Ausflugsziel · Ingolstadt
Auwaldsee
Badesee mit Rundweg und Liegewiesen. Die allgemeine städtische Leinenverordnung schreibt für grosse Hunde (ab 50 cm) und Kampfhunde Leinenzwang in öffentlichen Einrichtungen, auf Spielplätzen und in der Innenstadt vor. Für Badeanlagen gilt zusätzlich eine Regelung vom 15. Mai bis 15. September. Eine see-spezifische Sonderregel für den Auwaldsee selbst ist nicht auffindbar – es gilt die allgemeine Stadtverordnung.
Quellen: Stadt Ingolstadt (Ort) · Stadt Ingolstadt (Leinen-Anordnung)