Ausflugsziel · St. Gallen · Leicht

Hinterland AR

Hinterland AR KI-generiertes Beispielbild für Hinterland AR. Du kennst diesen Ort? Schick uns dein Foto – wir tauschen es gerne aus.
Schwierigkeit
Leicht
Eintritt
Kostenlos

Hund im Hinterland AR: Was wirklich gilt

Das Hinterland AR ist das geografische Herzstück von Appenzell Ausserrhoden. Sanfte Hügelketten ziehen sich von Herisau über Waldstatt und Schönengrund bis ans Alpsteinmassiv. Der Urnäschbach schneidet sich tief ins Tobel, die Wälder riechen nach Fichte und feuchtem Moos, die Appenzellerhäuser stehen so nah am Weg, dass der Hund am Zaun riecht, was zum Mittagessen gab. Die Region grenzt im Westen an den Kanton St. Gallen, im Süden, wo das Gelände steil wird, an Appenzell Innerrhoden.

Für Hundehalter ist das Hinterland ein Mischgebiet im besten Sinne: viel Wald, viele Weiden, viel Wild. Das Kantonale Hundegesetz AR (HuG/AR, Ausserrhodische Gesetzessammlung 525.1, Stand 2015) setzt den Rahmen. Die Gemeinden können darüber hinaus weitere Orte bezeichnen, an denen Leinenpflicht gilt oder Hunde keinen Zutritt haben (Art. 8 Abs. 2 und Art. 9 Hundeverordnung/AR). Was kommunal gilt, steht auf Schildern, und nur dort.

Leinenpflicht im Hinterland AR: Was kommunal gilt

Der Kanton Appenzell Ausserrhoden kennt keine pauschale Leinenpflicht für Hundehalter. Die Praxis ist aber orts- und situationsgebunden. Hunde sind auf Schulanlagen, öffentlich zugänglichen Spiel- und Sportplätzen, in öffentlich zugänglichen Parkanlagen, in öffentlichen Gebäuden, in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Bahnhöfen und Haltestellen sowie beim Betreten von Weiden, auf denen sich Nutztiere aufhalten, an der Leine zu führen (Art. 8 Hundegesetz/AR). Zusätzlich gilt: Leinenpflicht besteht für nicht führige Hunde, wenn also andere Kontrollmechanismen fehlen oder versagen (Art. 8 Abs. 1a HuG/AR).

Herisau: Hauptort, Bahnhof, Stadtkern

Wer morgens mit dem Hund den Bahnhof Herisau passiert, legt die Leine an. Leinenpflicht gilt in öffentlichen Gebäuden (Art. 8 Abs. 1c HuG/AR), in Verkehrsmitteln und an Bahnhöfen sowie Haltestellen (Art. 8 Abs. 1d HuG/AR), auf Weiden mit Nutztieren. Das Kantonshauptdorf ist kompakt. Die Parkanlagen im Ortszentrum fallen unter die Leinenpflicht-Regel für öffentliche Parkanlagen. Was im Einzelfall in welchem Stadtpark gilt, regelt die Gemeinde Herisau. Aktuelle kommunale Regelungen findest du auf der Gemeindeseite Herisau.

Wald und Setzzeit: Frühling ist die kritische Phase

Im April beginnt es. Die Rehkitze liegen noch flach im hohen Gras, die Hündinnen der Wälder säugen. Die Verordnung über die eidgenössischen Jagdbanngebiete VEJ (SR 922.31) schreibt Leinenpflicht in Jagdbanngebieten vor (Art. 5 Abs. 1c VEJ). Das Säntis-Gebiet ist in Anhang 1 VEJ ausdrücklich als Jagdbanngebiet gelistet. Das betrifft die höheren Lagen zum Alpstein hin, also genau die Gegend, wo Hinterland-Touren auf die Schwägalp oder Richtung Kronberg führen.

Ausserhalb des Jagdbanngebiets gibt es im Kanton AR keine gesetzliche Wald-Leinenpflicht für die Brut- und Setzzeit nach dem Muster anderer Kantone. Wildernde Hunde können von den Jagdpolizeiorganen entschädigungslos abgeschossen werden (Art. 33 Jagdverordnung/AR). Das ist keine Drohung auf Papier. Die Appenzeller Täler sind dicht besiedelt mit Rehen, Füchsen und gelegentlich Wildschweinen. Leine im Wald während der Setzzeit ist kein Gesetz, aber kluges Handeln.

Alpweiden: Leine, sobald Kühe oben sind

Auf Alpen und Sömmerungsweiden gilt Leinenpflicht, sobald Nutztiere dort stehen. Beim Betreten von Weiden, auf denen sich Nutztiere aufhalten, muss der Hund an der Leine geführt werden (Art. 8 Hundegesetz/AR). Das gilt im Hinterland von Mai bis Oktober flächendeckend: Wer auf dem Weg zur Hochhamm oder zur Schwägalp an Alpweiden vorbeiläuft, leint an. Die Kühe im Appenzellerland sind keine Kulisse. Sie reagieren auf Hunde, zum Teil kampfbereit.

Listenhunde im Hinterland AR: Was gilt?

Kurze Antwort: keine Liste. Der Kanton Appenzell Ausserrhoden hat in seine Hundegesetzgebung keine Rasseliste aufgenommen. Dort wird nach dem Verhalten des einzelnen Hundes beurteilt. Das ist eine der hundefreundlichsten Grundhaltungen in der ganzen Schweiz.

Was trotzdem gilt: In allen Schweizer Kantonen besteht eine generelle Leinenpflicht für «bissige» Hunde und eine generelle Maulkorbpflicht für «bissige» Hunde. Wer einen Hund mit behördlich angeordnetem Leine- oder Maulkorbzwang hält, trägt diesen Bescheid immer mit. Der Kanton Appenzell Ausserrhoden kennt keine pauschale Maulkorbpflicht, auch nicht für bestimmte Hunderassen. Das Hundegesetz sieht aber Massnahmen für «auffällige» Hunde vor. Die Massnahmen reichen von Leinenzwang über Wesenstest bis zu einem Halteverbot.

Mehr zur landesweiten Übersicht über Rasselisten und kantonale Sonderregeln findest du in unserem Artikel zu Appenzell Ausserrhoden.

Hundesteuer und Anmeldung im Hinterland AR

Du hast einen Hund neu übernommen. Was jetzt? Neuhundehalter aus Appenzell Ausserrhoden melden sich beim kantonalen Veterinäramt (hundekontrolle@ar.ch, Tel. +41 71 353 67 54) oder füllen das Onlineformular aus. Du musst die Übernahme – Kauf, Geschenk, und die Abgabe oder den Tod deines Hundes sowohl in der Hundedatenbank AMICUS als auch beim Veterinäramt melden.

Die Steuer ist kantonal geregelt: Für im Kanton Appenzell Ausserrhoden gehaltene Hunde, die älter sind als drei Monate, ist eine Hundesteuer zu entrichten (Art. 19 Hundegesetz/AR). Diese beträgt maximal 200 Franken und beläuft sich zurzeit auf 120 Franken pro Jahr (Art. 19 Abs. 3 Hundegesetz/AR i.V.m. Art. 10 Abs. 1 Hundeverordnung/AR).

Wer die Meldepflicht verpasst, zahlt mehr: Der Kanton Appenzell AR kennt eine ausdrückliche «Nachsteuer». Wer die Meldepflicht verpasst, zahlt CHF 150 pro Hund und Kalenderjahr, für jeden weiteren Hund die doppelte Nachsteuer (Art. 12 Abs. 1 und Abs. 2 HuV/AR).

Zusätzlich ist eine Haftpflichtversicherung Pflicht: Personen, die im Kanton Appenzell Ausserrhoden einen Hund halten, müssen über eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 5 Millionen Franken verfügen. Kotbeutel sind keine Kür: Hundekot ist von fremdem und öffentlich zugänglichem Grund aufzunehmen und zu entsorgen (Art. 6 Abs. 1 lit. d Hundegesetz/AR).

Die besten Routen im Hinterland AR, mit korrekter Rechtslage

Urnäschtobel: Tobelboden, Brücken, Wildwasser

Der Urnäschbach rauscht tief unten, das Laub hängt nass an den Felsen. Auf einer Tour hinunter ins Urnäschtobel überquert man auf historischen Brücken von Hans Ulrich Grubenmann den Fluss. Das Tobel liegt grösstenteils ausserhalb des Jagdbanngebiets. Trotzdem: Im April und Mai liegen Rehkitze zwischen den Farnbüscheln am Bachufer. Hunde, die nicht sicher abrufbar sind, leint du dort besser ein, nicht weil das Gesetz es hier erzwingt, sondern weil der Jäger es notiert. Wildernde Hunde können von den Jagdpolizeiorganen entschädigungslos abgeschossen werden (Art. 33 Jagdverordnung/AR).

Aktuelle Routenvorschläge für das Urnäschtobel und Umgebung findest du bei den Appenzeller Wanderwegen AR sowie auf SchweizMobil.

Hundwiler Höhi: Grat, Alpstein, offenes Gelände

Der Aufstieg beginnt in Hundwil. Die Wiesen riechen nach Morgentau, der Pfad wird schmaler, oben auf dem Grat öffnet sich das Panorama. Von Urnäsch führt der Weg über die Brücke zur Knechtsegg, auf dem Grat Richtung Göbsi und hinauf zur Hundwiler Höhi. Oben eröffnet sich eine weite Aussicht: rechts der Alpstein, links das Appenzellerland bis hin zum Bodensee. Auf dem Grat selbst keine Weiden, kein Jagdbanngebiet. Auf dem Auf- und Abstieg durch bewirtschaftete Zonen leinst du an, sobald Kühe auf der Weide sind (Art. 8 HuG/AR). Schilder informieren vor Ort über zusätzliche Einschränkungen, diese beachtest du.

Waldstatt – Nieschberg, Rechberg: Hügelzug mit Säntiblick

Es ist der Spaziergang, den du unter der Woche machst, wenn du nicht weit fahren willst. Von Waldstatt geht der Weg hoch Richtung Nieschberg, die Fichten rücken nah zusammen, dann wieder offen: Weiden, Hügel, Säntissilhouette im Süden. Der Weg führt über zwei Ausserrhoder Hügelketten rund um Waldstatt und bietet Ausblicke auf den Alpstein. Der Säntis erstrahlt quasi durchgehend im Blickfeld. Die Wege sind gut markiert, die Höhenunterschiede moderat. Leine auf Weiden, sonst gilt, was das Schild sagt.

Schönengrund – Hochhamm, Schwägalp: Alpsteinrand

Hier wird es ernst. Ab Schönengrund führen Wege hoch auf über 1200 Meter, das Gras wird kürzer, der Wind kommt direkt vom Alpstein. Der steile Abstieg von der Kästlisegg nach Steinenmoos führt teils sumpfig durch Weiden und Wald, bei Nässe eine Herausforderung. Je näher die Route an die Schwägalp und ans Säntisgebiet rückt, desto mehr greift das eidgenössische Jagdbanngebiet. Das Säntis-Gebiet ist in Anhang 1 VEJ als Jagdbanngebiet gelistet. Dort läuft der Hund an der Leine, ganzjährig, ohne Ausnahme (Art. 5 Abs. 1c VEJ, SR 922.31). Tafeln markieren die Grenzen. Wer sie übersieht, riskiert eine Busse.

Was im Hinterland AR anders ist als im Rest des Kantons

Das Hinterland AR ist kein Touristengebiet. Es ist Arbeits- und Wohnraum. Die Landwirtschaft ist nah, nicht als Kulisse, sondern als aktiv bewirtschafteter Alltag. Das heisst: Alpweiden, Nutztierkontakt und Wildwechsel liegen direkt an den Wanderwegen. Kantone haben die Möglichkeit, gewisse Bestimmungen zur Hundehaltung den einzelnen Gemeinden zu überlassen. Es gilt daher, sich bei der jeweiligen Gemeinde zusätzlich über das kommunale Recht zu informieren und örtliche Beschilderungen zu befolgen.

Was das Hinterland vom Vorderland unterscheidet: Das Vorderland ist stärker auf Naherholung und Tourismus ausgerichtet, das Hinterland strukturell landwirtschaftlicher. Die Wege von Herisau Richtung Schönengrund und Schwägalp führen durch Schnittzonen, in denen Wiese, Wald und Alpgebiet direkt aneinanderstossen. Die Leinenpflicht-Schicht «Weiden mit Nutztieren» ist hier nicht die Ausnahme, sie ist der Normalfall. Wer das weiss, kommt konfliktfrei durch. Aktuelle Gebiets- und Routeninfos findest du bei der Tourismusorganisation Tourismus Appenzellerland.

Häufig gestellte Fragen

Gilt im Hinterland AR eine allgemeine Leinenpflicht?

Nein. Der Kanton Appenzell Ausserrhoden kennt keine pauschale Leinenpflicht für Hundehalter. Leinenpflicht gilt jedoch an Schulanlagen, Spiel- und Sportplätzen, in Parkanlagen, öffentlichen Gebäuden, im öffentlichen Verkehr, an Bahnhöfen und auf Weiden mit Nutztieren (Art. 8 HuG/AR). Im eidgenössischen Jagdbanngebiet Säntis gilt sie ganzjährig (Art. 5 Abs. 1c VEJ). Gemeinden können weitere Zonen bestimmen, vor Ort Schilder beachten.

Gibt es in Appenzell Ausserrhoden eine Rasseliste?

Der Kanton Appenzell Ausserrhoden hat in seine Hundegesetzgebung keine Rasseliste aufgenommen. Massnahmen werden nach dem Verhalten des einzelnen Hundes beurteilt. Wer einen Hund mit behördlich angeordnetem Leine- oder Maulkorbzwang hält, muss diesen Bescheid einhalten, unabhängig von der Rasse.

Wie hoch ist die Hundesteuer im Kanton Appenzell Ausserrhoden?

Die Hundesteuer beträgt zurzeit 120 Franken pro Jahr (Art. 19 Abs. 3 Hundegesetz/AR i.V.m. Art. 10 Abs. 1 Hundeverordnung/AR), maximal 200 Franken. Die Steuer gilt für Hunde ab drei Monaten. Aktuelle Angaben findest du beim kantonalen Veterinäramt AR.

Wo muss ich meinen Hund im Hinterland AR anmelden?

Neuhundehalter aus Appenzell Ausserrhoden melden sich beim kantonalen Veterinäramt (hundekontrolle@ar.ch, Tel. +41 71 353 67 54) oder füllen das Onlineformular auf der Kantonswebseite aus. Meldepflichtig sind die Übernahme sowie die Abgabe oder der Tod des Hundes, sowohl beim AMICUS als auch beim Veterinäramt. Wer die Meldung versäumt, riskiert eine Nachsteuer von CHF 150 pro Hund (Art. 12 Abs. 1 HuV/AR).

Darf mein Hund auf Alpweiden laufen?

Nicht frei. Beim Betreten von Weiden, auf denen sich Nutztiere aufhalten, muss der Hund an der Leine geführt werden (Art. 8 Hundegesetz/AR). Das gilt im Hinterland AR von Mai bis Oktober auf nahezu allen Alpweiden. Auch ausserhalb der Alpzeit gilt: Auf bewirtschaftetem Weideland Leine anlegen und Beschilderung beachten.

Quellen

Saisonale Hinweise

Beste Jahreszeit: Herbst|Winter