District du Gros-de-Vaud
Karte: Wikipedia Commons, Tschubby, CC BY-SA 3.0. Quelle: commons.wikimedia.org Hund im Gros-de-Vaud: Was wirklich gilt
Der Bezirk Gros-de-Vaud, Hauptort Echallens, ist einer der zehn Bezirke des Kantons Waadt. Er liegt zwischen Lausanne und Yverdon, geografisch im Herz des Mittellandes. Rund 43’000 Einwohner leben hier auf etwa 230 km². Die Landschaft ist flach bis sanft gewellt, durchzogen von Wäldern, Feldern und kleinen Flussläufen. Kein Alpenpanorama, keine Seeufer, dafür stille Wege, weitläufige Äcker und Waldstücke, die im Oktober nach feuchtem Laub riechen. Für Hundehalter ist das eine gute Ausgangslage.
Der Bezirk liegt an der Grenze zum Kanton Freiburg und grenzt an die Bezirke Morges, Jura-Nord vaudois, Broye-Vully, Lavaux-Oron, Lausanne und Ouest lausannois. Wer aus Lausanne kommt, ist in 15 Minuten mittendrin. Wer aus Yverdon anreist, genauso. Das macht den Gros-de-Vaud zu einem Naherholungsgebiet, das viele Städter unterschätzen. Die Regeln, die hier gelten, sind waadtländisches Kantonsrecht plus kommunale Schicht, beides zusammen bestimmt, wie du mit deinem Hund hier unterwegs sein kannst. Den kantonalen Überblick findest du in unserer Übersicht Kanton Waadt.
Leinenpflicht im Gros-de-Vaud: Was kommunal gilt
Der Kanton Waadt setzt den Rahmen. Die kantonale Leinenpflicht im Wald beruht auf Art. 2a des Vollziehungsreglements zum Jagdgesetz vom 28. Februar 1989 (RLFaune/VD). Wer seinen Hund frei lässt, im Wald oder auf angrenzenden Wiesen, verstösst gegen das Gesetz. Art. 55 des allgemeinen Polizeireglements (RGPi) hält ausserdem fest: Auf öffentlichem Grund oder an öffentlich zugänglichen Orten muss jeder Hund an der Leine geführt werden, es sei denn, er ist so erzogen, dass er niemanden belästigt und stets in der Nähe seines Halters bleibt. Die Gemeinden können darüber hinaus eigene Regeln setzen. Jede Gemeinde kann bestimmte öffentliche Orte für Hunde sperren oder eine Leinenpflicht anordnen. Wenn eine Gemeinde eine generelle Leinenpflicht auf dem gesamten Gemeindegebiet einführt, muss sie gleichzeitig Freizonen ausweisen, wo Hunde frei laufen dürfen.
Echallens – Hauptort des Bezirks
Echallens ist das Verwaltungszentrum. Hier laufen die Behördenwege zusammen, hier ist die Präfektur. Im Alltag: Die kantonalen Regeln gelten selbstverständlich, die Gemeinde kann sie verschärfen. Jede Gemeinde ist eigenverantwortlich dafür, Hinweisschilder zu Leinenpflicht oder Verbotszonen aufzustellen. Das gilt in Echallens wie in allen anderen Gemeinden des Bezirks. Ob auf dem Dorfplatz, in der Nähe der Schule oder im Grünbereich, die Beschilderung vor Ort ist verbindlich. Prüfe sie. Aktuelle Regelungen erfährst du direkt bei der Gemeinde Echallens.
Wald: Brut- und Setzzeit im Gros-de-Vaud
Zwischen April und Juli erwacht der Jorat-Wald. Die Rehe setzen ihre Kitze. Häher schreien durch das Unterholz. Genau jetzt wird die Leinenpflicht relevant. Im Kanton Waadt gilt vom 1. April bis zum 15. Juli eine Leinenpflicht im Wald. Im Kanton Waadt erstreckt sich diese Pflicht zusätzlich auf den Waldrand und auf angrenzende Wiesen. Das ist eine der weitreichendsten Regelungen in der Schweiz. Dein Hund muss also angeleint sein, nicht nur im Wald, sondern auch auf der Wiese, die direkt daran grenzt.
Der Verstoss gegen die Leinenpflicht ist eine strafrechtliche Übertretung und wird mit einer Busse bestraft, unabhängig davon, ob der Hund tatsächlich gejagt hat. Beisst ein Hund ein Reh oder ein anderes Tier, kommt ausserdem die Haftung für den Wildschaden hinzu. Lange Schleppleinen sind übrigens zulässig, sofern du die Leine festhältst und deinen Hund damit kontrollieren kannst.
Naturschutzgebiete im Bezirk
In Naturschutzgebieten gilt im Kanton Waadt eine generelle Leinenpflicht (Art. 7b i.V.m. Art. 2b und 2c RLFaune/VD). Der Bezirk Gros-de-Vaud umfasst verschiedene geschützte Landschaftsteile. Wo genau Naturschutzgebiete ausgewiesen sind, prüfst du auf der kantonalen Karte unter vd.ch, Natur und Fauna. Vor Ort sind solche Gebiete beschildert. Nimm im Zweifel die Leine.
Listenhunde im Gros-de-Vaud: Waadt-Regelung und kommunale Schicht
Seit 2008 kennt der Kanton Waadt eine Liste bewilligungspflichtiger Rassen. Die revidierte Hundegesetzgebung gilt seit dem 1. Januar 2008, die Verordnung wurde 2014 nochmals angepasst. Das waadtländische Hundegesetz unterscheidet zwei Gruppen: potenziell gefährliche Hunde (CPD), die bislang kein Fehlverhalten gezeigt haben, und tatsächlich gefährliche Hunde aufgrund von Vorfällen.
Wer einen potenziell gefährlichen Hund halten möchte, muss den TCOM-Test (Test de conduite, d’obéissance et de maîtrise) bestehen, die vorgeschriebenen Kurse absolvieren und am Ende 800 CHF bezahlen. Halter von CPD, die nach dem 1. September 2008 geboren wurden, müssen ihren Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Anschaffung beim SCAV (Service de la consommation et des affaires vétérinaires) melden.
Zu den bewilligungspflichtigen Rassen im Kanton Waadt gehören laut kantonalem Recht American Staffordshire Terrier, Pit Bull Terrier und Rottweiler sowie deren Kreuzungen. Für die aktuelle und vollständige Liste wende dich an das SCAV Waadt. Wichtig für Besucher: Wenn dein Listenhund in deinem Wohnkanton bewilligt ist und du alle Auflagen erfüllst, kann dir kein anderer Kanton das Einreisen oder den Aufenthalt verbieten, auch wenn die Rasse dort auf einer Verbotsliste steht. Es gelten dann die Regeln deines Wohnkantons für die Bewilligung, aber die Verhaltensregeln des Aufenthaltskantons.
Hundesteuer und Anmeldung im Gros-de-Vaud
Im Kanton Waadt gibt es sowohl eine kantonale als auch eine kommunale Hundesteuer. Der kantonale Anteil ist gesetzlich festgelegt und beträgt 100 CHF pro Jahr inklusive Einschreibung. Den kommunalen Anteil legt jede Gemeinde selbst per Gemeindebeschluss fest. Als Beispiel aus dem Bezirk: Die Gemeinde Goumoëns erhebt eine Gesamtsteuer von 200 CHF pro Hund und Jahr, davon 100 CHF Kantonsanteil und 100 CHF Gemeindeanteil. Andere Gemeinden im Gros-de-Vaud können abweichende kommunale Anteile festlegen. Die aktuelle Höhe in deiner Wohngemeinde erfährst du direkt beim Gemeindesekretariat.
Zu den Pflichten gehört die doppelte Anmeldepflicht: Jeder Hundehalter muss seinen Hund bei der Wohngemeinde und in der nationalen Datenbank AMICUS anmelden. Diese Pflicht ergibt sich aus Art. 9 des kantonalen Hundegesetzes. Die Anmeldung muss innerhalb von 15 Tagen nach Anschaffung, Weitergabe oder bei Verlust des Hundes erfolgen. Alle Hunde in der Schweiz müssen ausserdem seit dem 1. Oktober 2002 mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein, das setzt ein Tierarztbesuch voraus.
Hundehalter im Kanton Waadt sind ausserdem verpflichtet, eine Privathaftpflichtversicherung abzuschliessen (Art. 15 LPolC/VD) und die Hundesteuer zu entrichten (Art. 1 RICC/VD).
Die besten Routen im Gros-de-Vaud, mit korrekter Rechtslage
Bois du Jorat, der grosse Wald des Bezirks
Im Norden von Lausanne, direkt an der Bezirksgrenze: Der Jorat ist einer der grössten zusammenhängenden Laubwälder des Schweizer Mittellandes. Im Herbst riecht der Boden nach Pilzen und nassem Holz. Buchenlaub liegt kniehoch auf den schmalen Pfaden. Kein Lärm ausser Ästen, die im Wind knacken.
Die Route Montheron Abbey – Abbaye de Montheron Loop (Start Froideville) führt auf rund 5,5 km durch historisches Abteigelände und angrenzende Wälder. Froideville liegt im Gros-de-Vaud, direkt am Jorat-Rand. Beliebt ist auch die Route Brigands Bridge – Refuge des Charbonnières (Start Jorat-Menthue): 4,1 km durch Waldgelände, vorbei an einer Schutzhütte.
Denk daran: Vom 1. April bis 15. Juli gilt im Wald und auf angrenzenden Wiesen Leinenpflicht (Art. 2a RLFaune/VD). Ausserhalb dieser Zeit entscheidet die lokale Beschilderung. Aktuelle Routeninformationen und Wegbedingungen findest du bei SchweizMobil.
Die Bröye-Ebene und das Tal der Mentue
Die Mentue schlängelt sich durch den Osten des Bezirks. Im Frühjahr steht das Wasser hoch, die Ufer sind feucht, die Weiden leuchten gelbgrün. Im Sommer zieht der Bach langsamer, und dein Hund findet schattige Plätze zum Waten. Das Tal ist dünn besiedelt. Du begegnest mehr Reihern als Menschen.
Die Wege entlang der Mentue verlaufen teils durch Landwirtschaftsland, teils durch kleine Waldstücke. Leinenpflicht gilt in den Waldabschnitten vom 1. April bis 15. Juli. Auf Feldern, die bewirtschaftet werden, hältst du deinen Hund ohnehin besser bei dir, im Frühling setzen Wildtiere auch abseits des Waldes. Aktuelle Informationen zur Region gibt es bei Echallens Région Tourisme.
Plateau rund um Echallens – Weizenfelder und offenes Land
Der Gros-de-Vaud heisst nicht umsonst «Grenier du Canton», die Kornkammer des Kantons. Das Plateau bietet über 100 Routen zu Fuss oder auf dem Velo. Im August stehen die Felder goldgelb, die Luft riecht nach Stroh und Staub. Im März liegt Nebel in den Senken, und die Wege sind schlammig genug, dass gutes Schuhwerk Pflicht ist.
Im offenen Land gibt es keine flächendeckende Leinenpflicht. Aber: Auf Weiden mit Nutztieren läufst du nie frei. Kühe, Schafe, Ziegen, ein Hund, der zwischen Jungtiere läuft, löst im besten Fall Panik aus. Im schlechtesten Fall haftest du. Haltung der Leine auf Weideland ist Pflicht, nicht Empfehlung. Schilder beachten.
Vufflens-la-Ville und der Übergangsbogen zur Broye
Im Südwesten des Bezirks wird das Land flacher, die Gemeinden kleiner. Vufflens-la-Ville liegt am Rand zum Bezirk Morges. Die Strassen sind ruhiger, die Wege breiter. Wer Stille sucht, findet sie hier. Kleine Teiche, Feldwege zwischen Hecken, gelegentlich ein Fischreiher auf einem Zaunpfahl.
Im Ortszentrum und auf dem öffentlichen Grund gelten die Gemeinderegelungen. Ob eine Leinenpflicht auf bestimmten Wegen gilt, erkennst du an der Beschilderung, oder du fragst vor Ort nach. Klasse-D-Behauptungen zu einzelnen Wegabschnitten machen wir nicht; zu wechselhaft, zu lokal.
Was im Gros-de-Vaud anders ist als im Rest des Kantons Waadt
Der Gros-de-Vaud ist kein Tourismus-Hotspot. Keine Seeufer, keine Bergbahnen, kein Massentourismus. Das hat einen praktischen Effekt für Hundehalter: Auf den Wegen ist es ruhig. Begegnungen mit anderen Hunden auf engen Wegen sind seltener als am Genfersee-Ufer. Konflikte entstehen weniger durch Überfüllung, sondern eher durch das, was hier viel präsenter ist, Landwirtschaft und Wild.
Der Kanton Waadt ist im Vergleich zu anderen Kantonen bei der Einstufung potenziell gefährlicher Rassen relativ liberal eingestellt. Das gilt auch im Gros-de-Vaud. Gleichzeitig ist der Bezirk stark landwirtschaftlich geprägt. Weiden mit Rindern, Schafen oder Geflügel ziehen sich durch viele Gemeinden. Das stellt Hundehalter vor andere Herausforderungen als im Stadtzentrum: Freilauf ist auf Weideland nie angebracht, auch wenn keine explizite Leinenpflicht ausgeschildert ist. Die Bauern des Gros-de-Vaud kennen ihre Rechte, und üben sie aus.
Ein weiterer Punkt: Der Bezirk grenzt an Freiburg. Sobald du die Kantonsgrenze überschreitest, gilt freiburgisches Recht. Auch dort gilt Leinenpflicht im Wald vom 1. April bis 15. Juli, aber die kommunale Schicht kann abweichen. Grenzwege im Nordwesten des Bezirks erfordern deshalb doppelte Aufmerksamkeit.
Häufig gestellte Fragen
Gilt im Gros-de-Vaud überall Leinenpflicht?
Nein, nicht flächendeckend. Im Wald und auf angrenzenden Wiesen gilt vom 1. April bis 15. Juli Leinenpflicht (Art. 2a RLFaune/VD). In öffentlichen Gebäuden, Schulhöfen und Kinderspielplätzen muss dein Hund ganzjährig angeleint sein. Auf dem Rest des öffentlichen Grundes entscheidet die Beschilderung der jeweiligen Gemeinde. Ausserhalb signalisierter Leinenpflicht-Zonen gilt: Hund unter Kontrolle, kein Belästigen anderer.
Wie melde ich meinen Hund in einer Gemeinde des Gros-de-Vaud an?
Du meldest deinen Hund innerhalb von 15 Tagen nach Anschaffung bei deiner Wohngemeinde an. Gleichzeitig trägst du ihn in der nationalen Datenbank AMICUS ein. Alle Hunde in der Schweiz benötigen einen Mikrochip, das erledigt der Tierarzt. Die kantonale Steuer beträgt 100 CHF pro Jahr. Den kommunalen Anteil legt deine Gemeinde fest; die aktuelle Höhe erfährst du beim Gemeindesekretariat.
Darf ich mit meinem Hund durch den Jorat-Wald laufen?
Ja, mit Leine vom 1. April bis 15. Juli. In dieser Zeit gilt Leinenpflicht im Wald und auf angrenzenden Wiesen (Art. 2a RLFaune/VD). Wer dagegen verstösst, begeht eine strafrechtlich relevante Übertretung. Ausserhalb dieser Periode gelten die lokale Beschilderung und die allgemeinen Regeln des kantonalen Hundegesetzes. Aktuelle Wegbedingungen bei SchweizMobil prüfen.
Muss mein Pit Bull Terrier im Gros-de-Vaud einen Maulkorb tragen?
Nicht automatisch, aber unter bestimmten Bedingungen ja. Der Kanton Waadt stuft American Staffordshire Terrier, Pit Bull Terrier und Rottweiler als potenziell gefährliche Hunde (CPD) ein. Ohne gültige Haltebewilligung (inkl. bestandenem TCOM-Test) darfst du einen CPD nicht halten. Bei öffentlichen Veranstaltungen gilt für CPD Leinenpflicht und Maulkorbpflicht. Wende dich für den aktuellen Stand an das SCAV Waadt.
Quellen
Saisonale Hinweise
Beste Jahreszeit: Sommer