Neues für Hundehalter in Basel-Stadt: Kursstart und Abschied von der Hundemarke
Ab dem 1. April 2025 gelten im Kanton Basel-Stadt zwei wichtige Änderungen für Hundehalter. Der Regierungsrat hat die Hundeverordnung angepasst – ein Überblick über die Neuerungen.
1. Pflichtkurs für Ersthalter
Wer ab April 2025 erstmals einen Hund übernimmt, muss den «Basiskurs Mensch & Hund Basel-Stadt» absolvieren. Der Kurs umfasst acht Praxis-Lektionen plus theoretische Inhalte und ist innerhalb von zwölf Monaten nach Übernahme zu absolvieren. Der Hund muss mindestens vier Monate alt sein. Wer bereits früher einen Hund besessen hat, ist von der Pflicht befreit.
Der Kurs verzichtet auf eine Abschlussprüfung. Ziel ist es, den Halter in der Kommunikation mit seinem Hund zu schulen und die Mensch-Hund-Beziehung zu festigen.
Hintergrund der Massnahme: Nach dem schweizweiten Wegfall der Kurspflicht 2016 verzeichnete Basel-Stadt einen Anstieg bei Vorfällen mit aggressiven Hunden und Bissverletzungen. Der Kurs soll Sicherheit und Tierschutz verbessern. Informationen zu zugelassenen Kursanbietern und Inhalten werden auf www.bs.ch/veterinaeramt veröffentlicht. Organisiert wird der Kurs vom Verband Kynologie Ausbildungen Schweiz (VKAS).
2. Hundemarke entfällt
Die zweite Neuerung: Die metallene Registrierungsmarke wird abgeschafft. Da alle Hunde mittels Mikrochip in der AMICUS-Datenbank registriert sind, ist die Marke überflüssig geworden. Ab 1. April 2025 entfällt die Pflicht, sie am Halsband zu tragen – eine Praxis, die in vielen Kantonen bereits Standard ist.
Einordnung
Die Kurspflicht richtet sich gezielt an Personen ohne Hundeerfahrung. Die zwölf Monate Frist geben dem Halter Zeit, einen passenden Kursanbieter zu finden und den Kurs mit dem heranwachsenden Hund zu absolvieren. Der Wegfall der Hundemarke vereinfacht den Alltag – er entspricht dem technischen Standard der Mikrochip-Registrierung.