Tierschutz

Rasseverbot für Rottweiler im Kanton Zürich

4 Min Lesezeit
Rasseverbot für Rottweiler im Kanton Zürich
Inhalt
  1. Warum Rasselisten ins Leere laufen
  2. Verantwortung liegt bei den Haltern
  3. Was das Rottweiler-Verbot im Alltag bedeutet
  4. Häufige Fragen zum Rasselisten-Thema
  5. Die eigentliche Alternative: Ausbildung statt Verbot
  6. Was die Zahlen sagen
  7. Verantwortung statt Verbotslisten

Am 18. Dezember 2024 hat der Regierungsrat des Kantons Zürich entschieden, Rottweiler ab dem 1. Januar 2025 auf die Rassetypenliste II zu setzen. Neuanschaffung, Zucht, Zuzug – alles verboten. Rundum.dog hält diesen Entscheid für falsch. Rasselisten verschieben das eigentliche Problem: Nicht die Rasse macht einen Hund gefährlich, sondern mangelhafte Erziehung und fehlende Verantwortung auf der anderen Seite der Leine.

Gegen diesen Entscheid? Unterschreibe die Petition: Aufhebung des pauschalen Rottweiler-Verbots im Kanton Zürich

Warum Rasselisten ins Leere laufen

Die Idee, bestimmte Rassen seien grundsätzlich gefährlicher als andere, klingt auf den ersten Blick plausibel. Sie stimmt aber nicht. Aggressivität und Gefährdungspotenzial hängen von Erziehung, Umwelt und der Kompetenz der Halterin oder des Halters ab – das zeigt die Forschung eindeutig und übereinstimmend. Hunde spiegeln wider, was Menschen ihnen beibringen. Das ist unbequem, aber es ist so.

Verantwortung liegt bei den Haltern

Wer einen Hund hält, trägt die Verantwortung für sein Verhalten. Punkt. Das umfasst konkret:

  • Fundiertes Wissen über Bedürfnisse und Rassemerkmale: Jede Rasse stellt spezifische Anforderungen – egal ob klein oder gross, schwach oder kräftig.
  • Erziehung und frühe Sozialisierung: Hunde brauchen von Anfang an Kontakt zu anderen Hunden, zu Menschen und zu wechselnden Umgebungen. Wer damit zu lange wartet, zahlt später den Preis.
  • Fortbildung: Nachweise über kynologisches Wissen und regelmässige Weiterbildung würden einen Grossteil der Probleme lösen, die pauschal sogenannten «gefährlichen» Rassen angelastet werden.

Ein verpflichtendes Ausbildungs- und Kontrollsystem für alle Hundehalter wäre schlicht wirksamer als jede Rasseliste – unabhängig davon, welche Rasse gerade im Fokus steht.

Was das Rottweiler-Verbot im Alltag bedeutet

Ab dem 1. Januar 2025 trifft das Verbot alle Rottweiler im Kanton Zürich. Bestehende Halter haben sechs Monate Zeit, eine Haltebewilligung zu beantragen. Rottweiler, die zu Besuch kommen – aus anderen Kantonen oder dem Ausland – müssen angeleint und mit Maulkorb geführt werden. Solche Auflagen stigmatisieren Hund und Halter, ohne irgendjemanden nachweislich sicherer zu machen.

Registrierte Rottweiler müssen ausserdem eine Wesensbeurteilung durchlaufen, ihre Halter werden auf Eignung geprüft. Rundum.dog begrüsst Massnahmen, die Halterkompetenz stärken. Was wir ablehnen: die Fixierung auf einzelne Rassen, als wäre die Rasse das Problem.

Häufige Fragen zum Rasselisten-Thema

1. Warum kommen Rottweiler auf die Rassetypenliste II?

Der Regierungsrat begründet es mit der kräftigen Statur und dem potenziell schweren Biss – beides wird als erhöhtes Gefährdungspotenzial eingestuft.

2. Was gilt ab 1. Januar 2025 im Kanton Zürich konkret?

Neuanschaffung, Zucht und Zuzug von Rottweilern sind verboten – ebenso bei Mischlingen mit mehr als 10 % Rottweiler-Anteil. Wer bereits einen registrierten Rottweiler hält, kann ihn mit einer Haltebewilligung weiterführen.

3. Was ist eine Wesensbeurteilung – und was bedeutet sie für meinen Hund?

Ein Experte prüft Verhalten und Gefährdungspotenzial des Hundes direkt. Für Rottweiler ab 15 Monaten ist sie Pflicht, wenn man die Haltebewilligung beantragen will.

4. Darf ich meinen Rottweiler noch normal ausführen?

Ja, bis die Haltebewilligung beantragt ist, gilt das bestehende Regime. Rottweiler aus anderen Kantonen oder dem Ausland unterliegen im Kanton Zürich ab 2025 generell Leinen- und Maulkorbpflicht.

5. Was passiert, wenn mein Hund die Wesensbeurteilung nicht besteht?

Das Veterinäramt kann Auflagen erteilen – etwa Maulkorbpflicht oder zusätzliche Kurse. In extremen Ausnahmefällen kann die Haltebewilligung verweigert werden. Euthanasie ist die absolute letzte Option und kommt selten vor.

6. Welche Pflichten haben Rottweiler-Halter ab 2025?

Innerhalb von sechs Monaten muss die Haltebewilligung beantragt werden. Dabei werden Eignung geprüft, kynologische Kenntnisse nachgewiesen und eine Haftpflichtversicherung verlangt.

7. Wie kann ich aktiv gegen Vorurteile gegenüber Rassen vorgehen?

Erzähle, was du erlebt hast. Engagiere dich in der Hundeerziehung. Sprich Vorurteile direkt an – höflich, aber klar. Schweigen hilft nicht.

Die eigentliche Alternative: Ausbildung statt Verbot

Rundum.dog setzt sich für tiergerechte Haltung und bessere Bildung aller Hundehalter ein. Wer das Sicherheitsproblem wirklich lösen will, sollte an drei Punkten ansetzen:

  1. Obligatorische Hundekurse für alle Rassen: Einheitliche Ausbildungsstandards für Hund und Halter – ohne Ausnahmen nach Rasse.
  2. Regelmässige Überprüfung der Halterkompetenzen: Wissen und Fähigkeiten sollten nachweisbar sein – und das nicht nur einmal.
  3. Konsequenter Tierschutz: Statt Rasselisten braucht es mehr Druck auf unseriöse Züchter und den illegalen Welpenhandel. Das wäre ein echter Beitrag zur Sicherheit.

Was die Zahlen sagen

Laut einer Studie im Auftrag des Veterinäramts Zürich fühlen sich 82 Prozent der Bevölkerung im Umgang mit Hunden im öffentlichen Raum sicher. Über 77 Prozent der Hunde werden als gut erzogen wahrgenommen. Diese Zahlen passen nicht zu einem pauschalen Rassenverbot – und das sollte zu denken geben.

Verantwortung statt Verbotslisten

Rasselisten schaffen kein Sicherheitsgefühl. Sie schüren Vorurteile und belasten Menschen, die ihre Hunde gut halten und erziehen. Was stattdessen gebraucht wird: Halter in die Pflicht nehmen, durch Bildung, durch verpflichtende Kurse, durch klare Erwartungen. Damit Hunde – egal welcher Rasse – artgerecht gehalten und sozialisiert werden. Das Wohl der Tiere und das Zusammenleben in der Gesellschaft hängen an echter Verantwortung. Nicht an Listen.