Tierschutz

Abstimmung am 29. November: Was die Initiative für Hundehalter ändert

Am 29. November stimmt die Schweiz über lautes Feuerwerk ab. Was die Initiative einschränkt, was erlaubt bleibt und warum rundum.dog Ja sagt.

9 Min Lesezeit
Abstimmung am 29. November: Was die Initiative für Hundehalter ändert
Inhalt
  1. Was verlangt die Initiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk»?
  2. Welches Feuerwerk bleibt erlaubt?
  3. Was ändert sich für Hunde und ihre Halter?
  4. Was zeigen die Zahlen des Bundes?
  5. Warum empfehlen Bundesrat und Parlament ein Nein?
  6. Warum sagt rundum.dog Ja?
  7. Was kannst du bis zum 29. November tun?
  8. Häufige Fragen
  9. Quellen

Beitragsbild: KI-generiertes Symbolbild (Seedream 5 Pro).

Standpunkt der Redaktion. rundum.dog unterstützt die Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk». Wir tun das unentgeltlich und ohne Auftrag des Initiativkomitees. Bundesrat und Parlament empfehlen ein Nein, ihre Gründe stehen weiter unten.

Am 29. November 2026 stimmen Volk und Stände über die Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» ab. Sie will Verkauf und Verwendung von Feuerwerkskörpern einschränken, die Lärm erzeugen. Leises Feuerwerk bleibt erlaubt, grosse öffentliche Feuerwerke bleiben mit einer Bewilligung möglich.

Für viele Hunde sind der 1. August und Silvester die härtesten Nächte des Jahres. Wer einen geräuschempfindlichen Hund hält, plant diese Tage Wochen im Voraus. Hier steht, was die Initiative im Wortlaut verlangt, was der Bund dazu an Zahlen vorlegt und was sich für dich und deinen Hund ändern würde.

Was verlangt die Initiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk»?

Die Initiative will einen neuen Artikel 74a in die Bundesverfassung schreiben. Er hat drei Absätze:

  • Verkauf und Verwendung von Feuerwerkskörpern, die Lärm erzeugen, sind verboten.
  • Für Anlässe von überregionaler Bedeutung kann die zuständige kantonale Behörde auf Gesuch hin Ausnahmen bewilligen.
  • Den Vollzug übernehmen die Kantone, soweit das Gesetz ihn nicht dem Bund vorbehält.

Der Text trifft also Feuerwerk, das knallt, und nicht Feuerwerk an sich. Der Bundesrat hält in seiner Botschaft vom 16. Oktober 2024 fest, die Initiative verlange «kein absolutes Verbot von Feuerwerk». Eingereicht wurde sie am 3. November 2023 mit 137 193 gültigen Unterschriften. Sagen Volk und Stände Ja, müssen Bundesrat und Parlament die Einzelheiten in Ausführungsbestimmungen regeln. Diese treten laut Bundesbeschluss vom 19. Juni 2026 spätestens zwei Jahre nach der Annahme in Kraft. Am 1. August 2027 und an Silvester 2027 könnte demnach noch das heutige Recht gelten.

Welches Feuerwerk bleibt erlaubt?

Erlaubt bleibt Feuerwerk, das nicht knallt. Der Bundesrat nennt in der Botschaft Bengalhölzer und Vulkane als Beispiele. Das Initiativkomitee zählt zusätzlich Tischfeuerwerk, Wunderkerzen, bengalische Feuer und römische Lichter auf. Auch das grosse Feuerwerk über dem See fällt nicht weg. Für Anlässe von überregionaler Bedeutung können die Kantone Bewilligungen erteilen, der Bundesrat nennt Seenachtsfeste und überregionale Feiern zum 1. August.

Offen ist die genaue Grenze. Laut Botschaft gibt es zurzeit keine anerkannte Definition, was ein lärmerzeugender Feuerwerkskörper ist. Die Initianten meinen damit Feuerwerkskörper, die einen Knall erzeugen. Wo die Linie zwischen einem zischenden Vulkan und einer Batterie mit Knallsatz verläuft, müssten Bundesrat und Parlament festlegen.

Was ändert sich für Hunde und ihre Halter?

Nach einem Ja fällt das private Knallen weg, das heute an mehreren Abenden rund um den 1. August und um Silvester zu hören ist. Der Bundesrat schreibt in der Botschaft, knallende Lärm- und Lichtemissionen seien von hoher Tierschutzrelevanz, weil sie Tiere in Angst versetzen und zu hohen Stressbelastungen führen können. Hunde und Katzen reagieren laut Botschaft unterschiedlich auf diese Angst, einige mit Flucht. Das Initiativkomitee verweist dazu auf die Tiermeldezentrale, bei der die Vermisstmeldungen nach dem 1. August um 20 Prozent stiegen. Diese Zahl stammt vom Komitee, eine amtliche Statistik dazu haben wir nicht gefunden. Bewilligte Grossfeuerwerke gäbe es weiterhin. Sie haben einen Ort und eine Uhrzeit, die vorher bekannt sind. Du kannst die Abendrunde vorziehen, den Hund doppelt sichern und die Fenster schliessen, bevor es losgeht. Gegen den einzelnen Knall um 17 Uhr auf dem Nachbargrundstück hilft keine Planung. Die Initianten nennen laut Botschaft ein Ziel, das viele Halter kennen. Niemand soll um den 1. August mit seinem Tier verreisen müssen.

Betroffen sind auch andere Tiere. Nutztiere sind mehrheitlich Fluchttiere und können sich in Panik verletzen. Wildtiere können bei der Flucht wichtige Energiereserven verbrauchen, und Vögel werden zeitweise von ihren Ruhe- und Fressplätzen vertrieben. Auch das steht in der Botschaft des Bundesrats.

Was zeigen die Zahlen des Bundes?

In der Schweiz werden im Durchschnitt 1700 Tonnen Feuerwerk pro Jahr verbraucht, gerechnet über die Jahre 2010 bis 2022. Rund 75 Prozent davon sind Hüllenmaterial, es bleiben also etwa 1300 Tonnen Rückstände. Einen grossen Teil räumt die öffentliche Hand weg. Was liegen bleibt, ist laut Bundesrat ein verschwindend kleiner Teil des jährlichen Litterings. Beim Abbrennen entstehen jedes Jahr mehrere hundert Tonnen Feinstaub, das sind je nach Jahr 2 bis 3 Prozent der Feinstaubemissionen der Schweiz. Bei windstillem Wetter und Inversionslagen kann der Tagesgrenzwert überschritten werden. Etwa 100 Tonnen Metalle gelangen pro Jahr in Böden und Gewässer. Verglichen mit anderen Einträgen stuft der Bundesrat das als untergeordnet ein. Bei Erwerbstätigen zählten die Unfallversicherer von 2016 bis 2020 im Schnitt rund 200 Feuerwerksunfälle pro Jahr, davon 40 Prozent Verbrennungen und 35 Prozent Gehörschäden. Von jährlich 8500 erfassten Gebäudebränden gingen in den Jahren 2018 bis 2022 im Schnitt 93 auf Feuerwerk zurück, das sind 1,1 Prozent. Die Brandstatistik deckt rund 80 Prozent des Gebäudebestands ab.

Die Belastung der Natur und die Unfallzahlen sind damit belegt, aber nicht das stärkste Argument. Das stärkste ist der Knall selbst. Ihm schreibt der Bundesrat eine hohe Tierschutzrelevanz zu.

Warum empfehlen Bundesrat und Parlament ein Nein?

Der Bundesrat lehnt die Initiative ab, weil Kantone und Gemeinden lautes Feuerwerk schon heute einschränken können und einige das auch tun. Als Beispiele nennt er die Stadt Bern, die Feuerwerk der Kategorien F2 bis F4 in der Altstadt verbietet, und Davos, wo die Stimmberechtigten 2020 ein Verbot lärmerzeugender Feuerwerkskörper angenommen haben. Dazu kommen zwei weitere Gründe. Feuerwerk gehöre traditionsgemäss zum 1. August und zunehmend zu Silvester, und ein Verkaufsverbot greife in die Wirtschaftsfreiheit ein. Die Bundesversammlung hat sich dem am 19. Juni 2026 angeschlossen und empfiehlt Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen.

Ganz einig war sich die Politik nicht. Der Bundesrat räumt in der Botschaft ein, dass die Initiative den Schutz von Menschen und Tieren vor Knalllärm erhöhen würde und dass Luft- und Bodenverschmutzung, Brände und Unfälle abnehmen könnten. Die zuständige Kommission des Nationalrats arbeitete einen indirekten Gegenvorschlag aus, der reine Knallkörper verboten hätte. Der Bundesrat erklärte am 26. November 2025, ein Verbot von Feuerwerkskörpern, die nur knallen, begrüsse er. Der Gegenvorschlag als Ganzes ging ihm aber zu weit, ebenso die Initiative. Der Gegenvorschlag scheiterte am 19. Juni 2026 in der Schlussabstimmung des Nationalrats mit 114 zu 79 Stimmen bei 6 Enthaltungen. Damit bleibt es beim heutigen Recht, wenn die Initiative abgelehnt wird.

Warum sagt rundum.dog Ja?

Wir sagen Ja, weil Ortsregeln einem Hund nicht helfen. Der Knall hält sich nicht an die Gemeindegrenze. Wer in einer Gemeinde mit Verbot wohnt, hört die Nachbargemeinde, und wer mit dem Hund unterwegs ist, weiss selten, was am Zielort gilt. Eine landesweite Regel ist für Halter die einzige, auf die sie sich verlassen können. Wir sagen auch Ja, weil die Initiative das Feiern nicht abschafft. Der 1. August mit Vulkan, Wunderkerzen und Höhenfeuer bleibt, das Feuerwerk am Seenachtsfest mit kantonaler Bewilligung ebenfalls. Weg fällt der Teil, der für Hunde am schwersten auszuhalten ist und für Zuschauer am wenigsten bietet. Das Bundesgericht hat ein gewisses öffentliches Interesse an der Feuerwerkstradition anerkannt. Knallkörper, die nur Lärm verursachen, beurteilt es laut Botschaft anders, weil sie für Dritte kaum attraktiv seien. Die Tradition hat ihren Wert und der Handel ein berechtigtes Interesse. Wir gewichten die Angst der Tiere höher. Seit Jahren beschreiben wir, wie du deinen Hund durch diese Nächte bringst. Lieber wäre uns, er müsste nicht mehr durch sie hindurch.

Was kannst du bis zum 29. November tun?

Am meisten zählt dein Stimmzettel, wenn du in der Schweiz stimmberechtigt bist. Darüber hinaus:

  • Lies die Argumente des Initiativkomitees auf dessen Website und das Abstimmungsbüchlein des Bundes, in dem beide Seiten zu Wort kommen.
  • Sprich mit Nachbarn und Bekannten, die keinen Hund haben. Viele wissen nicht, dass leises Feuerwerk erlaubt bleibt.
  • Bereite deinen Hund trotzdem auf den nächsten Jahreswechsel vor. Der Saisonkalender-Eintrag Silvester und Feuerwerk zeigt, was vor, während und nach dem Lärm hilft.
  • Wenn du dich engagieren willst, findest du die Möglichkeiten unter Mitmachen auf der Website des Komitees.

Silvester 2026 dürfte so oder so noch nach dem heutigen Recht ablaufen. Die Vorbereitung für deinen Hund bleibt also nötig, egal wie die Abstimmung ausgeht.

Häufige Fragen

Wann wird über die Initiative abgestimmt?

Die Abstimmung findet am 29. November 2026 statt. Der Bundesrat hat an diesem Tag vier Vorlagen angesetzt, darunter die Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk». Weil sie die Bundesverfassung ändert, braucht sie das doppelte Mehr, also die Mehrheit der Stimmenden und die Mehrheit der Stände.

Ist Feuerwerk nach einem Ja ganz verboten?

Nein. Verboten wären Verkauf und Verwendung von Feuerwerkskörpern, die Lärm erzeugen. Der Bundesrat schreibt in seiner Botschaft ausdrücklich, die Initiative verlange kein absolutes Verbot. Nicht lärmige Artikel wie Bengalhölzer oder Vulkane könnten weiterhin verkauft und gezündet werden. Wo genau die Grenze liegt, müssten Bundesrat und Parlament festlegen.

Gibt es am 1. August und an Silvester weiterhin grosse Feuerwerke?

Ja, wenn der Kanton sie bewilligt. Der Initiativtext sieht Ausnahmen für Anlässe von überregionaler Bedeutung vor. Der Bundesrat nennt Seenachtsfeste und überregionale Feiern zum 1. August als Beispiele. Für Hundehalter hat das einen Vorteil. Ort und Zeit eines bewilligten Feuerwerks stehen vorher fest, und du kannst dich darauf einstellen.

Ab wann würde die neue Regelung gelten?

Der Verfassungsartikel gälte mit der Annahme. Für die Ausführungsbestimmungen setzt die Übergangsbestimmung eine Frist. Sie müssen spätestens zwei Jahre nach dem Ja von Volk und Ständen in Kraft treten. Bei einer Annahme am 29. November 2026 wäre das Ende November 2028. Bis dahin kann das heutige Recht weitergelten, auch an Silvester 2026.

Was empfehlen Bundesrat und Parlament?

Beide empfehlen ein Nein. Der Bundesrat begründet das mit den bestehenden Kompetenzen von Kantonen und Gemeinden, mit der Tradition und mit der Wirtschaftsfreiheit. Die Bundesversammlung hat ihre Empfehlung am 19. Juni 2026 beschlossen. Ein indirekter Gegenvorschlag, der reine Knallkörper verboten hätte, scheiterte am selben Tag in der Schlussabstimmung des Nationalrats.

Profitieren auch andere Tiere als Hunde?

Ja. Laut Botschaft des Bundesrats reagieren auch Katzen auf die Angst, zum Teil mit Flucht. Nutztiere können sich als Fluchttiere in Panik verletzen. Wildtiere können bei der Flucht wichtige Energiereserven verbrauchen, als indirekte Folge kann es zu Aborten und Unfällen kommen, zum Teil mit Todesfolge. Vögel werden zeitweise von ihren Ruhe- und Fressplätzen vertrieben.

Quellen