Haltung & Alltag

Das grosse FAQ zur Hundesteuer

Die Hundesteuer kostet zwischen 30 Euro in kleinen Gemeinden und über 200 Euro für Listenhunde in Großstädten. Anmeldung binnen vier Wochen, Strafen bei Nichtzahlung empfindlich hoch.

2 Min Lesezeit
Das grosse FAQ zur Hundesteuer
Inhalt
  1. Was kostet die Hundesteuer in meiner Stadt?
  2. Wie melde ich meinen Hund steuerlich an?
  3. Wann bin ich von der Hundesteuer befreit?
  4. Was passiert wenn ich meinen Hund umziehe?
  5. Welche Strafen drohen bei Nichtzahlung?

Du ziehst mit deinem Hund um oder hast gerade einen adoptiert? Dann wartet spätestens nach vier Wochen die erste Post vom Steueramt. Die Hundesteuer variiert zwischen 30 Euro in kleinen Gemeinden und über 200 Euro für Listenhunde in Großstädten.

Was kostet die Hundesteuer in meiner Stadt?

Die Steuer fällt pro Hund und Jahr an. Ein Beispiel aus verschiedenen deutschen Städten:

  • Berlin: 120€ (erster Hund), 180€ (zweiter Hund), 612€ (Listenhund)
  • Frankfurt: 102€ (erster Hund), 204€ (ab dem zweiten)
  • München: 100€ (erster Hund), 200€ (zweiter Hund)
  • Hamburg: 90€ (erster Hund), 180€ (ab dem zweiten)
  • Köln: 156€ (erster Hund), 312€ (ab dem zweiten)

Kleine Gemeinden verlangen oft nur 30-50 Euro. Listenhunde kosten das Drei- bis Sechsfache.

Wie melde ich meinen Hund steuerlich an?

Du hast vier Wochen Zeit ab Einzug oder Adoption. Das Anmeldeformular findest du auf der Website deiner Gemeinde oder im Bürgeramt.

Diese Angaben brauchst du:

  • Deine Adresse und Bankverbindung
  • Rasse, Alter und Name des Hundes
  • Datum der Übernahme
  • Bei Listenhunden: Sachkundenachweis

Nach der Anmeldung bekommst du die Steuermarke zugeschickt. Dein Hund muss sie am Halsband tragen.

Wann bin ich von der Hundesteuer befreit?

Bestimmte Hunde sind steuerfrei – aber nur mit entsprechendem Nachweis:

  • Assistenzhunde mit Schwerbehindertenausweis des Halters
  • Rettungshunde im aktiven Dienst
  • Jagdhunde von Berufsjägern
  • Hunde aus örtlichen Tierheimen (meist zeitlich begrenzt)

Therapiehunde in Ausbildung sind meist nicht befreit – hier entscheidet die Gemeinde.

Was passiert wenn ich meinen Hund umziehe?

Bei Umzug innerhalb der Gemeinde meldest du nur die neue Adresse. Ziehst du weg, meldest du den Hund ab und in der neuen Gemeinde wieder an.

Stirbt dein Hund, brauchst du die Sterbeurkunde vom Tierarzt für die Abmeldung. Ohne Abmeldung läuft die Steuer weiter.

Welche Strafen drohen bei Nichtzahlung?

Hundesteuer ist Steuerrecht – entsprechend hoch fallen die Strafen aus:

  • Säumniszuschläge ab dem ersten Tag der Verspätung
  • Mahngebühren zwischen 5-25 Euro
  • Zwangsvollstreckung über Gerichtsvollzieher
  • Kontopfändung bei hartnäckiger Verweigerung

Hunde ohne Steuermarke kosten zusätzlich 25-50 Euro Bußgeld. In extremen Fällen kann das Ordnungsamt Hunde ohne gültigen Steuernachweis beschlagnahmen.

Muss ich die Steuer sofort zahlen?

Ja, spätestens vier Wochen nach Zustellung des Steuerbescheids. Die meisten Gemeinden buchen per SEPA-Lastschrift ab. Ratenzahlung ist nur in Ausnahmefällen möglich.

Gilt die Steuermarke bundesweit?

Nein, jede Gemeinde hat ihre eigene Marke. Bei Umzug brauchst du eine neue.

Was kostet ein zweiter Hund?

Meist das Doppelte des ersten Hundes. Ab dem dritten Hund bleibt der Satz stabil oder steigt nur leicht.

Sind Welpen steuerpflichtig?

Ja, ab dem dritten Lebensmonat. Manche Gemeinden gewähren Aufschub bis zum sechsten Monat.

Brauchen Besuchshunde eine Anmeldung?

Hunde, die länger als vier Wochen in deinem Haushalt leben, sind anmeldepflichtig – auch wenn du nicht der Eigentümer bist.