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Sachsen-Anhalt

Hund in Sachsen-Anhalt: Was wirklich gilt Sachsen-Anhalt ist das Bundesland, das am konsequentesten unter dem Radar fliegt. Kein Massentourismus, kein Gedränge auf den Wanderwegen, kein Beachclub am Stausee.…

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Hund in Sachsen-Anhalt: Was wirklich gilt

Sachsen-Anhalt ist das Bundesland, das am konsequentesten unter dem Radar fliegt. Kein Massentourismus, kein Gedränge auf den Wanderwegen, kein Beachclub am Stausee. Stattdessen: der Brocken im Hochnebel, Weinberge über der Saale, die endlose flache Altmark, durch die der Wind ohne Hindernis durchpfeift. Für Hunde und ihre Menschen kann das enorm viel bedeuten – Begegnungsfreiheit, Weite, Stille. Wer weiß, was er hier tut, hat einige der entspanntesten Hundeausflüge Deutschlands vor sich.

Was du kennen musst, bevor du losläufst: Sachsen-Anhalt schreibt als eines von wenigen Bundesländern eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde gesetzlich vor. Die saisonale Leinenpflicht im Wald beginnt hier früher als in den meisten anderen Bundesländern. Und wer mit einem sogenannten Vermutungshund nach Sachsen-Anhalt reist, sollte seine Papiere nicht zu Hause lassen. Der Rest? Angenehm unkompliziert.

Leinenpflicht in Sachsen-Anhalt: Drei Ebenen, die zusammenspielen

Die Grundregel für Sachsen-Anhalt lässt sich schnell zusammenfassen: Es gibt keine allgemeine Leinenpflicht im ganzen Bundesland. Was es gibt, sind drei Ebenen, die je nach Ort und Jahreszeit greifen – und die man nicht verwechseln sollte.

Ebene 1: Die saisonale Waldleinenpflicht nach § 28 LWaldG LSA

Im Frühjahr, wenn der erste Haselstrauch blüht und die Luft nach nassem Laub riecht, endet der leinenfreie Winterspaziergang. § 28 Absatz 2 des Landeswaldgesetzes Sachsen-Anhalt (LWaldG LSA) verbietet es, Hunde in der freien Landschaft unbeaufsichtigt laufen zu lassen, und schreibt Anleinpflicht vom 1. März bis 15. Juli vor. Das ist einer der längsten Saisonzeiträume unter allen deutschen Bundesländern – Niedersachsen fängt erst am 1. April an.

Die Pflicht gilt in der freien Landschaft. Dazu gehören neben Wald und Waldwegen grundsätzlich auch alle unbebauten Flächen außerhalb geschlossener Bebauung – also auch landwirtschaftliche Flächen einschließlich Feldwege. Ausgenommen sind Dienst- und Begleithunde.

Konsequenz: Bei Missachtung drohen Strafen zwischen 50 und 2.500 Euro. Wer im April arglos durch ein Rapsfeld läuft und den Rüden vorauspreschen lässt, riskiert nicht nur eine Anzeige – sondern auch, dass das Jagdrecht greift. Laut lokalem Jagdrecht dürfen freilaufende Hunde innerhalb des Jagdgebietes getötet werden. Das ist keine Drohung, das steht so im Gesetz.

Ebene 2: Kommunale Sonderregelungen in Städten

Außerhalb des Waldes und der Felder bestimmt die jeweilige Gemeinde. Die Unterschiede sind erheblich. In der Landeshauptstadt Magdeburg muss ein Hund im gesamten Stadtgebiet an der Leine geführt werden. Wenn eine Begegnung mit einer anderen Person unmittelbar bevorsteht, darf der Hund nicht mehr als einen Meter von der Person entfernt sein, die die Leine hält.

In Dessau-Roßlau müssen Hunde auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und in Anlagen außerhalb ausgewiesener Hundewiesen stets angeleint geführt werden. In Halle gibt es zehn Hundewiesen, auf denen sich Hunde ohne Leine bewegen dürfen – außerhalb dieser Wiesen gilt im Stadtgebiet Halle grundsätzliche Anleinpflicht.

Wer in kleinere Städte und Gemeinden fährt: Im Zweifel beim Ordnungsamt nachfragen oder die kommunale Website prüfen. In manchen Städten und Gemeinden existieren Sonderregeln für Parks und Grünanlagen.

Ebene 3: Nationalpark Harz – ganzjährige Leinenpflicht

Oben, wo der Brocken in der Wolke verschwindet und der Wind auch im Juli noch an den Jacken zerrt: Im Nationalpark Harz gilt zum Schutz der Wildtiere das ganze Jahr über eine Leinenpflicht für Hunde. Die Einhaltung wird von Nationalpark-Rangern kontrolliert und bei Verstößen mit Bußgeldern geahndet. Das ist unabhängig von der saisonalen Waldregelung – also auch im Januar gilt hier: Leine dran.

Listenhunde in Sachsen-Anhalt: Wesenstest statt Verbot

Sachsen-Anhalt geht einen eigenen Weg – sachlicher als viele andere Bundesländer. Sachsen-Anhalt regelt die Haltung von Listenhunden im „Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren" (Hundegesetz – HundeG LSA) und führt keine eigene starre Rasseliste.

Was das Gesetz tut: Es kennt sogenannte „Vermutungshunde". Als gefährliche Hunde werden die Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden eingestuft. Für diese Rassen wird Gefährlichkeit vermutet – sie müssen aber nicht als unrettbar gelten. Durch einen Wesenstest wird die Fähigkeit des Hundes zu sozialverträglichem Verhalten nachgewiesen.

Die Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes erhält nur, wer mindestens 18 Jahre alt ist und die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen kann. Der Halter ist außerdem verpflichtet, spätestens drei Monate nach der Geburt des Hundes eine Haftpflichtversicherung über mindestens eine Million Euro für Personen- und Sachschäden sowie 50.000 Euro für sonstige Vermögensschäden abzuschließen.

Die Zucht, die Vermehrung und der Handel mit gefährlichen Hunden sind nicht gestattet. Wer mit einem Vermutungshund aus einem anderen Bundesland nach Sachsen-Anhalt reist: Erlaubnisbescheinigung und Sachkundenachweis einpacken. Die Behörden kennen die Regelung gut.

Tipp: Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt führt das zentrale Hunderegister und ist Anlaufstelle bei Fragen zum HundeG LSA.

Hundehaftpflicht und Anmeldung: Pflicht für alle

Das ist der Punkt, der Zugezogene und Besucher am häufigsten überrascht. Im gesamten Gebiet von Sachsen-Anhalt sind Hundehalter dazu verpflichtet, für ihr Tier eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. Diese Regelung gilt unabhängig von Rasse, Größe oder Gewicht des Tieres. Ein Verstoß dagegen kann mit mehreren hundert Euro Strafe geahndet werden.

Einen Hund anmelden? Das läuft in Sachsen-Anhalt über die Gemeinden, nicht über eine zentrale Landesstelle. Nach dem 28. Februar 2009 geborene sowie alle gefährlichen Hunde werden seit Anfang März 2009 durch die Einheitsgemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Verbandsgemeinden in einem zentralen Register erfasst; das Landesverwaltungsamt ist registerführende Behörde.

Hundesteuer in Sachsen-Anhalt

Die Hundesteuer liegt komplett in kommunaler Hand – und die Unterschiede sind beachtlich. Für die Höhe der Hundesteuer ist jede Gemeinde selbst verantwortlich und richtet sich daher nach der örtlich geltenden Satzung, die die Gebühren für das Halten von Hunden festlegt.

Konkrete Zahlen für 2024/2025: In Magdeburg beträgt der Steuersatz ab August 2024 für jeden Hund 114 Euro pro Jahr. In Halle (Saale) sind es 100 Euro pro Jahr für den ersten Hund. Dessau-Roßlau liegt bei 90 Euro. In Seehausen werden nur 40 Euro fällig. Ländliche Gemeinden liegen teils noch darunter.

Bei Vermutungshunden steigen die Sätze deutlich. In Halle (Saale) werden für den ersten gefährlichen Hund 720 Euro fällig, in Dessau-Roßlau 700 Euro und in Wernigerode 612 Euro. Die aktuell gültige Satzung der jeweiligen Gemeinde vor Ort prüfen – Anpassungen kommen regelmäßig.

Die besten Routen in Sachsen-Anhalt – mit korrekter Rechtslage

Nationalpark Harz und Brocken

Der Brocken im Oktober, wenn der erste Frost auf den Moorwiesen liegt und der Nebelschleier sich Meter für Meter senkt: Das ist eine der eindrücklichsten Landschaften, die Norddeutschland zu bieten hat – und dein Hund darf mit. In den Harzer Schmalspurbahnen sind Hunde willkommen und können bei der Fahrt zum Brocken entspannt die Pfoten ausruhen. Große Hunde benötigen ein Ticket; eine einfache Fahrt kostet 10 Euro, die Hin- und Rückfahrt 15 Euro. Wer mit der Brocken-Schmalspurbahn unterwegs ist, muss dem Hund während der Fahrt einen Maulkorb anlegen.

Auf dem Gipfel gilt: Im Nationalpark Harz und auf dem Brockenplateau besteht das ganze Jahr über Leinenpflicht für Hunde. Wer seinen Hund toben lassen möchte: Im Harz gibt es mit dem Hundewald in Wildemann einen großen, umzäunten Bereich, in dem Hunde frei durch den Wald toben und ungestört stromern dürfen, ohne in die Lage zu kommen, Wildtiere zu jagen.

Saale-Unstrut: Weinberge, Burgen, Flussauen

Im Mai, wenn die Weinberge über Naumburg blühen und die Saale träge und braun dahinzieht: Dann ist das Saaletal eines der unterschätztesten Wandergebiete östlich des Rheins. Weinbergspfade, Flussauen, Burgruinen auf Kalkfelsen wechseln sich ab. Die Saale bietet an ruhigen Stellen Badegelegenheiten für Hunde – frag deinen Hund, der weiß genau, wo er springen will.

Das Gartenreich Dessau-Wörlitz, UNESCO-Welterbe und eines der größten Gartendenkmäler Europas, ist mit Hund an der Leine begehbar. Weite Parklandschaften, Seen, barocke Brücken – und fast nie überlaufen. Für Schloss Neuenburg über Bad Kösen und die Saaleburgen gilt: Außenanlagen zugänglich, Innenbereiche häufig hunderestriktiv. Kurz informieren, bevor du aufläufst.

Leinenpflicht beachten: Der Saaletal-Bereich liegt in der freien Landschaft – von 1. März bis 15. Juli gilt also auch hier die saisonale Anleinpflicht entlang der Flussufer.

Altmark: Weite ohne Drama

Flach, still, endlos. Die Altmark im Nordwesten des Bundeslands ist das, was Ballungsraumhunde manchmal dringend brauchen: keine Menschenansammlungen, breite Waldwege, das gelegentliche Reh am Waldrand. Das Biosphärenreservat Drömling und die Elbauen bieten Feuchtgebiete und Auenwälder, die im Herbst gold und rostrot leuchten.

Wer einen Hund mit ausgeprägtem Jagdtrieb hat: Gerade hier, in der stillen Altmark und im Harz, sind die Begegnungen mit Wildtieren häufig. Leinenpflicht in der Saison ernst nehmen – und außerhalb der Saison den Rückruf sicher haben, bevor du loslässt. Auf rundum.dog findest du Hundeschulen in Sachsen-Anhalt, die genau mit diesem Profil arbeiten.

Quedlinburg und der östliche Harzrand

Quedlinburg am frühen Morgen, wenn noch kein Touristenbus angekommen ist und das Kopfsteinpflaster nass glänzt: Die romanischen Kirchen, die engen Gassen, das Schloss über der Stadt – das lässt sich in weiten Teilen mit Hund erkunden. Außerhalb des Stadtkerns führen Wege in die Harzvorberge, die je nach Jahreszeit zwischen Obstblüte und Raureif wechseln. Die Hohe Bode und die Rosstrappe bei Thale – Felsklippen über dem Bodetal, durch das der Fluss mehrere Meter tief einschneidet – sind trittsichere Wanderungen, die auch konditionsstarke Hunde fordern.

Was in Sachsen-Anhalt anders ist als im Rest der D-A-CH-Region

Drei Punkte, die Sachsen-Anhalt von seinen Nachbarn unterscheiden:

  • Frühere Saisonleinenpflicht: Sachsen-Anhalt schreibt Leinenzwang in Wald, Feld und an öffentlichen Straßen vom 1. März bis 15. Juli vor – damit beginnt die Pflicht einen Monat früher als in Niedersachsen oder Thüringen.
  • Versicherungspflicht für alle: In Sachsen-Anhalt müssen Halter ihren Hund gesetzlich haftpflichtversichern. Das gilt unabhängig von Rasse und Größe – und auch für Besucher, die sich länger im Bundesland aufhalten.
  • Kein starres Verbot für Listenhunde: Statt eines automatischen Halteverbots setzt Sachsen-Anhalt auf den Wesenstest. Ein Hund, der die Prüfung besteht, darf gehalten werden. Das ist konsequenter als in Bayern oder Hamburg – aber es bedeutet auch: Den Test wirklich bestehen, nicht drauf hoffen.

Häufig gestellte Fragen

Brauche ich in Sachsen-Anhalt eine Hundehaftpflichtversicherung?
Ja. Das gilt für alle Hunde unabhängig von Rasse, Größe oder Gewicht – für jeden Hundehalter mit Sitz in Sachsen-Anhalt. Besucher, die sich vorübergehend im Bundesland aufhalten, sollten ihre bestehende Police mitführen oder prüfen, ob sie Sachsen-Anhalt abdeckt.

Ab wann gilt im Wald die Leinenpflicht?
§ 28 Absatz 2 LWaldG LSA schreibt Anleinpflicht in der freien Landschaft vom 1. März bis 15. Juli vor. Das betrifft Wald, Felder und angrenzende öffentliche Straßen.

Darf mein Hund mit dem Brockenzug fahren?
Ja, in den Harzer Schmalspurbahnen sind Hunde willkommen. Während der Fahrt muss der Hund einen Maulkorb tragen. Für große Hunde kostet eine einfache Fahrt 10 Euro, die Hin- und Rückfahrt 15 Euro.

Gilt im Nationalpark Harz ganzjährige Leinenpflicht?
Ja, im Nationalpark Harz gilt zum Schutz der Wildtiere das ganze Jahr über Leinenpflicht für Hunde. Das gilt auch außerhalb der saisonalen Pflicht nach LWaldG.

Was ist ein Vermutungshund, und was muss ich tun?
Das HundeG LSA sieht vor, dass Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen einen Wesenstest absolvieren müssen. Die Verhaltensweisen des Hundes müssen innerhalb von sechs Monaten nach Aufnahme der Hundehaltung durch Vorlage einer Bescheinigung eines anerkannten Sachverständigen nachgewiesen werden.

Wie hoch ist die Hundesteuer in Magdeburg?
Ab August 2024 beträgt der Steuersatz in Magdeburg für jeden Hund 114 Euro pro Jahr.

Quellen