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Heimtierchip in Deutschland, Österreich und der Schweiz: der ultimative Ratgeber

Heimtierchips sind in Deutschland, Österreich und der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben. Die Registrierung erfolgt bei TASSO, dem Deutschen Haustierregister oder der jeweiligen Landesbehörde.

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Heimtierchip in Deutschland, Österreich und der Schweiz: der ultimative Ratgeber
Inhalt
  1. Was genau ist ein Heimtierchip und wie funktioniert er?
  2. Welche Chip-Pflicht gilt in Deutschland, Österreich und der Schweiz?
  3. Wie läuft das Implantieren des Chips beim Tierarzt ab?
  4. Bei welchen Registern meldest du deinen Hund an?
  5. Was kostet das Chippen und wer zahlt?
  6. Wie erkennst du die Herkunft anhand der Chipnummer?
  7. Ersetzen GPS-Tracker oder ID-Anhänger den Chip?

Dein Hund läuft weg – und ohne Heimtierchip wird die Suche zur Nadel im Heuhaufen. In Deutschland, Österreich und der Schweiz ist das Chippen mittlerweile gesetzliche Pflicht, aber die Regelungen unterscheiden sich erheblich.

Was genau ist ein Heimtierchip und wie funktioniert er?

Ein Heimtierchip ist ein reiskorngrosser Transponder, der eine 15-stellige Nummer speichert. Diese Nummer ist weltweit einmalig und mit den Daten des Halters verknüpft. Der Chip selbst enthält keine persönlichen Informationen – die stehen in der Datenbank des Registers, bei dem du deinen Hund anmeldest.

Tierärzte, Tierheime und Behörden können die Chipnummer mit einem Lesegerät auslesen. Damit finden sie in Sekunden heraus, wem der Hund gehört. Medizinische Daten speichert der Chip nicht – das ist ein verbreiteter Irrtum.

Welche Chip-Pflicht gilt in Deutschland, Österreich und der Schweiz?

Die Chip-Pflicht unterscheidet sich zwischen den drei Ländern deutlich.

Deutschland: Seit 2019 müssen alle Hunde gechipt und bei einem Register angemeldet sein.

Österreich: Chip-Pflicht besteht seit 2010. Die Meldung in der Heimtierdatenbank ist binnen eines Monats nach Kennzeichnung, Einreise oder Übernahme zu erstatten, jedenfalls aber vor einer Weitergabe (§ 24a Tierschutzgesetz). Wer die Meldung unterlässt, begeht in Österreich eine Verwaltungsübertretung, die nach § 38 Tierschutzgesetz mit einer Geldstrafe bis 3.750 Euro geahndet wird, im Wiederholungsfall bis 7.500 Euro.

Schweiz: Hunde müssen nach Art. 17 Absatz 1 Tierseuchenverordnung spätestens drei Monate nach der Geburt und in jedem Fall vor der Weitergabe mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung nimmt nach Art. 17 Absatz 2 Tierseuchenverordnung eine Tierarztpraxis mit Praxisstandort in der Schweiz vor und stellt sie in Rechnung. Wer einen Hund einführt, muss sich vorgängig bei der zuständigen Stelle im Wohnsitzkanton melden (Art. 16 Absatz 3 Tierseuchenverordnung) und die Kennzeichnung innerhalb von zehn Tagen nach der Einfuhr tierärztlich überprüfen lassen (Art. 17b Absatz 1 Tierseuchenverordnung). Ausgenommen sind Hunde, die für Ferien oder einen anderen Kurzaufenthalt vorübergehend eingeführt werden.

Wie läuft das Implantieren des Chips beim Tierarzt ab?

Das Chippen dauert wenige Sekunden und ähnelt einer normalen Impfung. Der Tierarzt spritzt den Chip mit einer dickeren Nadel unter die Haut – meist links zwischen die Schulterblätter. Eine Narkose ist nicht nötig.

Dein Hund spürt einen kurzen Stich, dann ist es vorbei. Welpen können ab der achten Lebenswoche gechipt werden. Nach dem Einsetzen prüft der Tierarzt sofort mit dem Lesegerät, ob der Chip funktioniert und an der richtigen Stelle sitzt.

Komplikationen sind selten: Gelegentlich wandert der Chip unter der Haut, verliert aber seine Funktion nicht. Infektionen kommen bei unter einem Prozent der Eingriffe vor.

Bei welchen Registern meldest du deinen Hund an?

Nach dem Chippen musst du deinen Hund registrieren. Hier die Anlaufstellen:

Deutschland: TASSO e.V. (kostenlos) oder das Deutsche Haustierregister (kostenlos). Beide arbeiten mit Tierärzten und Behörden zusammen.

Österreich: Bei der Gemeinde oder Stadt, wo du wohnst. Die Meldung läuft über das zentrale Heimtierregister des Bundes.

Schweiz: In der Hundedatenbank, die Art. 16 Absatz 6 Tierseuchenverordnung als Datenbank nach Art. 30 Absatz 2 Tierseuchengesetz bezeichnet. Die Daten aus der Kennzeichnung trägt die Tierarztpraxis ein (Art. 17c Absatz 1 Tierseuchenverordnung). Die beteiligten Personen müssen Verkauf und Erwerb sowie Abgabe oder Übernahme für länger als drei Monate innerhalb von zehn Tagen selbst erfassen (Art. 17d Absatz 1 Tierseuchenverordnung).

Du bekommst nach der Anmeldung einen Heimtierausweis mit der Chipnummer. Bewahre diesen sicher auf – bei Reisen ins Ausland ist er oft Pflicht.

Was kostet das Chippen und wer zahlt?

Die Kosten trägt grundsätzlich der Halter.

Deutschland: 25-45 Euro beim Tierarzt. TASSO-Registrierung ist kostenlos, andere Register verlangen teilweise Gebühren.

Österreich: 30-50 Euro für das Chippen, plus 14,50 Euro Registrierungsgebühr bei der Gemeinde.

Schweiz: 50-80 Franken beim Tierarzt, plus 35 Franken für die Registrierung in der Hundedatenbank.

Tierheime übernehmen die Kosten meist vor der Vermittlung. Bei Diensthunden zahlt der Dienstherr.

Wie erkennst du die Herkunft anhand der Chipnummer?

Die 15-stellige Chipnummer verrät die Herkunft deines Hundes. Die ersten drei Ziffern zeigen entweder den Ländercode oder den Herstellercode.

Deutsche Chips: beginnen meist mit 276 (Ländercode Deutschland)
Österreichische Chips: starten mit 040 (Ländercode Österreich)
Schweizer Chips: beginnen mit 756 (Ländercode Schweiz)

Chips mit 991 als Anfangsziffer stammen von internationalen Herstellern – typisch bei Auslandshunden aus dem Tierschutz.

Auf europetnet.com kannst du jede Chipnummer nachschlagen und erfährst, in welchem Register der Hund gemeldet sein müsste.

Ersetzen GPS-Tracker oder ID-Anhänger den Chip?

Nein, sie ergänzen ihn höchstens. Die gesetzliche Chip-Pflicht lässt keine Alternative zu.

GPS-Tracker zeigen dir den aktuellen Standort deines Hundes – aber nur solange der Akku hält und der Tracker am Halsband bleibt. ID-Anhänger am Halsband gehen leicht verloren oder werden abgerissen.

Der Chip sitzt dauerhaft unter der Haut und funktioniert ohne Batterie ein Hundeleben lang.

Muss ich die Chipnummer bei Umzug oder Verkauf aktualisieren?

Ja, unbedingt. Bei Adressänderung, Handynummer-Wechsel oder Besitzerwechsel meldest du die Änderung beim Register. Das geht meist online und dauert wenige Minuten.

Können alle Tierärzte jeden Chip auslesen?

Moderne Lesegeräte erkennen alle gängigen Chip-Standards. Alte Geräte haben manchmal Probleme mit Chips aus anderen Ländern – deshalb solltest du bei Auslandshunden den Heimtierausweis immer mitführen.

Was passiert wenn der Chip defekt ist?

Chips fallen extrem selten aus. Wenn das Lesegerät keine Nummer anzeigt, sitzt der Chip möglicherweise an einer anderen Stelle. Der Tierarzt kann mit dem Lesegerät systematisch suchen.

Schadet der Chip der Gesundheit meines Hundes?

Nein, der Chip ist biologisch inert und löst keine Reaktionen aus. Er enthält keine Batterie und sendet nur beim Auslesen ein Signal. Krebsfälle in Zusammenhang mit Chips sind bei Millionen gechippter Tiere nicht dokumentiert.

Kann ich die Chipnummer meines Hundes selbst auslesen?

Nur mit einem Chiplesegerät. Manche Tierarztpraxen leihen diese aus oder du kaufst ein einfaches Gerät für 20-30 Euro online. Das macht Sinn wenn du mehrere Tiere hast oder züchtest.