rundum.dog Logo

Haftungsquote bei Hunden: Welcher Halter zahlt wie viel?

Hund bringt Strick zum ziehen

Bei einer Beisserei unter Hunden entstehen mitunter erhebliche Kosten für die tierärztlichen Behandlungen. Wie gestaltet sich die sogenannte Haftungsquote beim Angriff eines Hundes auf einen anderen? Und wonach richtet sich die Höhe eines eventuellen Schadensersatzes? Diese Fragen hat das Amtsgericht Düsseldorf unlängst beantwortet.

Was bedeutet Haftungsquote bei Hunden?

Dem Begriff Haftungsquote begegnen wir in vielen rechtlichen Räumen. Es gibt sie bei Verkehrsunfällen, aber auch im Zusammenhang mit der Hundehaltung. Die Haftungsquote gibt in Rechtsstreitigkeiten Aufschluss darüber, wie sich die Haftung auf Kläger und Beklagte aufteilt und sich ein im Raum stehender Schadensersatz gegebenenfalls reduziert.

Bei Beissereien unter Hunden kommt es nicht selten, sofern diese vor Gericht landen, zu einer näheren Betrachtung der jeweils ausgehenden Gefährdungshaftung und daraus zu einer Festlegung der Haftungsquote aller beteiligten Hundehalter.

Ganz einfach erklärt: das zuständige Gericht prüft in Einzelfällen sogar, inwieweit auch ein Hund, der die schwereren Verletzungen davongetragen hat, am Streitfall beteiligt war. Hat besagter Hund durch sein Verhalten oder Wesen den anderen Hund provoziert bzw. beeinflusst, mindert dies ggf. den zustehenden Schadensersatz.

Schadensersatz nach “Tiergefahr”

Bei Streitigkeiten unter zwei oder mehr Hundehaltern prüft das zuständige Gericht die Beteiligung jedes einzelnen Hundes.

  • jedem Hund (selbst, wenn er schwerer verletzt wurde) wohnt eine “mitwirkende Tiergefahr” inne
  • Grösse, Alter und Kraft der betroffenen Hunde
  • passives bzw. aktives Verhalten in einem Vorfall beeinflussen die Haftungsquote, aber nicht primär

Der aktuelle Fall in Düsseldorf

In Düsseldorf standen zwei Hundehalter vor dem Amtsgericht, nachdem ihre beiden Tiere sich gegenseitig attackiert hatten. Bichon Frisé vs. Schäferhund: nachdem sich beide Hunde während eines Spaziergangs an der Leine gegenseitig beschnupperten, ging der Schäferhund zum Angriff über. Der Bichon Frisé trug eine Fleischwunde davon, die in einer Tierarztrechnung von knapp 2.000 Euro resultierte.

Die Klägerin verlangte vollständige Erstattung dieser Tierarztrechnung. Das Amtsgericht gab diesem Antrag jedoch nicht statt und legte letztendlich eine Haftungsquote für die Hunde von 25 (Bichon Frisé) zu 75 (Schäferhund) fest.

Die Ermittlung von Schadensersatzansprüchen bei Hunden

Zur genauen Festlegung der Hundehaltern zustehenden Schadensersatzansprüche zählt nicht allein der letztlich entstandene Schaden (in diesem Fall die Tierarztrechnung).

  1. Haftungsquote der beteiligten Hunde
  2. Bezüglich der “Verhältnismässigkeit von Kosten” gilt bei Tieren glücklicherweise eine deutlich höhere Schwelle (bei Sachen: max. 130%). Gerichte berücksichtigen bei Festlegung des Maximalwerts Anschaffungspreis sowie Lebenserwartung von Hunden.
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Kommentare
Inline-Rückmeldungen
Alle Kommentare anzeigen