Hunde von Privat kaufen – das gehört in einen Kaufvertrag
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Es gibt viele Gründe, warum der Kauf eines Hundes aus einem Privathaushalt vorteilhaft sein kann. Unabhängig davon, ob von Privat oder vom Züchter: Ein Kaufvertrag über den gewählten Hund hält alle Vereinbarungen über den getätigten Handel im Detail fest.
Rechtsgrundlagen eines Kaufvertrags für Hunde
In Deutschland liegt Privatkäufen (und -Verkäufen) das Bürgerliche Gesetzbuch, kurz BGB, zugrunde. Relevant sind beim Hundekauf besonders folgende Punkte:
- Gewährleistung (§ 433 ff.)
- Rückgaberecht bzw. Widerruf (§ 355 ff.)
- Schadensersatz (§ 281 ff.)
- Mängel (§ 434 ff.)
Gewährleistung
Bei privatem Handel beträgt die gesetzlich vorgegebene Gewährleistungsfrist 2 Jahre. Problematisch ist hierbei nur, dass die Beweislast beim Käufer liegt. Das heisst, liegt beim privat angeschafften Hund ein „Mangel“ vor, der offenbar bereits beim Kauf vorhanden war, muss der Käufer das vor Gericht beweisen.
Rückgaberecht
Die gesetzliche Widerrufsrecht beträgt 14 Tage. Übt man dieses Recht aus, kommt das einem Rücktritt vom Vertrag gleich und bedeutet, dass alle bezogenen Leistungen rückübertragen werden müssen. Sprich: im Falle eines Kaufvertrags mit Rückgaberecht über einen Hund geht dieser an den Verkäufer zurück und der Käufer bekommt den gezahlten Kaufpreis wieder.
Schadensersatz
§ 281 BGB regelt „Schadensersatz statt der Leistung wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung“. Bei Kaufverträgen für Hunde ist es deshalb besonders wichtig, die „Leistung“ näher festzuhalten.
Mängel
Für Lebewesen wie Hunde ist der Begriff „Mangel“ zwar mehr als unpassend, aber wenn sie Inhalt eines Kaufvertrages sind, gibt es bis dato keine andere Definition. Zur näheren Erklärung: Eine Kaufsache weist dann einen Mangel auf, wenn sie über Merkmale verfügt, die „ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zu dem vorausgesetzten Gebrauche aufheben oder erheblich vermindern“.
Diese Inhalte gehören in einen privaten Kaufvertrag
Angaben über die beiden Vertragsparteien dürfen auf keinen Fall fehlen. Nur so ist es möglich, dass beide Seiten die ihnen zustehenden Rechte und Pflichten im Bedarfsfall rechtlich durchsetzen. Zu besagten Angaben zählen:
- Vollständiger Name und Geburtsdatum
- Anschrift
- im Idealfall die Personalausweis-Nummer
- Kontaktdaten wie z.B. Telefonnummer
Angaben über den Hund
Bei einem Kaufvertrag für Hunde der wichtigste Teil. Man beginnt mit den „Fakten“: dazu zählen Geschlecht, Wurfdatum, Rasse, eventuelle Kastration, Status der Entwurmung, Impfungen und besondere Kennzeichen wie etwa auffällige Fellfarben.
Der zweite Teil, der insbesondere für Schadenersatz und Mängel rechtlich relevant wird, besteht aus der Beschreibung des Hundes. Dieser Abschnitt sollte beim Privatkauf von Hunden grundsätzlich im Kaufvertrag enthalten sein.
Merkmale von Hunden und der „vorausgesetzte Gebrauch“
Im Normalfall kennt der Verkäufer sein Tier, schliesslich ist er, nicht nur rein rechtlich, der bisherige Eigentümer. Gute Kaufverträge enthalten daher ein umfangreiches Feld zur Beschreibung der gehandelten Ware.
Zu den objektiven Fakten zählt hierbei zuallererst der gesundheitliche Zustand des Hundes. Der Verkäufer ist verpflichtet, ihm bekannte Krankheiten anzugeben (Anmerkung: das wäre beispielsweise ein Mangel).
Darüber hinaus ist es sinnvoll, die bekannten Charaktereigenschaften des Hundes schriftlich im Kaufvertrag festzuhalten. Gibt der Verkäufer zum Beispiel an, dass der Hund als „Familienhund“ geeignet ist, wäre es ein Mangel, wenn der Hund sich aggressiv gegenüber Kindern verhält.
An dieser Stelle kommt auch der „vorausgesetzte Gebrauch“ ins Spiel. Bei einem Kauf sollten sich beide Parteien ausführlich darüber austauschen, was der Käufer vom Hund erwartet. Der Verkäufer hat dann zu überprüfen, ob der Hund diese Voraussetzungen mitbringt. Beispielhafte Inhalte für den Kaufvertrag könnten demnach sein:
- Eignung als Familien-, Arbeits-, Hüte-, Wach-, Jagdhund (und weitere/andere Einsatzmöglichkeiten)
- Wesenseigenschaften (z.B. ruhig, geduldig, nervös, ängstlich, aggressiv, sportlich…)
- ggf. vorhandene Auszeichnungen/Prämierungen
- Bescheinigungen über ggf. absolvierte Wesenstests oder Teilnahmebescheinigungen von Hundeschulen etc.