Tierschutz

Erster Kommentar zum Tierschutzgesetz erschienen: Wie hilft er den Tieren?

8 Min Lesezeit
Erster Kommentar zum Tierschutzgesetz erschienen: Wie hilft er den Tieren?Quelle: eigene · Canva Pro Content License
Inhalt
  1. Was genau ist der Kommentar zum Tierschutzgesetz?
  2. Warum braucht es einen solchen Kommentar?
  3. Wer nutzt den Kommentar?
  4. Wer hat am Kommentar zum Tierschutzgesetz mitgewirkt?
  5. Kann ein Kommentar zum Tierschutzgesetz den Tierschutz verbessern?
  6. FAQ zum neuen Kommentar zum Tierschutzgesetz
  7. Quellen, Links und weiterführende Informationen

Ein Tierschutzgesetz soll Tiere schützen. Aber wie entscheiden Behörden, ob ein Verstoss vorliegt und woran orientieren sich Gerichte, wenn sie beurteilen müssen, ob ein Tier rechtswidrig behandelt wurde?

Mit dem «Kommentar zum Tierschutzgesetz» ist am 17. August 2026 ein umfangreiches juristisches Fachwerk zum Schweizer Tierschutzrecht erschienen.

Anhand von Fachliteratur und Gerichtsurteilen aus der Vergangenheit haben 47 Fachleute die einzelnen Gesetzesbestimmungen näher erläutert und eingeordnet.

Was zunächst nach trockener Juristenarbeit klingt, berührt eine grundlegende Frage des Tierschutzes: Es reicht nicht, wenn ein Gesetz den Schutz von Tieren vorschreibt. Es kommt ebenso darauf an, wie seine Bestimmungen verstanden und angewendet werden.

Was genau ist der Kommentar zum Tierschutzgesetz?

Der Kommentar zum Tierschutzgesetz ist ein juristisches Fachbuch, das einzelne Gesetzesbestimmungen ausführlich erklärt.

Das Tierschutzgesetz selbst legt zwar bereits fest, welche Regeln gelten. Trotzdem hapert es in der Praxis häufig bei der Umsetzung, weil es immer wieder Unklarheiten gibt. Eine Formulierung kann beispielsweise auf unterschiedliche Arten verstanden werden.

Genau hier setzt der Gesetzeskommentar an. Fachleute erklären, was die einzelnen Vorschriften bedeuten, wie sie zu verstehen sind und welche bisherigen Gerichtsurteile bei der Beurteilung helfen können.

So entsteht eine Art Nachschlagewerk für Menschen, die beruflich mit dem Gesetz arbeiten.

Wichtig ist dabei: Der Kommentar selbst ist kein Gesetz. Er verändert keine bestehenden Vorschriften und führt auch keine neuen Pflichten ein. Er erklärt nur, wie die geltenden Regeln zu verstehen sind und was bei ihrer Anwendung zu beachten ist.

Warum braucht es einen solchen Kommentar?

Ein Gesetz kann noch so klare Ziele verfolgen, im Alltag tauchen trotzdem Fragen auf, die sich nicht immer mit einem kurzen Blick in den Gesetzestext beantworten lassen.

Bestimmt kennst du den Ausdruck „Das ist doch alles Auslegungssache“. Ich behaupte jetzt nicht, dass das Tierschutzgesetz an sich Auslegungssache ist, aber es gibt Situationen, in denen Grauzonen und Lücken entstehen. Tatsächlich kann es passieren, dass verschiedene Fachleute dieselbe Vorschrift unterschiedlich auffassen. Und keiner liegt dabei wirklich falsch, weil das Gesetz eben entsprechenden Spielraum lässt.

Was genau bedeutet eine bestimmte Vorschrift? Wo liegen die Grenzen zwischen erlaubtem und verbotenem Verhalten? Und wie soll eine Behörde entscheiden, wenn es für einen konkreten Fall keine eindeutige Antwort gibt?

Im Tierschutz sind solche Fragen entscheidend. Es geht nämlich nicht nur darum, welche Regeln auf dem Papier stehen, sondern ob und wie sie auch im Alltag umgesetzt werden.

Genau darin liegt die Bedeutung des neuen Kommentars zum Schweizer Tierschutzgesetz. Obwohl das Gesetz seit 2008 gilt, gibt es bislang keinen vergleichbaren umfassenden Kommentar dazu.

Die Herausgeber wollen damit eine gemeinsame fachliche Grundlage schaffen, an der sich Menschen, die das Tierschutzrecht anwenden, orientieren können.

Wer nutzt den Kommentar?

Ein 1’152 Seiten starkes juristisches Fachbuch ist natürlich nicht für jeden gedacht. Der Kommentar zum Tierschutzgesetz richtet sich vor allem an Menschen, die beruflich mit Tierschutzrecht zu tun haben.

Dazu gehören beispielsweise Richter, Staatsanwälte, kantonale Veterinärämter und andere Behörden sowie Anwälte und Tierschutzorganisationen.

Stell dir beispielsweise vor, ein Veterinäramt muss beurteilen, ob die Haltung eines Hundes gegen das Tierschutzgesetz verstösst. Der Gesetzestext gibt den Rahmen vor. Bei einzelnen Fragen kann es aber nötig sein, genauer hinzuschauen. Welche Vorschrift ist auf den konkreten Fall anzuwenden? Wie wurden ähnliche Fälle bisher beurteilt? Welche Argumente sprechen für die eine oder andere Entscheidung? Der Kommentar kann dabei helfen, die passenden Antworten zu finden.

Auch Tierschutzorganisationen können davon profitieren. Wenn sie einen möglichen Verstoss melden, eine Stellungnahme verfassen oder sich für eine bessere Umsetzung des Tierschutzrechts einsetzen, ist es hilfreich, die gesetzlichen Bestimmungen genau zu kennen.

Wer hat am Kommentar zum Tierschutzgesetz mitgewirkt?

Insgesamt haben 47 Fachleute an dem 1’152 Seiten umfassenden Werk mitgearbeitet. Sie bringen unterschiedliche berufliche Erfahrungen mit, unter anderem aus der Wissenschaft, der Justiz, der Verwaltung und dem Tierschutz.

Die fünf Herausgeber sind Gieri Bolliger, Vanessa Gerritsen, Daniel Jositsch, Margot Michel und Andreas Rüttimann. Sie waren massgeblich an der inhaltlichen Gestaltung des Werks beteiligt, haben dabei aber eine andere Aufgabe als die Autoren der einzelnen Kapitel: Sie koordinieren das Gesamtwerk, stimmen die Beiträge aufeinander ab und sorgen dafür, dass die verschiedenen Teile zusammenpassen.

Die Zusammensetzung ist interessant, weil Tierschutzrecht verschiedene Fachgebiete berührt. Es geht nicht nur um die Frage, wie Menschen Tiere halten und behandeln müssen. Auch die rechtlichen Folgen von Verstössen, behördliche Massnahmen und die Frage, welche Rechte und Pflichten sich aus dem Gesetz ergeben, spielen eine Rolle.

Die fünf Herausgeber bringen dafür unterschiedliche Schwerpunkte mit. Während sich einige seit vielen Jahren mit dem rechtlichen Schutz von Tieren beschäftigen, liegen die Schwerpunkte anderer stärker in der allgemeinen Rechtswissenschaft oder im Strafrecht.

Welche Fachkenntnisse bringen die Autoren mit?

Zusammengenommen decken die Herausgeber mehrere wichtige Bereiche ab: die langjährige Arbeit am Tierschutzrecht, die wissenschaftliche Forschung zum rechtlichen Schutz von Tieren und die strafrechtliche Verfolgung von Verstössen. Das ist eine passende Grundlage für ein Werk, das erklären soll, wie das Tierschutzgesetz in der Praxis verstanden und angewendet werden kann.

  1. Gieri Bolliger ist promovierter Jurist und Geschäftsleiter der Stiftung für das Tier im Recht (TIR). Er beschäftigt sich seit vielen Jahren mit Tierschutzrecht. Er bringt damit langjährige Erfahrung in der rechtlichen Aufarbeitung von Tierschutzfällen mit.
  2. Vanessa Gerritsen ist ebenfalls promovierte Juristin und Mitglied der TIR-Geschäftsleitung. Sie arbeitet seit vielen Jahren im Bereich Tierschutzrecht und war zuvor unter anderem für die Tierschutzstiftung Vier Pfoten tätig. In ihrer wissenschaftlichen Arbeit beschäftigte sie sich mit rechtlichen Fragen rund um Tierversuche.
  3. Andreas Rüttimann ist Jurist und arbeitet seit 2008 für die TIR. Er hat an zahlreichen Fachpublikationen und rechtlichen Analysen zum Tierschutz mitgewirkt. Zudem war er Mitglied der Zürcher Tierversuchskommission. Seine Erfahrung liegt damit vor allem in der praktischen und wissenschaftlichen Arbeit zum Tierschutzrecht.
  4. Margot Michel ist Professorin an der Universität Zürich. Ihr Lehrstuhl umfasst unter anderem Tierschutzrecht und Rechtsphilosophie. Sie forscht zur rechtlichen Stellung von Tieren und zur Frage, wie das Recht die Beziehung zwischen Mensch und Tier regelt. Neben ihrer universitären Tätigkeit hat sie bereits an zahlreichen juristischen Fachpublikationen mitgearbeitet.
  5. Daniel Jositsch ist Professor für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Zürich und zugleich politisch tätig. Sein fachlicher Schwerpunkt liegt im Strafrecht, also unter anderem bei der Frage, welche Handlungen strafbar sind und wie Strafverfahren ablaufen. Das ist auch für den Tierschutz relevant, denn bestimmte Verstösse gegen das Tierschutzgesetz können strafrechtliche Folgen haben.

Dabei sollte man eine Sache im Hinterkopf behalten: Die fünf Herausgeber haben nicht jeden Abschnitt allein geschrieben. Die einzelnen Beiträge stammen von insgesamt 47 Fachleuten aus unterschiedlichen Bereichen.

Die fachliche Eignung der Herausgeber ist deshalb ein wichtiger Anhaltspunkt, aber für die Beurteilung des gesamten Werks zählt natürlich auch die Qualität der einzelnen Beiträge.

Kann ein Kommentar zum Tierschutzgesetz den Tierschutz verbessern?

Ein Fachbuch allein schützt noch kein Tier. Es kann aber beeinflussen, wie gut die bestehenden Tierschutzregeln verstanden und angewendet werden. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR), die das Werk mitverantwortet hat, sieht vor allem eine wichtige Grundlage für einen einheitlicheren Vollzug.

Wenn beispielsweise ein Veterinäramt beurteilen muss, ob eine Tierhaltung den gesetzlichen Anforderungen entspricht, reicht es nicht immer, nur den Gesetzestext zu lesen. Manchmal braucht es eine genauere Auseinandersetzung mit einzelnen Vorschriften, früheren Gerichtsentscheiden und vergleichbaren Fällen. Ein Kommentar liefert dafür wichtige Grundlagen und kann helfen, eine Entscheidung nachvollziehbar zu begründen.

Das ist auch für den Tierschutz relevant. Verstehen Behörden und Gerichte die gesetzlichen Bestimmungen einheitlich und wenden diese auch konsequent an, kann das dazu beitragen, dass Tiere besser geschützt werden.

Trotzdem ist der Kommentar kein Garant für bessere Entscheidungen. Ob er tatsächlich etwas bewirkt, hängt davon ab, ob Behörden, Staatsanwaltschaften und Gerichte ihn in ihrer Arbeit berücksichtigen und die bestehenden Vorschriften konsequent durchsetzen.

FAQ zum neuen Kommentar zum Tierschutzgesetz

Für wen ist das Werk interessant?

Der Kommentar richtet sich vor allem an Juristen, Behörden und Tierschutzorganisationen. Auch andere Fachleute, die sich vertieft mit dem Schweizer Tierschutzrecht beschäftigen, können ihn nutzen.

Warum ist das Buch so teuer?

Das Werk umfasst 1’152 Seiten und vereint Beiträge von 47 Fachleuten. Die Erarbeitung und redaktionelle Abstimmung eines solchen Fachbuchs ist aufwendig.

Kann ich den Kommentar irgendwo kostenlos nachlesen?

Der vollständige Kommentar ist nicht kostenlos verfügbar. Das Schweizer Tierschutzgesetz selbst kannst du aber kostenlos auf der offiziellen Gesetzessammlung des Bundes nachlesen. Den Link findest du in unserem Quellen-Block weiter unten.

Ändern sich durch den Kommentar irgendwelche Gesetze?

Nein. Der Kommentar erklärt das geltende Recht, ändert aber keine Gesetzesbestimmungen. Für Gesetzesänderungen bräuchte es ein separates Gesetzgebungsverfahren.

Ist der Kommentar für irgendwen bindend?

Nein. Der Kommentar ist eine fachliche Auslegungshilfe und kein Gesetz. Er kann bei rechtlichen Beurteilungen berücksichtigt werden, ist aber nicht verbindlich.

Werden sich Behörden und Gerichten an den Kommentar halten?

Sie können den Kommentar als Orientierung nutzen, müssen ihm aber nicht folgen. Entscheidend sind die geltenden Gesetze und die anwendbare Rechtsprechung. Wie stark das Werk künftig berücksichtigt wird, muss sich in der Praxis zeigen.

Muss ich den Kommentar lesen, um meine Rechte und Pflichten als Hundehalter besser zu verstehen?

Nein. Der Kommentar richtet sich an Fachleute und ist für Hundehalter ohne juristische Vorkenntnisse kaum als Einstiegslektüre geeignet. Für den Alltag reichen verständliche Informationen von Behörden und Fachstellen.