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District de Nyon

District de Nyon Karte: Wikipedia Commons, Tschubby, CC BY-SA 3.0. Quelle: commons.wikimedia.org
Schwierigkeit
Leicht
Eintritt
Kostenlos

Hund im District de Nyon: Was wirklich gilt

Der District de Nyon liegt im Kanton Waadt, eingeklemmt zwischen dem Genfersee im Süden und den Jurakämmen im Norden. Das Seeufer riecht im Mai nach feuchtem Sand und aufgewärmtem Kies. Weiter oben, wo die Weiden in den Jurahochwald übergehen, liegt morgens noch Nebel in den Mulden. Dieser Bezirk hat zwei Gesichter: unten die Hektik der Pendlerzone zwischen Genf und Lausanne, oben die Stille des Naturparks Jura vaudois. Für Hundehalter bedeutet das eine Praxis-Mischung aus städtischen Polizeireglements und kantonalem Wildtierschutz.

Seit dem 1. Januar 2008 gilt im Kanton Waadt eine revidierte Hundegesetzgebung. Die Verordnung wurde 2014 nochmals angepasst. Der Kanton setzt den Rahmen. Die Gemeinden des Bezirks, von Nyon über Coppet bis Begnins, konkretisieren mit eigenen Polizeireglements. Wer die Regeln kennt, vermeidet böse Überraschungen am Seeufer.

Leinenpflicht im District de Nyon: Was kommunal gilt

Die kantonale Hundegesetzgebung (LPolC/VD) erlaubt den Gemeinden, öffentliche Orte zu bezeichnen, wo Hunde nicht erlaubt sind oder Leinenpflicht besteht. In öffentlichen Gebäuden, öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulhöfen und Kinderspielplätzen gilt kantonal eine Pflicht zur kurzen Leine. Kommunale Reglements können darüber hinausgehen.

Stadt Nyon

Nyon selbst ist dicht bebaut, Seepromenade inklusive. Jeder Hund muss ein Halsband oder eine Marke mit Name und Kontaktdaten des Halters tragen (Art. 3 RLPolC und Art. 30 Kommunales Polizeireglement) und ist anzuleinen, ausser er ist hinreichend abgerichtet und stört andere nicht. Das klingt tolerant. In der Praxis ist die Seepromenade belebt; unkontrollierte Hunde fallen schnell auf. Wer die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllt, wird bei den zuständigen Behörden angezeigt.

Die Gemeinde Bursinel, ein kleiner Ort nördlich von Nyon, zeigt exemplarisch, wie ernst die Bezirksgemeinden das nehmen. Bursinel hat sieben Schilder aufgestellt, die Hundehalter zur Leine auf dem öffentlichen Grund auffordern. Artikel 29 des kommunalen Polizeireglements von 2009 schreibt vor: «Auf der öffentlichen Strasse oder einem öffentlich zugänglichen Ort muss jede Person ihren Hund an der Leine führen.» Was in Bursinel steht, steht sinngemäss in vielen Bezirksgemeinden. Vor Ort immer die Schilder lesen.

Wald und Brut- und Setzzeit

Im Frühjahr ändert sich die Rechtslage im Wald. Im Kanton Waadt gilt vom 1. April bis zum 15. Juli Leinenpflicht im Wald. Sie gilt zusätzlich am Waldrand und auf angrenzenden Wiesen. Das ist schärfer als in vielen Deutschschweizer Kantonen. Ein frei laufender Hund, der im Mai über eine Jura-Lichtung prescht, kann Rehkitze aufscheuchen oder Bodenbrüter stören, und du als Halter zahlst die Busse.

Der Verstoss gegen gesetzlich auferlegte Leinenpflichten ist eine strafrechtliche Übertretung, die mit einer Busse bestraft wird. Ausserhalb der Brut- und Setzzeit hast du mehr Spielraum. Aber: Jede Gemeinde ist eigenverantwortlich für das Aufstellen von Hinweisschildern zu Leinenpflicht und Verbotszonen. Vor Ort die Beschilderung genau beachten.

Naturschutzgebiete

In Naturschutzgebieten gilt eine generelle Leinenpflicht (Art. 7b i.V.m. Art. 2b und 2c RLFaune/VD). Der Bezirk grenzt an den Parc naturel régional Jura vaudois. Wer in die Hochfläche des Jura hoch wandert, passiert entsprechend ausgeschilderte Schutzgebiete. Leine einpacken, immer.

Zusätzlich gilt die eidgenössische Verordnung über Jagdbanngebiete: In ausgewiesenen Jagdbanngebieten sind Hunde an der Leine zu führen (Art. 5 Abs. 1c VEJ, SR 922.31). Im Kanton Waadt betrifft das die Gebiete Grand Muveran, Les Bimis–Ciernes Picat, Le Noirmont und Pierreuse-Gummfluh. Le Noirmont liegt im südlichen Jura, nicht weit vom Bezirksnorden.

Listenhunde im District de Nyon: Drei Rassen, Bewilligungspflicht

Waadt hat mit drei gelisteten Hunderassen die kürzeste Rasseliste der Schweiz. Klarer geht es kaum. Als potenziell gefährlich und damit bewilligungspflichtig gelten: American Staffordshire Terrier (Amstaff), American Pit Bull Terrier und Rottweiler, sowie deren Kreuzungen (Art. LPolC/VD).

Die Kosten der Bewilligung trägt der Halter. Laut Art. 27 RLPolC/VD beträgt die Gebühr CHF 800 für einen potenziell gefährlichen Hund. Neben einem bewilligungspflichtigen Hund darf ein weiterer Hund nur mit ausdrücklicher Bewilligung des Veterinäramtes gehalten werden (Art. 12 Abs. 3 LPolC/VD).

Für Listenhunde gilt auf öffentlichem Grund Maulkorb- und Leinenpflicht. Zucht und Import dieser Rassen zu Handelszwecken sind verboten (Art. 11 LPolC/VD). Die Bewilligung muss vor der Haltung beim kantonalen Veterinäramt beantragt werden. Seit dem 1. Januar 2024 gilt zudem: Wer zum ersten Mal einen Hund hält, oder seit mehr als zehn Jahren keinen, muss vor der Anschaffung einen Theoriekurs absolvieren und eine praktische Führbarkeitsprüfung bestehen.

Mehr zu den kantonalen Regeln im Kanton Waadt findest du in unserer Übersicht Waadt.

Hundesteuer und Anmeldung im District de Nyon

Der Chip ist Pflicht. Im Kanton Waadt müssen alle Hunde seit dem 1. Oktober 2002 durch einen Tierarzt mit einem elektronischen Chip gekennzeichnet und in der nationalen Datenbank Amicus registriert werden. Das ist Bundesrecht, gilt überall in der Schweiz.

Die Anmeldung läuft über die Wohngemeinde. Jede Anschaffung oder jeder Zuzug eines Hundes muss innerhalb von 15 Tagen beim zuständigen kommunalen Dienst gemeldet werden. In Nyon ist das der Service de l’administration générale (SAG). Auch Abgänge – Verkauf, Tod, Verlust, sind zu melden.

Die Steuer setzt sich aus zwei Teilen zusammen. Für die Stadt Nyon werden ein kantonaler Anteil von CHF 100 und ein kommunaler Anteil von CHF 75 pro Hund und Jahr erhoben. Der kommunale Anteil sinkt auf CHF 55 für Hunde auf Landwirtschaftsbetrieben. Andere Gemeinden im Bezirk können eigene kommunale Ansätze festlegen. Aktuelle Tarife direkt bei der jeweiligen Gemeinde erfragen.

Die Steuer für einen im Laufe des Jahres verkauften oder abgegebenen Hund ist vollumfänglich von der Person zu entrichten, die am 1. Januar Halterin oder Halter war. Wer im Januar einen Hund kauft und ihn im Februar weitergibt: Die volle Jahressteuer bleibt bei dir.

Die besten Routen im District de Nyon, mit korrekter Rechtslage

La Dôle und der Jurarücken

Der Weg beginnt im Dorf St-Cergue. Die Strasse endet, der Asphalt hört auf. Dann knirscht Kalkstein unter den Pfoten. La Dôle liegt auf 1677 Metern, der zweithöchste Gipfel des Schweizer Juras. Von dort oben sieht man den Genfersee. Im Oktober liegt der erste Reif auf den Kräuterwiesen. Im Juni stehen Disteln hüfthoch.

Achtung Rechtslage: Zwischen dem 1. April und dem 15. Juli gilt im Wald und am Waldrand Leinenpflicht. Du passierst auf dem Weg zur Dôle mehrere Waldabschnitte. Leine anleinen, Leine anlassen. Aktuelle Routeninfos und Wegbedingungen findest du bei SchweizMobil, der Jura-Höhenweg führt direkt über Nyon als Endpunkt der rund 310 Kilometer langen Fernwanderroute.

Seeuferweg von Nyon nach Coppet

Morgens, bevor die Dampfer ablegen, liegt die Route ruhig. Das Wasser des Genfersees klatscht leise gegen die Mole. Weinberge reichen bis fast ans Ufer. Der Weg von Nyon nordwärts nach Coppet führt durch Dörfer mit Kopfsteinpflaster und schmalen Gassen.

Auf dem Seeuferweg gelten kommunale Reglements. Die Beschilderung variiert von Gemeinde zu Gemeinde. Vor Ort die Schilder lesen. An Schulhöfen und Spielplätzen gilt kantonal Leinenpflicht. Von Coppet nach Nyon lässt sich die Wanderung mit einem Schiffsausflug kombinieren. Ob und unter welchen Bedingungen Hunde auf den Genfersee-Schiffen der CGN mitfahren dürfen, klärst du direkt bei der Compagnie Générale de Navigation (CGN).

La Côte, Weinberge zwischen Nyon und Rolle

Herbst ist die beste Jahreszeit hier. Der Bezirk erstreckt sich zwischen dem Genfersee im Süden, dem Weinbaugebiet La Côte AOC und den Jurakämmen im Norden. Die La-Côte-Weinberge bieten flachere Wege als der Jura. Im September riecht es nach Traubenmaische. Traktoren ziehen langsam durch die Reihen.

Auf Feldwegen innerhalb der Weinberge gelten die kommunalen Reglements der jeweiligen Gemeinde. Das Gebiet ist von Wegen durchzogen, die durch Rebberge und an Feldern vorbeiführen. Hundekot passt schlecht zu empfindlichen Rebknospen – Tüten einpacken. Leine tragen, auch wenn kein Schild steht.

Naturpark Jura vaudois

Zu den prägenden Naturräumen des Bezirks gehört der Parc naturel régional Jura vaudois mit seinen Wäldern und Mooren. Moosiger Waldboden, der federt. Im Mai blühen Anemonen. Im August brummen Hummeln über den Wildblumenwiesen.

Im Naturpark gelten verschärfte Regeln: In ausgewiesenen Naturschutzgebieten herrscht ganzjährige Leinenpflicht (Art. 7b RLFaune/VD). Vom 1. April bis 15. Juli kommt die kantonale Waldleinenpflicht hinzu. Wer in den Jura fährt, sollte sich vorab beim Parc informieren, welche Zonen besonderes Schutzstatus haben. Aktuelle Gebietsinfos beim Parc naturel régional Jura vaudois.

Was im District de Nyon anders ist als im Rest des Kantons Waadt

Nyon ist nicht Lausanne und nicht die Waadtländer Alpen. Der Bezirk ist Pendlerzone. Genf ist 25 Kilometer weg. Viele Halter fahren täglich über die Kantonsgrenze. Das hat eine Konsequenz: Wer mit dem Hund regelmässig nach Genf wechselt, landet in einer anderen Rechtslage. Kanton Genf hat eigene Regeln, die sich von Waadt unterscheiden.

Innerhalb des Bezirks ist die Dichte unterschiedlich. Nyon selbst ist städtisch verdichtet. Weiter oben im Jura – Arzier-Le Muids, Le Vaud, St-Cergue, ist der Alltag mit dem Hund wesentlich freier. Weniger Menschen, weniger Strassen, mehr Natur. Der Trade-off: Je weiter ins Gebirge, desto mehr Wildtiere, desto striktere Schutzzonen. Im Kanton Waadt sind nur 3 Rassen gelistet. Einfuhr und Zucht sind verboten. Die Haltung bestehender Hunde ist mit Bewilligung und TCOM-Prüfung möglich (LPolC/VD, Art. 17, Stand 2025).

Was den Bezirk auszeichnet: Die Kombination von See, Weinberg und Jura macht ihn zu einem der abwechslungsreichsten Hundeauslaufgebiete im frankophonen Mittelland. Wer früh aufsteht und die Brut- und Setzzeit kennt, hat viel Platz.

Häufig gestellte Fragen

Muss mein Hund in Nyon immer an der Leine?

Nicht überall. Das kommunale Polizeireglement von Nyon verlangt die Leine auf öffentlichem Grund, ausser der Hund ist so gut ausgebildet, dass er andere nicht stört. In öffentlichen Gebäuden, Schulhöfen, Spielplätzen und im öffentlichen Verkehr gilt kantonal Kurzleinenpflicht (LPolC/VD Art. 19). Zwischen dem 1. April und dem 15. Juli gilt zusätzlich Leinenpflicht im Wald, am Waldrand und auf angrenzenden Wiesen. Vor Ort die Schilder beachten.

Wie viel kostet die Hundesteuer im Bezirk Nyon?

In der Stadt Nyon erhebt die Gemeinde einen kantonalen Anteil von CHF 100 und einen kommunalen Anteil von CHF 75 pro Hund und Jahr (Stand: Informationen auf nyon.ch). Andere Gemeinden des Bezirks können eigene kommunale Ansätze festlegen. Aktuelle Tarife direkt bei der jeweiligen Gemeinde erfragen. Die Steuer gilt ab dem 1. Januar für das laufende Jahr.

Welche Hunderassen sind im Kanton Waadt bewilligungspflichtig?

Drei Rassen gelten als potenziell gefährlich und sind bewilligungspflichtig: American Staffordshire Terrier (Amstaff), American Pit Bull Terrier und Rottweiler, sowie deren Kreuzungen (Art. LPolC/VD). Die Bewilligung kostet CHF 800 und muss beim kantonalen Veterinäramt beantragt werden. Zucht und Import dieser Rassen zu Handelszwecken sind verboten. Waadt hat damit die kürzeste Rasseliste der Schweiz.

Muss ich meinen Hund bei der Gemeinde anmelden?

Ja. Du meldest deinen Hund innerhalb von 15 Tagen nach Anschaffung oder Zuzug bei der Gemeinde an. In Nyon ist das der Service de l’administration générale (SAG). Der Hund muss zusätzlich per Chip beim nationalen Register Amicus eingetragen sein. Diese doppelte Meldepflicht – Gemeinde und Amicus, ist seit 2008 kantonale Pflicht (Art. 9 LPolC/VD).

Quellen

Saisonale Hinweise

Beste Jahreszeit: Sommer