Naturschutzgebiet „Untere Geiselniederung bei Merseburg“ / Radweg Salzstraße
Bild: Wikimedia Commons – Wikimedia Commons · CC BY-SA 4.0 Das Naturschutzgebiet „Untere Geiselniederung bei Merseburg„ liegt im Saalekreis und umfasst rund 52 Hektar. Durch das Gebiet fließen Geisel und Klyegraben. Schilfröhrichte, Erlen- und Eschenwälder und feuchte Hochstaudenfluren prägen die Niederung.
Auffällig sind die Binnensalzstellen mit salzliebender Vegetation – das Landesverwaltungsamt bewertet sie als in der Region einzigartig. Für eine ruhige, naturkundlich dichte Runde am Stadtrand von Merseburg-Süd ist das Gebiet gut geeignet. Der überregionale Radweg Salzstraße führt über Merseburg bis zum Geiseltalsee.
Mit Hund vor Ort
Im Naturschutzgebiet gilt Leinenpflicht. Die NSG-Verordnung verbietet ausdrücklich, Hunde unangeleint laufen zu lassen. Freilauf ist nicht zulässig.
Dazu kommt ein Wegegebot: Außerhalb der Wege darf das Gebiet nicht betreten werden. Hund an die Leine, auf den Pfaden bleiben – das ist hier keine Empfehlung, sondern Vorschrift. Das Gebiet wurde für bestandsbedrohte Tier- und Pflanzenarten gesichert.
Baden einplanen? Besser nicht. Eine Hundebade-Erlaubnis ist für das NSG nicht belegt, und Geisel sowie Klyegraben stehen unter besonderem Schutz der Verordnung. Verboten sind außerdem das Stören oder Füttern wildlebender Tiere, Feuer, Reiten und Lärm. Mehr dazu im Beitrag Muss mein Hund im Wald an die Leine?.
Anreise und Praktisches
Das Gebiet grenzt im Osten an den Stadtteil Merseburg-Süd, im Westen an die Ortslage Zscherben. Zu genauen Parkplätzen oder ÖV-Halten direkt am Ziel liegen keine belastbaren offiziellen Angaben vor – Zufahrt und Stellplätze am besten vor Ort prüfen.
- Anschluss an den Radweg Salzstraße, der über Merseburg zum Geiseltalsee führt.
- Gesamtlänge der Salzstraße-Route: 137,2 km, Fahrzeit rund 9:16 h (gesamte Strecke, nicht nur der NSG-Abschnitt).
- Ansprechstelle Radwege: Landkreis Saalekreis, Domplatz 9, 06217 Merseburg, radwege@saalekreis.de.
Eine konkrete Rundweg-Länge oder Gehzeit für einen Spaziergang im NSG ist nicht belegt. Hundefreundliche Einkehr direkt am Ziel – dazu gibt es keine gesicherten Angaben.
Saisonal
In Sachsen-Anhalt gilt in der freien Landschaft vom 1. März bis 15. Juli grundsätzlich Anleingebot. Im NSG besteht die Leinenpflicht ohnehin ganzjährig. Hintergründe dazu im Beitrag Leinenpflicht in Brut- und Setzzeit.
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