Aufsichtspflicht bei Kind mit Hund: Seltsamer Fall in Gelsenkirchen
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Ein Fall aus Gelsenkirchen zeigt, wie schnell das schiefgehen kann – wenn Kinder ohne Aufsicht mit Hunden unterwegs sind. Ein Zehnjähriger führte zwei Hunde an der Leine. Beide rissen sich los. Was danach folgte, löste eine breite Diskussion über Aufsichtspflicht, Haftung und Verantwortung aus.
Der Fall Gelsenkirchen
Eine Hundehalterin war gerade selbst mit ihrem Vierbeiner unterwegs, als ihr der Junge auffiel. Zehn Jahre alt, zwei Hunde an der Leine – und erkennbar überfordert. Beide Hunde rissen sich los. Was dann?
Die Frau versuchte über Facebook, die Eltern des Kindes ausfindig zu machen. Die Reaktionen aus der Nachbarschaft waren eindeutig: Mehrere Nutzer berichteten, dieselbe Situation schon öfter beobachtet zu haben – dasselbe Kind, dieselben Hunde, regelmässig ohne Aufsicht. Kein Einzelfall also.
Verletzte Aufsichtspflicht bei Kind und Hund?
Das Ordnungsamt wurde informiert. Und die Eltern? Auf Facebook zeigten sie sich wenig einsichtig. Die Hunde hören halt nicht – so ihre Begründung. Für viele war das keine befriedigende Antwort.
Die eigentliche Frage dahinter ist: Was sagt die Rechtslage dazu, wenn ein zehnjähriges Kind allein – oder gleich mit zwei Hunden – auf die Strasse geschickt wird?
Aufsichtspflicht für Kinder
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) definiert die Aufsichtspflicht selbst nicht präzise. Es regelt vor allem die Haftbarkeit, wenn diese Pflicht verletzt wurde. Die wichtigsten Eckpunkte:
- Kinder bis 7 Jahre: weder Kind noch Eltern haften – ausser die Aufsichtspflicht wurde nachweislich verletzt
- Kinder von 8 bis 18 Jahren: bei vorhandener Einsichtsfähigkeit haften Kinder grundsätzlich selbst (Eigenverantwortung)
- Sonderregelung Strassenverkehr, 7 bis 10 Jahre: Haftung nur bei Vorsatz
- Sonderregelung Strassenverkehr, 10 bis 18 Jahre: volle Haftung bei nachgewiesener Einsichtsfähigkeit
Gefährdungshaftung bei Hunden
Für Hunde gilt ein anderes Prinzip: die Gefährdungshaftung. Von einem Hund geht grundsätzlich ein gewisses Risiko aus – unabhängig davon, ob er brav ist oder nicht. Deshalb liegt die Verantwortung immer beim Halter. Punkt.
Aufsichtspflicht bei Konstellation Hund und Kind
Zurück zu Gelsenkirchen. Ein Zehnjähriger, allein, mit zwei Hunden, ohne Eltern in der Nähe. Grundsätzlich müssen Eltern ihre Kinder nicht auf Schritt und Tritt begleiten – das steht ausser Frage. Aber wer die Eltern haftbar machen will, muss ihnen zunächst die Verletzung der Aufsichtspflicht nachweisen. Das ist in der Praxis gar nicht so einfach.
Hier kommt die Gefährdungshaftung ins Spiel – und die macht die Sache deutlich klarer. Hundehalter sind nicht das Kind, sondern die Eltern. Sie haften vollumfänglich für alle Schäden, die ihre Hunde anrichten – ob an Personen oder Gegenständen. Und dass man Hunde nicht einfach einem überforderten Kind überlässt, das sollte eigentlich selbstverständlich sein.
In Gelsenkirchen ist diesmal noch nichts passiert. Glück gehabt. Sollte es bei gleichbleibendem Verhalten aber irgendwann zu einem Unfall im Strassenverkehr oder zu Verletzungen anderer kommen, sieht es für die Eltern rechtlich sehr düster aus.