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District de l’Ouest lausannois

District de l’Ouest lausannois Karte: Wikipedia Commons, No machine-readable author provided. Tschubby assumed (based on copyright claims)., CC BY-SA 3.0. Quelle: commons.wikimedia.org
Schwierigkeit
Leicht
Eintritt
Kostenlos

Hund im District de l’Ouest lausannois: Was wirklich gilt

Der Bezirk Ouest lausannois umfasst acht Gemeinden: Bussigny, Chavannes-près-Renens, Crissier, Ecublens, Prilly, Renens, Saint-Sulpice und Villars-Sainte-Croix. Hauptort ist Renens. Der Bezirk liegt direkt westlich von Lausanne. Er grenzt an die Stadtgrenze der Kantonshauptstadt und gehört zur dichtesten Agglomeration des Kantons Waadt. Kein Bergtourist verirrt sich hierher, kein Wanderweg führt über alpine Pässe. Das ist der Alltag in einer flächenmässig kleinen, aber bevölkerungsreichen Stadtregion.

Das Gemeindegebiet von Renens umfasst einen Abschnitt des Waadtländer Mittellandes nördlich des Genfersees. Von der Gemeindefläche entfielen 93 % auf Siedlungen, 3 % auf Wald und Gehölze und 4 % auf Landwirtschaft. Das zeigt, worum es hier geht: ein dichtes Netz aus Quartieren, Gewerbe und Verkehrsachsen. Grünflächen sind vorhanden, aber sie wollen gezielt aufgesucht werden. Wer mit Hund hier lebt oder zu Besuch ist, muss die kommunalen Regeln kennen. Der Kanton Waadt setzt den Rahmen, die Gemeinden konkretisieren ihn. Das macht den Unterschied im Alltag.

Leinenpflicht im District de l’Ouest lausannois: Was kommunal gilt

Seit dem 1. Januar 2008 gilt im Kanton Waadt eine revidierte Hundegesetzgebung. Die Verordnung wurde 2014 nochmals revidiert. Hundehaltende müssen ihre Hunde jederzeit kontrollieren können und haben sicherzustellen, dass ihre Hunde ausreichend sozialisiert sind (Art. 16 LPolC/VD). Das ist die kantonale Basis. Darüber hinaus setzen die Gemeinden eigene Regeln durch Aushänge und Beschilderung.

Renens und die dicht bebauten Ortschaften

Im Bezirk Ouest lausannois leben die Leute Wand an Wand. Fast der gesamte Gemeindeboden von Renens ist überbaut, das Siedlungsgebiet ist lückenlos mit denjenigen von Lausanne, Prilly und sämtlicher weiterer Nachbargemeinden zusammengewachsen. Das bedeutet für Hundehalter: Wenig Platz, viele Menschen, und kommunale Polizeireglements regeln den öffentlichen Raum eng. Jede Gemeinde ist eigenverantwortlich für das Aufstellen von Hinweisschildern hinsichtlich einer Leinenpflicht und/oder genereller Verbotszonen für Hunde. Du prüfst vor Ort die Beschilderung. Spielplätze, Schulhausanlagen und Parks sind häufig mit Zutrittsverboten oder Leinenpflicht markiert. Aktuelle Reglements erhältst du direkt bei der Gemeindeverwaltung Renens sowie bei den jeweiligen Gemeindeverwaltungen in Prilly, Ecublens, Crissier und Bussigny.

Wald, Waldrand und Brut- und Setzzeit

Der Wald im Bezirk ist knapp. Der Parc du Bois-de-Bay, Teile des Vaudaire-Gebiets und die Talzüge der Sorge und der Venoge bieten grüne Korridore. Gerade diese lichten Waldränder im Frühling riechen nach aufgetautem Laub, und sind genau dann gesetzlich heikel. Im Kanton Waadt gilt Leinenpflicht im Wald vom 1. April bis zum 15. Juli. Zusätzlich gilt sie am Waldrand und auf angrenzenden Wiesen. Das ist strenger als in vielen anderen Kantonen. Wer im Juni mit seinem Hund auf einem Feldweg zwischen Ecublens und dem Venoge-Tal spaziert und der Weg tangiert den Waldrand, muss die Leine anlegen. Die Kontrolleure der Kantonspolizei Waadt sind unterwegs. In Naturschutzgebieten gilt eine generelle Leinenpflicht (Art. 7b i.V.m. Art. 2b und 2c RLFaune/VD). Prüfe vor jedem Ausflug, ob deine Route durch ein ausgeschiedenes Schutzgebiet führt.

Naturschutzgebiete im Bezirk

Die Täler der Venoge und der Sorge sind die grünen Adern des Bezirks. Der Parc naturel régional Jorat liegt etwas weiter östlich, berührt den Bezirk aber am Rand. Die Talzüge der Flüsse Sorge, Venoge und Mèbre durchziehen den Bezirk in schmalen Bändern zwischen Gewerbe und Wohnquartieren. Diese Uferkorridore stehen teilweise unter Schutz. Ob ein konkreter Abschnitt als Naturschutzgebiet ausgeschieden ist, prüfst du auf der offiziellen Seite des Kantons Waadt. Dort sind die Schutzgebietskarten zugänglich. Wenn das Schild am Wegrand «Zone naturelle protégée» zeigt, gilt Leinenpflicht.

Listenhunde im District de l’Ouest lausannois: Kurze kantonale Liste, klare Bewilligungspflicht

In seiner Hundegesetzgebung sieht der Kanton Waadt seit 2008 eine Liste bewilligungspflichtiger Rassen vor. Als potenziell gefährlich und somit als bewilligungspflichtig gelten die folgenden Rassen und deren Kreuzungen: American Staffordshire Terrier (Amstaff), American Pit Bull Terrier und Rottweiler (Art. 3 Abs. 1 LPolC i.V.m. Art. 2 Abs. 1 RLPolC).

Die kürzeste Rasseliste in der Schweiz ist diejenige des Kantons Waadt mit nur drei Rassen. Das ist liberal, verglichen etwa mit dem Kanton Tessin oder Genf. Die Kosten für die Bewilligungserteilung werden dem Hundehalter übertragen (Art. 27 RLPolC/VD, CHF 800 für einen potenziell gefährlichen Hund). Die Bewilligung läuft über das kantonale Veterinäramt. Neben einem bewilligungspflichtigen Hund darf ein weiterer Hund nur mit ausdrücklicher Bewilligung des Veterinäramtes gehalten werden (Art. 12 Abs. 3 LPolC/VD).

Verboten ist die Zucht und der Import zu Handelszwecken von Hunden der Rasseliste (Art. 11 LPolC/VD). Wer einen Amstaff, Pit Bull oder Rottweiler aus einem anderen Kanton in den Bezirk mitbringt: Die Waadtländer Regeln gelten ab dem Moment, in dem der Hund das Kantonsgebiet betritt. Mehr zur kantonalen Grundlage findest du in der Hunderecht-Übersicht der Stiftung Tier im Recht.

Hundesteuer und Anmeldung

Hundehalter sind verpflichtet, eine Privathaftpflichtversicherung abzuschliessen (Art. 15 LPolC/VD) und für die Haltung eines Hundes eine Hundesteuer zu bezahlen (Art. 1 RICC/VD). Beide Pflichten gelten kantonal, die Hundetaxe wird durch die jeweilige Gemeinde erhoben.

Die Höhe der Steuer variiert von Gemeinde zu Gemeinde. Aktuelle Tarife erfährst du direkt bei der Gemeindeverwaltung: Renens, Prilly, Ecublens, Crissier, Bussigny, Chavannes-près-Renens, Saint-Sulpice und Villars-Sainte-Croix haben eigene Tarife. Eine kantonale Mindestbasis besteht, aber die Gemeinden können den Betrag anpassen. Frag direkt am Schalter oder auf der Website deiner Wohngemeinde nach dem aktuellen Jahresbetrag.

Neu angemeldete Hunde trägst du nach dem Kauf bei der Gemeinde ein. Die Frist legt jede Gemeinde fest, üblicherweise sind es wenige Wochen nach dem Erwerb. Vergiss zudem die eidgenössische Pflicht zur Registrierung in der nationalen Heimtierdatenbank AMICUS, diese gilt schweizweit für alle Hunde.

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Vallée de la Venoge: Grüner Korridor zwischen Industrie und Felder

Wer nicht weiss, wo die Venoge fliesst, findet sie nur, wenn er gezielt sucht. Das ist kein Fehler des Flusses. Es ist ein Vorteil. Im Oktober, wenn die ersten Nebelschwaden im Flusstal hängen, knirscht das feuchte Laub unter den Pfoten. Die Venoge fliesst von Lac de Joux bis in den Genfersee, und der Mittellauf zwischen Ecublens und Bussigny lässt sich zu Fuss begehen. Wege am Ufer führen zwischen Weiden und Gebüsch, der Geruch nach Wasserminze und feuchtem Ton mischt sich mit dem der Felder dahinter.

Für den Abschnitt ab Ecublens gilt: Im Kanton Waadt besteht Leinenpflicht im Wald und am Waldrand vom 1. April bis zum 15. Juli. Entlang der Venoge gibt es Abschnitte mit dichtem Ufergehölz, die als Waldrand zählen können. Von April bis Mitte Juli nimmst du die Leine. Der Rest des Jahres ist offener. Aktuelle Wanderrouten entlang der Venoge findest du bei SchweizMobil, wo der Venoge-Weg (Route 44) dokumentiert ist.

Parc de Valency und grüne Parks in Prilly und Renens

Der Parc de Valency liegt zwar auf Lausanner Boden, aber er ist für Hundehalter aus Prilly und Renens der nächste grosse Stadtpark. Im Sommer riecht der Rasen nach warmem Gras, der Brunnen plätschert, Kinder spielen. Genau hier zählt die kommunale Beschilderung. Ob Hunde auf bestimmten Wiesenflächen erlaubt sind oder ob Leinenpflicht gilt: das steuert Lausanne direkt, nicht der Bezirk.

Näher am Bezirk sind die Parkanlagen in Prilly und Renens selbst. Die Parkanlage am Bahnhof Renens, der Parc des Bourgeois in Prilly und kleinere Quartierparks bieten Grünflächen für den Alltag. Ob Hunde auf Wegen erlaubt sind, wie lang die Leine sein darf und ob es ausgewiesene Hundeauslaufzonen gibt: das prüfst du bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung oder liest es direkt an den Schildern vor Ort.

Sorge-Tal und EPFL-Grünzone in Ecublens

Die Sorge fliesst durch das Gelände der EPFL und der UNIL. Das Hochschulgelände macht ein Fünftel des Ecublenser Gemeindegebiets aus. Es befindet sich zwischen der Kantonsstrasse Lausanne-Morges und dem Bachlauf der Sorge. Im März, wenn die ersten Krokusse auf den Campus-Wiesen treiben, ist es still. Keine Touristenwelle, kein Lärm. Nur Studierende auf Velos und gelegentlich ein Hund an der Leine.

Ob Hunde auf dem EPFL-/UNIL-Gelände mitlaufen dürfen und unter welchen Bedingungen, hängt von den institutionellen Regeln ab. Das klärt sich auf den offiziellen Seiten der jeweiligen Institution. Den Sorge-Bach entlang gibt es einen Fussweg. Der Uferbereich kann als schutzbedürftiger Lebensraum ausgeschieden sein. Beachte die Beschilderung vor Ort.

Bord du Lac bei Saint-Sulpice

Saint-Sulpice liegt direkt am Genfersee. Der Uferweg führt westwärts in Richtung Morges, östwärts in Richtung Lausanne-Ouchy. Im Juli steht die Sonne hoch, der See glänzt grau-blau, und die Platanen am Promenadenweg geben Schatten. Der Hund will ins Wasser. Das ist die Versuchung.

Die Konsequenz: Badezonen und Seeufer-Abschnitte haben unterschiedliche Regeln. Manche sind saisonal mit Hundeverbot beschildert, andere erlauben den Zutritt. Jede Gemeinde ist eigenverantwortlich für das Aufstellen von Hinweisschildern bezüglich Leinenpflicht und Verbotszonen für Hunde. Ob Hunde am Seeufer von Saint-Sulpice an bestimmten Abschnitten erlaubt sind, klärst du auf der offiziellen Website der Gemeinde Saint-Sulpice oder liest es am Ufer an der Beschilderung.

Was im District de l’Ouest lausannois anders ist als im Rest des Kantons Waadt

Der Bezirk Ouest lausannois ist ein Sonderfall im Kanton Waadt. Er hat Industriequartiere, Hallen und Leuchtreklamen, aber auch Landschaftsräume, Naturflächen im Kern der Städte und einzigartige Bauprojekte. Das ist kein Naherholungsgebiet im klassischen Sinn. Es ist eine der dichtesten Agglomerationen der Westschweiz, mit mehr als 120 Nationalitäten in den Strassen. Dieser Kontext prägt die Hundehaltung konkret: wenig Freilauffläche, viele Begegnungen, enge öffentliche Räume.

Der Kanton Waadt ist insgesamt einer der liberaleren bezüglich Rasselisten. Der Kanton Waadt ist von Seiten der Hundegesetzgebung und den damit zusammenhängenden potenziell als gefährlich eingestuften Hunderassen im Vergleich zu anderen Kantonen der Schweiz relativ liberal eingestellt. Das wirkt sich auf den Bezirk aus: Wer mit einem Amstaff oder Rottweiler hier wohnt, braucht eine kantonale Bewilligung, kein Haltungsverbot. Das ist einfacher als in Nachbarkantonen wie Genf oder Freiburg.

Was den Bezirk dagegen anspruchsvoller macht als ländliche Waadtländer Gebiete: Die kommunale Beschilderungsdichte ist höher, Spielplatz- und Parkreglements sind präsent, und die Nähe zu Lausanne bringt Ausweichregeln mit sich. Wer über die Bezirksgrenze nach Lausanne wechselt, ist im Lausanner Stadtrecht. Wer nach Morges fährt, ist im benachbarten Bezirk Morges. Die Reglements wechseln mit der Gemeindegrenze.

Häufig gestellte Fragen

Gilt im Wald des Bezirks Ouest lausannois ganzjährig Leinenpflicht?

Nein. Im Kanton Waadt gilt Leinenpflicht im Wald vom 1. April bis zum 15. Juli. Zusätzlich gilt sie am Waldrand und auf angrenzenden Wiesen. Ausserhalb dieser Zeit musst du deinen Hund nicht anlegen, sofern keine kommunale Beschilderung etwas anderes anzeigt. In ausgeschiedenen Naturschutzgebieten gilt die Leinenpflicht ganzjährig.

Welche Hunderassen brauchen im Kanton Waadt eine Bewilligung?

Als potenziell gefährlich und bewilligungspflichtig gelten: American Staffordshire Terrier (Amstaff), American Pit Bull Terrier und Rottweiler sowie deren Kreuzungen (Art. 3 Abs. 1 LPolC i.V.m. Art. 2 Abs. 1 RLPolC). Die Kosten für die Bewilligungserteilung betragen CHF 800 für einen potenziell gefährlichen Hund (Art. 27 RLPolC/VD). Die Bewilligung beantragst du beim Veterinäramt des Kantons Waadt.

Wie hoch ist die Hundetaxe in den Gemeinden des Bezirks?

Die Hundetaxe legt jede Gemeinde eigenständig fest. Die kantonale Grundlage verpflichtet zur Zahlung einer Hundesteuer (Art. 1 RICC/VD). Den aktuellen Jahresbetrag erfährst du direkt bei der Gemeindeverwaltung von Renens, Prilly, Ecublens, Crissier, Bussigny, Chavannes-près-Renens, Saint-Sulpice oder Villars-Sainte-Croix. Publizierte Tarife ohne Behördenquelle sind erfahrungsgemäss veraltet.

Muss ich als Hundehalter im Kanton Waadt eine Haftpflichtversicherung abschliessen?

Ja. Hundehalter sind verpflichtet, eine Privathaftpflichtversicherung abzuschliessen (Art. 15 LPolC/VD). Das gilt für alle Hunde, unabhängig von Rasse und Grösse. Ohne Versicherung drohen Bussen.

Quellen

Saisonale Hinweise

Beste Jahreszeit: Sommer