Ausflugsziel · Magdeburg
NSG Kreuzhorst
Leine
Saisonale Leinenpflicht
282 ha Auwald an der Elbe, doppelt amtlich bestätigt (Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt und Stadt Magdeburg), Lebensraum des Elbebibers. Keine gesonderte Hunderegel oder Wegegebot auffindbar, weder zur Leinenpflicht noch zur Betretbarkeit gibt es eine offizielle Angabe. Vor Ort auf aktuelle Beschilderung achten: Ein Naturschutzgebiet mit Biberpopulation reagiert sensibel auf Störung.
Quellen: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt · Landeshauptstadt Magdeburg
Mit Hund unterwegs
Saisonale Leinenpflicht
— In Sachsen-Anhalt sind Hunde vom 1. März bis 15. Juli grundsätzlich anzuleinen, auch auf Feld- und Waldwegen. Eine eigene Regel für das Naturschutzgebiet Kreuzhorst ist nicht belegt, die Beschilderung vor Ort beachten.
Quelle: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/kreuzhorst