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Hund im Thurgau: Was wirklich gilt Der Thurgau ist kein Kanton, der laut von sich redet. Obstgärten, die im April weiss aufblühen, ein Bodenseeufer, das ruhiger ist als…

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Hund im Thurgau: Was wirklich gilt

Der Thurgau ist kein Kanton, der laut von sich redet. Obstgärten, die im April weiss aufblühen, ein Bodenseeufer, das ruhiger ist als die deutschen Ufer gegenüber, und dazwischen die Thur, die von Frauenfeld Richtung Rhein zieht. Wer in der Agglomeration Zürich lebt und schnell draussen sein will, ist hier nach 40 Minuten. Kein Nationalpark, kein Rummel – nur Kies, Wasser und der Wind, der vom See her kommt.

Für Hundehalter ist das Bild zweigeteilt. Die Natur ist zugänglich, das Gesetz hat in den letzten Jahren aber ein paar Schichten gewonnen. Seit 2023 gilt im Wald eine Brut- und Setzzeit-Leinenpflicht, seit 2025 ist das kantonale Hundegesetz erneut angepasst worden, diesmal bei den Listenhunden. Wer den Thurgau kennt, kennt auch seine Eigenheiten: praktisch, konkret, ohne Schnörkel. Das gilt auch für seine Hundeverordnung.

Leinenpflicht im Thurgau: Drei Ebenen, die zusammenspielen

Der Thurgau kennt keine einzige Regel, die alles abdeckt. Wer hier unterwegs ist, bewegt sich in einem Schichtsystem aus kantonalem Hundegesetz, kommunalen Polizeireglements und Naturschutzgebietsbestimmungen. Alle drei Ebenen können gleichzeitig gelten – je nachdem, wo du gerade läufst.

Ebene 1: Wald und Waldrand – die kantonale Brut- und Setzzeit-Leinenpflicht

Im April, wenn die ersten Birken am Thurufer ausschlagen und die Rehe im Pfynwald setzen, gilt im Thurgauer Wald Leinenpflicht. Kein Freilauf, keine Ausnahme für den braven Labrador. Im Kanton Thurgau besteht vom 1. April bis zum 31. Juli im Wald und am Waldrand eine generelle Leinenpflicht für Hunde. Die gesetzliche Leinenpflicht gilt nicht für Jagd- und Herdenschutzhunde sowie Diensthunde der Polizei und des Rettungswesens im Einsatz und bei der Ausbildung.

Der Grosse Rat hat diese generelle Leinenpflicht für den Kanton Thurgau in der Zeit vom 1. April bis 31. Juli im Wald und am Waldrand beschlossen. Der Regierungsrat hat die geänderte Verordnung über das Halten von Hunden genehmigt und per 1. Mai 2023 in Kraft gesetzt. Wer sich nicht daran hält, zahlt: Die Busse ist in der Verordnung auf 100 Franken festgelegt. Das klingt nach wenig, kommt aber schneller als man denkt – die Jagdaufsicht ist im Thurgau präsent.

Praktisch heisst das: Da die Gesetze auf das Wohl der Wildtiere ausgerichtet sind, spielt die Länge oder Art der Leine keine Rolle. Auch die Verwendung einer langen Schlepp- oder Flexileine ist zulässig, solange der Hundehaltende diese festhält und den Hund damit kontrollieren kann. Auf diese Art kann den Hunden trotz Leinenpflicht ein gewisser Bewegungsfreiraum gewährt werden.

Ebene 2: Parks, Schulanlagen und Strassen – die ganzjährige kommunale Pflicht

Ausserhalb des Waldes gibt es eine Schicht, die das ganze Jahr gilt und die leicht vergessen geht: Weiterhin gilt die Leinenpflicht für Hunde in Park-, Schul-, Spiel- oder Sportanlagen. Im Thurgau müssen Hunde laut Gesetz in Park-, Schul-, Spiel- oder Sportanlagen sowie an verkehrsreichen Strassen an der Leine geführt werden.

In Kreuzlingen kommen kommunale Besonderheiten dazu. Das unangeleinte Mitführen des Hundes in Park-, Schul-, Spiel- oder Sportanlagen sowie an verkehrsreichen Strassen ist in Kreuzlingen verboten und kostet 50 Franken. Im Tägermoos gilt Leinenpflicht am Seerhein sowie von April bis Juli im Wald und am Waldrand. Das Bodenseeufer in Kreuzlingen direkt am Seerhein ist also ein Bereich, den du mit deinem Hund angeleint begehst – egal zu welcher Jahreszeit.

Ebene 3: Naturschutzgebiete am Bodensee

Die Riedlandschaften am Thurgauer Bodenseeabschnitt sind teils als Vogelschutzgebiet ausgewiesen. Das Schilfufer sieht von aussen aus wie normales Ufer, ist aber oft Kernschutzzone. Die Beschilderung ist vorhanden, aber in der Riedlandschaft manchmal schwer zu lesen. Wer dort einfach draufloshält, landet schnell im falschen Bereich. Das Wollmatinger Ried gegenüber liegt auf der deutschen Seite (Konstanz, Baden-Württemberg) – dort gilt deutsches Naturschutzrecht. Bitte respektiere die zahlreichen Naturschutzgebiete am Bodensee. Gerade Wildvögel und seltene Tierarten, die in den Uferbereichen leben, können sich durch tobende Hunde erschrecken.

Auch ein Ausflugstipp mit Leinen-Hinweis: Schloss Arenenberg / Napoleonmuseum Thurgau – Hunde sind im Park erlaubt, jedoch nicht im Museum.

Listenhunde im Thurgau: Bewilligungspflicht, kein Verbot

Der Thurgau kennt keine verbotenen Rassen. Das ist der Unterschied zum Nachbarkanton Zürich, der den Rottweiler inzwischen verboten hat. Im Thurgau gibt es stattdessen eine Bewilligungspflicht – und die hat es in sich.

Als potentiell gefährlich werden insgesamt 14 Hunderassen und Hundegruppen inklusive Kreuzungen mit diesen eingestuft: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Cane Corso, Dobermann, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastín Español, Mastino Napoletano, Presa Canario (Dogo Canario), Rottweiler, Staffordshire Bullterrier, Tosa und Hunde des Typs Pitbull.

Folgende Hunde sind im Kanton Thurgau gemäss § 7b Abs. 3 Hundeverordnung bewilligungspflichtig – sowie Kreuzungen mit den gelisteten Hunderassen oder Hunde, deren äusseres Erscheinungsbild vermuten lässt, dass sie von einer potentiell gefährlichen Rasse abstammen. Beispiele sind American Bully, Boerboel, etc.

Im Thurgau gibt es zwar eine Liste potenziell gefährlicher Hunde, aber keine Rassenverbote. Die Bewilligung für das Halten von als gefährlich eingestuften Hunden erteilt das kantonale Veterinäramt. Ohne eine solche Bewilligung ist das Halten oder Mitführen eines solchen Hundes im Kanton Thurgau verboten.

Neu seit 2025: Wer den Listenhund der Nachbarin auch nur in den eigenen vier Wänden hütet, braucht bereits eine Bewilligung. Das Veterinäramt verlangt für das Ausstellen der Bewilligung unter anderem ein Handlungsfähigkeitszeugnis, einen Strafregisterauszug und einen Sachkundenachweis für Hundehaltende.

Im Thurgau brauchen Halterinnen und Halter von Hunden, die als potenziell gefährlich eingestuft sind, eine Bewilligung. Dies gilt auch für Personen, die das Tier betreuen. Als potenziell gefährlich gelten 14 Rassen und deren Kreuzungen.

Hinweis für Ausflügler aus anderen Kantonen: Alle Ausführungen zu den aktuell geltenden Hundegesetzen und -verordnungen des Kantons Thurgau gelten grundsätzlich nicht nur für Hunde(halter), die im Kanton Thurgau wohnhaft sind, sondern für alle sich auf dem Kantonsgebiet Thurgau aufhaltenden Hunde(halter).

Hundekurspflicht und Haftpflicht

Das Thurgauer Hundegesetz schreibt für alle Hunde – unabhängig von Grösse oder Rasse – einen obligatorischen Erziehungskurs vor. Obligatorisches Hundetraining: 10 Lektionen innert einem Jahr nach Anschaffung (mit allen Hunden, gross und klein). Die anerkannte praktische Hundeerziehung umfasst einen Kurs mit mindestens 10 Lektionen mit Lerninhalten wie Leinenführigkeit, allgemeinem Gehorsam und Verhalten in der Umwelt und, sofern es das Alter zulässt, einen Welpenkurs.

Dazu kommt eine Haftpflichtversicherungspflicht: Obligatorische Haftpflichtversicherung für Hunde mit einer Deckungssumme von mindestens drei Millionen Franken. Hunde sind meistens in der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen. Prüf das aber im Kleingedruckten deiner Police – nicht alle Privathaftpflichten decken Hunde automatisch ab.

Hundetaxe und Anmeldung

Die Hundesteuer wird im Thurgau von den Gemeinden festgelegt; der Kanton gibt einen Rahmen vor, die Gemeinden schöpfen ihn unterschiedlich aus. Ein Vergleich zweier Referenzorte:

  • Frauenfeld (Kantonshauptstadt): Die Hundesteuer beträgt in Frauenfeld 120 Franken für den ersten Hund und 195 Franken für jeden weiteren Hund im selben Haushalt.
  • Kreuzlingen: Die Hundesteuer beläuft sich auf CHF 100.00 für den ersten Hund und CHF 160.00 für jeden weiteren Hund im gleichen Haushalt.

Die Gemeinde kann die Hundesteuer um höchstens 50 Prozent erhöhen. Kleinere Gemeinden können also günstiger sein – es lohnt sich, direkt bei der Gemeindeverwaltung nachzufragen. Nutzhunde sind steuerbefreit, darunter auch Blindenführhunde, Rettungshunde oder Jagdhunde. Die Steuerbefreiung geht indes weiter: Nutzhunde bleiben auch nach ihrer Karriere und bis an ihr Lebensende von der Hundesteuer ausgenommen.

Anmeldung: Hundehalterinnen und Hundehalter müssen ihren Hund spätestens drei Monate nach der Geburt mit einem Mikrochip kennzeichnen lassen. Anmeldung oder Abmeldung bei Besitzerwechsel, Wegzug oder Tod des Hundes innert 10 Tagen im AMICUS sowie innert 10 Tagen beim Einwohneramt. Gemäss Gesetz über das Halten von Hunden ist für alle Hunde ab dem 5. Monat pro Kalenderjahr eine Hundesteuer zu entrichten.

Die besten Routen im Thurgau – mit korrekter Rechtslage

Thurufer zwischen Frauenfeld und Pfyn

Anfang Oktober, wenn der Morgennebel über den Kiesbänken liegt und die Blätter der Uferbirken anfangen, sich zu drehen: Dann ist das Thurufer sein Bestes. Kiesinseln, flache Flachwasserzonen, kaum Bootsbetrieb. Von Frauenfeld bis zum Pfynwald schlängelt sich der Fluss durch einen naturbelassenen Streifen, der nach August wieder vollständig offen ist. Ausserhalb der Brut- und Setzzeit-Leinenpflicht (also ab 1. August bis Ende März) läuft der Hund frei. Im Frühjahr nach der Schneeschmelze aber gilt Vorsicht: Was im Sommer ein ruhiges Flachwasser ist, wird mit Hochwasser zu einem tückischen Strömungsabschnitt. Den Hund dann an der Leine lassen, auch wenn das Gesetz es nicht verlangt.

Der Pfynwald selbst ist ein Föhrenwald von besonderer ökologischer Bedeutung – und Wald im Sinne des kantonalen Hundegesetzes. Im Kanton Thurgau besteht vom 1. April bis zum 31. Juli im Wald und am Waldrand eine generelle Leinenpflicht für Hunde – also auch im Pfynwald.

Gottlieben und Seerhein

Das Dorf Gottlieben liegt dort, wo der Bodensee sich zum Seerhein verengt und das Wasser anfängt, wieder Richtung Rhein zu fliessen. Die Uferpromenade ist ruhig, der Blick auf Konstanz überraschend nah. Am Seerhein gilt in Kreuzlingen Leinenpflicht. Wer also von Gottlieben ostwärts geht und nach Kreuzlingen kommt, leint an. Diessenhofen, ein paar Kilometer nördlich, bietet dafür freien Zugang zum Rheinufer mit einer der schönsten Holzbrücken des Kantons.

Seerücken zwischen Ermatingen und Siegershausen

Der Seerücken ist der Hügelzug zwischen Bodensee und Thur. Im September hängen die Mostäpfel auf den Wiesen, der Geruch von Apfelmost liegt in der Luft. Die Wanderwege zwischen Ermatingen, Homburg und Siegershausen führen durch Obstgärten und Mischwälder. August bis März: Hund frei im Wald, solange du ausserhalb ausgewiesener Schutzflächen bleibst. Sei aufmerksam bei Tafeln – wer Naturschutzzonen nicht erkennt, zahlt den Preis.

Bodensee-Promenade Romanshorn

Romanshorn ist Fährknotenpunkt nach Friedrichshafen und gleichzeitig einer der entspanntesten Bodensee-Stopps auf Thurgauer Seite. Die Uferpromenade ist breit, der Hund kann ausserhalb der Schutzzonenbereiche und Parks freilaufen. Die beliebteste Strecke für Hundebesitzer ist Konstanz–Meersburg und Friedrichshafen–Romanshorn – und auf der Fähre gilt: Hunde an der Leine, aber sie sind willkommen.

Was im Thurgau anders ist als im Rest der D-A-CH-Region

Drei Dinge stechen heraus, wenn man den Thurgau mit seinen Nachbarn vergleicht:

Keine Rassenverbote, aber konsequente Bewilligungspflicht. Im Thurgau gibt es zwar eine Liste potenziell gefährlicher Hunde, aber keine Rassenverbote – obwohl Rottweiler auch hier für Polizeieinsätze sorgen. Das unterscheidet ihn klar vom Kanton Zürich, der mehrere Rassen komplett verboten hat. Wer im Thurgau einen Listenhund halten will, kann das – aber nur mit gültigem Bewilligungsausweis des kantonalen Veterinäramts.

Hundekurspflicht für alle. Anders als in vielen anderen Kantonen gilt im Thurgau die Kurs- und Ausbildungspflicht für alle Hunde, nicht nur für Listenhunde. Das Thurgauer Hundegesetz schreibt vor, dass wer einen Hund hält, innerhalb eines Jahres nach Anschaffung des Hundes einen Kurs über eine anerkannte praktische Hundeerziehung besuchen muss. Die anerkannte praktische Hundeerziehung umfasst einen Kurs von mindestens zehn Lektionen mit folgenden Lerninhalten: Leinenführigkeit, allgemeinem Gehorsam und Verhalten in der Umwelt.

Grenzlage bedeutet Rechtsverwirrungs-Potenzial. Der Bodensee liegt in drei Ländern. Wer von Kreuzlingen nach Konstanz wechselt, wechselt das Rechtssystem. Was auf der Thurgauer Seite erlaubt ist, kann auf der badischen Seite verboten sein – und umgekehrt. Besonders bei Listenhunden: Für den Hundehalter sind nicht nur die Regeln des Wohnkantons relevant, sondern die Regeln von Kantonen, in denen sich der Hund aufhält.

Häufig gestellte Fragen

Darf mein Hund im Thurgauer Wald freilaufen?
Von 1. August bis 31. März ja – ausserhalb ausgewiesener Schutzgebiete. Vom 1. April bis zum 31. Juli besteht im Wald und am Waldrand eine generelle Leinenpflicht für Hunde.

Was kostet es, wenn mein Hund im Frühjahr ohne Leine im Wald läuft?
Die Busse ist in der Verordnung auf 100 Franken festgelegt. Sie wird als Ordnungsbusse erhoben, d.h. keine Verhandlung, direkte Zahlung.

Gibt es im Thurgau verbotene Hunderassen?
Nein. Der Thurgau kennt keine Rassenverbote. Die Bewilligung für das Halten von als gefährlich eingestuften Hunden erteilt das kantonale Veterinäramt. Ohne eine solche Bewilligung ist das Halten oder Mitführen eines solchen Hundes im Kanton Thurgau verboten.

Ich besuche meine Schwester im Thurgau und hüte kurz ihren Rottweiler. Brauche ich eine Bewilligung?
Ja. Ab 1. Mai 2025 gilt die Bewilligungspflicht zusätzlich für das Betreuen von Listenhunden. Das heisst: Wer kurz zu Hause auf den Rottweiler der Nachbarin aufpasst, muss dafür künftig die Erlaubnis des Kantons haben.

Wie hoch ist die Hundesteuer in Frauenfeld?
120 Franken für den ersten Hund und 195 Franken für jeden weiteren Hund im selben Haushalt. In Kreuzlingen sind es 100 bzw. 160 Franken.

Muss ich meinen Hund im Thurgau versichern?
Ja – Abschluss einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens drei Millionen Franken ist obligatorisch.

Muss ich meinen Hund zu einem Kurs anmelden?
Ja, für alle Hunde. Obligatorisches Hundetraining, 10 Lektionen innert einem Jahr nach Anschaffung – mit Allen, gross und klein.

Quellen