Ausflugsziel · Schweiz · Leicht

Wahlkreis Sarganserland

Wahlkreis Sarganserland Karte: Wikipedia Commons, Tschubby, CC BY-SA 3.0. Quelle: commons.wikimedia.org
Schwierigkeit
Leicht
Eintritt
Kostenlos

Hund im Sarganserland: Was wirklich gilt

Das Rheintal verengt sich südlich von Walenstadt zum Sarganserbecken. Hier treffen die Churfirsten-Flanke, das Pizolmassiv und die Taminaschlucht aufeinander. Der Wahlkreis Sarganserland umfasst acht Gemeinden: Sargans, Bad Ragaz, Mels, Flums, Vilters-Wangs, Walenstadt, Quarten und Pfäfers. Zusammen zählen sie gut 40.000 Einwohner im Kanton St. Gallen. Das Gelände steigt von der Talebene auf 500 Metern bis zu Alpwegen auf über 2.800 Metern. Für Hundehalter bedeutet das: viel Raum, aber auch sehr unterschiedliche Regeln je nach Höhenlage und Gemeinde.

Der Wahlkreis grenzt im Süden an Graubünden, im Norden an den Wahlkreis See-Gaster. Das eidgenössische Jagdbanngebiet Graue Hörner liegt im Bereich des Pizols (Anhang 1 VEJ, SR 922.31). Dort gilt Leinenpflicht ganzjährig, unabhängig von kantonalen Regelungen. Das ist der erste, entscheidende Unterschied zu einfacherem Flachland-Gelände.

Leinenpflicht im Sarganserland: Was kommunal gilt

Seit dem 1. Januar 2020 ist das neue Hundegesetz des Kantons St. Gallen in Kraft. Der Kanton übernimmt dabei von den Gemeinden die Aufgaben beim Vollzug, besonders bei auffälligen und aggressiven Hunden. Die Gemeinden bleiben aber für die Hundekontrolle und die Erhebung der Hundesteuer zuständig. Der Kanton setzt den Rahmen. Die acht Gemeinden des Sarganserlandes konkretisieren ihn jeweils eigenständig.

Sargans: Leinenpflicht nach Gemeinderatsverfügung

Sargans ist die Kreishauptgemeinde. Die Kantonsstrasse, der Bahnhof und die dicht besiedelten Quartiere rund um die Städtchenstrasse gehören zu den Orten mit Leinenpflicht kraft kantonalen Hundegesetzes. An Schulanlagen und in öffentlichen Verkehrsmitteln müssen Hunde stets an der Leine geführt werden. Die Gemeinden können darüber hinaus weitere Orte bestimmen, an denen die Leinenpflicht gilt. In Sargans hat der Gemeinderat für das Gebiet Passati eine Leinenpflicht verfügt. Gegen diese Verfügung wurden zwei Rekurse erhoben, beide wurden zurückgezogen oder als gegenstandslos abgeschrieben. Die Verfügung des Gemeinderates aufgrund des Hundegesetzes ist seither rechtskräftig. Was das konkret für weitere Gebiete in Sargans bedeutet, klärst du direkt beim Einwohneramt Sargans (Städtchenstrasse 45, Tel. 081 725 56 10).

Wald und Jagdbanngebiet: Zwei verschiedene Regelungen

Im St. Galler Wald gilt keine pauschale kantonale Brut- und Setzzeit-Leinenpflicht, wie sie etwa im Aargau oder Thurgau besteht. Auf der St. Galler Seite gilt keine generelle Leinenpflicht, ausser sie ist beschildert. Das heisst: du darfst im Wald frei gehen lassen, wenn vor Ort keine Tafel etwas anderes anordnet und kein ausgeschildertes Schutzgebiet besteht.

Anders im eidgenössischen Jagdbanngebiet. Die Verordnung über die eidgenössischen Jagdbanngebiete (VEJ, SR 922.31) schreibt in bestimmten Banngebieten ganzjährige Leinenpflicht vor (Art. 5 Abs. 1c VEJ). Im Kanton St. Gallen betrifft das konkret das Gebiet Graue Hörner. Der türkis schimmernde Wildsee liegt im Pizolgebiet auf 2.493 Metern über Meer unterhalb der Wildseeluggen, also mitten in diesem sensiblen Hochgebirgsraum. Wer dort mit dem Hund unterwegs ist, muss ihn an der Leine führen. Ob einzelne Wegabschnitte innerhalb oder ausserhalb des Banngebiets liegen, erkennst du an der Beschilderung vor Ort.

Naturschutzgebiet Chapfensee bei Mels

Zwischen Weisstannen und dem Pizol liegt der Chapfensee. Der Chapfensee befindet sich mitten in einem Naturschutzgebiet mit einer beachtlichen Flora. In Naturschutzgebieten gelten verschärfte Regeln. Ob und wo im Naturschutzgebiet Chapfensee Hunde zugelassen sind und welche Auflagen gelten, erfährst du direkt bei der Gemeinde Mels oder an der Beschilderung beim Seezugang.

Listenhunde im Sarganserland: Was gilt?

Das Sarganserland liegt im Kanton St. Gallen. Der Kanton St. Gallen hat keine Liste mit bewilligungspflichtigen oder verbotenen Hunderassen in seine Erlasse aufgenommen. Es gibt also keine kantonale Rasseliste. Das ist liberaler als in Nachbarkantonen wie Thurgau oder Zürich.

Der Kanton St. Gallen kennt weder ein Verbot noch eine Bewilligungspflicht für potenziell gefährliche Hunderassen. Auch eine obligatorische Hundekurspflicht gibt es nicht. Stand: Februar 2026, die St. Galler Regierung hat sich gegen eine Verschärfung ausgesprochen.

Die Hundehaltung kann allerdings von der zuständigen Stelle des Kantons eingeschränkt werden, wenn ein Hund einen Menschen oder ein Tier erheblich verletzt hat oder übermässiges Aggressionsverhalten zeigt. Einzelfallmassnahmen sind also möglich. Wer einen Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung abschliessen. Die Versicherungsdeckung schliesst die Haftpflicht des Hundehaltenden sowie der Person ein, die den Hund tatsächlich beaufsichtigt (Art. 7 HuG/SG).

Wenn du mit einem Listenhund aus einem anderen Kanton ins Sarganserland reist: Wenn das Halten deines Listenhundes in deinem Wohnkanton bewilligt ist und du alle damit zusammenhängenden Auflagen erfüllst, kann dir kein anderer Kanton das Einreisen oder den zeitweisen Aufenthalt verbieten, auch wenn dein Hund in diesem Kanton auf einer Verbotsliste stünde. Es gelten die Regelungen deines Wohnkantons.

Einen umfassenden Überblick zum kantonalen Hunderecht bietet die offizielle Seite des Kantons St. Gallen zum Hundewesen.

Hundesteuer und Anmeldung

Für jeden Hund, der im Kanton St. Gallen gehalten wird und älter als drei Monate ist, ist der Wohnsitzgemeinde eine Hundesteuer zwischen 60 und 200 Franken zu entrichten (Art. 24 Abs. 1 und 25 Abs. 1 HuG/SG). Die konkrete Höhe legt jede Gemeinde innerhalb dieser kantonalen Bandbreite selbst fest.

Wer einen Hund hält, muss diesen bei der Gemeinde melden, in welcher der Hund vorwiegend gehalten wird. Gestützt auf diese Meldung stellt die Hundekontrollstelle jährlich die Hundetaxe in Rechnung. Den aktuellen Steuerbetrag deiner Gemeinde erfährst du direkt am Gemeindeschalter. Für Sargans: Gemeinde Sargans, Hundesteuer. Für Bad Ragaz und die anderen sieben Gemeinden empfiehlt sich der direkte Kontakt mit der jeweiligen Gemeindeverwaltung.

Die Wohnsitzgemeinde kontrolliert, ob der Hund und die Hundehaltung korrekt in der Hundedatenbank AMICUS erfasst sind. Stellt sie Abweichungen fest, korrigiert sie die Angaben oder fordert die Hundehaltenden auf, dies zu tun (Art. 15 HuG/SG). Den Hund bei AMICUS registrieren lässt du über den Tierarzt, er chipt das Tier und meldet es in der Datenbank an.

Die besten Routen im Sarganserland, mit korrekter Rechtslage

Pizol: Fünf Seen, ein Jagdbanngebiet, viele Bergstufen

Im Juli riecht es nach nassem Stein und Alpenrosen, wenn du von Wangs mit der Gondel auf 2.227 Meter hochfährst. Am Wildsee beginnt der höchste Punkt der 5-Seen-Wanderung, die am Wangsersee startet und neben dem Schottensee auch am Schwarzsee und Baschalvasee vorbeiführt. Die Route ist beliebt. An Sommerwochenenden ist der Wildsee selten allein.

Das 2.844 Meter hohe Pizolmassiv im Sarganserland liegt zwischen dem Weisstannental, dem Taminatal und dem Calfeisental. Es ist Teil des UNESCO-Welterbes Tektonikarena Sardona. Das Hochplateau um den Wildsee liegt im eidgenössischen Jagdbanngebiet Graue Hörner (Art. 5 Abs. 1c VEJ, SR 922.31), ganzjährige Leinenpflicht. Vor dem Aufstieg auf die Beschilderung achten. Detailrouten und aktuelle Wegbedingungen am Pizol findest du bei SchweizMobil.

Walensee-Nordufer: Kastanienwälder bei Murg

Im Oktober liegen die ersten Marroni auf dem Boden, bevor die Wanderer sie finden. Durch das milde Klima gedeihen in Murg über 1.850 Edelkastanien, damit gehört er zu den grössten Edelkastanienwäldern nördlich der Alpen. Die Wanderung startet beim Bahnhof Murg am Walensee. Der 2,5 km lange Rundweg führt vom Dorf ins Murgtal, durch Kastanienwälder, vorbei an einer Kastanienholz-Produktion zurück zum Ausgangspunkt.

Hunde sind im Kastanienwald keine Seltenheit. Der Weg ist schmal, der Untergrund laubig und feucht im Herbst. Für grössere Hunde kein Problem, aber die Leine ist auf dem kurzen, gut besuchten Rundweg eine gute Idee. Ob im Murgtal spezifische Leinenpflicht-Beschilderungen stehen, klärst du direkt bei der Gemeinde Quarten, zu der Murg gehört.

Taminaschlucht und Bad Ragaz: Thermendorf mit Felspfad

Die Tamina drückt sich durch eine enge Kalksteinschlucht, die sich auch im August kühl anfühlt. Der Taminaschlucht-Rundweg mit Start und Ziel in Bad Ragaz punktet mit schönen Landschaften und zahlreichen Höhepunkten entlang der Route. Der Weg ist gut ausgebaut, führt aber durch enges Gelände direkt am Wasser.

Bad Ragaz ist eine Gemeinde mit touristischer Infrastruktur. Parks, Kurzone und Therme ziehen viele Besucher an. Das milde Klima, die nebelfreie Lage, die Tamina Therme sowie die Taminaschlucht prägen die Gemeinde. Ob und wo in der Kurzone Leinenpflicht gilt und ob der Taminaschlucht-Pfad für Hunde zugänglich ist, erfährst du direkt bei der Gemeinde Bad Ragaz. Die Beschilderung vor Ort ist massgebend.

Flumserberg und Maschgenkamm

Wer früh aufbricht, hat die Alp für sich. Im September liegt noch kein Schnee, aber die Gräser sind bräunlich. Mit Ausblick zu den Churfirsten, hinunter zum Walensee und in die Spitzmeilen-Region führt die Wanderung von der Tannenbodenalp hinauf zum Maschgenkamm. Das Terrain ist offen, teils felsig. Weidezäune und Alpvieh sind möglich. Hunde müssen auf Alpweiden, wo Nutztiere stehen, sicher unter Kontrolle sein oder angeleint werden.

Im Hochsommermonat Juli ist Wildschutz das Thema. Im Kanton St. Gallen gibt es keine generelle Brut- und Setzzeit-Leinenpflicht im Wald. Ausgeschilderte Schutzgebiete am Flumserberg musst du aber respektieren. Vor Ort lesen, was die Tafeln verlangen.

Was im Sarganserland anders ist als im Rest des Kantons

Der Kanton St. Gallen gilt schweizweit als vergleichsweise liberal. Das St. Galler Hundegesetz stammt aus dem Jahr 2000 und ist im interkantonalen Vergleich eher zurückhaltend reguliert. Keine Rasseliste. Keine Bewilligungspflicht. Das merkt man im Sarganserland: auf dem Dorfplatz in Flums oder auf dem Wanderweg Richtung Weisstannen begegnet dir der Hund des Bauern oft ohne Leine. Das ist legal, solange der Halter den Hund wirksam unter Kontrolle hat.

Was das Sarganserland aber vom flacheren Kantonsteil unterscheidet: das eidgenössische Jagdbanngebiet Graue Hörner. Dieses überlagert das kantonale Recht. Wer auf die alpine Seite des Pizols steigt, verlässt das liberale kantonale Regelwerk und betritt Bundesschutzrecht. Der Übergang ist nicht immer auf den ersten Blick erkennbar. Wer mit dem Hund auf 2.000 Meter und mehr unterwegs ist, nimmt die Leine mit.

Dazu kommt die Grenzlage zu Graubünden. Der Kanton Graubünden hat eigene Regelungen. Wer vom Weisstannental über den Lavtinasattel nach Graubünden wechselt oder von Bad Ragaz Richtung Tardisbrücke läuft, wechselt auch den juristischen Rahmen. Während des Aufenthalts in einem anderen Kanton muss man sich an die dort geltenden Hundegesetze und -verordnungen halten.

Häufig gestellte Fragen

Muss mein Hund am Pizol an der Leine?

Auf dem Hochplateau um den Wildsee und die Grauen Hörner: ja. Dieses Gebiet ist eidgenössisches Jagdbanngebiet (Anhang 1 VEJ, SR 922.31). Dort gilt ganzjährige Leinenpflicht (Art. 5 Abs. 1c VEJ), unabhängig von der Jahreszeit. Auf tiefer gelegenen Wanderwegen am Pizol ausserhalb des Banngebiets gilt im Kanton St. Gallen keine pauschale Leinenpflicht, aber die Beschilderung vor Ort ist immer massgebend.

Hat St. Gallen eine Rasseliste für Hunde?

Nein. Der Kanton St. Gallen kennt weder eine Rasseliste noch eine Bewilligungspflicht für bestimmte Hunderassen (Stand: Frühjahr 2026). Ob sich das ändert, entscheidet der Kantonsrat. Die aktuelle Rechtslage findest du auf der offiziellen Seite des Kantons St. Gallen. Halter von Listenhunden aus anderen Kantonen gelten im Sarganserland nach den Regeln ihres Wohnkantons.

Wie viel kostet die Hundesteuer im Sarganserland?

Das kantonale Hundegesetz (HuG/SG, Art. 24 und 25) setzt den Rahmen: zwischen 60 und 200 Franken pro Hund und Jahr. Den genauen Betrag legt jede Gemeinde selbst fest. Für Sargans wende dich an das Einwohneramt (Städtchenstrasse 45, 7320 Sargans, Tel. 081 725 56 10). Für Bad Ragaz, Mels, Flums und die anderen Gemeinden direkt beim jeweiligen Gemeinderatssekretariat nachfragen.

Brauche ich eine Haftpflichtversicherung für meinen Hund?

Ja. Im Kanton St. Gallen ist die Haftpflichtversicherung für Hundehalter obligatorisch (Art. 7 HuG/SG). Die Versicherung muss die Haftpflicht des Halters sowie der Person abdecken, die den Hund tatsächlich beaufsichtigt. Ohne Versicherung riskierst du eine Busse bis 10.000 Franken (Art. 28 HuG/SG).

Gilt im Sarganserland eine Brut- und Setzzeit-Leinenpflicht im Wald?

Nein, nicht kantonsweit. Der Kanton St. Gallen kennt keine pauschale saisonale Leinenpflicht im Wald, wie sie etwa im Aargau oder Thurgau besteht. Im Sarganserland gilt im Wald ausserhalb ausgeschilderter Schutzgebiete keine generelle Leinenpflicht, solange du deinen Hund wirksam unter Kontrolle hast. Ausgeschilderte Schutz- und Banngebiete, besonders rund um den Pizol (Graue Hörner), sind davon ausgenommen. Dort gilt Leinenpflicht das ganze Jahr.

Quellen

Saisonale Hinweise

Beste Jahreszeit: Sommer