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Rosenheim (Kreisfreie Stadt)

Rosenheim (Kreisfreie Stadt) KI-generiertes Beispielbild für Rosenheim. Du kennst diesen Ort? Schick uns dein Foto – wir tauschen es gerne aus.
Schwierigkeit
Mittel
Eintritt
Kostenlos

Hund in Rosenheim: Was wirklich gilt

Rosenheim liegt da, wo Mangfall und Inn sich begegnen, Oberbayern in Reinform, mit der Alpensilhouette im Süden und dem Chiemsee-Vorland im Norden. Die kreisfreie Stadt gehört zu keinem Landkreis, regiert sich also selbst. Das hat Konsequenzen für Hundehalter: Bayern hat kein eigenständiges Landeshundegesetz. Den rechtlichen Rahmen setzt das Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG), das unter Artikel 18 regelt, welche Befugnisse die Gemeinden in Bezug auf Hundehaltung haben. Rosenheim hat diesen Spielraum genutzt und eine eigene Hundehaltungsverordnung erlassen, plus Grünanlagensatzung, Spiel- und Bolzplatzsatzung sowie eine Hundesteuersatzung.

Die Inn-Stadt ist ein kompakter Raum: gut 64.000 Einwohner auf knapp 37 Quadratkilometern. Parkfläche und Wohngebiet liegen nah beieinander. Die konkreten Vorgaben entstehen häufig erst auf kommunaler Ebene, also durch Städte und Gemeinden, durch Satzungen für Grünanlagen oder durch besondere Regeln für einzelne öffentliche Bereiche. Wer hier mit Hund lebt oder durchreist, braucht das Stadtrecht, nicht nur den Bayrischen Rahmen.

Leinenpflicht in Rosenheim: Was kommunal gilt

In Bayern gibt es keine allgemeine Leinenpflicht – Hunde können sich in vielen Teilen Bayerns frei bewegen. Rosenheim hat diesen Grundsatz nicht aufgehoben, aber mit einer eigenen Hundehaltungsverordnung präzisiert. Das Stadtrecht schichtet sich in drei Ebenen: die kommunale Hundehaltungsverordnung, die Grünanlagensatzung und die Spiel- und Bolzplatzsatzung. Alle drei gelten parallel und ergänzen einander.

Innerhalb der Stadt: Große Hunde und Kampfhunde

Wer morgens früh mit einem Rottweiler an der Mangfall entlangläuft und die Leine in der Tasche lässt, riskiert Ärger. Nach der städtischen Hundehaltungsverordnung sind große Hunde und Kampfhunde an folgenden Örtlichkeiten anzuleinen, sie sind an einer reißfesten Leine von höchstens 120 cm Länge zu führen. Die Person, die einen leinenpflichtigen Hund führt, muss dabei jederzeit in der Lage sein, das Tier körperlich zu beherrschen. Als „groß“ gilt in Bayern, wer mindestens 50 cm Schulterhöhe hat (Art. 18 Abs. 1 LStVG).

Von Kinderspielplätzen und deren näherem Umgriff sind Kampfhunde und große Hunde fernzuhalten, auch das Mitführen an der Leine in diesem Bereich ist nicht gestattet.

Die Regelungen der Grünanlagensatzung und der Spiel- und Bolzplatzsatzung über das Mitführen von Hunden bleiben dabei unberührt. Konkret: In städtischen Grünanlagen gelten für alle Hunde, unabhängig von Größe oder Rasse, die Regeln der Grünanlagensatzung. Die aktuelle Satzung findest du auf der Ortsrecht-Seite der Stadt Rosenheim.

Mangfallpark: Was die Satzung sagt

Der Mangfallpark ist Rosenheims größte Grünfläche – Nord und Süd getrennt durch die Stadtautobahn, verbunden durch Brücken. Im Oktober riecht der Uferstreifen nach nassem Laub und Schotter. Die Stadt Rosenheim hat eine eigene Satzung für die Benutzung des Erholungsgebietes Mangfallpark Nord und Mangfallpark Süd erlassen. Welche Regeln für Hunde dort konkret gelten, klärst du direkt auf der Ortsrecht-Seite der Stadt oder beim Ordnungsamt.

Wald und Jagdrevier

Rund um Rosenheim beginnt rasch das Voralpine – Forst im Westen, Inn-Hügel im Norden. In Wäldern und Jagdrevieren in Bayern besteht keine gesetzliche Leinenpflicht. Das unbeaufsichtigte Freilaufenlassen von Hunden in Jagdrevieren kann jedoch als Ordnungswidrigkeit gelten. Das ist kein Freifahrtschein. Jäger dürfen auf unbeaufsichtigte, wildernde Hunde schießen, wenn diese das Wild gefährden oder ihm nachstellen. Voraussetzungen für einen Abschuss sind, dass der Hund ohne Aufsicht ist, Wild gefährdet und dem Wild nachstellt, bereits das Aufnehmen der Fährte reicht hierfür aus. Im Frühjahr und Frühsommer ist das Risiko am höchsten: Kitze liegen im Hohen Gras, Bodenbrüter nisten zwischen Moospolstern. Leinen in dieser Jahreszeit ist Vernunft, keine Vorschrift.

Naturschutzgebiete

In Schutzgebieten gelten gesonderte Regeln. Im Nationalpark Bayerischer Wald ist Freilauf für Hunde durch die Schutzgebietsverordnung verboten. In anderen Naturschutzgebieten ist Leinenpflicht die Regel, die Schilder am Eingang sind verbindlich und rechtlich bindend. Im Bereich um Rosenheim gibt es ausgewiesene Schutzgebiete entlang von Inn und Mangfall. Vor dem Betreten: Beschilderung am Eingang lesen.

Kampfhunde und Listenhunde in Rosenheim: Bayern-Recht plus städtische Verschärfung

Bayern arbeitet mit einer zweigeteilten Rasseliste. Kategorie 1, Kampfhunde kraft Gesetzes, dauerhaft: Pitbull (auch American Pitbullterrier), Bandog, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Tosa-Inu sowie alle Kreuzungen dieser Rassen. Diese Hunde sind in Bayern unwiderruflich Kampfhunde. Kein Wesenstest, kein Negativzeugnis ändert ihren rechtlichen Status.

Listenhunde der Kategorie 1 dürfen in Bayern nicht gehalten werden. Eine Ausnahme ist nur mit einer speziellen Genehmigung möglich, die an strenge Bedingungen geknüpft ist. Allerdings wird diese Genehmigung in der Praxis fast nie erteilt. Somit ist das Halten von Hunden der Kategorie 1 im Freistaat Bayern gewissermaßen unmöglich.

Kategorie 2 umfasst Rassen, bei denen Kampfhunde-Eigenschaften widerlegbar angenommen werden, darunter Rottweiler, American Bulldog, Mastino Napoletano und weitere. In Bayern besteht für Hunde der Kategorie 1 eine generelle Maulkorb- und Leinenpflicht. Für Hunde der Kategorie 2 gilt diese Pflicht, solange sie den Wesenstest nicht bestanden haben.

Wer in Rosenheim einen Hund aus der Kampfhunde-Liste halten will, braucht eine Erlaubnis der Stadt. Eine Erlaubnis wird nur erteilt, wenn gegen den Antragsteller keine Bedenken hinsichtlich seiner Zuverlässigkeit bestehen (Vorlage eines Führungszeugnisses, das nicht älter als ein Jahr ist) und Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz nicht entgegenstehen. Eine Erlaubniserteilung erfolgt jedoch nur in absoluten Ausnahmefällen. Die vollständige Rasseliste und alle Antragsformulare findest du auf der Seite der Stadt Rosenheim zu Kampfhunden. Die Übersicht für Bayern insgesamt bietet der Artikel zu Bayern.

Hundesteuer und Anmeldung in Rosenheim

Rund 2.050 Hunde sind in Rosenheim gemeldet, Stand 2024. Das Sachgebiet Steuern weiß, wer seinen Vierbeiner verschweigt. Die Steuer beträgt für jeden Hund 60 Euro, für Kampfhunde 400 Euro im Jahr. Zweithund und dritter Hund kosten ebenfalls je 60 Euro pro Tier. Steuertermin ist der 15. Januar.

Wer einen über vier Monate alten Hund im Stadtgebiet hält, muss diesen unverzüglich anmelden. Die Anmeldepflicht gilt auch für im Tierheim gekaufte, neugeborene oder zugelaufene Hunde sowie Hunde in Pflege. Anmeldung, Abmeldung und Änderungen (z.B. Adressänderung bei Umzug) sind unverzüglich, binnen zwei Wochen, beim Sachgebiet Steuern der Stadt Rosenheim vorzunehmen.

Wer aus dem Rosenheimer Tierheim adoptiert, profitiert von einer Sonderregel: Die Befreiung gilt für ein Jahr ab dem Monat, in dem du den Vierbeiner aus dem Tierheim übernimmst. Danach gilt der normale Satz.

Anmelden kannst du persönlich im Rathaus (Zimmer 007, Königstraße 24), per Post, per Fax (0 80 31/365-2008) oder per E-Mail (steuern@rosenheim.de). Gemeldete Hunde erhalten eine Hundemarke.

Wichtig: Anders als in Baden-Württemberg, wo alle Gemeinden zur Hundesteuererhebung verpflichtet sind, entscheiden bayerische Kommunen selbst, ob sie überhaupt eine Hundesteuer erheben. Rosenheim erhebt sie, und das seit Jahrzehnten.

Die besten Routen in Rosenheim, mit korrekter Rechtslage

Mangfalltal: Kies, Strömung und der Duft nach Alpenfluss

Die Mangfall arbeitet sich durch Schotterbänke, die im März noch gefroren sind und im Juli Hundepfoten kühlen. Der Fluss verlässt Rosenheim Richtung Inn, und entlang der Ufer wechseln Dichten Auwald und offene Kiesflächen. Das Terrain ist rau und echt, kein Parkweg, sondern eine echte Flusslandschaft.

Für kleine Hunde gilt im Flussbereich außerhalb ausgewiesener Grünanlagen kein automatischer Leinenzwang nach dem Bayern-Rahmenrecht. Für große Hunde (ab 50 cm Schulterhöhe) und Kampfhunde greift die städtische Hundehaltungsverordnung in den öffentlichen Bereichen. Im Bereich Mangfallpark gelten die Satzungsregeln der Stadt, vor dem Besuch die aktuelle Beschilderung beachten. Aktuelle Routen-Empfehlungen für das Mangfalltal und die umliegende Region findest du bei Bayern Tourismus.

Innufer und Innauen: Stille kurz vor der Autobahnbrücke

Östlich der Stadtgrenze weitet sich der Inn zu langen Kiesbänken. Im Frühherbst liegt Nebel im Auwald, der Fluss riecht nach Kalk und Tiefe. Das ist Grenzgebiet, der Inn trennt Rosenheim von den Landkreisgemeinden.

Im Stadtbereich gelten die kommunalen Rosenheimer Regeln. Sobald du die Stadtgrenze überschreitest, gilt das Recht der jeweiligen Landkreis-Gemeinde. Naturschutzgebiete entlang der Innufer haben eigene Verordnungen: In anderen Naturschutzgebieten ist Leinenpflicht die Regel, die Schilder am Eingang sind verbindlich und rechtlich bindend. Die Beschilderung am Gebietseingang ist bindend, nicht optional. Wer dort einen freilaufenden Hund aus dem Schutzgebiet zurückruft, gut. Wer erst sucht, wenn der Wildhüter schon daneben steht, teuer.

Loretowiese und Stadtwald südlich der Gleise

Zwischen Innenstadt und Stadtrand liegt ein Grüngürtel, der sich von der Loretowiese bis zu den Waldstücken südlich der Bahn zieht. Im Mai, wenn der Weißdorn blüht, ist dieser Streifen überraschend ruhig. Wenige Hundert Meter vom Bahnhof entfernt, und der Stadttakt wird leiser.

In städtischen Grünanlagen gilt die Rosenheimer Grünanlagensatzung für alle Hunde. Auf ausgewiesenen Kinderspielplätzen und deren unmittelbarem Umfeld gilt ein Betretungsverbot für Kampfhunde und große Hunde, auch an der Leine. Ob an einer konkreten Wiese oder einem bestimmten Bereich Leinenpflicht ausgeschildert ist, klärst du vor Ort an der Beschilderung oder auf der Ortsrecht-Seite der Stadt.

Simssee und Umland: Ausflug aus der Stadtgrenze

Der Simssee liegt knapp außerhalb des Rosenheimer Stadtgebiets im Landkreis Rosenheim, ein Unterschied, der rechtlich zählt. Der See zieht im Sommer Badegäste an; die Uferwege sind beliebt, manchmal eng. Hier gilt nicht Rosenheimer Stadtrecht, sondern die Regeln der jeweiligen Seegemeinde.

Ob Hunde am Simssee-Ufer willkommen sind, saisonal oder dauerhaft, und ob Leinenpflicht besteht, das variiert je nach Gemeindeabschnitt. Vor dem Ausflug die jeweilige Gemeinde oder die Beschilderung vor Ort befragen. Für saisonale Bedingungen und Routen am Simssee empfiehlt sich ein Blick bei Erlebe Bayern.

Was in Rosenheim anders ist als im Rest Bayerns

Rosenheim ist kreisfrei. Das klingt nach Verwaltungsdetail, hat aber praktische Folgen. Es gibt keine übergeordnete Landkreisbehörde, die zwischen Stadt und Land vermittelt. Ordnungsamt, Steueramt und kommunale Verordnungen liegen vollständig bei der Stadt selbst. Das ist der Grund, warum die Leinenpflicht in Bayern häufig wie ein Flickenteppich wirkt. In Rosenheim macht die Stadt diesen Teppich selbst.

Rosenheim hat dabei eine eigene Hundehaltungsverordnung verabschiedet, das unterscheidet die Stadt von kleineren Gemeinden, die sich allein auf den LStVG-Rahmen stützen. Art. 18 LStVG legt ausdrücklich fest, dass kommunale Leinenpflichten auf die örtlichen Verhältnisse abgestimmt sein müssen, und dass dem Bewegungsbedürfnis der Hunde dabei ausreichend Rechnung zu tragen ist. Eine Gemeinde darf Hunden also nicht beliebig den Freilauf verbieten, ohne diese Abwägung vorzunehmen. Die städtische Verordnung schöpft die Möglichkeiten des LStVG aus, bleibt aber im bayerischen Rahmen: Freilauf ist der Grundsatz, Anleinpflicht die begründete Ausnahme.

Ein weiterer Unterschied zur Großstadt: Rosenheim ist klein genug, dass der Übergang vom Stadtgebiet in Landkreisgebiet schnell passiert. Wer am Inn oder Richtung Simssee unterwegs ist, kann innerhalb von Minuten in einer anderen Rechtssphäre stehen. Welche Gemeinde welche Regeln hat, lässt sich nicht pauschal sagen, das erfordert jeweils eine kurze Vorab-Recherche.

Häufig gestellte Fragen

Gilt in ganz Rosenheim Leinenpflicht für meinen Hund?

Nein. Bayern kennt keine allgemeine Leinenpflicht. In Rosenheim gilt die städtische Hundehaltungsverordnung: Große Hunde (ab 50 cm Schulterhöhe) und Kampfhunde müssen in festgelegten öffentlichen Bereichen an einer Leine von maximal 120 cm geführt werden. Für kleine Hunde gilt keine pauschale Anleinpflicht, außer dort, wo die Grünanlagensatzung oder besondere Schilder es verlangen. Die aktuelle Verordnung steht auf rosenheim.de/ortsrecht.

Wie viel kostet die Hundesteuer in Rosenheim?

Die Hundesteuer beträgt 60 Euro pro Hund und Jahr. Für Kampfhunde werden 400 Euro pro Jahr fällig. Fälligkeit ist der 15. Januar. Du meldest deinen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Anschaffung beim Sachgebiet Steuern an, persönlich, online oder per Post. Aktuelle Formulare auf rosenheim.de/steuern.

Darf mein Hund in den Mangfallpark?

Der Mangfallpark ist eine städtische Anlage, es gilt die Rosenheimer Grünanlagensatzung. Ob Hunde in bestimmten Bereichen angeleint sein müssen oder bestimmte Zonen nicht betreten dürfen, regelt die aktuelle Satzung. Vor dem Besuch die Beschilderung vor Ort lesen oder die Satzung auf rosenheim.de/ortsrecht prüfen.

Ich habe einen Rottweiler. Was gilt in Rosenheim konkret für mich?

Der Rottweiler steht in Bayern in Kategorie 2 der Kampfhunde-Verordnung. Solange kein Negativzeugnis vorliegt, gelten Leinen- und Maulkorbpflicht im öffentlichen Raum. Du brauchst die Erlaubnis der Stadt Rosenheim zur Haltung. Informationen und Formulare findest du auf der Kampfhunde-Seite der Stadt Rosenheim. Das Verfahren ist nicht trivial, rechtzeitig anfragen.

Was gilt im Wald rund um Rosenheim?

Im bayerischen Wald gibt es keine gesetzliche Leinenpflicht. Wer seinen Hund aber ohne Aufsicht laufen lässt und dieser Wild aufscheucht oder nachstellt, riskiert eine Ordnungswidrigkeit. Jäger dürfen wildernde Hunde unter bestimmten Umständen erschießen, bereits das Aufnehmen einer Fährte kann als Nachstellen gewertet werden. Im Frühjahr und Frühsommer besonders vorsichtig sein: Brut- und Setzzeit läuft bis Mitte Juli. In ausgewiesenen Naturschutzgebieten gilt Leinenpflicht, die Schilder am Eingang sind bindend.

Quellen

Saisonale Hinweise

Beste Jahreszeit: Sommer