Haltung & Alltag

Neue Hundehalterverordnung in Brandenburg: Abkehr von der Rasseliste und neue Regelungen

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Neue Hundehalterverordnung in Brandenburg: Abkehr von der Rasseliste und neue Regelungen
Inhalt
  1. Was änderte sich mit der neuen Verordnung?
  2. Auswirkungen auf Hundebesitzer

Am 1. Juli 2024 trat in Brandenburg eine neue Hundehalterverordnung in Kraft. Die zentrale Neuerung: Die sogenannte Rasseliste, die bestimmte Hunderassen pauschal als gefährlich einstufte, wurde abgeschafft. Das brandenburgische Innenministerium richtete den Fokus damit neu aus, weg von der Rassezugehörigkeit, hin zum tatsächlichen Verhalten des Hundes und zur Verantwortung des Halters.

Was änderte sich mit der neuen Verordnung?

  1. Abschaffung der Rasseliste: Bislang wurden Hunde aufgrund ihrer Rasse in zwei Kategorien eingeteilt: unwiderlegbar gefährliche Hunde, für die ein generelles Haltungsverbot galt, und widerlegbar gefährliche Hunde, deren Gefährlichkeit durch einen Wesenstest widerlegt werden konnte. Diese Unterscheidung entfiel vollständig. Künftig beurteilen die Behörden die Gefährlichkeit eines Hundes individuell anhand seines Verhaltens, die Verantwortung des Halters steht dabei im Vordergrund.
  2. Kennzeichnungs- und Anzeigepflicht: Neu eingeführt wurde die verpflichtende Kennzeichnung aller Hunde ab einem Alter von acht Wochen mittels Mikrochip-Transponder. Die Massnahme soll den Behörden einen besseren Überblick über Anzahl und Identität der Hunde in Brandenburg verschaffen. Alle Hunde mussten zudem bei der örtlichen Ordnungsbehörde mit Angaben zu Rasse, Gewicht, Alter, Farbe und Chipnummer gemeldet werden.
  3. Bestehende Regelungen: Einige Vorschriften blieben unverändert in Kraft. Dazu gehören die Leinen- und Maulkorbpflicht in bestimmten öffentlichen Bereichen wie Fussgängerzonen, öffentlichen Verkehrsmitteln und bei Grossveranstaltungen. Auch die Erlaubnispflicht für das Halten von als gefährlich eingestuften Hunden blieb bestehen, sie orientiert sich nun aber stärker am individuellen Verhalten des Hundes und an der Sachkunde des Halters.

Auswirkungen auf Hundebesitzer

Hundebesitzer in Brandenburg mussten sich vor allem auf die neuen Melde- und Kennzeichnungspflichten einstellen. Erwartet wurde von ihnen ausserdem, sich intensiver mit der Erziehung und dem Verhalten ihrer Hunde zu befassen, denn genau diese Aspekte sind künftig massgeblich für die Beurteilung der Gefährlichkeit eines Tieres.

Tierschutzverbände begrüssten die Reform, weil sie die pauschale Diskriminierung bestimmter Rassen beendete und den Tierschutzgedanken stärkte. Kritisch angemerkt wurde allerdings, dass die neue Verordnung keinen Pflicht-Sachkundenachweis vorsieht, ein Schritt, den viele als wichtig erachten, um unüberlegte Hundekäufe zu vermeiden und Tierheime zu entlasten.

Quelle: https://mik.brandenburg.de