Tierschutz

Rückgaberecht bei Tierheimtieren? Zwischen Wunsch und Wirklichkeit

6 Min Lesezeit
Rückgaberecht bei Tierheimtieren? Zwischen Wunsch und Wirklichkeit
Inhalt
  1. Hintergrund: Haustieradoptionen – die MARS-Umfrage zum Welttierschutztag
  2. Das Rückgaberecht von Tierheimtieren
  3. Rechtliche Einordnung in Deutschland, Österreich und der Schweiz
  4. Adoptionsverträge: Was Tierheime festhalten

Wer mit dem Gedanken spielt, ein Tierheimtier zu adoptieren, stellt sich früher oder später diese Frage: Was ist, wenn es nicht klappt? Gibt es eine Rückgabemöglichkeit? Laut einer Umfrage von MARS Schweiz wünscht sich fast die Hälfte aller Befragten genau diese Absicherung – besonders Männer und ältere Menschen. Die Realität ist nüchterner: Ein gesetzlich verankertes Rückgaberecht existiert nirgends im DACH-Raum. Was Adoptionsverträge stattdessen regeln und welche Rechte und Pflichten auf Halter zukommen, zeigen wir hier.

Hintergrund: Haustieradoptionen – die MARS-Umfrage zum Welttierschutztag

Die Zahlen kommen aus einer repräsentativen Befragung von MARS Schweiz zum Thema Tieradoption. Befragt wurden im August 2025 insgesamt 752 Personen in der Schweiz – sowohl potenzielle als auch bereits aktive Haustierhalter.

Das auffälligste Ergebnis: 46 % der Befragten sagten, dass ihnen die Option, ein Tier zurückgeben zu können, sehr wichtig wäre – für den Fall, dass sie mit dem neuen Tier schlicht nicht zurechtkommen.

Dieser Wert ist bemerkenswert. Er zeigt, wie zentral das Thema Rückgabe für viele Menschen ist – auch wenn die Umsetzung in der Praxis deutlich holpriger aussieht, als man sich das wünschen würde.

Hier geht es zur Pressemitteilung und den vollständigen Umfrageergebnissen: Medienmitteilung MARS Schweiz: Haustierglück mit Rückgabegarantie – Social Media und Einsamkeit füttern Haustierträume

Das Rückgaberecht von Tierheimtieren

Viele Menschen setzen voraus – oder hoffen es zumindest –, dass Tierheime so etwas wie ein standardisiertes Rückgaberecht anbieten: Tier mitnehmen, nicht passen, zurückbringen. Klingt logisch. Funktioniert in der Praxis aber so nicht.

Die MARS-Umfrage spiegelt diesen Wunsch deutlich wider: 46 % der Befragten hätten eine Rückgabemöglichkeit als besonders wichtig eingestuft. Doch was ist tatsächlich drin?

Rechtliche Einordnung in Deutschland, Österreich und der Schweiz

Kurz und klar: Ein gesetzlich verankertes, standardisiertes Rückgaberecht für Tierheimtiere gibt es nicht – weder in Deutschland, noch in Österreich oder der Schweiz. Was stattdessen gilt, sind individuelle Vereinbarungen, festgehalten in einem Adoptionsvertrag.

Tierheime wollen vermitteln – aber sie stossen an Kapazitätsgrenzen und haben meist knappe Ressourcen. Das prägt, wie flexibel oder starr Rückgaberegelungen in der Praxis ausfallen.

Deutschland

Adoptionsverträge sind privatrechtliche Vereinbarungen zwischen Tierheim und Adoptanten. Viele Heime räumen eine Probezeit ein oder lassen eine Rückgabe zu, wenn wirklich ernsthafte Probleme auftauchen – aber das ist keine Selbstverständlichkeit, sondern Kulanz.

Rechtlich gilt: Ein Tier ist nach § 90a BGB eine bewegliche Sache, weshalb grundsätzlich Kauf- und Leihrechtsgrundsätze greifen. Schadensersatz oder Kostenerstattungen sind nur möglich, soweit der Vertrag das ausdrücklich vorsieht.

Österreich

Auch hier laufen Tieradoptionen über Adoptionsverträge – ein gesetzliches Rückgaberecht gibt es nicht. Seriöse Tierheime vereinbaren oft eine Probephase oder begleiten Halter beratend, wenn es zu Schwierigkeiten kommt.

Das Tierschutzgesetz schützt Tiere davor, einfach aus Vernachlässigung oder Überdruss zurückgegeben zu werden. Im Einzelfall entscheidet das Tierheim, ob eine erneute Vermittlung möglich und sinnvoll ist.

Schweiz

Rechtlich handelt es sich auch hier um eine privatrechtliche Abgabe. Viele Schweizer Tierheime halten im Adoptionsvertrag fest, dass eine Rückgabe bei unvorhergesehenen Problemen möglich ist – aber eben nur dann, und nicht nach Belieben.

Ein allgemeines Rückgaberecht, das einfach eingelöst werden kann, existiert nicht. Tierheime prüfen die Umstände, und weder Schadensersatz noch Kostenübernahme sind gesetzlich vorgeschrieben. Nach der Übergabe liegt die Verantwortung für Pflege, Erziehung und medizinische Versorgung klar bei den Haltern.

Praxisfazit

Ein standardisiertes Rückgaberecht bleibt ein Wunsch – und ein verständlicher. Aber Tierheime stehen vor logistischen und finanziellen Herausforderungen, und ein Tier, das „ab Werk“ perfekt funktioniert, gibt es schlicht nicht. Wer ein Tier aufnimmt, trägt die Verantwortung für Erziehung, Training und den Alltag – von Tag eins an.

Rückgabeoptionen existieren durchaus, sind aber situationsabhängig und vertraglich geregelt – nicht gesetzlich garantiert.

Adoptionsverträge: Was Tierheime festhalten

Wer ein Tier aus dem Tierheim holt, unterschreibt in der Regel einen Adoptionsvertrag – manchmal auch „Adoptionsvereinbarung“, „Schutzvertrag“ oder „Übernahmevertrag“ genannt. Er schützt das Tier und sichert das Tierheim ab. Was typischerweise drinsteht:

  • Pflege und Haltung: Vorgaben zu artgerechter Ernährung, Auslauf, medizinischer Versorgung und Unterbringung.
  • Tierärztliche Versorgung: Pflicht zu regelmässigen Untersuchungen und aktuellem Impfschutz.
  • Erziehungs- und Trainingsmassnahmen (besonders bei Hunden): Hinweise zu Verhaltenstraining, Sozialisation und – je nach Tier und Vorgeschichte – empfohlene Kurse für Halter.
  • Rückgabeoptionen: Bedingungen, unter denen das Tier zurückgegeben werden kann – etwa bei unvorhergesehenen Problemen oder unüberwindbaren Schwierigkeiten, oft verbunden mit einem Beratungsgespräch.
  • Verbot bestimmter Handlungen: Zum Beispiel Weitergabe an Dritte oder Nutzung für Zucht und Wettbewerbe ohne ausdrückliche Zustimmung des Tierheims.
  • Kostenregelungen: Adoptionsgebühr, mögliche Beiträge für medizinische Grundversorgung oder Impfungen.

💡 Praxis-Tipp: Adoptionsverträge sind kein Papierkram um des Papierkrams willen. Sie machen Erwartungen transparent – auf beiden Seiten – und helfen, spätere Missverständnisse zu vermeiden. Und sie erinnern daran: Ein Tier ist kein Produkt mit Garantieschein. Pflege, Erziehung und der Alltag liegen bei den Haltern.

💡 Weiterführende Infos: Wer mehr über Adoptionsvereinbarungen, Schutzverträge und die rechtlichen Unterschiede im DACH-Raum wissen möchte, findet in unserem ausführlichen Beitrag alle Details: Die Adoptionsvereinbarung und Schutzverträge für Hunde

Abschluss der Serie: Realität, Rückgaberecht und Verantwortung für Tierheimtiere

Die MARS-Umfrage hat eines klar gemacht: Rückgaberechte sind für viele potenzielle Tierhalter ein echtes Thema – und das ist nachvollziehbar. Ein Haustier zu übernehmen ist keine Kleinigkeit. Gleichzeitig zeigt die Praxis, dass ein standardisiertes Rückgaberecht nirgends existiert, und dass Tierheime oft schon am Limit arbeiten. Adoptionsvereinbarungen regeln Rücknahme, Weitergabe und Halterpflichten deshalb immer individuell – mit einem Ziel: das Tierwohl zu sichern.

Wer adoptiert, übernimmt Verantwortung – für Pflege, Training und Erziehung. Tiere sind keine fertigen Produkte, sondern Lebewesen mit langfristigen Bedürfnissen. Das klingt nach Aufwand, und das ist es auch. Aber: 87 % der Adoptierenden in der MARS-Umfrage sind sehr zufrieden mit ihrem Heimtier, und 74 % würden wieder adoptieren. Das sagt mehr als jede Hochglanzbroschüre.

Mit dieser Serie rund um die Adoption von Tierheimtieren wollten wir Fakten sichtbar machen, Mythen aus dem Weg räumen und zeigen, wo die Möglichkeiten liegen – aber auch die Grenzen. Hier geht es zu den anderen Beiträgen:

  • Grosse MARS-Umfrage: So denken Schweizer über Tierheimadoptionen
  • Warum (nicht) aus dem Tierheim adoptieren? Pro- und Contra-Fakten aus der MARS-Umfrage

Quellen, Dank & weiterführende Infos

Die Daten stammen aus der repräsentativen MARS-Umfrage zum Thema Tieradoptionen (August 2025), durchgeführt von Triple M Matzka Markt- und Meinungsforschung. Wir danken allen Beteiligten herzlich für die Bereitstellung der Ergebnisse.

Eine gute Anlaufstelle für Tieradoptionen in der Schweiz ist die Vermittlungsplattform des Schweizer Tierschutz STS: https://tierschutz.com/tiervermittlung/tiervermittlung-und-adoption/adopt-a-pet/

Hunde und Katzen auf der Suche nach einem Zuhause: https://www.welttiertag.ch/adopt-pet – eine Initiative des Schweizer Tierschutz STS, die rund um den Welttierschutztag ins Leben gerufen wurde. Die Plattform bündelt aktuelle Vermittlungsanzeigen aus verschiedenen Schweizer Tierheimen: Hunde, Katzen, andere Heimtiere – alle warten auf Adoption. Sie ist Teil des grösseren Projekts „Adopt a Pet“, das die Tiervermittlung in der Schweiz fördern und Tieren in Not ein neues Zuhause verschaffen will.