Das Zürcher Hundegesetz 2025 – Ein wichtiger Schritt für die Hundehaltung
Ab 2025 müssen alle Hundehalter im Kanton Zürich – unabhängig von Rasse oder Größe – einen obligatorischen Ausbildungskurs absolvieren. Die neuen Regelungen gelten für Chihuahua-Besitzer genauso wie für Halter großer Hunde.
Inhalt
Ab dem zweiten Quartal 2025 gilt im Kanton Zürich eine neue Regelung: Alle Hundehalter müssen einen obligatorischen Ausbildungskurs absolvieren – unabhängig von Rasse oder Grösse des Tiers. Die bisherige Beschränkung auf Halter grosser Hunde entfällt.
Wer muss den Kurs besuchen?
Die Ausbildungspflicht gilt für alle Hundehalter im Kanton Zürich. Ob Chihuahua oder Deutsche Dogge: Die Unterscheidung nach Grösse wird aufgehoben. Auch langjährige Hundebesitzer sind nicht ausgenommen.
Das Veterinäramt arbeitet derzeit an den konkreten Kursinhalten. Die Ausbildung wird theoretische und praktische Teile umfassen – voraussichtlich zu Themen wie Grundlagen der Hundeerziehung, Leinenführigkeit und Verhalten in Konfliktsituationen.
Was kostet der Ausbildungskurs?
Die Kosten stehen noch nicht fest. Das Veterinäramt will bis zur Einführung alle Details veröffentlichen. Bei den bisherigen Kursen für grosse Hunde lagen die Preise bei 200 bis 400 Franken.
Auch die Kursdauer ist noch offen. Erfahrungswerte aus anderen Kantonen zeigen: Meist umfassen solche Kurse vier bis sechs Lektionen, verteilt auf mehrere Wochen.
Wer darf die Kurse leiten?
Künftig müssen alle Kursleiter eine staatliche Prüfung bestehen. Bisher konnte sich jeder ohne Qualifikationsnachweis als Hundetrainer bezeichnen.
14 Kursleiter klagten gegen diese Neuregelung bis vor das Bundesgericht – ohne Erfolg. Das Gericht befand die Prüfungspflicht als zumutbar, gerade weil bisher einheitliche Standards fehlten.
Wie melde ich mich für den Kurs an?
Das Anmeldeverfahren ist noch nicht definiert. Wahrscheinlich läuft es ähnlich wie bei den bisherigen Kursen ab: Anmeldung über das Veterinäramt oder direkt bei zertifizierten Hundeschulen.
Wer bereits einen gut sozialisierten Hund hat, sollte die Anmeldung nicht auf den letzten Drücker verschieben. Die Nachfrage dürfte hoch sein, gute Kursplätze könnten schnell ausgebucht sein.
Was passiert bei Verstössen gegen die Ausbildungspflicht?
Bussgelder hat das Veterinäramt noch nicht bekannt gegeben. In anderen Kantonen mit ähnlichen Regelungen bewegen sich die Strafen zwischen 200 und 1000 Franken.
Eine Übergangsfrist wird es geben – wie lang sie ausfällt, entscheidet das Veterinäramt in den kommenden Monaten.
Muss ich als Ersthundehalter einen Kurs besuchen?
Ja, die Ausbildungspflicht gilt für alle Hundehalter im Kanton Zürich, unabhängig von der Erfahrung.
Gilt das Gesetz auch für Hunde aus anderen Kantonen?
Wenn du mit deinem Hund dauerhaft nach Zürich ziehst, ja. Für Besuche oder kurze Aufenthalte bestehen normalerweise Ausnahmen.
Was ist mit bereits ausgebildeten Hunden?
Details zu Anrechnungen bestehender Ausbildungen sind noch offen. Das Veterinäramt wird dazu bis zur Einführung Klarheit schaffen.