Tierschutz

Setzen Sie ihr Haustier nicht aus!

Bevor du deinen Hund abgibst, gibt es oft Lösungen: von Verhaltenstraining über Mietrechtsberatung bis hin zu finanzieller Unterstützung durch Tierschutzorganisationen.

4 Min Lesezeit
Setzen Sie ihr Haustier nicht aus!
Inhalt
  1. Verhaltensprobleme – ist der Hund wirklich das Problem?
  2. Tierhaltungsverbot in der Wohnung – was gilt wirklich?
  3. Geldsorgen und Hundehaltung – es gibt Hilfe
  4. Was passiert rechtlich, wenn du deinen Hund aussetzt?
  5. Wenn es wirklich keine andere Möglichkeit gibt: seriös abgeben

Du stehst vor einer Entscheidung, die sich anfühlt wie keine gute Wahl. Deinen Hund abgeben – das ist nicht einfach „eine Option“. Es reisst an dir, und gleichzeitig weisst du: Für ihn ist diese Unsicherheit genauso schlimm. Bevor du irgendetwas unterschreibst oder irgendjemanden anrufst: Es gibt oft Wege, die du noch nicht gesehen hast.

Verhaltensprobleme – ist der Hund wirklich das Problem?

Ehrliche Antwort: meistens nein. Die meisten Verhaltensprobleme entstehen aus Missverständnissen – nicht aus bösem Willen des Hundes. Ein Hund, der an der Leine wie ein Verrückter zieht, hat schlicht nie gelernt, wie sich entspanntes Gehen anfühlt. Das ist kein Charakterfehler, das ist fehlende Information.

Was wirklich hilft: ein Trainer, der mit positiver Verstärkung arbeitet. Kein Stachelhalsband, keine Dominanztheorie – das ist veralteter Unsinn, der Probleme eher verstärkt als löst. Viele gute Trainer bieten eine kostenlose Erstberatung an. Qualifizierte Fachleute in Deutschland findest du über den Berufsverband der Hundeerzieher und Verhaltensberater (BHV).

Noch ein wichtiger Punkt, der oft übersehen wird: Manchmal steckt hinter plötzlicher Aggression oder seltsamen Verhaltensänderungen ein medizinisches Problem. Schmerzen äussern sich bei Hunden nicht durch Jammern, sondern durch Reizbarkeit. Lass das vor jedem Training beim Tierarzt abklären.

Tierhaltungsverbot in der Wohnung – was gilt wirklich?

Viele Leute glauben, ihr Vermieter hat das letzte Wort. Das stimmt so nicht. In Deutschland, Österreich und der Schweiz ist Tierhaltung in Mietwohnungen grundsätzlich erlaubt – ein Verbot muss explizit im Mietvertrag stehen. Und selbst dann ist nicht alles wasserdicht: Ein pauschales Hundeverbot ohne Begründung ist vor Gericht oft schlicht unwirksam.

Bevor du also deinen Hund abgibst, geh zur örtlichen Mietervereinigung. Die kennen solche Fälle, die beraten dich kostenlos, und die wissen genau, was in deinem Kanton oder Bundesland gilt.

Und wenn der Vermieter tatsächlich zögert? Biete etwas an: eine höhere Kaution, eine Tierhaftpflichtversicherung, Referenzen früherer Vermieter, die bestätigen, dass dein Hund keine Schäden gemacht hat. Das wirkt oft Wunder – weil es zeigt, dass du Verantwortung übernimmst.

Geldsorgen und Hundehaltung – es gibt Hilfe

Das Thema Geld ist unangenehm, aber es muss gesagt werden: Du musst deinen Hund nicht abgeben, nur weil das Konto leer ist. Es gibt konkrete Anlaufstellen.

Futter: Die Tiertafel gibt es in Deutschland, Österreich und verschiedenen Schweizer Kantonen – für Halter, die staatliche Unterstützung beziehen (etwa Sozialhilfe oder frühere Hartz-IV-Leistungen). Tierarztkosten: Der Deutsche Tierschutzbund hilft in echten Notfällen mit Behandlungskosten. In Wien gibt es den Sozialfonds des Wiener Tierschutzvereins. Schweizer Tierschutzorganisationen haben vergleichbare Programme.

Wichtig dabei: Melde dich früh. Diese Organisationen helfen, wenn du in eine Notlage geraten bist – nicht, wenn du die Situation über Monate ignoriert hast. Frühzeitig fragen ist kein Zeichen von Schwäche, es ist das Vernünftigste, was du tun kannst.

Was passiert rechtlich, wenn du deinen Hund aussetzt?

Kurze, klare Antwort: Es ist eine Straftat. In Deutschland steht Tieraussetzung unter § 3 Tierschutzgesetz – Geldstrafe bis 25.000 Euro, im schlimmsten Fall bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe. In Österreich drohen nach § 222 Strafgesetzbuch bis zu zwei Jahre Haft. Die Schweiz ahndet es nach Art. 164 Strafgesetzbuch ähnlich – Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis drei Jahre, plus mögliches lebenslanges Tierhaltungsverbot.

Abgesehen vom Gesetz: Ein ausgesetzter Hund erleidet massive psychische Traumata. Hunde sind keine Einzelgänger – für sie ist die plötzliche Trennung vom Menschen existenzbedrohend. Das ist kein Pathos, das ist Biologie.

Wenn es wirklich keine andere Möglichkeit gibt: seriös abgeben

Ruf zuerst beim örtlichen Tierheim an. Seriöse Einrichtungen nehmen nicht jeden Hund sofort und kommentarlos auf – sie prüfen erst, ob es andere Wege gibt. Wenn dich ein Tierheim direkt fragt: „Haben Sie schon das und das versucht?“ – ist das ein gutes Zeichen. Kein Zeichen von Bürokratie, sondern von Verantwortungsbewusstsein.

Bei privater Abgabe: Verlange eine Schutzgebühr. 100 bis 300 Franken oder Euro sind üblich. Wer nicht bereit ist, diesen Betrag zu zahlen, meint es meistens nicht ernst. Besuche das neue Zuhause vorher – nicht als Formalität, sondern wirklich. Schau dir an, wie die Menschen mit Tieren umgehen.

Und dann: Erzähl alles, was du weisst. Womit wacht er morgens auf? Was bringt ihn aus der Ruhe? Was liebt er? Welches Futter verträgt er? Je mehr der neue Besitzer versteht, desto weicher wird die Landung für deinen Hund.

Kann ich meinen Hund vorübergehend abgeben?

Ja – und das wird viel zu selten genutzt. Bei längeren Krankenhausaufenthalten oder vorübergehenden Krisen bieten viele Tierheime Pflegeplätze an: „Urlaubspflege“ oder „Notfallbetreuung“, auch für mehrere Wochen. Das ist kein Versagen, das ist eine sinnvolle Lösung.

Was kostet die Abgabe im Tierheim?

Die meisten Tierheime verlangen eine Abgabegebühr zwischen 50 und 150 Euro oder Franken. Das Geld deckt erste Untersuchungen und laufende Kosten. Bei nachgewiesener Bedürftigkeit verzichten viele Einrichtungen darauf – frag einfach.

Darf ich meinen Hund an eine Zucht abgeben?

Nur wenn es sich um eine wirklich seriöse Zucht handelt – eine, die den Hund als Familienmitglied aufnimmt, nicht als Produktionsmittel. Kommerzielle Vermehrer kommen nicht in Frage. Wenn du dir nicht sicher bist, ob eine Zucht seriös ist, frag beim zuständigen Rasseclub nach.