Tierschutz

Verbesserter Tierschutz in Brandenburg: Ein Überblick zur 2. Tierschutzkonferenz in Potsdam

Brandenburg schafft Rasselisten ab und führt Kennzeichnungspflicht für alle Hunde ein. Die neuen Regelungen bewerten Gefährlichkeit individuell statt nach Rasse.

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Verbesserter Tierschutz in Brandenburg: Ein Überblick zur 2. Tierschutzkonferenz in Potsdam
Inhalt
  1. Fallen die Rasselisten in Brandenburg endlich weg?
  2. Welche neuen Pflichten kommen auf mich zu?
  3. Was passiert mit bereits als gefährlich eingestuften Hunden?
  4. Wann treten die neuen Regelungen in Kraft?
  5. Wie profitieren Tierheime von den Beschlüssen?

Du wohnst in Brandenburg und fragst dich, was die neue Hundehalteverordnung konkret für dich bedeutet? Am 22. Mai 2024 wurden bei der 2. Tierschutzkonferenz in Potsdam die ersten Eckpunkte vorgestellt. Keine theoretischen Absichtserklärungen – sondern handfeste Änderungen, die deinen Alltag als Hundehalter wirklich treffen werden.

Fallen die Rasselisten in Brandenburg endlich weg?

Ja. Endlich, möchte man sagen. Die Rasselisten werden abgeschafft. Künftig zählt nicht mehr, welche Rasse auf dem Abstammungsschein steht, sondern wie sich dein Hund tatsächlich verhält. Die Ordnungsbehörden vor Ort bekommen dabei mehr Spielraum, um Einzelfälle eigenständig zu beurteilen.

Konkret heißt das: Ein Rottweiler oder Pitbull gilt nicht länger automatisch als „Listenhund“. Aber Vorsicht – die Medaille hat zwei Seiten. Theoretisch kann künftig jeder Hund als gefährlich eingestuft werden, wenn er Menschen oder andere Tiere verletzt hat. Die Bewertung erfolgt fallbezogen, nicht mehr pauschal nach Optik oder Stammbaum.

Welche neuen Pflichten kommen auf mich zu?

Brandenburg führt eine Kennzeichnungspflicht für alle Hunde ein. Alle. Unabhängig von Größe oder Rasse musst du deinen Hund künftig chippen und registrieren lassen. Wer das bisher aufgeschoben hat – jetzt wäre ein guter Moment.

Dazu kommt: Die Pflicht zur Beseitigung von Hundekot wird landesweit gesetzlich verankert. In vielen Gemeinden ist das zwar längst gelebte Praxis, aber eben nicht überall. Kotbeutel gehören also weiterhin zur absoluten Grundausstattung – da ändert sich nichts.

Was bleibt, bleibt: Die bestehenden Regeln zu Leinen- und Maulkorbpflicht in bestimmten Situationen werden nicht angetastet. Auch das Verbot besonders aggressiver Zuchtlinien bleibt in Kraft.

Was passiert mit bereits als gefährlich eingestuften Hunden?

Hunde, die bislang allein aufgrund ihrer Rasse als gefährlich gelten, müssen neu bewertet werden. Der individuelle Wesenstest rückt dabei in den Mittelpunkt. Zeigt dein Hund keine Auffälligkeiten, fallen die rassebedingten Auflagen weg – das ist eine echte Erleichterung für viele betroffene Halter.

Wer allerdings einen Hund hat, dem ein Beissvorfall nachgewiesen wurde: Für solche Tiere bleiben besondere Auflagen weiterhin bestehen. Das ist konsequent und nachvollziehbar.

Wann treten die neuen Regelungen in Kraft?

Ehrlich gesagt – das weiß aktuell niemand genau. Konkrete Termine wurden bei der Konferenz nicht genannt. Die Eckpunkte müssen erst in eine förmliche Verordnung gegossen werden, die der Landtag dann verabschiedet. Rechne realistisch mit einer Umsetzung frühestens Ende 2024, wahrscheinlicher Anfang 2025.

Bis dahin gilt: alles bleibt, wie es ist. Die aktuellen Regelungen laufen unverändert weiter.

Wie profitieren Tierheime von den Beschlüssen?

Auch für Tierheime bewegt sich etwas. Brandenburg plant eine Grundfinanzierung in Kooperation mit den Kommunen – 130.000 Euro für Soforthilfen stehen bereits bereit. Zusätzlich wird die Kastrationshilfe für herrenlose Katzen ausgeweitet.

Was bedeutet das für dich als Hundehalter? Ganz praktisch: Die Tierheime haben künftig mehr Ressourcen für Beratung und Vermittlung. Gerätst du in eine unerwartete Lebenssituation, stehen die Chancen besser, gemeinsam eine Lösung für deinen Hund zu finden.

Muss ich meinen Hund jetzt chippen lassen?

Die Kennzeichnungspflicht kommt – wann genau, steht noch nicht fest. Aber ehrlich: Lass deinen Hund einfach jetzt chippen. Nicht wegen der Pflicht, sondern weil es schlicht Sinn ergibt. Wenn er mal entläuft, ist die Chance, ihn wiederzufinden, um ein Vielfaches höher.

Was passiert mit meinem „Listenhund“?

Die Rasseliste fällt weg – aber individuelle Gefährlichkeitseinstufungen bleiben. Falls dein Hund noch keinen Wesenstest gemacht hat, ist jetzt ein guter Zeitpunkt dafür. Damit bist du auf der sicheren Seite, egal wann die neue Verordnung kommt.

Wo erfahre ich von den genauen Terminen?

Am zuverlässigsten: Behalte die offizielle Berichterstattung des Brandenburger Landtags im Blick oder abonniere den Newsletter deiner Gemeinde. Die Übergangsfrist wird rechtzeitig bekanntgegeben – du musst nicht täglich die Nachrichtenportale durchforsten.