Haltung & Alltag

KI im Hundebetrieb: Was du als Hundeschule, Sitter oder Praxisteam beachten musst

Trainingsberichte, Kundenadressen, Dosierungen und Website-Chatbot. Was Hundeschulen, Sitter und Praxisteams beim Einsatz von KI-Werkzeugen beachten sollten.

4 Min Lesezeit
KI im Hundebetrieb: Was du als Hundeschule, Sitter oder Praxisteam beachten musstKI-generiertes Symbolbild

Kurz gesagt

Wer als Hundeschule, Hundesitter oder Tierarztpraxis KI-Werkzeuge nutzt, lässt Namen und Adressen weg, prüft jede Antwort vor dem Versand und kennzeichnet einen Website-Chatbot als KI.

Inhalt
  1. Was gilt, kurz gesagt
  2. Fall 1: Der Trainingsbericht in der Hundeschule
  3. Fall 2: Der Hundesitter mit dem Schlüssel
  4. Fall 3: Die Dosierung in der Tierarztpraxis
  5. Fall 4: Der Chatbot auf deiner Website
  6. Gratis-Konto oder Geschäftskonto
  7. Drei Regeln für deinen Betrieb
  8. Mehr zum Thema bei dataloft

Stand 5. November 2026Redaktionell verantwortlich: Roger Klein

Der Trainingsbericht für Familie Meier soll noch heute raus. Also kopierst du deine Notizen in ChatGPT und lässt einen sauberen Text daraus machen. Das spart eine halbe Stunde. Mit den Notizen sind aber auch der Name der Familie, ihre Adresse und ein paar Sätze über den Streit mit dem Nachbarn bei einem Anbieter in den USA gelandet.

Ob Hundeschule, Hundesitter oder Tierarztpraxis, KI-Werkzeuge gehören in vielen kleinen Betrieben schon zum Alltag. Die Fachseite vetline.de hat das kürzlich für Tierarztpraxen aufgegriffen. Die Fragen stellen sich aber überall, wo mit Hunden und ihren Menschen gearbeitet wird. Hier vier typische Fälle und was du dabei beachten solltest.

Was gilt, kurz gesagt

In der Schweiz gilt das Datenschutzgesetz (DSG) auch für KI. Das hat der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte ausdrücklich festgehalten. In Deutschland und Österreich gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Grundsätze sind ähnlich. Gibst du Kundendaten in ein KI-Werkzeug ein, bearbeitest du sie, und du bleibst dafür verantwortlich.

Eine gute Nachricht vorweg. Angaben über die Gesundheit deines Kundenhundes sind keine besonders schützenswerten Personendaten. Das Gesetz schützt die Gesundheit von Menschen besonders, nicht die von Tieren. Name, Adresse, Telefonnummer und alles, was du über die Halterin oder den Halter weisst, sind aber ganz normale Personendaten. Und erzählt dir jemand von der eigenen Krankheit, wird es heikel.

Fall 1: Der Trainingsbericht in der Hundeschule

Hier hilft die KI wirklich. Sie formuliert aus Stichworten einen verständlichen Bericht, schlägt Übungen vor und bringt Ordnung in deine Notizen. Damit das ohne Bauchweh geht, lässt du die Person weg. «Familie mit zwei Kindern, Rüde, 3 Jahre, zieht an der Leine» reicht für einen guten Entwurf. Namen, Adresse und private Geschichten setzt du erst danach in deinem eigenen Programm ein.

Das DSG verlangt, nur so viele Daten zu bearbeiten wie nötig (Art. 6). Für einen Text über Leinenführigkeit braucht die KI den Namen nicht.

Fall 2: Der Hundesitter mit dem Schlüssel

Als Sitterin oder Sitter weisst du oft mehr, als dir lieb ist. Wann die Familie in den Ferien ist, wo der Schlüssel liegt, wie der Code der Alarmanlage lautet. Solche Angaben gehören nie in einen Chatbot, auch nicht für eine schnelle Wochenplanung. Gerät das in falsche Hände, ist das ein Einbruchsplan.

Für Touren und Termine reichen Kürzel wie «Kunde A, Montag 8 Uhr, Quartier Nord». Die Zuordnung zu echten Namen und Adressen bleibt in deinem Kalender.

Fall 3: Die Dosierung in der Tierarztpraxis

Eine KI kann Fachtexte zusammenfassen und Merkblätter für Halter entwerfen. Bei Dosierungen, Wechselwirkungen und Diagnosen liegt sie aber manchmal falsch und klingt dabei sehr sicher. Eine Dosis aus dem Chatbot wird darum nie ungeprüft übernommen. Sie wird mit der Fachinformation oder dem Arzneimittelkompendium abgeglichen und von der Tierärztin oder dem Tierarzt verantwortet.

Dazu kommt das Berufsgeheimnis. Tierärztinnen und Tierärzte müssen es nach dem Medizinalberufegesetz wahren (Art. 40 lit. f). Das DSG stellt ausserdem unter Strafe, wer geheime Personendaten aus dem Beruf weitergibt (Art. 62). Das gilt für jeden Beruf, der die Kenntnis solcher Daten erfordert, und auch für Hilfspersonen, also für das ganze Praxisteam. Patientenakten samt Halterangaben gehören deshalb in kein Gratis-Konto. Ob ein Geschäftskonto für solche Daten reicht, klärt die Praxis im Einzelfall.

Fall 4: Der Chatbot auf deiner Website

Ein Chatbot, der rund um die Uhr Fragen zu Kursen oder Öffnungszeiten beantwortet, ist praktisch. Er sollte aber klar als Maschine erkennbar sein. Der EDÖB verlangt, dass man weiss, ob man mit einem Menschen oder einer KI spricht. In der EU gilt seit dem 2. August 2026 zudem eine Transparenzregel im EU AI Act (Art. 50). Sie richtet sich zwar an den Anbieter des Chatbots, zeigt aber, was Kundschaft in Deutschland und Österreich erwarten darf. Ein Satz wie «Ich bin ein KI-Assistent und kann mich irren» am Anfang des Chats reicht in der Regel.

Und wer den Chatbot einbindet, nennt den Anbieter in der Datenschutzerklärung. Das DSG verlangt, dass Kundinnen und Kunden erfahren, wer ihre Daten erhält und in welches Land sie gehen (Art. 19).

Gratis-Konto oder Geschäftskonto

Bei den Gratis- und Privatabos von ChatGPT und Claude können deine Eingaben je nach Einstellung zum Training der Modelle verwendet werden. So steht es bei OpenAI und Anthropic. Die Geschäftsangebote beider Anbieter nutzen Kundendaten standardmässig nicht fürs Training. Wer KI mit Kundendaten einsetzt, nimmt besser ein Geschäftskonto und schaltet beim privaten Konto das Training ab.

Drei Regeln für deinen Betrieb

  • Personen weglassen. Die KI braucht den Sachverhalt, nicht den Namen, die Adresse oder die Telefonnummer.
  • Alles prüfen, was rausgeht. Berichte, Merkblätter, Dosierungen und Antworten an Kunden liest ein Mensch, bevor sie verschickt werden.
  • Offen sein. Ein Chatbot sagt, dass er eine KI ist, und der Anbieter steht in deiner Datenschutzerklärung.

Mehr zum Thema bei dataloft

Die dataloft GmbH betreibt rundum.dog. Als Webagentur hat sie das Thema für alle kleinen Betriebe ausführlicher aufbereitet, mit den Regeln zu Datenübermittlung in die USA, zum EU AI Act und einer Vorlage für eine Nutzungsregel im Team. Den Beitrag findest du unter: KI im KMU-Alltag: was erlaubt ist, was riskant ist.

Dieser Beitrag ist eine Einordnung und keine Rechtsberatung. Für deinen konkreten Fall wende dich an eine Anwältin oder einen Anwalt.

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