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Hund in Bayern: Was wirklich gilt Vom Watzmann bis zur Rhön, vom Bodensee bis zum Dreisessel: Bayern ist das Bundesland mit der grössten Bandbreite an Geländen, in denen…

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Hund in Bayern: Was wirklich gilt

Vom Watzmann bis zur Rhön, vom Bodensee bis zum Dreisessel: Bayern ist das Bundesland mit der grössten Bandbreite an Geländen, in denen ein Hund laufen darf. Alpen im Süden, der erste deutsche Nationalpark im Osten, dazwischen Hochmoore, Karstlandschaften, Flussauen und Hunderte Seen. Wer mit Hund hier hinzieht, merkt schnell: Bayern lässt seinen Haltern viel Spielraum – solange sie ihren Hund unter Kontrolle haben.

Das ist die hundefreundliche Hälfte. Die andere: In den Tourismusregionen Oberbayerns hat fast jede Gemeinde eigene Satzungen, im Jagdrevier endet der Spass abrupt, und für Halter eines Listenhundes wird München zur teuersten Stadt der Republik. Was unten steht, ist das, was du wirklich brauchst, wenn dein Hund mit dir in Bayern lebt – nicht das, was in Reiseprospekten steht.

Leinenpflicht in Bayern: Drei Regelebenen, die zusammenspielen

Bayern kennt keine landesweite Leinenpflicht. Bayern hat kein eigenständiges Landeshundegesetz. Den rechtlichen Rahmen setzt das Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG), das unter Artikel 18 regelt, welche Befugnisse die Gemeinden in Bezug auf Hundehaltung haben. Dieser Artikel ist die zentrale Grundlage für alles, was in Bayern kommunal geregelt wird: Leinenpflicht, Maulkorbzwang, Zutrittsverbote zu öffentlichen Einrichtungen. Das heisst praktisch: Du musst dich um drei Ebenen kümmern – Jagdrecht, Kommune, Schutzgebiet.

Wald und Jagdrevier: keine Leine, aber eine harte Linie

Stell dir vor, es ist Anfang Oktober, der Frühnebel hängt noch in den Buchen, dein Hund nimmt eine Rehfährte auf und ist weg. Ab diesem Moment sind die Paragrafen, die du nie gelesen hast, sehr real. Im Bayerischen Waldgesetz (BayWaldG) findet sich explizit nicht das Wort „Leinenpflicht", allerdings kann sie trotzdem aufgrund des Gesetzes erlassen werden. Hunde dürfen zwar grundsätzlich mitgeführt werden, sie müssen aber so gehalten werden, dass keine Störung des Waldes, der Wildtiere oder anderer Waldbesucher erfolgt.

Schärfer ist das Jagdgesetz. Im Bayerischen Jagdgesetz (BayJG) finden sich Regelungen zur Leinenpflicht von Hunden indirekt unter dem Stichwort Jagdschutz. Besonders relevant ist Artikel 40 Absatz 1, wo es heisst: „Der Jagdschutz umfasst auch den Schutz des Wildes vor aufsichtslosen Hunden und Katzen." Und der zweite Halbsatz, den du kennen solltest: Nach Art. 42 Abs. 1 Nr. 2 BayJG dürfen Jagdschutzberechtigte wildernde Hunde töten. Als wildernd gilt ein Hund, der im Jagdrevier erkennbar dem Wild nachstellt und dieses gefährden kann. Ordnungswidrigkeiten für aufsichtslose Hunde im Revier ergeben sich aus Art. 49 BayJG. Übrigens: Art. 37 BayJG, der in vielen Hundeblogs zitiert wird, regelt etwas anderes – nämlich die Wildfolge auf krankgeschossenes Wild. Mit freilaufenden Hunden hat die Norm nichts zu tun.

München, Nürnberg, Augsburg, Regensburg: vier Städte, vier Logiken

In den Grossstädten beginnt die kommunale Schicht. München kennt keine generelle Leinenpflicht, schreibt sie aber für Kampfhunde ohne gültiges Negativzeugnis auf allen öffentlichen Wegen und Plätzen vor. Nürnberg bietet 19 ausgewiesene Hundeauslaufgebiete und beschränkt die Anleinpflicht auf bestimmte Bereiche sowie auf Hunde über 50 Zentimeter Schulterhöhe in definierten Zonen.

In München gilt: Grosse Hunde, mit eine Schulterhöhe von mindestens 50 cm, müssen unter anderem innerhalb des Altstadtrings, in Fussgängerzonen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und auf öffentlichen Veranstaltungen angeleint werden. Gänzlich verboten sind Hunde auf Kinderspielplätzen, den mit „grünen Pollern" (mit durchgestrichenem Hundesymbol) gekennzeichneten Flächen in städtischen Grünanlagen und der Theresienwiese während des Oktoberfestes und Frühlingsfestes. Wer die grünen Poller übersieht, zahlt – und der städtische Kontrollendienst guckt im Englischen Garten an Sonntagen sehr genau hin.

In Nürnberg besteht laut Informationen der Stadt eine Leinenpflicht: Die Leine muss dabei reissfest sein und darf eine Länge von höchstens 120 Zentimeter messen. In Augsburg gibt es laut Informationen der Stadt keine generelle Leinenpflicht. Ausnahmen bestehen allerdings und sind durch Schilder gekennzeichnet. Zudem appelliert die Stadt: Wenn andere Angst haben oder viel los ist auf Weg und Wiese: Bitte Hund anleinen oder bei Fuss nehmen. Regensburg arbeitet mit Hundefreilaufflächen: In Regensburg müssen Hunde laut der städtischen Grünanlagensatzung in bestimmten Bereichen immer an die Leine. Dazu zählen öffentliche Grünanlagen und Spielanlagen.

Nationalpark Bayerischer Wald: die ehrliche Version

Auf 1.453 Meter Höhe, auf dem Lusen, riechst du Fichte, nassen Granit und im Spätsommer Heidelbeere. Hier herrscht eine Regel, die viele Reiseführer falsch wiedergeben. Es geht nicht um Kern- oder Entwicklungszone und auch nicht um eine 2-Meter-Leine. Allerdings gilt es, einige Regeln zu beachten. Laut Nationalparkverordnung ist es verboten, Hunde im Nationalparkgebiet frei laufen zu lassen. Hunde sind daher an der Leine zu führen, sollten sie nicht zuverlässig bei Fuss gehen. Punkt. Die Leinenpflicht ergibt sich aus § 9 der Nationalparkverordnung Bayerischer Wald und gilt für das gesamte Schutzgebiet.

Praktisch heisst das: Wenn dein Hund zuverlässig bei Fuss geht, darf er es. Wenn nicht: Leine. Und Besucher dürfen ihre Hunde auch in die Tier-Freigelände in den Nationalparkzentren Lusen und Falkenstein mitnehmen, hier müssen sie an der Leine geführt werden. In die begehbaren Gehege, wie zum Beispiel dem Wildschwein- oder Rotwildgehe in Neuschönau, dürfen Hunde nicht mitgenommen werden.

Listenhunde in Bayern: das strengste System Deutschlands

Wenn dich jemand fragt, in welchem Bundesland du keinen Pitbull halten willst, sag Bayern. Die Kampfhundezucht ist in Bayern verboten (Art. 37 LStVG) und auch die Ausbildung von Kampfhunden ist gesetzlich reguliert. In der Bayerischen Kampfhundeverordnung werden zwei Gruppen von Hunden unterschieden: In Kategorie 1 sind die Rassen aufgeführt, denen die Kampfhundeeigenschaften Aggressivität und Gefährlichkeit unwiderlegbar unterstellt werden. Die Kategorie 2 enthält die Rassen, denen Kampfhundeeigenschaften widerlegbar unterstellt werden. Das heisst, der Halter hat die Möglichkeit, der Gemeinde mit dem sogenannten Negativzeugnis zu beweisen, dass der Hund keine dieser Eigenschaften besitzt. Das Negativzeugnis befreit von der Erlaubnispflicht und vom Zuchtverbot.

Kategorie 1: Pitbull, Bandog, American Staffordshire, Staffordshire Bullterrier, Tosa Inu. Kategorie 2: Rottweiler, Dobermann, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge und weitere. Für Kategorie 2 ist der Wesenstest die Tür aus dem Auflagenregime: Ab dem 18. Lebensmonat kann ein Wesenstest absolviert werden. Besteht der Hund den Test, stellt die Gemeinde ein Negativzeugnis aus; der Hund wird dann wie ein gewöhnlicher Hund behandelt. Eine Genehmigung für Kategorie 1 wird dagegen nur in Ausnahmefällen erteilt – ein berechtigtes Interesse muss nachgewiesen werden.

Hundesteuer und Anmeldung

Bayern ist eines der wenigen Bundesländer, in denen Kommunen die Hundesteuer erheben können, aber nicht müssen. Anders als in Baden-Württemberg, wo alle Gemeinden zur Hundesteuererhebung verpflichtet sind, entscheiden bayerische Kommunen selbst, ob sie überhaupt eine Hundesteuer erheben. Im Bayerischen Wald gibt es Gemeinden, die schlicht null verlangen. Anmeldepflicht gilt trotzdem: Wer in einer Gemeinde lebt, die Hundesteuer erhebt, muss seinen Hund innerhalb von 14 Tagen nach der Anschaffung oder dem Zuzug anmelden. Nach der Anmeldung erhält der Halter einen Steuerbescheid und eine Hundemarke, die dauerhaft am Halsband befestigt sein muss.

Die Sätze in den Grossstädten (Stand 2025):

  • München: Pro Hund zahlen Sie jährlich 100 Euro, für Kampfhunde beträgt die Hundesteuer 800 Euro pro Jahr. Das ist der Achtfache des Normalsatzes – einer der härtesten Multiplikatoren bundesweit.
  • Nürnberg: Für jeden Hund werden in Nürnberg 132 Euro pro Jahr fällig, 1056 Euro müssen Halter von Hunden der Kategorie 1 und 246 Euro jährlich für einen Hund der Kategorie 2.
  • Augsburg: Den Halter kostet der erste Hund in Augsburg 84 Euro Hundesteuer jährlich. der Betrag wird anteilig nach Monaten berechnet. Ab dem zweiten Hund werden 120 Euro Hundesteuer erhoben. Halter von Kampfhunden müssen pro Jahr 840 Euro Hundesteuer an die Stadt Augsburg zahlen.
  • Regensburg: In Regensburg sind Hunde bis zum Alter von vier Monaten von der Hundesteuer befreit. Danach muss der Hundehalter für den ersten Hund 80 Euro pro Jahr zahlen, jeder weitere Hund wird mit einer jährlichen Summe von 120 Euro besteuert. Hier gibt es keine gesonderten Regelungen für Kampfhunde – sie unterliegen also in Regensburg keiner zusätzlichen Steuerbelastung.
  • Passau: 30 Euro für den ersten Hund – einer der niedrigsten Werte in Bayern.
  • Landshut: Landshut hat seinen Steuersatz zum 1. Januar 2025 von 30 auf 60 Euro verdoppelt.

Der Multiplikator für Listenhunde liegt in den grossen Städten nicht bei „drei- bis fünffach", sondern in München und Nürnberg beim Achtfachen, in Regensburg dagegen bei null. Wer umzieht, sollte die Satzung der neuen Gemeinde lesen, nicht den Schnitt bilden.

Pflichtversicherung? Für die meisten nicht

Für die meisten Hundehalter in Bayern nicht. Eine Versicherungspflicht besteht nur für Halter, die eine Genehmigung zur Haltung eines Kampfhundes der Kategorie 1 erhalten haben. Eine allgemeine, gesetzliche Haftpflichtversicherungspflicht gibt es in Bayern nicht – anders als in Berlin, Hamburg oder Niedersachsen. Für gefährliche Hunde verlangen Gemeinden den Versicherungsnachweis in der Regel als Voraussetzung für die Haltungserlaubnis. Empfohlen ist die Versicherung trotzdem für jeden Hund: Halter haften verschuldensunabhängig für alles, was ihr Tier anrichtet, und in den Alpen reicht ein kurzer Sprint in eine Kuhherde, um sechsstellige Forderungen auszulösen.

Die besten Routen in Bayern – mit korrekter Rechtslage

Altmühltal: das einfachste Wandergebiet mit Hund

Flussschleifen zwischen Kalkfelsen, Wacholderheiden, kurze Anstiege, viele Badestellen. Das Altmühltal ist die Region, in der du im Frühling den ersten richtigen Tagesausflug nach dem Winter machst. Eichstätt als Ausgangspunkt, der Weg Richtung Solnhofen entlang der Altmühl ist gut beschildert, und ausserhalb der Ortsdurchfahrten kann dein Hund die meiste Zeit frei laufen – Jagdrecht ausgenommen. Auf den markierten Naturschutzgebieten an den Trockenhängen gilt Leinenpflicht nach Schutzgebietsverordnung.

Chiemgau und Chiemsee: schwierig im Hochsommer, traumhaft im Herbst

An einem heissen Julinachmittag stehst du am Chiemsee vor einer Schranke und einem Schild „Hunde verboten". Die offiziellen Badebuchten sind in der Saison gesperrt. Ausweichen lohnt sich: der Simssee bei Rosenheim hat ruhige Uferabschnitte ohne Sperre, der Kirchsee bei Holzkirchen ist im Herbst nahezu menschenleer. Im Chiemgau selbst beginnen ab Inzell die Wanderwege auf 700 bis 1200 Meter, auf denen Hunde ganzjährig dabei sein dürfen.

Allgäu: Almen und Herdenschutz

Im Allgäu geht der Konflikt nicht vom Gesetz aus, sondern vom Weidevieh. Kuhherden mit Kälbern reagieren auf Hunde teils aggressiv, und auf einigen Alpen leben mittlerweile Herdenschutzhunde, die nicht zwischen Wanderer-Hund und Wolf unterscheiden. Auf bewirtschafteten Almen gehört dein Hund grundsätzlich an die Leine – das ist keine Verordnung, sondern ein Selbstschutz, der das Leben deines Hundes wert ist. Wer in Panik die Leine loslässt, weil eine Kuh angaloppiert, macht alles richtig.

Bayerischer Wald: der Naturpark statt des Nationalparks

Wenn du Freilauf willst und trotzdem die endlosen Fichtenwälder, geh in den Naturpark Bayerischer Wald, nicht in den Nationalpark. Im Naturpark gelten die normalen Jagd- und Forstregeln, im Nationalpark die strikte Leinenpflicht der Schutzgebietsverordnung. Bayerisch Kanada zwischen Teisnach und Viechtach, entlang des Schwarzen Regen, ist die ehrlichere Antwort auf die Frage, wo dein Hund im Bayerwald richtig durchatmen kann.

Was in Bayern anders ist als im Rest der D-A-CH-Region

Bayern ist liberal für die Masse und streng für die Listenhunde. Kein Landeshundegesetz, keine Waldleinenpflicht, kein flächendeckender Versicherungszwang. Wer einen normalen Hund hält, hat in Bayern mehr Bewegungsspielraum als in Berlin oder Hamburg. Der Gesetzgeber hat in Art. 18 LStVG ausdrücklich festgelegt, dass kommunale Leinenpflichten auf die örtlichen Verhältnisse abgestimmt sein müssen – und dass dem Bewegungsbedürfnis der Hunde dabei ausreichend Rechnung zu tragen ist. Eine Gemeinde darf Hunden also nicht beliebig den Freilauf verbieten, ohne diese Abwägung vorzunehmen.

Auf der anderen Seite: Wer einen Rottweiler oder American Staffordshire ins Auto packt und über die Landesgrenze nach München zieht, landet in einem System, das Erlaubnispflicht, Wesenstest und Achtfach-Steuer kombiniert. Das ist härter als Baden-Württemberg und deutlich härter als Hessen oder Rheinland-Pfalz. Die Bayerische Polizei dokumentiert die Auflagen für Halter gefährlicher Hunde gut nachvollziehbar.

Häufig gestellte Fragen

Gibt es in Bayern eine Leinenpflicht im Wald?

Nein, eine generelle Waldleinenpflicht gibt es in Bayern nicht. Nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz (BayNatSchG) darf grundsätzlich jeder zum Genuss der Naturschönheiten und zur Erholung alle Teile der freien Natur (auch Privatwege) ohne behördliche Genehmigung und ohne Zustimmung des Grundeigentümers oder sonstigen Berechtigten unentgeltlich betreten (Art. 27 Abs. 1 und 2, Art. 28 BayNatSchG). Das Betretungsrecht schliesst auch das Hundeausführen ein. Aber: Im Nationalpark Bayerischer Wald und in vielen Naturschutzgebieten gilt Leinenpflicht durch Schutzgebietsverordnung. Im Jagdrevier darf dein Hund nicht aufsichtslos laufen.

Darf mein Hund im Chiemsee schwimmen?

An den offiziellen Badestellen sind Hunde im Sommer gesperrt. Ausserhalb der gesperrten Bereiche ist Baden erlaubt – die genauen Abschnitte variieren je Gemeinde und Saison. Wer mit Hund baden will, fährt am besten an die kleineren Seen wie Simssee, Kirchsee oder Hartsee.

Muss mein Hund in Bayern versichert sein?

Eine allgemeine gesetzliche Pflicht gibt es nicht. Eine Versicherungspflicht besteht aber faktisch für Halter eines Kampfhundes der Kategorie 1, da die Gemeinde sie als Voraussetzung für die Haltungserlaubnis verlangt. Für alle anderen Hunde: dringend empfohlen, weil Halter verschuldensunabhängig haften.

Was gilt für Hunde im Nationalpark Bayerischer Wald?

Im gesamten Nationalparkgebiet gilt: Hunde dürfen nicht frei laufen. Sie müssen an der Leine geführt werden, ausser sie gehen zuverlässig bei Fuss. Eine zonenspezifische Regelung oder eine konkrete maximale Leinenlänge sieht die Nationalparkverordnung nicht vor. Details bei der Nationalparkverwaltung.

Wie hoch ist die Hundesteuer in Bayern wirklich?

Sie reicht von 0 Euro in einzelnen Landgemeinden bis 1.056 Euro pro Jahr für einen Listenhund der Kategorie 1 in Nürnberg. In den vier Grossstädten: München 100/800 Euro, Nürnberg 132/1.056 Euro, Augsburg 84/840 Euro, Regensburg 80 Euro ohne Kampfhund-Aufschlag.

Was passiert, wenn mein Hund Wild scheucht?

Im Jagdrevier ist ein Hund, der erkennbar dem Wild nachstellt, wildernd nach Art. 42 BayJG. Der Jagdschutzberechtigte darf ihn rechtlich töten. Daneben kann eine Ordnungswidrigkeit nach Art. 49 BayJG vorliegen. Halte deinen Hund unter Kontrolle, sobald du erkennbar in einem Revier unterwegs bist.

Quellen