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Wahlkreis See-Gaster

Wahlkreis See-Gaster Karte: Wikipedia Commons, Tschubby, CC BY-SA 3.0. Quelle: commons.wikimedia.org
Schwierigkeit
Mittel
Eintritt
Kostenlos

Hund im Wahlkreis See-Gaster: Was wirklich gilt

Die Region reicht vom Bergdorf Amden bis zum urbanen Rapperswil-Jona und grenzt an Zürich, Schwyz und Glarus. Genau diese Lage macht See-Gaster zu einem der rechtlich vielschichtigsten Hundegebiete im Kanton St. Gallen. Wer am oberen Zürichsee gassigeht, wechselt mitunter innerhalb einer Wanderstunde die Kantonsgrenze, und damit das Regelwerk. An der Grynau etwa trennt ein künstlich angelegter Fluss die Kantone Schwyz und St. Gallen: auf der St. Galler Seite gilt keine generelle Leinenpflicht, auf der Schwyzer Seite schon. Das ist kein Spass, das ist Alltag hier.

Zehn Gemeinden liegen zwischen Zürichsee und Walensee: Amden, Weesen, Schänis, Benken, Kaltbrunn, Gommiswald, Uznach, Schmerikon, Rapperswil-Jona und Eschenbach. Für die Mehrheit der Bevölkerung in See-Gaster liegt Zürich näher als St. Gallen. Die Region gehört zu den wachstumsstärksten im Kanton. Für Hundehalter bedeutet das: dichte Siedlungsgebiete um Rapperswil-Jona, strenge kommunale Reglements dort, und ruhigere Verhältnisse in den Dörfern Richtung Walensee.

Leinenpflicht im Wahlkreis See-Gaster: Was kommunal gilt

Seit dem 1. Januar 2020 ist das neue Hundegesetz des Kantons St. Gallen (sGS 456.1) in Kraft. Der Kanton übernimmt dabei die Abklärung von Vorfällen mit auffälligen Hunden. Die Gemeinden sind weiterhin für die Hundekontrolle und die Erhebung der Hundesteuer zuständig. Das kantonale Gesetz setzt den Rahmen, die Gemeinden konkretisieren ihn, teils erheblich.

Rapperswil-Jona: Eines der strengsten Reglements im Kanton

Früh morgens am Jonadamm, der Nebel hängt noch auf dem Wasser. Schon hier gilt: Leine raus. In Rapperswil-Jona gibt es kaum Orte, an denen Hunde ohne Leine erlaubt sind. Das städtische Polizeireglement listet eine lange Reihe von Leinenpflicht-Zonen: Wohnquartiere, Altstadt, Naturschutzgebiete, Schulen, Kinderspielplätze und öffentliche Anlagen. Ausserhalb der Stadt zählen der Jonadamm beidseitig vom Stampf bis zur Bahnlinie, der Vita-Parcours und die Finnenbahn in der Grunau sowie der Weinbergweg und der Strandweg von der Hochschule für Technik bis zum Kloster Wurmsbach ebenfalls als Leinenpflicht-Zonen.

Artikel 11 des Polizeireglements der Stadt Rapperswil-Jona regelt die Leinenpflicht für Hunde. Wer dort die Signalisation ignoriert, riskiert eine Busse. Das Reglement gilt, lass dich nicht von ruhigen Seitengassen täuschen.

Zusätzlich plant die Stadt eine Ausweitung: Um Jungtiere im Wald besser zu schützen, plant der Stadtrat im Waldgebiet eine Leinenpflicht für Hunde während der Brut- und Setzzeit. Das Polizeireglement soll entsprechend angepasst werden (Stand Oktober 2025). Prüfe die aktuelle Beschilderung vor Ort.

Übriger Wahlkreis: Kantonales Recht als Basis

Wer einen Hund ausführt, hält diesen an der Leine, wenn andere wirksame Kontrollmöglichkeiten fehlen (Art. 8 HuG/SG). An besonderen Orten wie Schulanlagen, öffentlichen Spiel- und Sportplätzen, öffentlich zugänglichen Gebäuden, öffentlichen Verkehrsmitteln sowie Bahnhöfen und Haltestellen müssen Hunde stets an der Leine geführt werden. Die Gemeinde kann durch Reglement oder Signalisation an weiteren Orten die Leinenpflicht oder ein Zutrittsverbot vorschreiben (Art. 9 und 10 HuG/SG).

Kleinere Gemeinden wie Gommiswald, Schmerikon oder Schänis haben eigene Reglements. Aktuelle Regelungen erfährst du direkt bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung.

Wald und Naturschutzgebiete

Im Kanton St. Gallen gibt es, anders als etwa in Zürich oder Aargau, keine generelle saisonale Waldleinenpflicht im kantonalen Gesetz. Einzelne Naturschutzgebiete im Wahlkreis sind jedoch geschützt. Das Kaltbrunner Riet zwischen Kaltbrunn, Uznach und Benken ist ein national bedeutsames Rückzugsgebiet für gefährdete Pflanzen und Tiere und nimmt eine Fläche von 50 Hektaren ein. In solchen Gebieten gilt Leinenpflicht, oft mit Zutrittsverbot für bestimmte Abschnitte. Beschilderung vor Ort beachten.

Wer wildernde Hunde mitbringt, riskiert mehr als eine Busse: Wildernde Hunde dürfen durch die Wildhut und Mitglieder der Jagdgesellschaften abgeschossen werden, wenn der Hund das Wild unmittelbar gefährdet oder trotz Ermahnung erneut wildert (Art. 42 Abs. 1 lit. a JV/SG). Das gilt im ganzen Kanton.

Listenhunde im Wahlkreis See-Gaster: Kein Rassenverbot, aber Verhaltensregeln

Der Kanton St. Gallen hat keine Liste mit bewilligungspflichtigen oder verbotenen Hunderassen in seine Erlasse aufgenommen. Das ist ein relevanter Unterschied zu Nachbarkantonen wie Zürich. Du kannst also auch mit Rassen, die anderswo Bewilligungspflicht auslösen, im Wahlkreis See-Gaster spazieren, solange du die kantonale Leinenpflicht-Regeln einhältst.

Trotzdem gibt es Konsequenzen bei Auffälligkeiten. Das Hundegesetz listet maximale Bussen auf, die bei Verstössen fällig werden. Wer mit einem Hund einen Menschen vorsätzlich gefährdet oder verletzt, kann mit einer Busse von Fr. 1’000.– bis Fr. 20’000.– bestraft werden.

Wichtig: Wenn du mit einem Listenhund aus einem anderen Kanton stammst und nach See-Gaster ausflügst, gelten die Leinenpflicht-Regeln des Kantons St. Gallen vor Ort. Wer seinen Listenhund im Wohnkanton bewilligt hält, kann keinem anderen Kanton das Einreisen verweigern, auch wenn die Rasse dort auf einer Verbotsliste steht. Dennoch gelten alle örtlichen Leinenpflicht-Vorschriften.

Mehr zu den kantonalen Grundlagen findest du im Übersicht Kanton St. Gallen auf rundum.dog.

Hundesteuer und Anmeldung

Seit dem 1. Januar 2020 ist das neue Hundegesetz des Kantons St. Gallen in Kraft. Der Kanton übernimmt dabei von den Gemeinden die Abklärung bei auffälligen Hunden. Die Gemeinden bleiben zuständig für die Hundekontrolle und die Erhebung der Hundesteuer.

Die Hundesteuer variiert je nach Gemeinde. Ein Blick in die Region:

  • Rapperswil-Jona: Die Hundesteuer beträgt in Rapperswil-Jona für einen Hund je Kalenderjahr Fr. 140.–. Aktuelle Angaben beim Stadtschalter Rapperswil-Jona.
  • Gommiswald: Die Hundesteuer beträgt einheitlich Fr. 100.– pro Hund und Jahr, ohne Unterschied zwischen erstem und weiteren Hunden (Stand 2026).
  • Übrige Gemeinden: Der kantonale Rahmen erlaubt eine Hundesteuer zwischen Fr. 60.– und Fr. 200.– je Kalenderjahr; der Stadtrat legt den Betrag fest. Aktuelle Tarife direkt bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung erfragen.

Wer einen Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung abschliessen. Die Versicherungsdeckung schliesst die Haftpflicht des Hundehalters sowie derjenigen Person ein, die den Hund tatsächlich beaufsichtigt (Art. 7 HuG/SG). Das ist kein Freifahrtsschein, sondern Pflicht.

Die Wohnsitzgemeinde kontrolliert, ob der Hund und die Hundehaltung korrekt in der Hundedatenbank AMICUS erfasst sind. Neu zugezogene Hundehalter melden sich bei der Gemeindeverwaltung. Die Frist zur Registrierung erfährst du dort direkt.

Die besten Routen im Wahlkreis See-Gaster, mit korrekter Rechtslage

Linthkanal und Linthebene: Weite, die man riecht

Im Oktober, wenn der erste Bodennebel über den Wiesen liegt und der Kanal das Glarnerland-Grau trägt, ist die Linthebene am eindrücklichsten. Der Kies unter den Pfoten knirscht, der Wind kommt aus dem Tal. Die Linth schleppte seit den Eiszeiten Geschiebe aus dem Glarnerland in die Ebene zwischen Walensee und Zürichsee. Im Deltagebiet entstanden grosse Dynamik und Artenvielfalt. Nach dem Bau des Linthkanals wurde auf Kosten der Feuchtgebiete viel Kulturland gewonnen.

Die breiten Forstwege entlang des Kanals eignen sich gut für längere Ausgänge. Ob und wo Leinenpflicht gilt, entnimmst du der aktuellen Beschilderung, oder fragst bei der jeweiligen Gemeinde nach. Detailrouten zu dieser Gegend findest du auf SchweizMobil.

Kaltbrunner Riet: Feuchtgebiet mit Regeln

Das Schilf steht im Frühjahr mannsshoch. Beutelmeisen bauen ihre hängenden Nester, Rohrsänger schlagen. Das Kaltbrunner Riet ist zu einem national bedeutsamen Rückzugsgebiet für viele gefährdete Pflanzen und Tiere geworden. Das Schutzgebiet nimmt eine Fläche von 50 Hektaren ein und wird von Pro Natura St. Gallen-Appenzell betreut.

In Naturschutzgebieten dieser Kategorie gilt Leinenpflicht, und in manchen Abschnitten ist der Zutritt eingeschränkt. Vor dem Besuch lohnt sich ein Blick auf die Tafeln am Eingang. Informationen zu aktuellen Regelungen bei Pro Natura St. Gallen oder der Gemeinde Kaltbrunn.

Walensee-Nordufer: Felswände, schmaler Weg, kühles Wasser

Am östlichen Ende des Wahlkreises, wo am Walensee die Strukturen dörflich und kleinräumig sind, liegt eine der eindrucksvollsten Strecken der Region. Das Städtchen Weesen am Westende des Sees ist der Startpunkt der beliebten Walensee-Wanderung entlang des wilden, steilen Nordufers. Der Weg ist eng, die Steilhänge machen ihn für Hunde fordernd.

Für Hundehalter gilt: Leinenpflicht gilt überall dort, wo beschildert. In der Setzzeit empfiehlt sich ohnehin, den Hund nahe zu führen, im hohen Gras liegen Rehkitze versteckt. Was konkret rund um Weesen gilt, prüfst du bei der Gemeinde Weesen oder liest die Schilder am Weg.

Amden und Speer: Höhe statt See

Wer es steiler mag, fährt hoch nach Amden. Im Juni riecht der Boden nach nassem Humus, der Speer hängt oft im Dunst. Eine mittelschwere Tour führt von der Linthebene in die Ausläufer der Nagelfluhpyramide Speer. Auf den Weiden der Umgebung kann es Begegnungen mit Nutztieren geben, Leine vorsorglich griffbereit haben. Der Einsatz von Herdenschutzhunden muss bei der zuständigen Stelle des Kantons gemeldet werden. Über Herdenschutzhunde an Wanderwegen im Weidgebiet ist in geeigneter Weise zu informieren (Art. 13 HuG/SG). Wenn du Herdenschutzhunden begegnest: ruhig bleiben, Hund anleinen, Abstand halten.

Was im Wahlkreis See-Gaster anders ist als im Rest des Kantons

See-Gaster liegt im Kanton St. Gallen, orientiert sich aber weniger an St. Gallen als an Zürich. Den meisten Leuten in See-Gaster liegt Zürich näher als St. Gallen. Die Bevölkerung lebt und arbeitet grenzüberschreitend. Das hat Folgen für Hundehalter: Wer regelmässig über die Kantonsgrenzen geht, begegnet drei verschiedenen Regelwerken auf engem Raum – St. Gallen, Schwyz, Zürich. Keines davon ist identisch.

Der Kanton St. Gallen hat kein Rassenverbot. Zürich hingegen verbietet bestimmte Rassen. Schwyz kennt eine generelle Leinenpflicht im öffentlichen Raum. Wer also aus Zürich zum Gassigang nach Rapperswil-Jona kommt, oder umgekehrt –, muss die Regeln des jeweiligen Kantonsgebiets kennen. Die Grynau ist das bekannteste Beispiel: links Schwyz, rechts St. Gallen, zwei Regelwerke, ein Spazierweg.

Innerhalb des Wahlkreises ist Rapperswil-Jona kommunal strenger als viele Landgemeinden. In Rapperswil-Jona gibt es kaum Orte, an denen Hunde ohne Leine erlaubt sind. Die Liste der Leinenpflicht-Zonen im städtischen Polizeireglement ist lang. Wer dagegen in Weesen oder Schänis spaziert, bewegt sich in ruhigerer Umgebung, aber auch dort gilt: Signalisation beachten und die Gemeindewebseite vor dem ersten Ausflug checken.

Aktuelle Routen-Empfehlungen und Wegbeschreibungen findest du auf SchweizMobil.

Häufig gestellte Fragen

Gilt im Kanton St. Gallen eine Waldleinenpflicht in der Brut- und Setzzeit?

Nein, das kantonale Hundegesetz sGS 456.1 kennt keine generelle saisonale Waldleinenpflicht, anders als beispielsweise Kanton Zürich (dort gilt sie vom 1. April bis 31. Juli). Im Wahlkreis See-Gaster sind es die Gemeinden, die lokal Einschränkungen festlegen können. Rapperswil-Jona hat im Oktober 2025 eine Waldleinenpflicht während der Brut- und Setzzeit in Planung gebracht. Aktuelle Regelung bei der Gemeinde nachfragen und Beschilderung beachten.

Gibt es im Kanton St. Gallen verbotene Hunderassen?

Nein. Der Kanton St. Gallen hat keine Liste mit bewilligungspflichtigen oder verbotenen Hunderassen in seine Erlasse aufgenommen. Das macht St. Gallen liberaler als Nachbarkantone wie Zürich, Schwyz oder Schaffhausen. Allerdings kann das Veterinäramt bei nachgewiesener Gefährlichkeit eines Hundes Massnahmen anordnen, bis hin zum Halteverbot.

Wie hoch ist die Hundesteuer in den Gemeinden von See-Gaster?

Das variiert von Gemeinde zu Gemeinde. Rapperswil-Jona erhebt Fr. 140.– pro Hund und Jahr (Stand 2020, Direktlink beim Stadtschalter prüfen). Gommiswald erhebt Fr. 100.– einheitlich (Stand 2026). Andere Gemeinden liegen im kantonalen Rahmen von Fr. 60.– bis Fr. 200.–. Aktuellen Tarif immer direkt bei der Gemeindeverwaltung erfragen, er kann sich ändern.

Was gilt, wenn ich mit meinem Hund von Zürich nach Rapperswil-Jona wandere und die Kantonsgrenze überschreite?

Auf Zürcher Boden gilt das Zürcher Hundegesetz, mit genereller Leinenpflicht im Wald vom 1. April bis 31. Juli und anderen Besonderheiten. Auf St. Galler Boden gilt das kantonale HuG/SG, ergänzt durch das kommunale Polizeireglement der jeweils betretenen Gemeinde. In Rapperswil-Jona ist das Polizeireglement besonders streng. Die Grynau ist das klassische Beispiel: St. Galler Seite links, Schwyzer Seite rechts, je eine andere Regelung. Auf der aktuell betretenen Kantonsseite gilt immer das dortige Recht.

Quellen

Saisonale Hinweise

Beste Jahreszeit: Sommer