Tierschutz

Tierschutzverein Düsseldorf e.V. fordert Änderung vom Landeshundegesetz

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Tierschutzverein Düsseldorf e.V. fordert Änderung vom Landeshundegesetz
Inhalt
  1. Worum geht es?
  2. Das Problem mit den Rassen und Grössen im Landeshundegesetz
  3. Ein ganzes Gesetz wegen eines tragischen Vorfalls?
  4. Wie realistisch ist der neue Gesetzesentwurf?

Das Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen könnte sich ändern. Der Tierschutzverein Düsseldorf e.V. plant einen Gesetzesentwurf, der die Rasseliste abschaffen und einen Sachkundenachweis für alle Hundehalter einführen soll, unabhängig von Rasse oder Grösse des Tieres.

Die Initiative könnte Auswirkungen auf Hundehaltung und Tierschutz in NRW haben. Der folgende Beitrag beleuchtet Hintergründe, aktuelle Diskussionen und mögliche Folgen für Hundebesitzer.

Worum geht es?

Der Tierschutzverein Düsseldorf e.V. bezieht klare Stellung zum aktuellen Hundegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz – LHundG NRW): Die Rasseliste ist nach Ansicht des Vereins überholt, weder zielführend noch wissenschaftlich fundiert.

Der Tierschutzverein setzt sich deshalb für die Abschaffung der Rasseliste ein. Stattdessen schlägt er die Einführung einer verbesserten Halterkunde vor.

Ziel: Durch bessere Sozialisierung und Erziehung aller Hunde, nicht nur grosser oder gelisteter Rassen, sollen Verhaltensweisen verhindert werden, die zu Problemen im Zusammenleben führen. Der Ansatz soll Beissvorfälle reduzieren, die Überfüllung der Tierheime verringern und das Zusammenleben von Mensch und Hund nachhaltig verbessern.

Das Problem mit den Rassen und Grössen im Landeshundegesetz

Paragraph 3 des LHundG NRW nennt Hunderassen, die grundsätzlich als gefährlich eingestuft werden: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden. Paragraph 10 führt eine Liste von Rassen, die als potenziell gefährlich gelten: Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu.

Zusätzlich schreibt das Gesetz vor: Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen, müssen von den Haltern bei der zuständigen Behörde gemeldet werden (§ 11 Landeshundegesetz).

Die Rasselisten, die in einzelnen Bundesländern grösstenteils unterschiedlich gehandhabt werden, und die Vorgaben zu Grösse oder Gewicht basieren auf Vorurteilen statt auf Individualverhalten. Diese Hunde werden unter Generalverdacht gestellt, unabhängig von ihrem tatsächlichen Verhalten.

Die Folge: ein diskriminierendes Klischeebild bestimmter Hunderassen und erheblich erschwerte Vermittlung dieser Hunde aus Tierheimen.

Ein ganzes Gesetz wegen eines tragischen Vorfalls?

Das Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz – LHundG NRW) in seiner aktuellen Fassung besteht seit dem 18. Dezember 2002.

Viele Bundesländer haben nach einem tragischen Vorfall im Jahr 2000 ihre Gesetze zur Haltung von Hunden angepasst oder erst eingeführt. Bei besagtem Vorfall wurde ein fünfjähriger Junge von zwei American Staffordshire Terriern attackiert und dabei tödlich verletzt.

Dieser Vorfall führte zu einer öffentlichen Debatte über die Sicherheit im Umgang mit bestimmten Hunderassen, insbesondere sogenannten Kampfhunden. Aufgrund des öffentlichen Drucks und der Sorge um die Sicherheit der Bevölkerung wurden in vielen deutschen Bundesländern, einschliesslich Nordrhein-Westfalen, neue Gesetze oder Änderungen verabschiedet, die restriktivere Massnahmen für bestimmte Hunderassen vorsahen.

Wie realistisch ist der neue Gesetzesentwurf?

Das Projekt „Halterkunde statt Rasseliste“ vom Tierschutzverein Düsseldorf e.V. umfasst die Abschaffung von Rasselisten und die Einführung eines generellen Sachkundenachweises für alle Hundehalter. Die Vorschläge stossen auf Interesse und kontroverse Diskussionen.

Die Abschaffung der Rasseliste könnte zu einer gerechteren Beurteilung von Hunden führen, indem individuelles Verhalten und Erziehung stärker in den Fokus rücken. Gleichzeitig gibt es Bedenken, dass die Sicherheit der Bevölkerung nicht ausreichend gewährleistet werden könnte, wenn spezifische Regelungen für als gefährlich eingestufte Rassen wegfallen.

Die Einführung eines generellen Sachkundenachweises könnte die Verantwortung der Hundehalter stärken und zu verantwortlicherem Umgang mit Hunden führen. Kritiker befürchten jedoch zusätzliche bürokratische Hürden und Kosten für die Halter, die insbesondere für Hundebesitzer mit kleinem Einkommen eine Belastung darstellen könnten.

Die Umsetzbarkeit der Vorschläge hängt von politischer Unterstützung, praktischer Umsetzbarkeit und Akzeptanz der Bevölkerung ab.