Ausflugsziel · Waadt

District du Jura-Nord vaudois

District du Jura-Nord vaudois Karte: Wikipedia Commons, Tschubby, CC BY-SA 3.0. Quelle: commons.wikimedia.org
Eintritt
Kostenlos

Hund im District du Jura-Nord vaudois: Was wirklich gilt

Der Bezirk Jura-Nord vaudois liegt im Nordwesten des Kantons Waadt. Er streckt sich vom flachen Seeufer des Neuenburgersees über die Ebene der Plaine de l’Orbe bis in die karstige Hochfläche des Waadtländer Juras. Im Norden Nachbar von Neuenburg und Freiburg, im Süden zur Broye-Hügelzone hin offen. Das prägt den Charakter: Thermalbad-Stadt und Ackerbauebene auf der einen Seite, Kalkfelsen und Moorlandschaften auf der anderen.

Für Hundehalter bedeutet diese Bandbreite: Je nach Zone gelten völlig andere Regeln. Im Ortszentrum von Yverdon-les-Bains, der grössten Stadt des Bezirks, kontrolliert die Police Nord Vaudois Leinenpflicht und Hundeverhalten. Im Parc naturel régional Jura vaudois, der grosse Teile des westlichen Bezirksgebiets umfasst, gilt zusätzlich Naturparkrecht. Und im Wald zieht der kantonale Kalender. Wer das nicht kennt, zahlt, oder sein Hund macht Wildschaden.

Leinenpflicht im Jura-Nord vaudois: Was kommunal gilt

Der Kanton Waadt setzt den Rahmen mit dem Hundegesetz (Loi sur la police des chiens, LPolC/VD, in Kraft seit 2008, zuletzt revidiert 2014). Die Gemeinden konkretisieren. Die Gemeinden dürfen öffentliche Orte bezeichnen, an denen Hunde verboten sind oder an der Leine geführt werden müssen. In öffentlichen Gebäuden, im öffentlichen Verkehr, auf Schulhöfen und Kinderspielplätzen müssen Hunde aller Rassen kurz angeleint sein.

Yverdon-les-Bains: Polizeireglement 2020

Am Samstagmorgen an der Promenade du Lac: Die Sonne streift noch tief über das Schilf des Cariçaie-Schutzgebiets, der Sand ist feucht. Hier wird kontrolliert. Wer seinen Hund in Yverdon-les-Bains nicht an der Leine führt, zahlt CHF 100 Ordnungsbusse. Das ist im Règlement général de police 2020 festgehalten. Die Police Nord Vaudois ist ein Gemeindeverband; Mitglieder sind u.a. Chamblon, Cheseaux-Noréaz, Ependes, Mathod, Pomy, Suchy, Suscévaz, Treycovagnes und Yverdon-les-Bains. Für alle diese Gemeinden gilt dasselbe Reglement.

Konkret im Alltag: Kurzleine in öffentlichen Gebäuden, im Bus, auf Spielplätzen. Wo Beschilderung Freilauf erlaubt, bleibt der Halter trotzdem verantwortlich für jede Interaktion seines Hundes.

Wald und Brut-/Setzzeit

Ende April, die Jurawälder riechen nach nassem Laub und aufgetautem Boden. Genau dann wird es kritisch. Im Kanton Waadt gilt Leinenpflicht im Wald vom 1. April bis 15. Juli. Sie gilt zusätzlich am Waldrand und auf angrenzenden Wiesen. Das heisst: auch wer auf einer Lichtung neben dem Wald unterwegs ist, muss seinen Hund anleinen. Die Wanderrouten rund um Romainmôtier oder durch die Gorges de l’Orbe verlaufen häufig direkt am Waldrand, die Pflicht greift dort konsequent.

In Naturschutzgebieten gilt eine generelle Leinenpflicht (Art. 7b i.V.m. Art. 2b und 2c RLFaune/VD). Das betrifft direkt die Grande Cariçaie am Neuenburgersee-Südufer, die sich auch entlang des Bezirksgebiets erstreckt.

Für die Eidgenössischen Jagdbanngebiete gilt zusätzlich: Hunde müssen in eidgenössischen Jagdbanngebieten an der Leine geführt werden (Art. 5 Abs. 1c VEJ, SR 922.31). Im Kanton Waadt betrifft das die Gebiete Grand Muveran, Les Bimis–Ciernes Picat, Le Noirmont und Pierreuse-Gummfluh. Le Noirmont liegt im jurassischen Teil des Bezirks, vor grossen Touren auf dem Juragratkamm also die Banngebietskarte prüfen.

Naturschutzgebiet Grande Cariçaie

Das Schilfgürtel-Reservat am Südufer des Neuenburgersees ist eines der grössten Feuchtgebiete der Schweiz. Das grosse Naturschutzgebiet der Grande Cariçaie erstreckt sich am gesamten Südufer des Neuenburgersees. Es bietet auf fast 3’000 Hektaren Lebensraum für Tier- und Pflanzenarten, die rund einem Viertel der Schweizer Flora und Fauna entsprechen. Hier gilt ganzjährige Leinenpflicht. Viele Abschnitte sind für Hunde ganz gesperrt. Beschilderung vor Ort genau lesen, oder vor dem Besuch die zuständige Pro Natura Sektion kontaktieren.

Listenhunde im Jura-Nord vaudois: Bewilligungspflicht im Kanton Waadt

Der Kanton Waadt kennt seit 2008 eine Liste bewilligungspflichtiger Rassen. Die revidierte Hundegesetzgebung gilt seit 1. Januar 2008; die Verordnung wurde 2014 nochmals angepasst.

Konkret gelten Pitbull, Rottweiler und American Staffordshire Terrier als potenziell gefährliche Rassen. du musst allesamt einen Maulkorb tragen, unabhängig davon, ob sie zuvor negativ aufgefallen sind. Wer einen dieser Hunde hält, braucht eine kantonale Bewilligung. Der Kanton Waadt kennt keine pauschale Kurspflicht für alle Hundehalter. Für Listenhunde hingegen besteht Kurs- und Prüfungspflicht.

Hundehalter müssen ihre Hunde jederzeit kontrollieren können und sicherstellen, dass ihre Hunde ausreichend sozialisiert sind (Art. 16 LPolC/VD). Zudem sind sie verpflichtet, eine Privathaftpflichtversicherung abzuschliessen (Art. 15 LPolC/VD).

Den vollständigen Gesetzestext findest du auf lexfind.ch (LPolC/VD). Mehr zur kantonalen Rasseliste und den Waadtländer Hunderegelungen im Überblick: Artikel zum Kanton Waadt.

Hundesteuer und Anmeldung

Im Kanton Waadt funktioniert die Hundebesteuerung zweistufig. Der kantonale Steueranteil ist im Jahressteuergesetz festgelegt und beträgt CHF 100, Anmeldung inbegriffen. Der kommunale Anteil wird durch den kommunalen Beschluss festgelegt. Was du in Yverdon-les-Bains oder in einer anderen Gemeinde konkret zahlst, erfährst du direkt beim jeweiligen Gemeindesteueramt.

Als Richtwert: In der Gemeinde Assens im selben Bezirk beträgt der kommunale Hundesteueranteil CHF 150 pro Tier pro Jahr, erhoben auf Basis des Bestands per 1. Januar. Dieser Betrag ist getrennt vom kantonalen Anteil. Die Höhe variiert von Gemeinde zu Gemeinde. Aktuelle Tarife direkt bei der Gemeindeverwaltung erfragen.

Neu erworbene Hunde sowie Hunde, die länger als drei Monate in der Gemeinde bleiben, müssen innerhalb von 15 Tagen bei der Wohngemeinde und in der nationalen Datenbank AMICUS angemeldet werden. Für Yverdon-les-Bains läuft die Anmeldung über den Contrôle des habitants, Place Pestalozzi 2.

Die besten Routen im Jura-Nord vaudois, mit korrekter Rechtslage

Gorges de l’Orbe: Kalk, Dunkel, Hundepfoten im nassen Kies

Zwischen Vallorbe und Orbe schneidet sich die Orbe tief in den Kalkstein. Im Frühsommer riecht es nach feuchtem Stein und Waldmeister. Zwischen Vallorbe und Orbe führt eine 17-km-Route durch ein reich gegliedertes Naturgelände, Highlight ist der Wasserfall Saut du Day. Die Schluchtwände werfen den Flussgeräusch zurück. Pfoten versinken im Kiesbett.

Rechtslage: Der Weg führt durch und am Waldrand entlang. Zwischen 1. April und 15. Juli gilt Leinenpflicht (kantonales Recht, RLFaune/VD). Ausserhalb dieser Periode: Schild lesen. Im Abschnitt durch Naturschutzgebiet-Zonen gelten striktere Regeln. Aktuelle Routen-Details und saisonale Bedingungen bei der Tourismusorganisation Yverdon-les-Bains Région.

Dent de Vaulion und Vallée de Joux: Graskamm und weite Sicht

Im Oktober, wenn der Morgennebel tief in der Vallée de Joux hängt und der Grat oben blank in der Sonne liegt, beginnt die beste Zeit für diese Tour. Vom Gipfel der Dent de Vaulion auf 1483 Metern eröffnet sich an klaren Tagen eine 360-Grad-Sicht auf acht Seen. Hoch oben riecht es nach Trockenrasen und Kuhfladen, die Alpwirtschaft ist aktiv.

Rechtslage: Die Route liegt im Parc naturel régional Jura vaudois. Das Parkgebiet umfasst die Gorges von Orbe und Nozon, den Jurakamm zwischen Col de la Givrine und Col du Mollendruz, den Mont Risoux und die Vallée de Joux. Im Parkgebiet gelten die kantonalen Waldregeln plus allfällige Parkverordnungen. Brut-/Setzzeit: 1. April bis 15. Juli, Leinenpflicht im Wald und am Waldrand. Das Banngebiet Le Noirmont liegt im Parkbereich, dort gilt ganzjährige Leinenpflicht (Art. 5 Abs. 1c VEJ). Wegmarkierungen und Beschilderung vor Ort beachten. Routen-Übersicht bei SchweizMobil.

Neuenburgersee-Ufer: Yvonand und die Rebhügel von Bonvillars

Das Ufer westlich von Yverdon: flaches Wasser, Moränen-Rücken, dann die Weintexter der AOC Bonvillars. Im August klebt die Hitze an den Reben. Hunde torkeln nach Abkühlung. Die AOC-Weinberge von Bonvillars durchzieht ein Weg mit Blick auf den Neuenburgersee.

Rechtslage: Der Uferstreifen am Neuenburgersee liegt teilweise in Naturschutzgebiet-Pufferzonen. Die Grande Cariçaie-Zonen sind für Hunde ganz oder teilweise gesperrt. Beschilderung gilt. In den Weinbergen zwischen den Rebzeilen gilt im Allgemeinen keine besondere Leinenpflicht, aber Respekt gegenüber Bewirtschaftern ist Pflicht. Ob du am Seeufer bei Yvonand den Hund ins Wasser lassen kannst, klärst du vor Ort anhand der Tafeln, die Gemeinden regeln das unterschiedlich.

Romainmôtier: Kloster, Nozon-Schlucht, Cascade du Dard

Romainmôtier liegt in einer Mulde, als hätte sich die Zeit dort eingefaltet. Das Kloster stammt aus dem 5. Jahrhundert. Morgens ist das Dorf leer. Ab Romainmôtier führt ein Kulturpfad mit Aussicht auf die Cascade du Dard. Die Nozon-Schlucht darunter ist feucht, der Boden schlüpfrig.

Rechtslage: Der Pfad verläuft durch Wald und am Waldrand. Brut-/Setzzeit-Regel gilt. Ob im Klosterbezirk oder auf dem Kirchenvorplatz Hunde erlaubt sind, klärst du auf der offiziellen Gemeindeseite Romainmôtier-Envy. Vor dem Kloster gilt Privatrecht der kirchlichen Verwaltung.

Was im Jura-Nord vaudois anders ist als im Rest des Kantons Waadt

Der Bezirk ist eine Kontraststrecke. Yverdon-les-Bains ist die zweitgrösste Stadt des Kantons, städtisch, touristisch, mit aktivem Polizeiapparat. Die Police Nord Vaudois ist rund um die Uhr erreichbar. Verstösse gegen das Polizeireglement werden tatsächlich geahndet. Der CHF 100-Busse für fehlende Leine ist kein theoretisches Risiko.

Gleichzeitig umfasst der Bezirk den Parc naturel régional Jura vaudois mit einem Wanderwegnetz von über 500 km. Einsame Wälder, Moorlandschaften, Kalkfelsen und Alpweiden machen den Park besonders attraktiv. Das markierte Wegnetz ist 523 km lang. Hier läuft man stundenlang, ohne einem anderen Menschen zu begegnen. Aber: Die Naturparkzone hat eigene Schutzauflagen. Und das Banngebiet Le Noirmont liegt direkt im Jura-Gratkamm-Bereich.

Der Vergleich zum restlichen Kanton: Im Gros de Vaud oder an der Côte ist die Landschaft offener, die Schutzzonen weniger dicht. Im Jura-Nord vaudois treffen städtisches Polizeireglement, Naturpark, Banngebiete und das kantonale Waldgesetz auf engem Raum zusammen. Das macht ihn zum anspruchsvollsten Bezirk für Hundehalter im Kanton Waadt.

Häufig gestellte Fragen

Gilt die Leinenpflicht in Yverdon-les-Bains überall?

Das Polizeireglement 2020 schreibt die Leinenpflicht im öffentlichen Raum vor. Wer seinen Hund nicht anleint, zahlt CHF 100 Ordnungsbusse. In öffentlichen Gebäuden, im öffentlichen Verkehr und auf Spielplätzen gilt kurze Leine, egal welche Rasse. Freilauf ist nur dort erlaubt, wo Beschilderung dies ausdrücklich zeigt. Vor Ort die Tafeln lesen.

Darf ich mit meinem Hund im Jura-Wald spazieren?

Ja, aber zwischen dem 1. April und 15. Juli gilt im Kanton Waadt Leinenpflicht im Wald und am Waldrand sowie auf angrenzenden Wiesen (RLFaune/VD). Das gilt auch für die Jura-Wälder im Bezirk Jura-Nord vaudois. Ausserhalb dieser Zeitspanne kannst du mit deinem Hund in nicht gesperrten Waldgebieten frei laufen. In Naturschutzgebieten und Banngebieten (z.B. Le Noirmont) gilt ganzjährige Leinenpflicht.

Wie melde ich meinen Hund in Yverdon-les-Bains an?

Du meldest deinen Hund innerhalb von 15 Tagen nach Erwerb beim Contrôle des habitants in Yverdon-les-Bains an und registrierst ihn gleichzeitig in der nationalen Datenbank AMICUS. Das Anmeldeformular und eine Kopie des Tierpasses gibst du am Schalter ab (Place Pestalozzi 2, 1400 Yverdon-les-Bains). Für andere Gemeinden des Bezirks gilt dieselbe Frist – Anmeldestelle ist die jeweilige Gemeindeverwaltung.

Wie hoch ist die Hundesteuer im Jura-Nord vaudois?

Die Hundesteuer setzt sich aus einem kantonalen Anteil (CHF 100 inklusive Anmeldung, Stand Kanton Waadt) und einem kommunalen Anteil zusammen. Der kommunale Anteil variiert je nach Gemeinde. Aktuelle Tarife erfährst du direkt bei der Gemeindeverwaltung deines Wohnorts. Als Orientierung: In Assens beträgt der kommunale Anteil CHF 150 pro Hund und Jahr.

Brauche ich für meinen Rottweiler im Kanton Waadt eine besondere Bewilligung?

Ja. Rottweiler, Pitbull und American Staffordshire Terrier gelten im Kanton Waadt als potenziell gefährliche Rassen. Für ihre Haltung brauchst du eine kantonale Bewilligung, einen Ausbildungsnachweis und einen Wesenstest. Im öffentlichen Raum muss der Hund einen Maulkorb tragen, unabhängig davon, ob er je negativ aufgefallen ist. Alle Informationen beim kantonalen Veterinäramt (Service vétérinaire cantonal VD).

Quellen

Saisonale Hinweise

Beste Jahreszeit: Sommer