Haltung & Alltag

Hundesteuer Bayern 2027, München und Nürnberg erhöhen auf 144 Euro

München und Nürnberg verlangen ab 2027 je 144 Euro Hundesteuer. Was Kampfhunde kosten und wer in Nürnberg weniger zahlt.

8 Min Lesezeit
Inhalt
  1. Hundesteuer Bayern 2027, was kostet ein Hund in München und Nürnberg?
  2. Was zahlst du 2027 für einen Kampfhund?
  3. Welche Hunde sind in Nürnberg befreit oder ermässigt?
  4. Was gilt für Hunde aus dem Tierheim?
  5. Wann ist die Hundesteuer 2027 fällig?
  6. Wie viel zahlst du in Erlangen, Fürth und Augsburg?
  7. Warum ist die Hundesteuer in jeder bayerischen Gemeinde anders?
  8. Was tun, wenn du in München oder Nürnberg einen Hund hältst?
  9. Und wenn du nicht in München oder Nürnberg wohnst?
  10. Häufige Fragen

München und Nürnberg erhöhen die Hundesteuer zum 1. Januar 2027. Beide Städte verlangen dann 144 Euro pro Jahr für einen Hund. In München waren es bisher 100 Euro, in Nürnberg 132 Euro. Für Nürnberg ist es die erste Erhöhung seit 2005. Deutlich teurer werden in beiden Städten Hunde, die nach bayerischem Recht als Kampfhunde gelten. Daneben ändert sich die Fälligkeit, und Nürnberg ordnet seine Ermässigungen neu.

Hundesteuer Bayern 2027, was kostet ein Hund in München und Nürnberg?

Ab dem 1. Januar 2027 zahlst du in München und in Nürnberg 144 Euro Hundesteuer pro Jahr für den ersten Hund. Die beiden Städte haben ihre Satzungen unabhängig voneinander beschlossen und regeln den zweiten Hund und die Kampfhunde unterschiedlich.

  • München: 144 Euro statt bisher 100 Euro, Kampfhund 1’200 Euro statt bisher 800 Euro.
  • Nürnberg: 144 Euro statt bisher 132 Euro, jeder weitere Hund 168 Euro, Kampfhund 1’152 Euro statt bisher 1’056 Euro.

In München sind das 44 Euro mehr im Jahr, knapp 3,70 Euro im Monat. Der Münchner Stadtrat hat die neue Satzung in der Vollversammlung vom 29. Juli 2026 beschlossen, ausgefertigt wurde sie am 12. August 2026. Veröffentlicht ist sie im Amtsblatt der Landeshauptstadt München auf Seite 619.

Nürnberg erhöht um 12 Euro im Jahr. Der Stadtrat hat am 17. Juni 2026 zugestimmt, die Satzung stammt vom 26. Juni 2026 und steht im Amtsblatt der Stadt Nürnberg Nr. 14 vom 1. Juli 2026 auf Seite 263. Nach Angaben der Stadt sind in Nürnberg rund 17’000 Hunde gemeldet. Die Hundesteuer brachte 2026 rund 2,25 Millionen Euro ein.

Was zahlst du 2027 für einen Kampfhund?

Für einen Kampfhund zahlst du ab 2027 in München 1’200 Euro und in Nürnberg 1’152 Euro im Jahr. Welche Hunde in Bayern als Kampfhunde gelten, legt eine Verordnung des Freistaats fest. Die Verordnung kennt zwei Gruppen. Bei Rassen wie Pit-Bull oder American Staffordshire Terrier gilt ein Hund immer als Kampfhund. Bei Rassen wie Rottweiler oder Cane Corso wird die Eigenschaft vermutet, diese Vermutung lässt sich im Einzelfall widerlegen.

Für die zweite Gruppe gibt es das sogenannte Negativzeugnis. Das ist eine Bescheinigung der Behörde, in Nürnberg der Stadt, dass der einzelne Hund keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweist. In Nürnberg senkt ein Negativzeugnis die Steuer ab 2027 auf 288 Euro, bisher waren es 264 Euro. Du zahlst dann das Doppelte des Normalsatzes statt das Achtfache. München hat dafür keinen eigenen Satz, mit Negativzeugnis gilt dort der Normalsatz von 144 Euro.

Ob die Steuer an die Rasse oder an das Verhalten anknüpft, macht für viele Hunde in Tierheimen einen Unterschied. Ein Satz von über 1’000 Euro im Jahr kann Interessenten abschrecken, auch wenn der Hund im Alltag unauffällig ist. Mit dem Negativzeugnis sinkt die Steuer in Nürnberg deutlich.

Welche Hunde sind in Nürnberg befreit oder ermässigt?

In Nürnberg sind unter anderem Hunde für blinde, gehörlose, schwerhörige oder hilflose Menschen, Hunde zur Bewachung von Herden und geprüfte Rettungshunde von der Hundesteuer befreit, jeweils unter den Voraussetzungen der Satzung. Um die Hälfte ermässigt ist die Steuer unter anderem für:

  • Jagdhunde mit bestandener Brauchbarkeitsprüfung,
  • Therapiehunde,
  • einen Hund pro Haushalt, wenn du einen Nürnberg-Pass hast.

Für Kampfhunde gibt es keine Ermässigung. Treffen mehrere Gründe für eine Ermässigung zusammen, wird nur einer angewendet. Mit der neuen Satzung gilt ausserdem, dass ein ermässigter Hund als erster Hund zählt. Hältst du neben einem ermässigten Jagdhund einen zweiten Hund, zahlst du für den zweiten den Satz für weitere Hunde, also 168 Euro.

Was gilt für Hunde aus dem Tierheim?

Nürnberg belohnt Halter, die einem Hund aus dem Nürnberger Tierheim dauerhaft ein Zuhause geben. Hast du einen Hund aus dem Nürnberger Tierheim übernommen und hältst ihn seit zwei Jahren, kannst du beantragen, für die ersten zwölf Monate nachträglich von der Steuer befreit zu werden. Die Befreiung gibt es nur auf Antrag, und erst nach Ablauf der zwei Jahre.

Das ist eine nachträgliche Befreiung, keine Steuerfreiheit vom ersten Tag an. Du zahlst im ersten Jahr also zunächst ganz normal. Bewahre den Vermittlungsvertrag oder die Bescheinigung des Tierheims deshalb gut auf, denn ohne Nachweis lässt sich die Aufnahme zwei Jahre später schwer belegen.

München verlangt ab 2027 für jeden Hund 144 Euro, einen höheren Satz für den zweiten Hund gibt es nicht. Für Hunde aus dem Tierheim München gilt eine eigene Regel. Hast du den Hund nach dem 1. Januar 2024 übernommen und hältst ihn seit einem Jahr, wirst du auf Antrag für zwei Jahre von der Steuer befreit. Den Antrag stellst du innerhalb eines Jahres, nachdem die Voraussetzungen erfüllt sind. Für Kampfhunde gilt diese Befreiung nicht.

Wann ist die Hundesteuer 2027 fällig?

In München und in Nürnberg ist die Hundesteuer ab 2027 jeweils am 1. April fällig. Für München ist das neu, bisher war der 15. Januar der Stichtag. Wer die Steuer per Lastschrift zahlt, muss nichts tun. Wer selbst überweist, sollte den Termin im Kalender anpassen.

Einen neuen Hund meldest du in Nürnberg innerhalb eines Monats bei der Stadt an, in München innerhalb von zwei Wochen. Das gilt auch, wenn du mit deinem Hund in eine der beiden Städte ziehst. Wer einen Grund für eine Befreiung oder Ermässigung hat, stellt den Antrag am besten gleich mit der Anmeldung, denn Vergünstigungen gelten frühestens ab dem Monat nach dem Antrag.

Wie viel zahlst du in Erlangen, Fürth und Augsburg?

In anderen bayerischen Grossstädten liegen die Sätze teils deutlich unter oder über München und Nürnberg. Die folgenden Beträge gelten laut den Satzungen im Jahr 2026. Ob sich 2027 etwas ändert, steht in der jeweils aktuellen Satzung deiner Stadt.

  • Erlangen: 132 Euro für den ersten Hund, 168 Euro für jeden weiteren, Kampfhund 1’056 Euro, mit Negativzeugnis 264 Euro.
  • Fürth: 132 Euro für den ersten Hund, 180 Euro für jeden weiteren, Kampfhund 792 Euro, das Sechsfache des Normalsatzes.
  • Augsburg: 84 Euro für den ersten Hund, 120 Euro für jeden weiteren, Kampfhund 840 Euro.

Wer in Augsburg einen Hund hält, zahlt damit 2027 voraussichtlich 60 Euro weniger als in München, sofern Augsburg nicht nachzieht. Nürnberg und Fürth grenzen direkt aneinander. Bleibt Fürth beim Satz von 2026, liegen beim ersten Hund 12 Euro zwischen beiden Städten, beim zweiten Hund zahlst du in Fürth mehr.

Warum ist die Hundesteuer in jeder bayerischen Gemeinde anders?

Die Hundesteuer ist in Bayern eine örtliche Aufwandsteuer der Gemeinden. Grundlage ist Artikel 3 Absatz 1 des bayerischen Kommunalabgabengesetzes. Danach dürfen Gemeinden solche Steuern erheben, die Einzelheiten regelt jede Gemeinde in ihrer eigenen Satzung. Deshalb gibt es keinen einheitlichen bayerischen Satz.

Eine Gemeinde legt selbst fest, wie hoch der Satz ist, ob der zweite Hund mehr kostet, wie viel ein Kampfhund kostet und welche Hunde befreit oder ermässigt sind. Eine Regel aus Nürnberg gilt also weder in München noch im Nürnberger Umland. Massgeblich ist immer die Satzung der Gemeinde, in der du mit deinem Hund gemeldet bist.

Was tun, wenn du in München oder Nürnberg einen Hund hältst?

Das erledigst du vor dem ersten Bescheid 2027:

  1. Prüfe den Steuerbescheid für 2027 auf den neuen Satz von 144 Euro.
  2. Passe den Zahlungstermin an, die Steuer ist am 1. April fällig.
  3. Hast du einen Kampfhund der widerlegbaren Gruppe, kläre, ob ein Negativzeugnis möglich ist. In Nürnberg sinkt die Steuer damit von 1’152 auf 288 Euro.
  4. Prüfe in Nürnberg, ob dein Hund als Jagdhund, Therapiehund oder über den Nürnberg-Pass ermässigt werden kann, und stelle den Antrag.
  5. Hast du deinen Hund aus dem Nürnberger Tierheim, notiere dir den Tag der Übernahme und stelle nach zwei Jahren den Antrag auf nachträgliche Befreiung.
  6. Hast du deinen Hund aus dem Tierheim München, stelle nach einem Jahr Haltung den Antrag auf Befreiung.
  7. Melde einen neuen Hund in Nürnberg innerhalb eines Monats an, in München innerhalb von zwei Wochen.

Und wenn du nicht in München oder Nürnberg wohnst?

Dann gilt die Satzung deiner Gemeinde. Frage bei deiner Gemeindeverwaltung nach, welcher Satz 2027 gilt und ob es Ermässigungen für Tierheimhunde gibt. Ein Blick in die Satzung lohnt sich vor allem, bevor du einen zweiten Hund aufnimmst, denn dort liegen die Sätze in vielen Städten höher.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Hundesteuer in München ab 2027?

Die Hundesteuer in München beträgt ab dem 1. Januar 2027 144 Euro pro Jahr, bisher waren es 100 Euro. Für einen Kampfhund steigt der Satz von 800 auf 1’200 Euro. Fällig ist die Steuer künftig am 1. April statt am 15. Januar. Beschlossen hat das der Stadtrat am 29. Juli 2026.

Wie hoch ist die Hundesteuer in Nürnberg ab 2027?

Die Hundesteuer in Nürnberg beträgt ab dem 1. Januar 2027 144 Euro für den ersten Hund und 168 Euro für jeden weiteren. Bisher lag der Satz bei 132 Euro. Ein Kampfhund kostet 1’152 Euro, mit Negativzeugnis 288 Euro. Es ist die erste Erhöhung in Nürnberg seit 2005.

Muss ich für einen Hund aus dem Tierheim Hundesteuer zahlen?

Ja, zunächst schon. In Nürnberg kannst du aber nach zwei Jahren beantragen, für die ersten zwölf Monate nachträglich befreit zu werden. Voraussetzung ist, dass du den Hund aus dem Nürnberger Tierheim übernommen hast und ihn seit zwei Jahren hältst. In München wirst du für einen Hund aus dem Tierheim München, den du nach dem 1. Januar 2024 übernommen hast, nach einem Jahr Haltung auf Antrag zwei Jahre befreit. In anderen Gemeinden gelten eigene Regeln, die in der jeweiligen Satzung stehen.

Gibt es eine einheitliche Hundesteuer in Bayern?

Nein. Jede bayerische Gemeinde legt die Hundesteuer in ihrer eigenen Satzung fest, gestützt auf Artikel 3 Absatz 1 des Kommunalabgabengesetzes. 2026 reichten die Sätze in den Grossstädten von 84 Euro in Augsburg bis 132 Euro in Nürnberg, Erlangen und Fürth. Ab 2027 verlangen München und Nürnberg je 144 Euro.

Was ist ein Negativzeugnis?

Ein Negativzeugnis ist eine Bescheinigung der Behörde, dass ein Hund keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweist. In Bayern kann es die Kampfhund-Vermutung bei bestimmten Rassen widerlegen. In Nürnberg zahlst du mit Negativzeugnis ab 2027 288 Euro statt 1’152 Euro, in Erlangen 2026 264 Euro statt 1’056 Euro.

Wer ist in Nürnberg von der Hundesteuer befreit?

Befreit sind in Nürnberg unter anderem Hunde für blinde, gehörlose, schwerhörige oder hilflose Menschen, Hunde zur Bewachung von Herden und geprüfte Rettungshunde, jeweils unter den Voraussetzungen der Satzung. Jagdhunde mit Brauchbarkeitsprüfung, Therapiehunde und ein Hund pro Haushalt mit Nürnberg-Pass zahlen die Hälfte. Für Kampfhunde gibt es keine Ermässigung, und mehrere Ermässigungsgründe werden nur einmal angewendet.