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District de Morges

District de Morges Karte: Wikipedia Commons, Tschubby, CC BY-SA 3.0. Quelle: commons.wikimedia.org
Schwierigkeit
Leicht
Eintritt
Kostenlos

Hund im District de Morges: Was wirklich gilt

Der District de Morges liegt zwischen dem Genfersee und den Ausläufern des Juras, rund 305 km², die sich von den Weinbergen der La Côte bis hinauf zu den bewaldeten Jurahöhen erstrecken. Das Gebiet bietet diverse Landschaften zwischen dem Genfersee und dem Jura, mit Jurafusshügeln, dem Mont Tendre und weitläufigen Weinbergen der La Côte. Flüsse wie die Morges, der Boiron und die Venoge durchziehen das Terrain. Verwaltungsmässig gehört der Bezirk zum Kanton Waadt, mit Morges als Hauptort und Nachbarbezirken wie Lausanne im Osten und Nyon im Westen.

Für Hundehalter bedeutet das: breite Naturräume, gut ausgebaute Wanderwege, aber auch klare Regeln. Der Kanton Waadt setzt den gesetzlichen Rahmen. Die Gemeinden konkretisieren ihn. Und im Alltag ist genau diese kommunale Schicht die entscheidende.

Leinenpflicht im District de Morges: Was kommunal gilt

Die kantonale Gesetzgebung (LPolC) schreibt vor, dass der Hundehalter die Verantwortung und die Pflicht hat, seinen Hund in allen Alltagssituationen zu erziehen, zu sozialisieren und zu kontrollieren, unabhängig von Alter, Grösse oder Rasse. Das ist die Grundlage. Darüber hinaus legt jede Gemeinde im Bezirk eigene Regeln fest.

Stadt Morges: Leine in Gebäuden, Spielplätzen und Transportmitteln

Morges am See, ein Samstagmorgen im April. Die Quais füllen sich, Hunde ziehen ihre Halter Richtung Seeufer. Hier gilt: aufgepasst.

In öffentlichen Gebäuden, im öffentlichen Verkehr, auf Schulhöfen und Kinderspielplätzen müssen alle Hunde, rassenunabhängig, an kurzer Leine geführt werden, sofern ihnen der Zugang nicht ohnehin verboten ist. Das gilt überall im Kanton und damit auch in Morges. Zusätzlich können die Gemeinden öffentliche Plätze bezeichnen, an denen Hunde verboten oder leinenpflichtig sind. Welche Zonen Morges konkret bezeichnet hat, entnimmst du dem aktuellen Merkblatt der Stadtverwaltung Morges.

Wald: Brut- und Setzzeit beachten

Im März beginnt es. Die Wälder zwischen Morges und Aubonne zeigen die ersten Bärlauchblätter, und irgendwo im Unterholz liegt eine Ricke, die gerade geworfen hat. Genau dann werden freilaufende Hunde zum Problem.

Die kantonale Jagdgesetzgebung (LChP, RS/VD 922.01) verlangt während der Brut- und Setzzeit, vom 1. April bis 15. Juli, erhöhte Vorsicht im Wald. Hunde, die unkontrolliert laufen, gelten als jagend. Das Forstpersonal und die Wildhut des Kantons Waadt kontrollieren. Wer seinen Hund nicht unter Kontrolle hat, riskiert eine Anzeige. Die Leine im Wald von April bis Mitte Juli ist die einfachste Lösung.

Naturschutzgebiete im Bezirk

Einige Feuchtgebiete und Waldreservate im District de Morges unterstehen kantonalem oder eidgenössischem Schutz. In diesen Zonen gelten strengere Regeln als im Normalwald. Vor einem Ausflug in solche Gebiete lohnt es sich, die Beschilderung vor Ort zu lesen. Das kantonale Amt für Natur und Landschaft (DGE-BIODIV) führt eine aktuelle Karte der Schutzgebiete unter vd.ch/themes/environnement/nature-et-paysage.

Listenhunde im District de Morges: Drei Rassen brauchen eine Bewilligung

Der Kanton Waadt kennt keine generelle Rassenverbotsliste. Er unterscheidet zwei Gruppen.

American Staffordshire Terrier, American Pitbull Terrier, Rottweiler sowie Kreuzungen dieser Rassen gelten als potenziell gefährliche Hunde (CPD). Ihre Halter müssen unter anderem den TCOM-Test bestehen und bei Erteilung der Bewilligung CHF 800 bezahlen. Die Bewilligung erteilt die Direktion für Landwirtschaft, Weinbau und Veterinärwesen (DGAV), die zuständige kantonale Behörde.

In der Öffentlichkeit müssen diese Hunde an der Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen. Zudem muss am Eingang des Wohnorts ein Schild auf den potenziell gefährlichen Hund hinweisen.

Als gefährlich gelten, rassenunabhängig, alle Hunde, die nachweislich Personen oder Tiere angegriffen haben oder ein erhöhtes Aggressionsverhalten zeigen. Wer einen Hund dieser Kategorie hält, darf ohne Genehmigung des Departements keinen weiteren Hund halten, egal welcher Rasse, Grösse oder welchen Gewichts.

Mehr zu den kantonalen Regeln findest du im Artikel zum Kanton Waadt.

Hundesteuer und Anmeldung im District de Morges

Im Kanton Waadt zahlt der Hundehalter eine zweigeteilte Steuer: einen kantonalen Anteil und einen kommunalen Anteil.

Der kantonale Anteil beträgt CHF 100 pro Jahr (inklusive Einschreibung). Den kommunalen Anteil legt jede Gemeinde in ihrer eigenen Steuerverordnung fest. Die Spanne ist im Bezirk spürbar: Bussigny erhebt kommunal CHF 80 pro Jahr und Hund, Vallorbe CHF 75. Eine Ausnahme bildet die Gemeinde Chigny im District de Morges, die seit 2009 keine Hundesteuern mehr erhebt. Für Morges selbst: die aktuell gültige kommunale Taxe erfährst du direkt bei der Stadtverwaltung Morges.

Gemäss Art. 9 des kantonalen Hundepolizeigesetzes vom 31. Oktober 2006 musst du die Anschaffung, Abtretung oder den Tod deines Hundes innerhalb von zwei Wochen melden. Die Meldung geht an die Wohngemeinde und an die nationale Datenbank AMICUS, beide Kanäle sind Pflicht. Ausserdem bist du verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen.

Seit dem 1. Januar 2024 gilt: Wer zum ersten Mal einen Hund anschafft oder seit mehr als zehn Jahren keinen Hund mehr gehalten hat, muss vor der Anschaffung einen Theoriekurs absolvieren und eine praktische Führbarkeitsprüfung bestehen.

Die besten Routen im District de Morges, mit korrekter Rechtslage

Sentier de la Morges: Wald, Weinberg, Wasser

Im Februar riecht der Flussboden nach nasser Erde und verrottetem Laub. Die Morges führt wenig Wasser, aber der Weg daneben ist dann fast menschenleer. Das ist der beste Moment für diesen Weg.

Der Sentier de la Morges verbindet die Stadt mit Vufflens-le-Château durch Weinberge, Felder und Wald. Der Pfad wechselt den Charakter mehrmals: erst flacher Auenweg, dann leicht ansteigend durch Rebhänge, schliesslich Waldabschnitte mit altem Baumbestand. Im Frühling taucht der Weg im Bärlauchgeruch unter.

Rechtlich gilt: Im Wald gilt vom 1. April bis 15. Juli die Sorgfaltspflicht gegenüber Wildtieren. Leine anlegen, auch wenn kein Schild zu sehen ist. Die Landwirtschaftsflächen zwischen Morges und Vufflens sind Privatgelände; den Weg nicht verlassen.

Sentier du Boiron: Vom Hafen bis nach Saint-Prex

Der Boiron riecht im Sommer leicht nach Algen. Das Wasser ist klar genug, um den Kiesgrund zu sehen. Hunde, die gerne nasse Pfoten haben, sind hier richtig.

Der Sentier du Boiron verbindet Sport und Natur: Er führt vom Hafen Petit-Bois bis zum mittelalterlichen Städtchen Saint-Prex, mit Vita-Parcours-Stationen und Lehrtafeln am Weg. Der Weg verläuft bachbegleitend und ist breiter als der Morges-Sentier. Kinderwagen kommen mit; grosse Hunde auch.

Achtung: Der Ortskern von Saint-Prex ist ein öffentlicher Bereich. Leinenpflicht gilt dort, wie in allen Waadtländer Gemeindezentren, überall wo Gedränge entstehen kann.

Jurafuss: Vom Col du Mollendruz zur Dent de Vaulion

Im Oktober liegt Nebel in den Mulden. Oben, am Grat zwischen Mollendruz und Vaulion, ist die Luft klar und kalt. Das Gras ist nass. Der Hund springt trotzdem.

Eine der beliebtesten Touren führt vom Col du Marchairuz (1449 m ü.M.) zum Mont Tendre, dem höchsten Punkt des Schweizer Juras, mit weitem Panorama. Das Gebiet gehört zum Parc Jura vaudois. Für Wanderrouten und aktuelle Wegbedingungen im Jura-Gebiet des Bezirks empfehlen sich die Kartentools von SchweizMobil.

Im Parc Jura vaudois gibt es Zonen mit besonderem Schutzstatus. Die Beschilderung vor Ort ist verbindlich. Im Zweifel: Leine anlegen, Wegmarkierung beachten.

Arboretum du Vallon de l’Aubonne: Bäume, Stille, kein Lärm

Im November hängen die Lärchen golden über den Wegen. Die Blätter liegen fussknöcheltief. Dann ist das Arboretum fast leergefegt, ausser von Hundehaltern, die das wissen.

Das Arboretum du Vallon de l’Aubonne bietet einen informativen Spaziergang durch vielfältige Flora und eignet sich für Familien mit Kindern. Die Wege sind gepflegt, die Distanzen kurz, der Boden meistens trocken. Ob und unter welchen Bedingungen Hunde ins Arboretum mitdürfen, klärt man am besten direkt vor dem Besuch auf der offiziellen Seite des Arboretums.

Aktuelle Routenempfehlungen für den gesamten Bezirk gibt es bei Morges Région Tourisme.

Was im District de Morges anders ist als im Rest des Kantons Waadt

Der District de Morges ist kein klassischer Naturreservat-Bezirk. Er ist Pendlergebiet, Weinbauregion und Naherholungsraum, alles gleichzeitig. Das prägt den Charakter der Hundehaltung hier.

Die Seeuferpromenade von Morges ist städtisch belebt. Im Sommer treffen Familien, Velfahrer und Hunde auf engem Raum aufeinander. Die Leinenpflicht entlang der Quais ist in der Praxis keine bürokratische Vorgabe, sondern eine Notwendigkeit. Wer das ignoriert, fällt auf, und der kommunale Vollzug in Morges ist aktiv.

Gleichzeitig beginnt der Jura mit seinen ruhigen Waldwegen nur dreissig Fahrminuten von der Seefront entfernt. Dort begegnet man wenig Menschen. Dafür begegnet man im Frühling Wildschweinen, Rehen und, in einigen Tälern, auch Herden mit Herdenschutzhunden. Letztere reagieren auf Fremde defensiv. Wer mit seinem Hund in die Jurahöhen will, sollte das ernst nehmen.

Eine kommunale Besonderheit: Die Gemeinde Chigny im District de Morges erhebt seit 2009 keine Hundesteuern mehr. Das ist in der ganzen Waadt eine Ausnahme. Für alle anderen Gemeinden des Bezirks gilt: Steuer ja, Höhe variiert.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich meinen Hund in der Stadt Morges immer an der Leine führen?

Nicht überall, aber an vielen Orten schon. In öffentlichen Gebäuden, im öffentlichen Verkehr, auf Schulhöfen und Kinderspielplätzen gilt Leinenpflicht für alle Hunde, ohne Ausnahme für kleine Rassen. Zusätzlich kann die Gemeinde Morges weitere Orte bezeichnen, an denen die Leine Pflicht ist. Aktuelle Informationen zur Gemeindepolizeiverordnung und zu ausgewiesenen Zonen gibt die Stadtverwaltung Morges.

Ich halte einen Rottweiler. Was muss ich im District de Morges beachten?

Rottweiler gelten im Kanton Waadt als potenziell gefährliche Hunde. Du musst den TCOM-Test bestehen, einen Kurs absolvieren und eine Bewilligung bei der DGAV beantragen. Die Gebühr bei Erteilung beträgt CHF 800. In der Öffentlichkeit muss dein Hund an der Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen. Zudem brauchst du für jeden weiteren Hund, egal welcher Rasse, eine separate Genehmigung des kantonalen Departements.

Wie viel kostet die Hundesteuer in Morges?

Der kantonale Anteil der Hundesteuer im Kanton Waadt beträgt CHF 100 pro Jahr, inklusive Einschreibung. Dazu kommt ein kommunaler Anteil, den die Stadt Morges in ihrer eigenen Steuerverordnung festlegt. Den aktuell gültigen kommunalen Betrag erfährst du direkt bei der Stadtverwaltung Morges, der Tarif kann sich jährlich ändern.

Gilt im Wald rund um Morges Leinenpflicht?

Eine generelle Leinenpflicht im Wald gibt es im Kanton Waadt nicht. Aber: Während der Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli) bist du nach kantonalem Jagdrecht verpflichtet, deinen Hund unter ständiger Kontrolle zu halten. Ein Hund, der unkontrolliert durch den Wald läuft und Wild aufscheucht, kann als jagend eingestuft werden, mit rechtlichen Konsequenzen. In der Praxis empfiehlt sich die Leine in Waldgebieten vom April bis Mitte Juli.

Ich bin neu in der Region. Wo melde ich meinen Hund an?

Gemäss Art. 9 der kantonalen Hundepolizeiverordnung musst du die Anschaffung innerhalb von zwei Wochen melden. Die Meldung geht an zwei Stellen: an die Gemeindeverwaltung deines Wohnorts im Bezirk und an die nationale Datenbank AMICUS. AMICUS informiert die Gemeinden nicht automatisch über deine Einträge, beide Meldungen sind also separat erforderlich. Ausserdem bist du verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für deinen Hund abzuschliessen.

Quellen

Saisonale Hinweise

Beste Jahreszeit: Sommer