Haltung & Alltag

Hundesteuer 2027 steigt in diesen Städten und Gemeinden

Hamburg, München, Nürnberg und weitere Orte erhöhen 2027 die Hundesteuer. Hier stehen die neuen Sätze und was du als Halter prüfen solltest.

6 Min Lesezeit
Hundesteuer 2027 steigt in diesen Städten und Gemeinden
Inhalt
  1. Wo steigt die Hundesteuer 2027, und um wie viel?
  2. Was ändert sich bei mehreren Hunden?
  3. Was kosten zwei Hunde nach den neuen Sätzen?
  4. Warum zahlt jeder Halter etwas anderes?
  5. Was solltest du als Halter jetzt prüfen?
  6. Woran erkennst du Beratung, die dich weiterbringt?
  7. Wie sieht die Steuer im Verhältnis zu den Gesamtkosten aus?
  8. Häufige Fragen

Stand 25. Oktober 2026Herausgeber: rundum.dog

Wer in diesen Wochen Post von seiner Gemeinde bekommt, findet darin vielleicht eine neue Zahl. Zum 1. Januar 2027 erhöhen mehrere Städte und Gemeinden in Deutschland die Hundesteuer, einige moderat, eine kräftig. Der erste Hund kostet nach den neuen Sätzen zwischen 51 Euro im Jahr in Marienberg und 144 Euro in München und Nürnberg.

Die Übersicht unten stützt sich nur auf Orte, deren neue Sätze in einer amtlichen Quelle nachlesbar sind: Satzung, Amtsblatt, Stadtratsvorlage oder Mitteilung der Stadt. Eine vollständige Liste für ganz Deutschland ist sie nicht. Alle Beträge verstehen sich in Euro pro Jahr.

Wo steigt die Hundesteuer 2027, und um wie viel?

Nachweislich erhöhen zum 1. Januar 2027 unter anderem Hamburg, München, Nürnberg, Wesseling in Nordrhein-Westfalen, Neuhausen im Enzkreis und Marienberg im Erzgebirge. Schlat im Landkreis Göppingen ändert seine Satzung zum selben Datum. Die stärkste Erhöhung in dieser Übersicht hat Wesseling: Dort steigt die Steuer für den ersten Hund von 78 auf 120 Euro, also um gut die Hälfte. In den Grossstädten fällt der Sprung kleiner aus, in Nürnberg sind es beim ersten Hund 12 Euro, in München 44 Euro.

Ein Muster fällt sofort auf. Viele Orte haben lange nichts angepasst und holen jetzt auf einen Schlag nach. Mehrere runden dabei auf 120 Euro für den ersten Hund, so Hamburg, Wesseling, Neuhausen und Schlat. Die Sätze für gefährliche Hunde, in manchen Satzungen Listenhunde oder Kampfhunde genannt, steigen fast überall mit. Eine Ausnahme ist Neuhausen, dort bleibt es bei 600 Euro.

Die Übersicht in einer Tabelle

Ort Erster Hund bisher Erster Hund ab 2027 Gefährliche Hunde bisher Gefährliche Hunde ab 2027
Hamburg 90 120 600 900
München 100 144 800 1200
Nürnberg 132 144 keine Angabe 1152
Wesseling (NRW) 78 120 624 840
Neuhausen (Enzkreis) 96 120 600 600
Marienberg (Sachsen) 46 51 460 510
Schlat (Kreis Göppingen) keine Angabe 120 keine Angabe 900

Zum Vergleich die Sätze nach der geltenden Satzung: Köln verlangt seit dem 1. Januar 2026 174 Euro je Hund. In Berlin zahlst du nach geltendem Recht 120 Euro für den ersten und 180 Euro für jeden weiteren Hund, einen Zuschlag für Listenhunde gibt es dort nicht.

Was ändert sich bei mehreren Hunden?

Wer mehrere Hunde hält, zahlt in Orten mit Staffel deutlich mehr pro Hund, und die Erhöhung trifft diese Haushalte oft stärker. In Nürnberg kostet der erste Hund künftig 144 Euro, jeder weitere 168 Euro. In Wesseling steigt der Satz bei zwei Hunden von 90 auf 150 Euro je Hund, bei drei und mehr Hunden von 102 auf 180 Euro je Hund. Neuhausen erhöht für jeden weiteren Hund von 192 auf 240 Euro. In Schlat zahlst du für den zweiten und jeden weiteren Hund den doppelten Satz, also 240 Euro, und für einen Zwinger den zweifachen Grundsatz.

Marienberg kennt dagegen keine Staffel: Dort gelten 51 Euro für jeden Hund, egal wie viele es sind. Auch bei den gefährlichen Hunden gibt es Staffeln. In Wesseling steigt der Satz für einen gefährlichen Hund von 624 auf 840 Euro, bei zwei oder mehr gefährlichen Hunden von 900 auf 1080 Euro je Hund. In Neuhausen bleibt es bei 600 Euro für den ersten und 1200 Euro für jeden weiteren Kampfhund, Zwinger werden dort von 288 auf 360 Euro angehoben.

Was kosten zwei Hunde nach den neuen Sätzen?

Für einen Haushalt mit zwei Hunden ohne Einstufung als gefährlich lässt sich der Unterschied direkt aus den Satzungen ausrechnen. In Wesseling zahlst du bisher zweimal 90 Euro, zusammen 180 Euro, ab 2027 zweimal 150 Euro, also 300 Euro. Das sind 120 Euro mehr im Jahr. In Neuhausen steigt die Summe von 288 Euro (96 plus 192) auf 360 Euro (120 plus 240). In Nürnberg kosten zwei Hunde künftig 312 Euro, 144 Euro für den ersten und 168 Euro für den zweiten. In Schlat sind es 360 Euro, 120 Euro für den ersten Hund und der doppelte Satz für den zweiten. Marienberg bleibt mit zweimal 51 Euro, zusammen 102 Euro, am günstigsten in dieser Übersicht. Die Rechnung zeigt, warum Haushalte mit mehreren Hunden die Erhöhung stärker spüren als Halter eines einzelnen Hundes.

Warum zahlt jeder Halter etwas anderes?

Die Hundesteuer ist in Deutschland eine Gemeindesteuer, und jede Gemeinde legt Sätze, Staffeln und Befreiungen in ihrer eigenen Satzung fest. Einen bundesweiten Tarif gibt es nicht. Darum reicht die Spanne für den ersten Hund nach den neuen Sätzen von 51 Euro in Marienberg bis 144 Euro in München und Nürnberg, und schon zwischen zwei Nachbargemeinden kann der Unterschied gross sein.

Für dich heisst das: Eine Zahl aus einem Bericht über eine andere Stadt sagt wenig über deine eigene Steuer. Was bei dir gilt, steht in der Satzung deines Wohnorts, meist auf der Website der Gemeinde unter «Ortsrecht» oder «Satzungen». Auch Begriffe wie «gefährlicher Hund» oder «Listenhund» definiert jede Gemeinde im Zusammenspiel mit dem Landesrecht selbst.

Was solltest du als Halter jetzt prüfen?

Prüfe zuerst, ob deine Gemeinde die Satzung geändert hat, und rechne den neuen Betrag auf dein Haushaltsbudget um. Das geht schnell und kostet nichts.

  1. Den Steuerbescheid für 2027 genau lesen. Stimmen Anzahl der Hunde, Hunderasse und Satz mit der aktuellen Satzung überein?
  2. Bei einem Umzug den Hund rechtzeitig ummelden. Die Steuerpflicht richtet sich nach dem Wohnort, und neue Gemeinde heisst oft neuer Satz.
  3. Befreiungen und Ermässigungen in der Satzung nachschlagen. Je nach Ort gibt es sie zum Beispiel für Assistenzhunde oder für Hunde aus dem Tierheim. Diese Regeln stehen in der Satzung des eigenen Wohnorts und müssen meist beantragt werden, automatisch gewährt werden sie nicht.
  4. Bei einem Hund, der als gefährlich eingestuft sein könnte, die Einstufung und den Steuersatz erfragen. Hier sind die Unterschiede zwischen den Orten am grössten.

Woran erkennst du Beratung, die dich weiterbringt?

Die Steuer ist nur ein Teil der Frage, wie gut Hund und Halter im Alltag zurechtkommen. Wenn dein Hund wegen Verhalten oder Einstufung im Gespräch ist, lohnt sich ein Trainer, der Ausbildung und Methoden offenlegt. Achte auf anerkannte Qualifikationen und auf gewaltfreies Training. Wer mit Stachelhalsband, Zughalsband ohne Stopp oder Elektroreizgerät arbeitet, scheidet aus. In der Schweiz verbietet die Tierschutzverordnung diese Mittel grundsätzlich. Ein guter Trainer erklärt, was er tut und warum, und sagt auch, wann er nicht weiterhelfen kann. Hundetrainer in deiner Region finden, zertifiziert und bewertet.

Wie sieht die Steuer im Verhältnis zu den Gesamtkosten aus?

Auch nach der Erhöhung ist die Hundesteuer nur ein kleiner Teil dessen, was ein Hund im Jahr kostet. Futter, Tierarzt und Versicherung wiegen mehr. Wer 120 Euro im Jahr zahlt, hat damit nicht einmal einen Tierarztbesuch bezahlt. Trotzdem lohnt der Blick in die Satzung, besonders für Halter mehrerer Hunde und für Besitzer von Hunden, die als gefährlich gelten.

Häufige Fragen

Gilt die Erhöhung in ganz Deutschland?

Nein. Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer, und jede Gemeinde entscheidet selbst. Hamburg, München, Nürnberg und die genannten Orte erhöhen zum 1. Januar 2027, für andere Städte wie Köln und Berlin gelten die Sätze der aktuellen Satzung. Entscheidend ist immer die Satzung deines Wohnorts.

Ist die Übersicht vollständig?

Nein. Die Übersicht nennt nur Orte, deren neue Sätze in einer amtlichen Quelle nachlesbar sind. Aus weiteren Gemeinden gibt es Presseberichte über Erhöhungen, die wir noch nicht amtlich bestätigt gefunden haben. Darum fehlen sie hier. Prüfe im Zweifel die Satzung deiner Gemeinde.

Muss ich eine Befreiung oder Ermässigung beantragen?

Meistens ja. Befreiungen und Ermässigungen, etwa für Assistenzhunde oder Tierheimhunde, stehen in der Satzung deines Wohnorts und werden in der Regel nur auf Antrag gewährt. Frage bei der Gemeinde nach den Voraussetzungen und den nötigen Nachweisen.

Gilt das auch in der Schweiz und in Österreich?

Nein. Dort gelten andere Regeln, sie sind nicht Teil dieses Beitrags. Die Angaben hier beziehen sich ausschliesslich auf deutsche Gemeinden.

Was ist mit gefährlichen Hunden und Listenhunden?

Die Sätze für gefährliche Hunde, in manchen Satzungen Kampfhunde oder Listenhunde genannt, steigen in den meisten der genannten Orte mit, in München von 800 auf 1200 Euro und in Hamburg von 600 auf 900 Euro. In Neuhausen bleibt der Satz bei 600 Euro, in Berlin gibt es keinen Zuschlag. Was als gefährlich gilt, legt die jeweilige Gemeinde im Rahmen des Landesrechts fest.