District de Saint-Maurice
Karte: Wikipedia Commons, Tschubby, CC BY-SA 3.0. Quelle: commons.wikimedia.org Hund im Bezirk Saint-Maurice: Was wirklich gilt
Saint-Maurice ist Hauptort des gleichnamigen Bezirks im französischsprachigen Teil des Kantons Wallis. Der Bezirk liegt dort, wo das Rhonetal bei einer Talenge auf wenige hundert Meter Breite zusammengedrückt wird, Fels auf der einen Seite, der Fluss auf der anderen. Die Dent de Morcles auf 2’969 m ü. M. überragt das Rhonetal zwischen Martigny und Saint-Maurice. Der Bezirk grenzt im Westen an den Kanton Waadt, im Norden an den Bezirk Monthey, im Süden an den Bezirk Martigny. Das Gebiet umfasst Alpendörfer, Rebhänge, Schluchten, und eine Wildtierdichte, die du als Hundehalter kennen solltest, bevor du los wanderst.
Wer mit Hund in diesen Bezirk reist, trifft auf kantonales Walliser Recht als Basis. Dazu kommen kommunale Polizeireglements, die je nach Gemeinde strenger ausfallen können. Die Kantone haben die Möglichkeit, gewisse Regelungen betreffend Hundehaltung den Gemeinden zu überlassen. Es gilt daher, sich bei der jeweiligen Gemeinde zusätzlich über das kommunale Recht zu informieren und örtliche Beschilderungen zu befolgen.
Leinenpflicht im Bezirk Saint-Maurice: Was gilt
Das Walliser Hunderecht setzt die kantonale Leinenpflicht-Schicht. Darüber legen Gemeinden ihre eigenen Polizeireglements. So funktioniert das System: der Kanton definiert den Mindeststandard, die Gemeinde kann ihn verschärfen, aber nie lockern.
Innerorts: kantonale Leinenpflicht
Im Kanton Wallis gilt Leinenpflicht innerorts. Eine generelle Leinenpflicht gilt innerorts, in der Umgebung von Schulen, auf öffentlichen Spiel- und Sportanlagen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Bahnhöfen und Haltestellen, an stark frequentierten öffentlichen Orten, in der unmittelbaren Umgebung von stark befahrenen oder unübersichtlichen Strassen, in der Nähe von Nutztieren sowie an Orten, an denen eine Leinenpflicht signalisiert ist. Das gilt in jeder Gemeinde des Bezirks, ob Saint-Maurice, Evionnaz, Vérossaz oder Bex-Grenze.
Zusätzlich schreibt der Kanton eine Haftpflichtversicherungspflicht vor. Die Haltung eines Hundes bedingt eine gültige Haftpflichtversicherung. Das ist keine Empfehlung, sondern Pflicht.
Wald und Natur: keine generelle Saisonleinenpflicht, aber Ausnahmen
Der wichtige Unterschied zum benachbarten Kanton Waadt: Im Kanton Wallis besteht bislang noch keine generelle, sondern eine auf einzelne ausgeschilderte Gebiete beschränkte Leinenpflicht. Das heisst: ausserhalb von Ortschaften und ausserhalb von ausgeschilderten Schutzzonen darfst du deinen Hund frei laufen lassen, sofern er unter Kontrolle ist.
Eidgenössische Jagdbanngebiete sind davon ausgenommen. Die Verordnung über die eidgenössischen Jagdbanngebiete VEJ (SR 922.31) nennt konkrete Jagdbanngebiete, in denen Hunde an der Leine zu führen sind (Art. 5 Abs. 1c VEJ). Im Kanton Wallis gibt es mehrere solche Banngebiete. Prüfe vor jeder Bergtour die aktuelle Beschilderung vor Ort.
Was passiert, wenn du die Leinenpflicht in einem ausgeschilderten Gebiet ignorierst? Der Verstoss gegen die gesetzlich auferlegten Leinenpflichten stellt eine strafrechtliche Übertretung dar, die mit einer Busse bestraft wird, und zwar unabhängig davon, ob der Hund tatsächlich gejagt oder gewildert hat. Die Konsequenz gilt also auch dann, wenn dein Hund friedlich neben dem Reh herläuft.
Naturschutzgebiete im Bezirk
Der Bezirk Saint-Maurice liegt in einer Zone hoher ökologischer Sensibilität. Dents-du-Midi-Massiv, das Muverans-Gebiet und das Val de Trient beherbergen Steinböcke, Gämsen, Hirsche und Bartgeier. In ausgeschilderten Schutzzonen gilt die Leinenpflicht ganzjährig. Die Beschilderung vor Ort ist verbindlich, sie entscheidet, nicht dieser Artikel. Wo ein Schild hängt, gilt das Schild.
Listenhunde im Bezirk Saint-Maurice: Walliser Verbot mit einer langen Liste
Das Wallis gehört zu den strengsten Kantonen der Schweiz, wenn es um verbotene Rassen geht. Gefährliche Hunde werden in die Kategorien verbotene und potenziell gefährliche Hunde unterteilt (Art. 37 Abs. 1 AGTSchG/VS). Der Staatsrat erlässt eine Liste von Hunderassen und deren Kreuzungen, die im Wallis verboten sind (Art. 37 Abs. 4 AGTSchG/VS).
Auf der Liste stehen derzeit: Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Dobermann, Argentinische Dogge, Fila Brasileiro, Rottweiler, Mastiff, Spanischer Mastiff, Neapolitanischer Mastiff, Tosa. Das Verbot gilt für alle Kreuzungen dieser Rassen ebenfalls.
Besuchst du den Bezirk mit einem dieser Hunde auf Ferien? Die Haltung jeder dieser Hunde oder deren Kreuzungen ist verboten, mit Ausnahme eines auf maximal 30 Tage pro Jahr begrenzten Aufenthalts. Während dieses Aufenthalts musst du deinen Hund ausserhalb der Privatsphäre an der Leine und mit Maulkorb führen. Bei Verstössen gegen diese Bestimmungen wird der Hund zurückgewiesen oder sogar beschlagnahmt.
Mehr zur Walliser Rasseliste und den eidgenössischen Grundlagen findest du in unserer Übersicht Wallis.
Für aktuelle Informationen zum kantonalen Hundewesen wende dich an den Veterinärdienst Wallis (vs.ch).
Hundesteuer und Anmeldung im Bezirk Saint-Maurice
Hundehaltende, die ihren Wohnsitz im Wallis haben oder sich während mehr als drei Monaten pro Jahr im Wallis aufhalten, haben für ihre Hunde eine Hundesteuer zu entrichten. Als Hundehalter gilt dabei diejenige Person, die als Eigentümer in der eidgenössischen Datenbank AMICUS eingeschrieben ist (Art. 2 Reglement betreffend die Erhebung der Hundesteuer).
Die Hundesteuerhöhe legt jede Gemeinde im Bezirk eigenständig fest. Aktuelle Tarife erfährst du direkt bei der Gemeindeverwaltung deines Wohnorts, ob Saint-Maurice, Evionnaz, Lavey-Morcles oder Vérossaz. Frag beim Gemeindeschalter nach; die Höhe variiert von Gemeinde zu Gemeinde.
Neu im Wallis wohnhaft? Du meldest deinen Hund bei der Einwohnergemeinde an. Die Registrierung in der nationalen Datenbank AMICUS ist eidgenössische Pflicht und gilt unabhängig vom Wohnkanton.
Hältst du zum ersten Mal einen Hund? Seit dem 1. Januar 2020 sind alle Ersthundehaltenden dazu verpflichtet, eine spezielle praktische Ausbildung zu absolvieren. Das gilt im ganzen Kanton Wallis, also auch im Bezirk Saint-Maurice.
Die besten Routen im Bezirk Saint-Maurice, mit korrekter Rechtslage
Gorges du Trient bei Vernayaz – Fels, Wasser, Lärm
Der Trient frisst sich seit Jahrtausenden in den Fels des Mont-Blanc-Massivs. Das Ergebnis: eine Schlucht, deren Wände feucht und dunkel bleiben, auch wenn draussen die Sonne brennt. Die 200 Meter tiefe Schlucht fasziniert Kletterbegeisterte und Naturliebhaber. Der Lärm des Wassers schlägt dich schon vor dem Eingang. Der Boden unter den Pfoten, nasser Holzsteg, Felsgestein, Sprühnebel.
Ob Hunde in die Gorges du Trient mitdürfen, klärst du direkt bei der Betreiberin auf der offiziellen Website der Gorges du Trient. Die Situation in bezahlten Naturattraktionen ändert sich saisonal. Vor dem Besuch nachfragen.
Dent de Morcles – Alpenwelt über dem Rhonetal
Im September, wenn die ersten Nebelschleier im Rhonetal hängen und die Bergflanken noch grün sind, beginnt hier oben der Herbst früher. Die Dent de Morcles liegt auf 2’969 m ü. M. an der Westseite der Berner Alpen, mit Blick auf das Rhonetal zwischen Martigny und Saint-Maurice. Der Aufstieg ab Morcles ist steil und verlangt Trittsicherheit, von dir und deinem Hund.
Der Grat liegt auf der Kantonsgrenze Wallis-Waadt. Ab dem Bezirk Saint-Maurice gilt Walliser Recht; die Leinenpflicht hängt von der Ausschilderung der jeweiligen Schutzzone ab. Auf den Alpweiden oben brüten keine Schilder, aber Schafe und Gämsen sind präsent. Behalt deinen Hund im Blick. Detailrouten und aktuelle Wegbedingungen findest du auf SchweizMobil.
Plateau de Vérossaz, zwischen Dorf und Fels
Vérossaz liegt auf einer Terrasse oberhalb von Saint-Maurice, 600 Meter über dem Talboden. Von dort aus sieht man das ganze untere Rhonetal, das Dorf selbst bleibt ruhig. Die Wanderwege auf dem Plateau führen durch Wiesen, an Obstgärten vorbei, auf schmalem Pfad durch Föhrenwald. Im Mai riecht der Boden nach aufgetautem Humus.
Innerorts in Vérossaz gilt die kantonale Leinenpflicht. Auf Wanderwegen ausserhalb der Ortschaft gilt: Beschilderung vor Ort beachten. Wo Vieh auf der Weide steht, leinst du deinen Hund an, das verlangt nicht nur das Gesetz, sondern auch jeder Landwirt zu Recht.
Val de Trient, das stille Tal hinter Vernayaz
Wer das Val de Trient kennt, kommt nicht im Juli. Im Juli stauen sich Touristen bei den Gorges. Im Oktober, wenn die Lärchen orange leuchten und der Talweg feucht ist von Morgentau, bist du mit deinem Hund oft allein. Der Mont-Blanc-Express fährt von hier das Trient-Tal hinauf in Richtung Salvan, Les Marécottes und Le Châtelard. Das Tal ist tief, schmal, und die Wildtierpopulation ist erheblich.
Im Val de Trient gibt es ausgeschilderte Wildschutzzonen. Die Leinenpflicht gilt dort ganzjährig. Beachte die Schilder am Wegeingang. Wer mit einem freilaufenden Hund in ein Banngebiet eindringt, riskiert eine Busse, und macht dem Wild mehr Stress, als man sieht.
Was im Bezirk Saint-Maurice anders ist als im Rest des Wallis
Der Bezirk Saint-Maurice ist kein reines Berggebiet und kein reines Industriegebiet. Er ist beides gleichzeitig: enge Talgasse mit Autobahn, Bahnlinie und historischem Stadttor, unmittelbar daneben Bergdörfer mit Alpweiden auf 1’500 Metern. Diese Dichte ist ungewöhnlich. Du kannst morgens in der Stadtgasse von Saint-Maurice frühstücken und nachmittags auf dem Plateau de Vérossaz Gemsen beobachten, mit dem gleichen Hund an der Leine, unter zwei verschiedenen Alltagswelten.
Die Festung Saint-Maurice gehörte zusammen mit Sargans und Gotthard zu den drei grossen Festungsgebieten der Schweizer Armee im Réduit-Verteidigungsdispositiv des Zweiten Weltkriegs. Diese Militärgeschichte prägt die Infrastruktur bis heute: Militärareale, Sperrzonen und ehemalige Befestigungen gehören zum Landschaftsbild. Für Hundehalter bedeutet das: Es kann überraschend Sperrgebiete geben, die auf keiner zivilen Karte eingetragen sind. Wegweiser vor Ort ernst nehmen.
Gegenüber dem Bezirk Monthey, direkt nördlich, fällt auf: Saint-Maurice ist touristisch weniger erschlossen. Weniger Besucherinfrastruktur bedeutet auch weniger ausgewiesene Hundebereiche, aber mehr ungestörte Wege. Wer Ruhe sucht, ist hier gut aufgehoben. Wer ein ausgeschildertes Hundebad sucht, findet es eher anderswo.
Häufig gestellte Fragen
Gilt im Bezirk Saint-Maurice eine Leinenpflicht im Wald?
Im Kanton Wallis gibt es keine generelle saisonale Leinenpflicht im Wald, wie sie etwa im Kanton Waadt oder Aargau gilt. Leinenpflicht im Wald besteht nur in ausgeschilderten Gebieten, darunter eidgenössische Jagdbanngebiete (Art. 5 Abs. 1c VEJ, SR 922.31) und kantonal bezeichnete Schutzzonen. Massgebend ist immer die Beschilderung vor Ort. Innerorts gilt die kantonale Leinenpflicht ohne Ausnahme.
Ich reise mit einem Rottweiler in den Bezirk Saint-Maurice, was muss ich beachten?
Der Rottweiler steht auf der Walliser Liste verbotener Rassen (Art. 37 AGTSchG/VS). Das Halten ist im Kanton Wallis verboten. Ein Ferienaufenthalt von bis zu 30 Tagen pro Jahr ist zulässig, jedoch nur mit Leine und Maulkorb ausserhalb der Privatsphäre. Bei Verstoss wird der Hund zurückgewiesen oder beschlagnahmt. Die aktuelle Vollständige Rasseliste und Auflagen findest du beim Veterinärdienst Wallis unter vs.ch.
Wie melde ich meinen Hund in einer Gemeinde des Bezirks an?
Du meldest deinen Hund bei der Einwohnergemeinde deines Wohnorts an. Die eidgenössische AMICUS-Registrierung (Chip-Pflicht) läuft parallel dazu. Die Hundesteuerhöhe legt jede Gemeinde eigenständig fest, frag direkt beim Gemeindeschalter nach. Als Ersthundehalter im Kanton Wallis bist du seit 1. Januar 2020 verpflichtet, eine praktische Hundehalterausbildung zu absolvieren.
Dürfen Hunde in die Gorges du Trient bei Vernayaz?
Ob Hunde in die Gorges du Trient mitdürfen, hängt von den Betreiberregeln ab, diese können sich saisonal ändern. Kläre das vor deinem Besuch auf der offiziellen Website der Gorges du Trient (valleedutrient.ch) oder direkt vor Ort. Verlasse dich nicht auf Drittquellen.
Quellen
Saisonale Hinweise
Beste Jahreszeit: Sommer