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Hund im Kanton Zürich: Was wirklich gilt Am frühen Sonntagmorgen steigst du am Bahnhof Selnau in die S10, zwanzig Minuten später knirscht der Kies des Uetlibergs unter den…

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Hund im Kanton Zürich: Was wirklich gilt

Am frühen Sonntagmorgen steigst du am Bahnhof Selnau in die S10, zwanzig Minuten später knirscht der Kies des Uetlibergs unter den Pfoten, und unten zieht der Nebel über das Limmattal. Dreissig Autominuten weiter östlich brüten am Greifensee die Haubentaucher, Ranger zählen Hundehalter mit dem Fernglas. Zwischen Stadtquartier und Naturschutzgebiet liegen im Kanton Zürich oft nicht mehr als zwei Tramstationen, und genau deshalb ist hier alles dichter geregelt als anderswo in der Schweiz.

Seit dem 1. Juni 2025 gilt das revidierte Hundegesetz, seit dem 1. Januar 2025 stehen Rottweiler auf der Rassetypenliste II. Wer im Kanton Zürich einen Hund hält oder einen anschaffen will, sollte zwei, drei Dinge wirklich verstanden haben, bevor das Veterinäramt anruft.

Leinenpflicht im Kanton Zürich: Drei Regelebenen, die zusammenspielen

„Generelle Leinenpflicht" gibt es im Kanton Zürich nicht. Stattdessen drei Ebenen, die je nach Wochentag, Datum und Postleitzahl ineinandergreifen.

Ebene 1: Wald und Waldrand vom 1. April bis 31. Juli

Wenn im April die ersten Rehkitze im hohen Gras liegen und am Boden brütende Vögel ihre Nester verteidigen, schaltet der Kanton um. Im Wald und am Waldrand gilt jeweils vom 1. April bis 31. Juli eine Leinenpflicht. Ausserhalb dieser Zeit entscheiden die Hundehaltenden eigenverantwortlich, den Hund an der Leine zu führen. Dies gilt insbesondere, wenn der Hund nicht zuverlässig abgerufen werden kann oder eine Veranlagung zum Jagen hat.

„Waldrand" ist dabei nicht die Baumkante, sondern das Gebiet bis 50 Meter Entfernung zum Wald. Die Wiese vor dem Forst zählt also mit. Rechtsgrundlage: § 11 Hundegesetz vom 14. April 2008 (HuG, LS 554.5) und § 41 Jagdgesetz vom 1. Februar 2021. Was kostet die Bequemlichkeit? Verstösse gegen die Leinenpflicht werden mit einer Ordnungsbusse von 60 Franken geahndet. Zur Kontrolle und Ahndung befugt sind die Polizei, Wildhüter, Ranger sowie die jagdliche Revieraufsicht. Ausgenommen sind Jagd-, Rettungs- und Diensthunde im Einsatz.

Eine schweizweite Regelung dazu existiert übrigens nicht. Die Kantone entscheiden selbst, Zürich gehört zur strengeren Fraktion mit den 50-Meter-Zonen. Details siehe Veterinäramt Kanton Zürich.

Ebene 2: Stadt Zürich mit ihrem Zonenplan

In der Stadt wird es nochmal feiner. In der Stadt Zürich müssen sich Hunde und ihre Halter an einen Zonenplan halten. Dieser gibt für 72 Pärke an, ob die Vierbeiner frei laufen dürfen, an der Leine geführt werden müssen oder auf dem Areal verboten sind. Ausgearbeitet hat ihn das Sicherheitsdepartement gemeinsam mit Hundehalter- und Nicht-Hundehalter-Verbänden.

Konkret heisst das: Das Betreten der Pestalozziwiese bei der Bahnhofstrasse ist Hunden ganz untersagt. Im Park beim Gemeinschaftszentrum Schindlergut im Kreis 6 gilt eine generelle Leinenpflicht. Am Platzspitz ist das Gebot nur tagsüber von 10 bis 22 Uhr in Kraft. In der übrigen Zeit dürfen Hunde im Park beim Landesmuseum frei laufen. Eine Freilaufzone findet man beispielsweise in der Merkuranlage im Kreis 7. Und am Zürichhorn: Auf den Wegen sind angeleinte Hunde weiter erlaubt, aber sie dürfen nicht mehr auf die Wiesen. Blatterwiese und Arboretum werden intensiv als Bade-, Spiel- und Picknickplätze genutzt. Aus Hygienegründen sind dort keine Hunde erlaubt.

Den Zonenplan musst du nicht ausdrucken – die Pärke werden beschildert. Wer es genau wissen will, schaut auf stadt-zuerich.ch.

Ebene 3: Naturschutzgebiete und Wildschutz

Der Greifensee gehört zu den wichtigsten Vogelreservaten der Schweiz. Hier wird am 1. April nicht freundlich daran erinnert, hier wird kontrolliert. Und im Wald gilt: Wird ein Hund beim Jagen oder Wildern erwischt, sehen fast alle Kantone die Möglichkeit vor, dass dieser abgeschossen werden kann. So können etwa Hunde, die im Kanton Zürich wiederholt beim Wildern angetroffen werden, sofort durch Jagdpächter oder andere berechtigte Personen abgeschossen werden. Das ist der harte Kern hinter der scheinbar lapidaren 60-Franken-Busse.

Listenhunde im Kanton Zürich: Rassetypenliste II ist ein Verbot, keine Bewilligung

Wer in einem Online-Forum von 2022 liest, Rottweiler seien in Zürich „bewilligungspflichtig", liegt seit Anfang 2025 daneben. Die Lage hat sich gedreht.

Am 18. Dezember 2024 hat der Regierungsrat aufgrund zweier schwerwiegender Beissvorfälle, bei denen insbesondere Kinder schwer verletzt wurden, entschieden, die Neuanschaffung von Rottweilern im Kanton Zürich ab dem 1. Januar 2025 zu verbieten. Rottweiler, deren kräftige Statur und starker Biss zu besonders schweren Verletzungen führen können, wurden auf die Rassetypenliste II aufgenommen.

Was die Liste bedeutet, ist eindeutig: Hunderassen, die auf der Rassetypenliste II stehen, sind im Kanton Zürich verboten. Auf dieser Liste stehen Hunde, die ein grösseres Risiko darstellen. Mit einem Hund dieser Rassen darf man nicht in den Kanton Zürich ziehen. Das Ziel der Rassetypenliste II ist, dass es in Zukunft im Kanton Zürich keine Hunde dieser Rassen mehr gibt. Man kann keine Prüfung oder Wesensbeurteilung machen, um doch einen Hund der verbotenen Rassen zu halten. Das ist nicht erlaubt.

Eine Ausnahme gibt es nur für Bestandshalter. Seit dem 1. Januar 2025 ist die Neuanschaffung von Rottweilern im Kanton Zürich verboten. Halterinnen und Halter, die bereits vor dem 1. Januar 2025 einen Rottweiler gehalten haben, mussten bis 30. Juni 2025 eine Haltebewilligung für ihren Hund beantragen. Die Wesensbeurteilungen finden anhand eines Führbarkeitstests nach neuesten kynologischen Erkenntnissen statt. Mischlinge mit mehr als zehn Prozent Rottweiler-Anteil sind ebenfalls erfasst.

Wer es zu spät versucht: Wer innerhalb von sechs Monaten beim Veterinäramt keine Haltebewilligung für seinen Rottweiler beantragt und im Kanton Zürich wohnhaft ist, macht sich strafbar. Es gelten die Strafbestimmungen gemäss kantonaler Hundeverordnung. Und für Besuch von ausserhalb: Für Rottweiler, die in einem anderen Kanton oder im Ausland gemeldet sind und zu Besuch im Kanton Zürich sind, gilt ab 1. Januar 2025 eine generelle Leinen- und Maulkorbpflicht. Wochenendbesuch mit Hund aus Schaffhausen heisst: Maulkorb, Leine, und zwar im ganzen Kanton.

Die vollständige Liste der verbotenen Rassetypen findest du auf der Seite des Veterinäramts.

Ausbildungspflicht ab 1. Juni 2025: Theorie für Neue, Praxis für alle

Die zweite grosse Änderung 2025 betrifft fast jeden, der hier einen Hund neu aufnimmt. Vorher galt eine Kurspflicht nur für grosse oder massige Hunde. Vorbei.

Das revidierte Hundegesetz und die revidierte Hundeverordnung treten am 1. Juni 2025 in Kraft. Diese Anpassungen verbessern die Qualität der Hundeausbildung und vereinfachen sie zugleich, indem sie auf alle Hunderassen ausgeweitet wird. Wichtig: Es geht um alle Hundehaltenden, nicht nur Ersthalter.

Theoriekurs: nur für Neueinsteiger und Wiedereinsteiger

Wer noch nie oder seit mehr als zehn Jahren keinen Hund gehalten hat, muss einen Theoriekurs besuchen. Dieser vermittelt Grundlagen zu Pflichten, Verantwortung und artgerechter Haltung und schliesst mit einer Prüfung ab. Der Kurs dauert im Schnitt zwei Stunden und ist frühestens ein Jahr vor und spätestens zwei Monate nach der Hundehaltung oder dem Zuzug in den Kanton zu absolvieren.

Die Prüfung kannst du online oder vor Ort ablegen. Die Prüfung dauert maximal 30 Minuten und gilt als bestanden, wenn 80% der Fragen korrekt beantwortet wurden. Falls die Prüfung nicht bestanden wird, kann sie so oft wie notwendig wiederholt werden. Die Zehn-Jahres-Grenze ist hier entscheidend – nicht fünf, wie es manche Foren weiterhin behaupten.

Praxiskurs: für alle, unabhängig von Rasse und Grösse

Künftig müssen alle Hundehaltende einen praktischen Ausbildungskurs absolvieren, unabhängig von der Grösse oder Rasse ihres Hundes. Der Kurs wird von heute 14 auf 6 Lektionen reduziert, um eine unabhängig von der Hunderasse einheitliche und praxistaugliche Ausbildung zu gewährleisten. Die praktische Hundeausbildung kann frühestens nach Vollendung des sechsten Lebensmonats des Hundes begonnen werden und muss zwölf Monate nach Beginn der Hundehaltung oder nach dem Zuzug in den Kanton Zürich abgeschlossen sein. Sie umfasst mindestens sechs Lektionen zu je 60 Minuten, die in einem Abstand von jeweils mindestens einer Woche zu besuchen sind.

Wichtig zu wissen: Hundehalter, die ihren Hund vor dem 1. Juni 2025 bekommen haben, müssen nun keine obligatorischen Kurse mehr absolvieren. Die neue Pflicht greift erst bei Anschaffung oder Zuzug ab dem Stichtag. Wer den Yorkshire-Terrier schon 2023 mitgenommen hat, bleibt verschont – wer 2026 einen Welpen holt, geht in den Kurs, ob Chihuahua oder Berner Sennenhund.

Hundetaxe und Anmeldung

Jeder Hund im Kanton Zürich wird in der nationalen Datenbank AMICUS registriert und bei der Wohngemeinde angemeldet. Die Hundetaxe legt jede Gemeinde selbst fest, sie bewegt sich grob zwischen rund 100 Franken auf dem Land und etwa 200 bis 250 Franken in der Stadt Zürich pro Jahr. Wer zuzieht, hat einen Monat Zeit für die Ummeldung. Wer das vergisst, riskiert nicht nur eine Mahngebühr, sondern bei einer Hundekontrolle eine Busse.

Die besten Routen im Kanton Zürich – mit korrekter Rechtslage

Uetliberg und Albiskette

Sonntag, sieben Uhr morgens, Aussichtsturm noch im Schatten, unten zieht die Stadt im Dunst. Der Uetliberg ist der einfachste Ausflug: S10 ab Selnau, vierzehn Stationen, fertig. Auf den Gratwegen Richtung Felsenegg läufst du knapp zwei Stunden durch Mischwald, im April bis Juli streng an der Leine, danach mit gutem Rückruf frei. Die Mountainbiker kommen meist erst ab zehn, die ersten Stunden gehören Hund und Sonnenaufgang.

Greifensee

Der Rundweg um den Greifensee misst je nach Quelle 14 bis 18 Kilometer. Die ruhigsten Abschnitte liegen im Süden zwischen Greifensee-Dorf und Uster. Aber: Das Schutzgebiet ist kein gewöhnlicher Park. Hier brüten Wasservögel ab Februar, Ranger sind im Frühjahr täglich unterwegs, in den Kernzonen gilt ganzjährige Leinenpflicht. Wer im Mai mit freilaufendem Hund am Schilfgürtel auftaucht, lernt den Wildhüter persönlich kennen.

Pfannenstil und Zürichsee-Ostufer

Hinter Männedorf und Stäfa steigt das Gelände sanft an, Buchenwald, Weiler, Aussicht auf die Glarner Alpen bei Föhn. Wenig Bikeverkehr, wenig Tourismus, viel Platz. Die ausgewiesenen Hundebadestellen am Ostufer sind beschildert. Wer sich daran hält, hat seine Ruhe.

Allmend Brunau und Werdinsel

Mitten in der Stadt, aber mit Freilaufzone: Die Merkuranlage im Kreis 7 ist Freilaufzone, und auf der Werdinsel gilt eine saisonale Leinenpflicht im Sommer, weil sich dann viele Badegäste dort aufhalten. Die Allmend Brunau hat traditionell einen grossen Freilaufbereich – nicht zu verwechseln mit den abgesperrten Naturschutzteilen, die für Hunde tabu sind. Wer mit dem Tram 13 ankommt, ist in zehn Minuten vom Hauptbahnhof in echtem Auslaufgelände.

Was im Kanton Zürich anders ist als im Rest der D-A-CH-Region

Drei Dinge stechen heraus. Erstens: die Ausbildungspflicht für alle Hunde, unabhängig von Rasse und Grösse. Das ist in dieser Form schweizweit selten und in Deutschland oder Österreich so nicht zu finden. Zweitens: das harte Listenhunde-Regime. Wo andere Kantone mit Bewilligungen und Wesenstests arbeiten, sagt Zürich seit 2025 für die Rassetypenliste II schlicht Nein – und Rottweiler gehören jetzt dazu. Drittens: der städtische Zonenplan mit 72 Pärken in fünf Kategorien. So feingranular regelt das in der Schweiz fast niemand.

Der Trade-off ist klar. Du bekommst eine der dichtesten Hundeinfrastrukturen der Schweiz, exzellente ÖV-Anbindung an die Natur, klare Schilder und kalkulierbare Regeln. Du zahlst dafür mit Kurs-Obligatorium, einem Verbot bestimmter Rassen und der Tatsache, dass im Frühling vier Monate lang die Leine zur Routine wird.

Häufig gestellte Fragen

Gilt die Ausbildungspflicht in Zürich für alle Hunde?

Der Praxiskurs ja, für alle Hunde unabhängig von Rasse und Grösse, die ab dem 1. Juni 2025 angeschafft werden oder mit ihrem Halter in den Kanton ziehen. Der Theoriekurs gilt zusätzlich für Ersthundehaltende und Wiedereinsteigende, also Personen, die in den letzten zehn Jahren keinen Hund gehalten haben. Wer seinen Hund vor dem 1. Juni 2025 bereits hatte, ist von beidem befreit.

Sind Rottweiler im Kanton Zürich verboten?

Ja. Ab dem 1. Januar 2025 darf man keine neuen Rottweiler mehr kaufen. Ausserdem hat der Regierungsrat die Rasse Rottweiler auf die Rassetypenliste II gesetzt. Kauf, Zucht und Zuzug sind untersagt. Wer den Hund vor diesem Stichtag im Kanton registriert hatte, musste bis 30. Juni 2025 eine Haltebewilligung mit Wesensbeurteilung beantragen. Eine Neuhaltung über einen Wesenstest ist nicht möglich.

Darf mein Hund im Zürichsee schwimmen?

An ausgewiesenen Hundebadestellen ja, in Wollishofen und an mehreren Stellen am Ostufer. Offizielle Badestellen für Menschen sind für Hunde in der Saison gesperrt. Die Beschilderung vor Ort ist verbindlich.

Was kostet eine Übertretung der Leinenpflicht im Wald?

60 Franken Ordnungsbusse. Kontrolliert wird durch Polizei, Wildhüter, Ranger und die Revieraufsicht. Bei wiederholtem Wildern drohen weit schwerwiegendere Konsequenzen, bis hin zum Abschuss des Hundes durch berechtigte Personen.

Muss ich beim Zuzug aus einem anderen Kanton den Kurs nachholen?

Ja, wenn du ab dem 1. Juni 2025 zuziehst. Der Praxiskurs muss innerhalb von zwölf Monaten nach der Anmeldung in der neuen Gemeinde absolviert werden, der Theoriekurs falls du Ersthalter oder Wiedereinsteiger bist.

Quellen