Hintergrund zur Region
Hund in Berlin: Was wirklich gilt
Sonntagmorgen, sechs Uhr. Der Grunewald riecht nach nassem Laub und Kiefernharz, der Sandboden gibt nach unter den Pfoten, und außer ein paar Frühjoggern und ihren Hunden ist niemand zu sehen. Berlin gilt als Großstadtlärm und Kreuzberg-Kiez – aber für Hundehalter ist es mehr als das. Allein in den Berliner Wäldern gibt es zwölf Hundeauslaufgebiete, die zusammen eine Fläche von rund 1.220 Hektar einnehmen. Europaweit ist das einmalig. Wer aber meint, man könnte einfach die Leine in der Tasche lassen, wird schnell eines Besseren belehrt.
Berlin hat ein straffes Regelwerk für Hundehalter: Leinenpflicht auf fast allen öffentlichen Flächen, Registrierungspflicht, Versicherungspflicht, Chip-Pflicht. Das Hundegesetz für Berlin (HundeG) vom 7. Juli 2016 wurde zuletzt durch Gesetz vom 11. Dezember 2025 geändert. Wer die Systematik einmal verstanden hat, lebt mit seinem Hund hier ausgesprochen gut – es lohnt sich also, genauer hinzusehen.
Leinenpflicht in Berlin: drei Ebenen, die zusammenspielen
Berlin hat kein einfaches Ja-Nein-System. Die Leinenpflicht ergibt sich aus dem Hundegesetz, dem Landeswaldgesetz und bezirklichen Grünanlagenordnungen – drei Ebenen, die gleichzeitig gelten und sich gegenseitig ergänzen.
Ebene 1: Die allgemeine Leinenpflicht nach HundeG
Wer eine Wohnungstür oder ein Gartentor hinter sich schließt, braucht die Leine. In der Hauptstadt gilt eine allgemeine Leinenpflicht nach § 28 HundeG. Sie greift außerhalb des eingefriedeten Grundstücks und in Mehrfamilienhäusern außerhalb der Wohnung. In öffentlichen Grünanlagen, Parks und Wäldern darf der Hund an einer maximal zwei Meter langen Leine geführt werden; in Treppenhäusern, Fluren, Aufzügen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln der BVG und S-Bahn ist eine Leine von maximal einem Meter Länge vorgeschrieben.
Es gibt Ausnahmen – aber sie sind schmal: Hundehalter mit einem Hundeführerschein dürfen ihre Hunde auf Brachflächen und an unbelebten Orten ohne Leine laufen lassen. Die Ausnahme gilt auch für Personen, die auf andere Weise als sachkundig gelten, etwa Tierärzte und Führer von Diensthunden. Für alle anderen gilt: Leine dran, bis ein ausgewiesenes Hundeauslaufgebiet erreicht ist.
Ebene 2: Wald und Natur – § 23 Landeswaldgesetz
Wer den Hund im Grunewald oder im Tegeler Forst von der Leine lässt, weil „das doch alle machen", liegt rechtlich daneben. Unangeleintes Ausführen von Hunden ist im Wald nur in den ausgewiesenen Hundeauslaufgebieten gestattet. Ansonsten gilt im Wald ausnahmslos die Leinenpflicht, nachzulesen in § 23 Abs. 2 des Landeswaldgesetzes Berlin und in § 28 Abs. 3 HundeG. Kontrollen häufen sich – besonders auf den Hauptwanderwegen an Wochenenden.
Innerhalb der offiziellen Hundeauslaufgebiete gilt Freiheit, aber nicht grenzenlos: Hunde müssen im Einwirkungsbereich des Halters bleiben und jederzeit zurückgerufen werden können. Ist das nicht gewährleistet, gilt auch in Hundeauslaufgebieten die Pflicht, das Tier anzuleinen. Auch Hundeauslaufgebiete sind Lebensräume für Rehe, Wildschweine und andere Wildtiere. Diese dürfen nicht gestört oder gefährdet werden; das Hetzen von Wild kann empfindlich bestraft werden.
Ebene 3: Verbotszonen – wo Hunde generell unerwünscht sind
Auf Spielplätzen, in Badeanstalten und an gekennzeichneten öffentlichen Badestellen und Liegewiesen sind Hunde generell verboten – auch angeleint dürfen sie dort nicht hin. Wer mit dem Hund an die Spree oder an einen Strandsee will, muss auf ausgewiesene Hundebadestellen ausweichen. Besondere Vorsicht ist in der Nähe von Gewässern geboten, wo die Wasserschutzpolizei Berlin regelmäßig auf die Einhaltung der Uferregeln achtet.
Listenhunde in Berlin: Rasseliste plus Einzelfallentscheidung
Berlin arbeitet mit einem Zweispuren-System. Die „Gefährliche-Hunde-Verordnung" (GefHuVO) bestimmt, welche Rassen als gefährlich eingestuft werden. Hunde der Rassen Pit-Bull, American Staffordshire Terrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden gelten als gefährlich und sind der Behörde unverzüglich nach Erwerb mitzuteilen. Darüber hinaus wird die Gefährlichkeit eines Hundes einer anderen Rasse durch Verwaltungsakt im Einzelfall festgestellt – etwa wenn er Menschen gebissen oder in gefahrdrohender Weise angesprungen hat.
Wer einen Listenhund hält, muss einiges beachten: Die Haltung muss unverzüglich beim Ordnungsamt gemeldet werden, der Halter muss ein Führungszeugnis beantragen und innerhalb von acht Wochen einen Sachkundenachweis, einen Wesenstest sowie eine bestehende Haftpflichtversicherung nachweisen. Maulkorbpflicht besteht für gefährliche Hunde ab dem siebten Lebensmonat außerhalb eines eingefriedeten Besitztums – und der Maulkorb muss auch in Hundeauslaufgebieten getragen werden.
Ein Unterschied zu anderen Bundesländern fällt sofort auf: Das Berliner Hundesteuergesetz sieht keine erhöhte Besteuerung von Kampfhunden vor. Wer in Bayern oder Hessen für einen Bullterrier dreifache Steuer zahlt, kommt in Berlin mit dem normalen Satz davon.
Aktuell diskutiert die Berliner Politik eine weitere Änderung: Nach Plänen der schwarz-roten Koalition soll die Hunde-Rasseliste abgeschafft und ein verpflichtender Sachkundenachweis für alle Hundehalter eingeführt werden. Stand Mai 2026 ist das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen.
Hundesteuer, Hunderegister und Anmeldung
Berlin hat sein Anmeldesystem 2024 vereinfacht – zumindest ein bisschen. Seit dem 1. Januar 2024 gilt die An- und Abmeldung eines Hundes beim zentralen Register gleichzeitig als steuerliche An- und Abmeldung beim Finanzamt. Die Verpflichtung, dass der Hund eine Hundesteuermarke tragen muss, ist ab dem 1. Januar 2024 weggefallen; es werden daher keine Hundesteuermarken mehr durch die Finanzämter ausgegeben. Kontrolliert wird stattdessen der Chip.
Die Hundesteuer in Berlin: Der erste Hund kostet 120 Euro im Jahr, der zweite und jeder weitere Hund je 180 Euro im Jahr. Hunde, die aus Tierheimen oder ähnlichen Einrichtungen des Tierschutzes in den Haushalt aufgenommen werden, erhalten eine Hundesteuerbefreiung für ein Kalenderjahr. Befreiung von der Hundesteuer gilt auch für Empfänger von Sozialleistungen wie Bürgergeld, SGB II, SGB XII sowie für verrentete Personen und Asylbewerber.
Anmelden musst du deinen Hund innerhalb eines Monats nach Anschaffung oder Umzug. Der einfachste Weg: direkt über das Berliner Hunderegister – das erledigt gleichzeitig die steuerliche Pflicht. Die Registrierung kostet laut Berliner Hundegesetz-DVO online 17,50 Euro, offline 26,50 Euro.
Ein wichtiger Praxishinweis: Obwohl alle Berliner Hunde spätestens seit dem 1. Juli 2022 beim zentralen Hunderegister anzumelden sind, waren dort Stand 8. April 2025 nur 66.221 Hunde erfasst – obwohl die Zahl der steuerlich erfassten Hunde zum 31. Dezember 2024 bei 131.258 lag. Die Lücke ist enorm. Das Ordnungsamt weitet Kontrollen aus.
Pflicht-Checkliste zusammengefasst:
- Anmeldung im Hunderegister binnen einem Monat (Berliner Hundegesetz, berlin.de)
- Mikrochip nach ISO-Norm: Alle Hunde müssen nach dem dritten Lebensmonat dauerhaft mit einem Transponder (Mikrochip) gekennzeichnet werden (§ 12 HundeG).
- Haftpflichtversicherung: Nach § 14 HundeG muss eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von einer Million Euro bestehen. Die Selbstbeteiligung darf nicht über 500 Euro pro Jahr liegen.
- Halsband mit Halterangaben außerhalb der eigenen vier Wände
- Hundekot: Hundebesitzer müssen den Kot ihres Hundes „unverzüglich" entsorgen und dafür geeignete Hilfsmittel bei sich tragen.
Die besten Routen in Berlin – mit korrekter Rechtslage
Grunewald: Das größte Hundeauslaufgebiet Berlins
Frühmorgens, wenn der Nebel noch zwischen den Kiefern hängt und der Grunewaldsee kaum Wellen wirft, ist dieser Wald ein anderer Ort als um 14 Uhr an einem Julisommersamstag. Der Grunewald ist das größte Hundeauslaufgebiet Berlins mit 810 Hektar Fläche, inklusive Grunewaldsee und Hundekehlesee zum Schwimmen. Am Grunewaldsee können Hunde ins Wasser gehen; es gibt drei große Badestellen und immer wieder freie Stellen am Ufer.
Das Wichtige: Der Freilauf gilt nur im ausgewiesenen Hundeauslaufgebiet. Die Grenzen sind beschildert. Wer außerhalb davon die Leine abnimmt, ist rechtlich im falschen Bereich. Eingezäunte Bereiche und gekennzeichnete Naturschutzgebiete sind nicht Teil des Hundeauslaufgebietes – dort ist das Freilaufen verboten.
Tempelhofer Feld: Weite mitten in der Stadt
Auf dem ehemaligen Flughafengelände weht immer ein Wind. Die Startbahnen sind so breit, dass man den Hund aus den Augen verlieren kann – was auch passiert, wenn man nicht aufpasst. Das Tempelhofer Feld grenzt an die Stadtteile Neukölln und Tempelhof und bietet drei abgegrenzte Hundeauslaufgebiete. Die eingezäunten Hundeausläufe bieten viel Platz für freies Laufen. Direkt neben dem Eingang eines der Auslaufgebiete befindet sich der größte Agility-Parcours auf dem Feld. Außerhalb der eingefriedeten Zonen gilt auf dem Feld Leinenpflicht.
Pichelswerder und Düppeler Forst: Für alle, die Ruhe suchen
Wer den Grunewald-Betrieb am Wochenende meidet, fährt auf die Halbinsel Pichelswerder oder in den Düppeler Forst im Südwesten. Hier knirscht der Sand unter den Pfoten, die Havel glitzert durch die Bäume, und man trifft deutlich weniger Menschen. Vom Kleinen Wannsee bis zum Pohlesee erstreckt sich das Hundeauslaufgebiet Wannsee-Düppel; zwei weitere Auslaufgebiete liegen in der Nähe der Pfaueninsel im Düppeler Forst, mit Zugang zur Havel. Hier ist deutlich weniger los als im Grunewald – ein Tipp für alle, die Ruhe suchen.
Volkspark Hasenheide, Friedrichshain und Jungfernheidepark: Bezirkliche Alternativen
Wer keinen langen Weg aus der Innenstadt heraus will, findet in fast jedem Bezirk eine Anlaufstelle. Die Volkspark Hasenheide in Neukölln bietet eine weitläufige Parklandschaft mit Wiesen und Wäldern. Im Jungfernheidepark können Hunde in einem abgezäunten Bereich frei laufen; der Hundespielplatz ist weitläufig und bietet richtig Auslauf. Im Volkspark Friedrichshain gibt es einen speziellen Hundeauslaufbereich, in dem Hunde sich auspowern und mit anderen Hunden laufen können.
Wichtig für alle Parks: Nicht jede häufig besuchte Grünfläche ist ein ausgewiesenes Hundeauslaufgebiet. Viele Orte sind für Spaziergänge ideal, weil sie zentral liegen und lange Wege bieten – aber es gilt dort in der Regel Leinenpflicht.
Was in Berlin anders ist als im Rest Deutschlands
Berlin ist in mehrfacher Hinsicht ein Sonderfall:
- Kein erhöhter Steuersatz für Listenhunde. Anders als in anderen Bundesländern ist die Hundesteuer in Berlin für Kampfhundrassen nicht höher als die normale Hundesteuer – keine Zusatzkosten für Halter mit gelisteten Hunden.
- Zentrales Hunderegister statt kommunaler Zuständigkeit. Alle Berliner Hunde laufen in einer einzigen Datenbank – nicht wie in vielen anderen Bundesländern dezentral über Gemeinden oder Landkreise.
- Steuermarke abgeschafft. Kontrollbehörden prüfen die Registrierung ausschließlich über den verpflichtenden Mikrochip. Kein Blechanhänger mehr am Halsband – seit 1. Januar 2024.
- Umfang der Hundeauslaufgebiete. Die zwölf Hundeauslaufgebiete im Wald nehmen rund 1.220 Hektar ein. In keiner deutschen oder europäischen Stadt existiert ein vergleichbares Angebot.
- Afrikanische Schweinepest im Umfeld. Es gibt besondere Schutzanweisungen zur Afrikanischen Schweinepest, da im Nachbarbundesland Brandenburg bereits Fälle aufgetreten sind. Der Fundort toter Wildschweine sollte weiträumig gemieden und Hunde ferngehalten werden; in Berliner Forsten aufgefundene Tierkörper sind dem zuständigen Forstamt zu melden.
Häufig gestellte Fragen
Darf mein Hund im Grunewald frei laufen?
Spaziergänge mit und ohne Hund sind in allen Waldgebieten jederzeit möglich. Unangeleintes Ausführen von Hunden ist aber nur in den ausgewiesenen Hundeauslaufgebieten gestattet. Innerhalb des ausgewiesenen Grunewald-Auslaufgebietes: ja, ohne Leine. Außerhalb: Leine an.
Muss ich meinen Hund im Hunderegister anmelden?
Ja, für alle Berliner Hundehalter gilt eine Registrierungspflicht. Gemäß § 11 und § 13 HundeG müssen alle Hunde im zentralen Hunderegister der Stadt Berlin gemeldet sein – spätestens bei Beginn der Haltung. Die Anmeldung läuft online über hunderegister.berlin.de und ersetzt gleichzeitig die steuerliche Anmeldung.
Wie hoch ist die Hundesteuer in Berlin?
120 Euro pro Jahr für den ersten Hund, 180 Euro für jeden weiteren. Keine Sonderregelung für Listenhunde.
Muss mein Hund in Berlin eine Haftpflichtversicherung haben?
Ja, gemäß dem Hundegesetz (HundeG) muss jeder Hundehalter für seinen Hund eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen – unabhängig von Rasse und Größe. Die Mindestdeckungssumme liegt bei einer Million Euro je Versicherungsfall.
Brauche ich einen Sachkundenachweis?
Einen generellen Hundeführerschein gibt es in Berlin aktuell nur auf freiwilliger Basis – er bringt jedoch Vorteile: Wer den Nachweis erbringt, kann sich in bestimmten unbelebten Straßen und Plätzen von der allgemeinen Leinenpflicht befreien lassen. Für Halter gefährlicher Hunde ist der Sachkundenachweis nach § 7 HundeG verpflichtend.
Gibt es in Berlin einen Hundestrand?
Ja. Am Grunewaldsee und am Hundekehlesee im Grunewald-Auslaufgebiet dürfen Hunde ins Wasser. An öffentliche Badestellen ohne besondere Kennzeichnung als Hundebadestelle dürfen Hunde nicht mitgenommen werden (§ 15 Abs. 1 Berliner Hundegesetz).
Quellen
- Berliner Hundegesetz (HundeG) – Senatsverwaltung für Verbraucherschutz, berlin.de
- Hundeauslauf im Wald – Berliner Forsten, berlin.de
- FAQ Hundesteuer Berlin – Senatsverwaltung für Finanzen, berlin.de
- Hund steuerlich anmelden – Service Berlin, berlin.de
- Berliner Hunderegister – hunderegister.berlin.de
















