Hintergrund zur Region
Hund in Graubünden: Was wirklich gilt
Graubünden ist der grösste Kanton der Schweiz und einer der dünnsten besiedelten. Wer mit Hund Platz sucht, findet ihn hier im Übermass: Engadin, Prättigau, Surselva, Münstertal, Val Lumnezia. 150 Täler, mehr als 1’000 Bergseen, Lärchenwälder, die im Oktober kupferrot brennen, und Wege, auf denen du an einem Werktag im September keiner Seele begegnest.
Die Bündner Regulierungsdichte ist niedrig, der Kanton setzt auf Eigenverantwortung statt Verbotsschilder. Aber genau das ist die Falle: Wer denkt „weniger Regeln = Freilauf überall", übersieht das eine grosse Tabu. Hunde sind im gesamten Parkgebiet des Schweizerischen Nationalparks verboten, auch an der Leine. Und das ist nicht der einzige Stolperstein zwischen Chur und Müstair.
Leinenpflicht in Graubünden: drei Regelebenen, die zusammenspielen
Graubünden gehört zu den Schweizer Kantonen mit der lockersten Wald-Regelung. Es gibt keine generelle kantonale Brut- und Setzzeit-Leinenpflicht (1. April bis 31. Juli) im Wald, wie sie etwa Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Thurgau, Zug oder Zürich kennen. Wer aus dem Mittelland herkommt, atmet auf. Wer aus dem Mittelland herkommt, vergisst aber auch leicht, dass es trotzdem drei Ebenen gibt, an die du dich halten musst.
Ebene 1: Bundesrecht – die eidgenössischen Jagdbanngebiete
Auch wenn der Kanton selbst keine generelle Wald-Leinenpflicht kennt, greift das Bundesrecht. Die Verordnung über die eidgenössischen Jagdbanngebiete VEJ (SR 922.31) nennt konkrete Jagdbanngebiete, in denen Hunde an der Leine zu führen sind (Art. 5 Abs. 1c VEJ). In Graubünden betrifft das mehrere Gebiete im Engadin, Prättigau und in der Surselva. Wer dort frei laufen lässt, verstösst gegen Bundesrecht, nicht gegen ein Bündner Reglement.
Ebene 2: Kantonales Hundewesen
Der Kanton regelt das Vorfallswesen, nicht den Alltag im Wald. Die Fachstelle Hundewesen beim Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit Graubünden (ALT) ist für den Gesetzesvollzug im Bereich Hunde verantwortlich. Im Mittelpunkt steht die Bearbeitung sämtlicher Meldungen von Vorfällen mit Hunden bzw. Verhaltensauffälligkeiten. Aufgrund der Abklärung kann das ALT verwaltungsrechtliche Massnahmen anordnen. Darunter fallen die Verpflichtung zu einem Hundetraining, die Leinen- oder Maulkorbpflicht für den Hund oder in schlimmsten Fällen die Enteignung. Heisst übersetzt: Solange dein Hund niemandem auf die Nerven geht, lässt dich der Kanton in Ruhe. Sobald aber eine Meldung kommt, wird es ernst.
Ebene 3: Gemeinden und Wildruhezonen
Das eigentliche Detail spielt sich auf Gemeindeebene ab. Im Hundegesetz Graubünden gelten die jeweiligen Regelungen auf Gemeindeebene, die eine generelle Leinenpflicht bzw. Leinenpflicht im bewohnten Gebiet vorschreiben können. Dazu kommen Naturschutzgebiete und Wildruhezonen. In einigen Bündner Gemeinden gilt Leinenpflicht, zu bestimmten Jahreszeiten in Naturschutzgebieten und Wildruhezonen. Am besten informierst du dich vor deinem Aufenthalt beim lokalen Tourismusbüro.
Schweizerischer Nationalpark: das absolute Tabu
Im Oktober steigst du von Zernez aus den Weg Richtung Champlönch. Lärchen leuchten, Murmeltiere pfeifen, irgendwo ruft ein Tannenhäher. Du denkst: Perfekt für einen langen Tag mit Hund. Falsch gedacht.
Im Schweizerischen Nationalpark gilt: kein Mitführen von Hunden, auch nicht an der Leine. Die Natur darf nicht verändert werden. Im Winter ist der Nationalpark geschlossen (Wildruhezone). Das ist nicht verhandelbar. Hunde sind im gesamten Parkgebiet verboten, auch an der Leine, gemäss Naturschutz-Bestimmungen. Die detaillierten Bestimmungen (Schutzziele, Verbote) sind in der kantonalen Verordnung aufgeführt, und die Parkwächter überwachen die Einhaltung der Naturschutz-Bestimmungen und sind befugt, Vergehen zu ahnden. Dogs are prohibited in the Swiss National Park, even when kept on a lead. Offences will be fined, schreibt auch Engadin Tourismus unmissverständlich.
Wo also hin im Engadin? Die Alternativen liegen direkt an der Parkgrenze: Val S-charl, Lavin, Susch, die Hauptachsen im Münstertal. Im Unterengadin entlang des Inn zwischen Scuol und Martina. Im Oberengadin die Seenrunde über Silsersee, Silvaplanersee und Champfèrersee, mit naturbelassenen Kiesbänken, an denen dein Hund auch im Hochsommer ins Wasser darf.
Listenhunde in Graubünden: keine Rasseliste, dafür Verhaltensprüfung
Hier ist Graubünden einer der entspanntesten Kantone der Schweiz. Der Kanton Graubünden ist einer derjenigen Kantone, die aktuell keine Rasseliste verbotener oder bewilligungspflichtiger Hunderassen kennen. Es gibt Kantone wie etwa Bern, Graubünden oder St. Gallen, die weder pauschale Verbote noch eine Bewilligungspflicht für gewisse Rassen kennen.
Das ist im DACH-Vergleich bemerkenswert. Ganze Listen mit verbotenen Hunderassen gibt es in den Kantonen Fribourg, Genf und Wallis. Während in Zürich vier Rassetypen verboten sind, sind es in Genf sogar 15. Und ab Sommer 2025 hat Zürich ab 1. Januar 2023 ein neues Jagdgesetz mit Leinenpflicht vom 1. April bis 31. Juli im Wald und bis 50 Meter ausserhalb sowie eine obligatorische Hundekurspflicht für alle Halter eingeführt. Davon nichts in Graubünden: Keine Hundekurs- und Prüfungspflicht, ausser wenn vom Veterinäramt angeordnet (z.B. aufgrund von auffälligem oder aggressivem Verhalten). Der Kanton Graubünden kennt in seinem aktuellen Hundegesetz keine kantonale Hundekurspflicht.
Achtung Trade-off: Wer mit einem Listenhund aus einem strengeren Kanton (Wallis, Genf, Zürich) durch Graubünden reist, bleibt zwar im Aufenthalt frei, muss aber die Auflagen seines Wohnkantons mitnehmen. Bewilligungspflicht ist Wohnsitzpflicht, nicht Aufenthaltspflicht.
Hundetaxe: Gemeindesache, und das mit Wucht
Graubünden ist Steuerlandschaft im Wortsinn. In Graubünden sind die Gemeinden für die Festlegung und den Einzug der Hundesteuer zuständig. Im Gegensatz zu anderen Kantonen, darunter dem Kanton Zürich, fliesst kein Beitrag aus der Hundesteuer an den Kanton. Heisst: 100 Prozent der Einnahmen bleiben in der Gemeindekasse. Das erklärt die Bandbreite.
Ein paar konkrete Zahlen, damit du nicht im Nebel rätselst:
- Chur: Zurzeit beträgt die Hundetaxe Fr. 155.– pro Jahr. Für besondere Funktionen ausgebildete und anerkannte Hunde sind von der Taxe befreit. Der Stadtrat legt die Einzelheiten fest.
- Davos: Die Hundetaxe je Hund beträgt CHF 120.– pro Jahr, für jeden weiteren Hund CHF 240.–. Für besondere Funktionen ausgebildete und anerkannte Hunde sind von der Taxe befreit.
- St. Peter-Pagig (Gemeinde Arosa): Wer in St. Peter-Pagig drei Hunde hält, muss jährlich 1100 Franken an Steuern für seine Vierbeiner berappen. Zum Vergleich: Die Stadt Chur bittet die Hundehalter im gleichen Fall mit lediglich 450 Franken zur Kasse.
- Landquart: In Landquart kostet jedes Tier 120 Franken, maximal werden vom gleichen Halter 600 Franken eingezogen.
Wer in eine kleine Bündner Gemeinde zieht, sollte vor dem Umzug auf die kommunale Webseite klicken. Der Unterschied zwischen zwei Tälern kann mehrere hundert Franken pro Jahr betragen. Die Befreiungsmöglichkeiten in Chur gelten für Lawinen-, Polizei-, Therapie-, Blindenführ-, Such-, Sanitäts- und Katastrophenhunde. Wer einen ausgebildeten Diensthund hält, sollte die Bestätigung aktiv einreichen.
Die besten Routen in Graubünden – mit korrekter Rechtslage
Oberengadin: Die Seenrunde
Wenn im Juli das Licht über dem Silsersee so klar wird, dass jede Lärchennadel am gegenüberliegenden Ufer einzeln steht, gehört das Oberengadin zu den schönsten Hundereviere der Alpen. Die Seenrunde verbindet Silsersee, Silvaplanersee und Champfèrersee auf rund 1’800 m ü. M. Die exakte Streckenlänge variiert je nach Variante; SchweizMobil-Karten geben dir den verbindlichen Verlauf. Die Kiesbänke am Nordufer des Silsersees sind ganzjährig frei zugänglich. Trade-off: keine Leinenpflicht heisst nicht kein Wild. Steinböcke, Murmeltiere, brütende Bodenvögel. Schleppleine ist hier kein Zwang, sondern Anstand.
Unterengadin: Val S-charl statt Nationalpark
Das Val S-charl beginnt in Scuol und führt ins Hochtal. Direkt an der Nationalparkgrenze, aber eben ausserhalb. Hier darfst du, was du im Park nicht darfst: mit Hund laufen. Geröllige Hauptachse, Arvenwälder, am Talschluss die Lischana-Hütte. Halte deinen Hund auf Alpweiden mit Mutterkuhherden immer an der Leine und gehe langsam und ruhig um die Herde. Plane Wanderungen mit deinem Hund so, dass du nicht auf Herdenschutzhunde triffst. Wenn doch, überquere niemals eine durch Herdenschutzhunde geschützte Herde mit deinem Hund.
Prättigau: Partnun und Madrisa
Das Prättigau zwischen Landquart und Klosters ist das stille Schwesterntal des Engadins. Partnun auf 1’764 m ü. M. liegt am Talschluss von St. Antönien, eingerahmt von Wänden, die sich auch im August nass anfühlen. Mit der Madrisabahn fahren Hunde ab Klosters Dorf gratis. Auf den Sommeralpen patrouillieren Herdenschutzhunde, also Routen mit dem Hirten oder der App von Schweizer Herdenschutz absprechen.
Arosa: Hörnli
Arosa-Lenzerheide gehört zu den hundefreundlichsten Bergregionen der Schweiz. Auf den Bergbahnen in Arosa werden Hunde nur in den geschlossenen Anlagen (Pendelbahn, Gondelbahn) transportiert. Oben auf dem Hörnli existiert ein ausgewiesener Auslaufbereich für Hunde, schweizweit eher die Ausnahme als die Regel. Vorher prüfen: Die Beschilderung am Berg gilt, nicht die Internetlegende.
Was in Graubünden anders ist als im Rest der D-A-CH-Region
Drei Dinge unterscheiden Graubünden klar von Deutschland, Österreich und dem Schweizer Mittelland:
- Keine generelle Wald-Leinenpflicht im Frühling. Während in den Kantonen Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Thurgau und Zug Hunde vom 1. April bis zum 31. Juli in Wäldern und an Waldrändern an der Leine geführt werden müssen, gilt das in Graubünden so nicht.
- Keine Rasseliste, keine Pflichtausbildung. Im Gegensatz zu Zürich, das ab Juni 2025 obligatorische Hundekurse für alle Halter eingeführt hat, oder Genf mit seinen 15 verbotenen Rassen.
- Aber: das absolute Nationalpark-Verbot. 170 km² Wandergebiet, in denen dein Hund schlicht keinen Pfotenabdruck hinterlassen darf. So konsequent ist die DACH-Region selten.
Bonus: Höhe. Der Nationalpark liegt im Kanton Graubünden (Engadin und Val Müstair) auf einer Höhenlage von 1400 m ü.M. (Clemgia/Scuol) bis 3174 m ü.M.. Hunde aus dem Flachland brauchen 24 bis 48 Stunden, um sich an die dünne Luft zu gewöhnen. Wer am ersten Tag direkt auf 2’500 m hochfährt, riskiert Erschöpfung, Erbrechen, im schlimmsten Fall Höhenödem. Erst tief starten, dann steigen.
Häufig gestellte Fragen
Darf mein Hund in den Schweizerischen Nationalpark?
Nein. Kein Mitführen von Hunden, auch nicht an der Leine. Das Verbot gilt im gesamten Parkgebiet, ganzjährig, ohne Ausnahme für reguläre Halter. Ranger kontrollieren aktiv, Verstösse werden gebüsst.
Gibt es in Graubünden eine kantonale Brut- und Setzzeit-Leinenpflicht?
Nein. Eine generelle Wald-Leinenpflicht von 1. April bis 31. Juli existiert in Graubünden nicht. Verbindlich ist aber die Leinenpflicht in den eidgenössischen Jagdbanngebieten und auf Gemeindeebene ausgewiesenen Naturschutz- und Wildruhezonen.
Gibt es in Graubünden eine Rasseliste?
Nein. Der Kanton Graubünden ist einer derjenigen Kantone, die aktuell keine Rasseliste verbotener oder bewilligungspflichtiger Hunderassen kennen. Du kannst, sollst und darfst dir also im Kanton Graubünden jeden Hund jeder Hunderasse ohne Bedingungen anschaffen und ihn halten. Hunde werden bei Vorfällen verhaltensbasiert beurteilt.
Wie hoch ist die Hundetaxe in Chur und Davos?
Chur: 155 Franken pro Hund und Jahr (Stand aktuell, gemäss Stadtpolizei Chur). Davos: 120 Franken für den ersten Hund, 240 Franken für jeden weiteren. Beide Gemeinden befreien Diensthunde (Lawinen-, Such-, Therapie-, Blindenführhunde).
Hat Arosa wirklich einen Hundeauslauf auf einem Gipfel?
Auf dem Hörnli existiert eine ausgewiesene Hundefläche; die Pendel- und Gondelbahn transportiert Hunde nur in den geschlossenen Anlagen. Aktuelle Beschilderung vor Ort gilt.
Darf mein Hund im Silsersee schwimmen?
In den naturbelassenen Uferbereichen ausserhalb der Kernschutzzone ja. Die Kiesbänke am Nordufer sind frei zugänglich. In ausgewiesenen Naturschutzkernbereichen gilt Leinenpflicht oder Zutrittsverbot, also Beschilderung lesen.
Quellen
- Schutzbestimmungen – Schweizerischer Nationalpark
- Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit Graubünden – Hundewesen
- Hundegesetze im Kanton Graubünden – Überblick
- Stadt Chur – Hundewesen und Hundetaxe
- Gemeinde Davos – Hunde und Hundetaxe
- Graubünden Ferien – Ferien mit Hund
- Stiftung Tier im Recht – Kantonale Leinenpflicht Brut- und Setzzeit
- rundum.dog – Brut- und Setzzeit 2025 DACH-Übersicht









