesen und Dörfer.

Im Talbereich gelten die kantonalen Regeln: Leinenpflicht innerorts, freies Laufen im Wald nur ausserhalb ausgeschilderter Schutzzonen. Bei Troistorrents zweigt das Val de Morgins zum Pas de Morgins ab. Die politischen Gemeinden des Val d’Illiez sind vom Taleingang aus gesehen Troistorrents, Val-d’Illiez und Champéry. Jede Gemeinde kann eigene Bereiche mit Leinenpflicht beschildern. Vor Ort die Tafeln lesen. Aktuelle Routenempfehlungen bei SchweizMobil.

Champéry und die Galerie Défago: Fels und Tiefe

Champéry liegt auf 1036 m. Die Galerie Défago hängt auf der gegenüberliegenden Talseite, in den Fels gehauen, mit Blick hinunter auf das Val d’Illiez. Im Oktober, wenn sich der erste Nebel in die Senken legt und die Lärchen gelb leuchten, gehört dieser Weg zu den eindrücklichsten im ganzen Bezirk.

Der Tour de la Vallée d’Illiez (TVI) ist ein mehrtägiger Rundweg von über 60 km Länge mit 3780 m Höhenunterschied; er verbindet fünf Etappen, darunter Monthey–Morgins und Champéry–Monthey. Der Weg führt durch Alpgebiet mit Nutztieren. Nähert du dich einer Weide mit Kühen oder Schafen, wird die Leine Pflicht, kantonale Regel, keine Ermessensfrage. Ob Hunde auf einzelnen Abschnitten des TVI zusätzlichen Auflagen unterliegen, prüfst du vor dem Start auf der offiziellen Seite der Region Dents du Midi.

Morgins: Hochtal an der Grenze

Morgins liegt am Pas de Morgins auf 1370 m, direkt an der Grenze zu Frankreich. Im Winter Skigebiet, im Sommer stille Alp. Der Boden ist weich von Gras und Moos, die Hänge offen, die Wege breit. September ist der bessere Monat als Juli: weniger Touristen, ruhigere Weiden, kein Hochbetrieb im Dorf.

Auch hier gilt: Naturschutzgebiete und Wildruhegebiete können Leinenpflicht mit sich bringen. Tafeln am Wegeingang sind verbindlich. Das kantonale Wallis-Recht kennt keine generelle Waldbeschränkung nach Datum, aber ausgeschilderte Zonen sind reale Pflicht. Auf der Alp mit Nutztieren: Hund anleinen.

Rhoneufer und Stadtrandzone Monthey

Monthey liegt auf 423 m, das Rhonetal öffnet sich hier breit. Die Ebene dazwischen ist flach und dicht besiedelt. Für den Alltag mit Hund bedeutet das: viel befahrene Strassen, mehrere Quartiere, Schulen, ein Bahnhof.

Die Leinenpflicht gilt innerorts durchgehend. Spiel- und Sportanlagen sind leinenpflichtig. Hundekot aufnehmen ist Pflicht – Hundekot ist einzusammeln und in den vorgesehenen Behältern zu entsorgen. Die Aufnahme ist obligatorisch, Missachtung kostet CHF 200. Die Stadtrandzone bietet aber auch ruhigere Abschnitte entlang des Trottoirniveaus. Ob es eine ausgewiesene Hundefreilaufzone in Monthey gibt, prüfst du direkt bei der Gemeindeverwaltung.

Was im District de Monthey anders ist als im Rest des Kantons

Der Bezirk Monthey ist kein typischer Walliser Bezirk. Er gehört zur französischsprachigen Chablais-Region, grenzt an den Kanton Waadt und an Frankreich und ist touristisch seit über hundert Jahren erschlossen. Das Portes-du-Soleil-Skigebiet, zu dem Champéry gehört, zieht im Winter Tausende aus ganz Europa an. Das schafft eine besondere Situation: Viele Hundehalter sind nicht Ortsansässige, sondern Feriengäste.

Genau diese Gäste müssen wissen: Alle Ausführungen zu den geltenden Hundegesetzen des Kantons Wallis gelten nicht nur für Hunde und Halter, die im Kanton wohnhaft sind, sondern für alle, die sich auf dem Kantonsgebiet aufhalten. Wer also mit einem Bullterrier aus Deutschland ins Val d’Illiez kommt, unterliegt dem Walliser Halteverbot, mit der 30-Tage-Ausnahmeregelung inklusive Leine und Maulkorb im öffentlichen Raum.

Der zweite Unterschied: Die Gemeinden des Bezirks sind sehr unterschiedlich. Champéry ist kleines Bergdorf mit internationalem Tourismusbetrieb. Monthey ist eine mittelgrosse Stadt. Die kommunalen Polizeireglements spiegeln diese Unterschiede wider. Was in Champéry für den Alpdurchgang gilt, ist nicht identisch mit dem, was in Monthey auf dem Marktplatz gilt.

Häufig gestellte Fragen

Gilt die Leinenpflicht im Val d’Illiez auch ausserhalb der Dörfer?

Im Kanton Wallis gilt die Leinenpflicht innerhalb von Ortschaften, unter Vorbehalt anderslautender Gemeindeentscheide. Ausserhalb von Ortschaften und im Wald gilt sie nur dort, wo sie ausgeschildert ist, zum Beispiel in eidgenössischen Jagdbanngebieten oder kantonalen Naturschutzgebieten. Auf Alpweiden mit Nutztieren besteht sie immer. Beschilderung vor Ort beachten.

Ich bringe meinen Rottweiler für zwei Wochen nach Champéry. Ist das erlaubt?

Im Wallis ist das Halten von zwölf Hunderassen verboten, Ferienaufenthalte bis zu 30 Tagen sind jedoch ausgenommen. Ein zweiwöchiger Aufenthalt liegt innerhalb dieser Frist. Ausserhalb des privaten Bereichs gilt dabei Leinenpflicht sowie das Tragen eines Maulkorbs. Die genauen Auflagen prüfst du beim kantonalen Veterinäramt Wallis.

Wie hoch ist die Hundesteuer in den Gemeinden des Bezirks Monthey?

Im Kanton Wallis beträgt die Hundesteuer kantonal einheitlich CHF 120 und wird von der Gemeinde eingezogen. Kommunale Zuschläge sind möglich. Den aktuell gültigen Betrag für deine Gemeinde, sei es Monthey, Champéry, Troistorrents oder eine andere, erfragst du direkt bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung.

Muss ich als Ersthundehalter im Kanton Wallis einen Kurs absolvieren?

Seit dem 1. Januar 2020 ist im Kanton Wallis für neue Hundebesitzer der Abschluss eines Hundehalterkurses (SKN) obligatorisch. Wer bereits vor diesem Datum Hunde gehalten hat, ist nicht betroffen. Informationen und anerkannte Kursanbieter findest du auf der Seite des kantonalen Veterinäramts Wallis.

Quellen

Saisonale Hinweise

Beste Jahreszeit: Sommer|Winter