Ausflugsziel · Jura · Leicht

District des Franches-Montagnes

District des Franches-Montagnes Karte: Wikipedia Commons, Tschubby, CC BY-SA 3.0. Quelle: commons.wikimedia.org
Schwierigkeit
Leicht
Eintritt
Kostenlos

Hund im District des Franches-Montagnes: Was wirklich gilt

Die Freiberge liegen auf einem Hochplateau auf knapp 1000 Metern. Im Herbst hängt Nebel in den Senken, im Juni riechen die Wiesen nach frisch gemähtem Gras, und irgendwo zwischen La Chaux-des-Breuleux und Le Noirmont galoppieren Freiberger Pferde über endlose Weiden. Der Kanton Jura umfasst die geografischen Regionen Delsberger Becken, Ajoie, Clos du Doubs, Freiberge und das Bergland von Movelier. Der District des Franches-Montagnes bildet das Herzstück dieser Freiberge. Er grenzt im Norden an das Delsberger Becken, im Westen und Süden an Frankreich und den Doubs-Naturpark. Das ist keine Tourismusregion mit glatter Infrastruktur. Das ist Schweizer Randland, still, weit, echt.

Für Hundehalter lohnt sich ein Blick auf die Rechtslage. Der Kanton Jura ist allem Anschein nach der liberalste Kanton der Schweiz, wenn es um die Hundegesetze geht: keine Rasseliste, keine Versicherungs-, Leinen-, Maulkorb-, Kotaufnahme- oder Hundekurspflicht. Das klingt gut. Der Praxisalltag hat aber eine kommunale Schicht darüber, die du kennen solltest.

Leinenpflicht im District des Franches-Montagnes: Was kommunal gilt

Der Kanton setzt den Rahmen. Das Hundegesetz und die Hundeverordnung des Kantons Jura sehen keine Leinen-, Maulkorb- oder Kotaufnahmepflicht für Hundehalter und Hunde (egal welcher Rasse) vor. In der Jagdverordnung des Kantons Jura ist jedoch vorgeschrieben, dass Hunde im Waldgebiet von ihrem Halter jederzeit kontrollierbar sein müssen. Die Gemeinden im Bezirk können darüber hinausgehen und eigene Polizeireglements erlassen. Aktuelles kommunales Reglement immer direkt bei der Gemeindeverwaltung erfragen.

Saignelégier, Hauptort des Bezirks

Morgens auf dem Dorfplatz von Saignelégier: Traber-Fans trinken Kaffee, Pferde traben auf dem Marktgelände vorbei, dein Hund schnüffelt an Jahrmärktsresten. Der Ort ist Hauptstadt des Bezirks und jeden August Schauplatz des grössten Pferdemarktes der Schweiz. Die Gemeindeebene ist entscheidend für die konkrete Leinenpflicht im Siedlungsgebiet. Kantone haben die Möglichkeit, gewisse Bestimmungen betreffend Hundehaltung den einzelnen Gemeinden zu überlassen. Es gilt daher, sich bei der jeweiligen Gemeinde zusätzlich über das kommunale Recht zu informieren und örtliche Beschilderungen zu befolgen. Das aktuelle Polizeireglement prüfst du direkt auf der offiziellen Webseite der Gemeinde Saignelégier.

Wald: Kontrolle statt Leine

Die Tannenwälder der Freiberge sind ein Sonderfall. Keine generelle Leinenpflicht, aber eine klare Pflicht zur Kontrolle. Im Wald müssen Hunde unter der Kontrolle des Halters sein, ansonsten sind sie an der Leine zu führen (Art. 40 Abs. 3 Ordonnance sur la chasse/JU). Heisst konkret: Wenn dein Hund auf Zuruf nicht kommt, wird die Leine zur Pflicht. Das gilt ganzjährig.

Noch schärfer: Es ist verboten, Hunde wildern, jagen oder streunen zu lassen (Art. 40 Abs. 1 Ordonnance sur la chasse/JU). Als streunende Hunde gelten alle Hunde, die sich nicht mehr unter der Kontrolle ihres Halters befinden (Art. 40 Abs. 2 Ordonnance sur la chasse/JU). Wildernde oder jagende Hunde können von den Wildhütern sowie der Kantons- oder Gemeindepolizei erlegt werden, wenn es nicht möglich ist, sie einzufangen. Das ist kein Buchstabe im Gesetz, der nie angewendet wird. In den Freibergen gibt es Rehe, Wildschweine und Auerhühner. Wenn dein Hund ein Reh jagt und du ausser Reichweite bist, zählt das als Wildern. Die Konsequenz steht im Gesetz.

Naturschutzgebiete: Étang de la Gruère

Der Étang de la Gruère ist ein Naturschutzgebiet von nationaler Bedeutung. Das Hochmoor liegt auf 1003 m ü. M., der Torfgeruch hängt schon am Parkplatz in der Luft. Im Winter frieren die Holzstege zu, im Frühling ruft der Kuckuck aus dem Nadelwald. Weil das Gebiet unter nationalem Schutz steht, gelten dort verschärfte Regeln. Ob und unter welchen Bedingungen du deinen Hund mitbringen kannst, klärst du vor dem Besuch beim Parc du Doubs, der für Teile des Gebiets verantwortlich ist. Vor Ort die Beschilderung lesen, sie ist massgebend.

Listenhunde im District des Franches-Montagnes: Kanton ohne Rasseliste

Gute Nachricht für Halter von Rassen, die in anderen Kantonen auf Listen stehen. Über keinerlei Rasseliste verfügen die Kantone Appenzell Ausserrhoden und Innerrhoden, Bern, Graubünden, Jura, Luzern, Neuenburg, St. Gallen, die Urkantone und Zug. Im Kanton Jura gibt es keine kantonale Rassenliste, keine Haltungsverbote für bestimmte Rassen, keine kantonale Bewilligungspflicht.

Die Gemeinden haben aber einen Spielraum. Vor allem können die Gemeinden ausdrücklich auch das Halten von «gefährlichen Hunden» untersagen oder anderweitige öffentliche Schutzmassnahmen treffen (Taxe des chiens, Art. 13). Aktuell sind keine Gemeinden des Kantons Jura bekannt, die in dieser Hinsicht Rasselisten oder Bedingungen zur Haltung bestimmter Hunderassen erlassen hätten. Das kann sich ändern. Wer mit einem Hund einer potentiell gelisteten Rasse in den Bezirk zieht, fragt bei der Gemeindeverwaltung nach.

Bist du aus einem anderen Kanton mit Rasseliste zu Besuch? Für alle Listenhundbesitzer wichtig: Wenn das Halten eures Listenhundes in eurem Wohnkanton bewilligt ist und ihr alle damit zusammenhängenden Auflagen erfüllt, kann euch kein anderer Kanton das Einreisen, die Durchreise oder den zeitweisen Aufenthalt verbieten, auch wenn euer Hund in diesem Kanton auf einer Liste mit verbotenen Hunderassen steht. Für euch gelten dahingehend die Regelungen eures Wohnkantons. Ihr müsst euch aber während eures Aufenthalts an die auf dem Kantonsgebiet geltenden Hundegesetze halten, also beispielsweise an eine Leinen- oder Maulkorbpflicht. Im Kanton Jura gibt es kantonal keine solche Pflicht, nur die kommunale Ebene kann zusätzliche Anforderungen stellen. Mehr zum kantonalen Rahmen findest du im Artikel zum Kanton Jura.

Hundetaxe und Anmeldung im District des Franches-Montagnes

Wer im Bezirk wohnt, zahlt Hundetaxe. Das ist kantonal geregelt. Hundehaltende sind verpflichtet, für die Haltung von Hunden in einem Alter von über drei Monaten eine jährliche Hundetaxe zu bezahlen (Art. 3 f. Loi concernant la taxe des chiens/JU). Die Hundesteuer selbst legt die jeweilige Gemeinde fest, das kantonale Gesetz gibt hierfür aber einen Rahmen von minimal CHF 20 bis maximal CHF 130 pro Hund und Jahr vor.

Die Rechnung kommt jedes Jahr am 1. Mai. Wer neu einen Hund hält, muss sich innerhalb von 30 Tagen bei der Wohnsitzgemeinde melden (Art. 5 Abs. 1 Loi concernant la taxe des chiens/JU). Die Anmeldung läuft über die Gemeindeverwaltung. Gleichzeitig registrierst du deinen Hund in der nationalen Datenbank AMICUS (amicus.ch). Das Chip-Implantieren ist Bundespflicht ab drei Monaten. Aktuellen Tarif deiner Gemeinde direkt am Schalter erfragen.

Die besten Routen im District des Franches-Montagnes, mit korrekter Rechtslage

Étang de la Gruère, Moorsee mit Holzsteg

Der Étang de la Gruère liegt auf dem Hochplateau wie ein dunkler Spiegel. Im Oktober liegen Nebelschleier über dem Wasser. Die Oberfläche ist schwarz, der Wald dahinter grau, der Horizont offen. Der Étang de la Gruère ist wohl der bekannteste Moorsee im Jura. Der Rundgang ist einfach zugänglich für Gross und Klein. Ein angelegter Weg aus Holzspänen und -platten eröffnet bei jedem Schritt neue Aussichten auf diesen Moorsee. Das Gebiet hat nationalen Schutzstatus. Ob Hunde auf dem Rundweg mitdürfen und ob besondere Vorschriften gelten, klärst du vor dem Besuch direkt beim Parc du Doubs oder über die Beschilderung vor Ort. Auf keinen Fall abseits des Wegs gehen, das Moor ist tückisch.

Combe de Biaufond und Doubs-Grenze

Wer Frankreich riechen will, ohne einen Grenzposten zu passieren, wandert in die Combe de Biaufond. Diese Jurawanderung an der Grenze zu Frankreich führt auf einem alten Schmugglerweg von La Ferrière durch die wenig bekannte Schlucht Combe de Biaufond an den Doubs. Der Fluss selbst bildet die Landesgrenze. Das Wasser ist kalt, klar und riecht nach Kalk. Im Herbst leuchten die Buchen gelb, und der Boden ist nass von den ersten Regen. Im Waldabschnitt gilt die Kontrollpflicht (Art. 40 Abs. 3 Ordonnance sur la chasse/JU): Hund unter Kontrolle oder an der Leine. Aktuelle Routen-Empfehlungen findest du bei SchweizMobil, das auch saisonale Wegbedingungen dokumentiert.

Freiberge-Hochplateau – Wytweiden zwischen Saignelégier und Le Noirmont

Das offene Plateau zwischen Saignelégier und Le Noirmont ist das Gegenteil von Enge. Weide folgt auf Weide, Tanneninseln unterbrechen den Horizont. Im Juni ist der Gras noch feucht von Nachtfrost, im August knistert er trocken unter den Pfoten. Die «Wytweiden» mit ihren Tannenwäldern und den traditionellen Trockenmauern laden zum Wandern für jedermann ein. Auf diesen Weiden laufen Freiberger Pferde. Das ist keine dekorative Kulisse. Pferde reagieren auf unbekannte Hunde mit Flucht oder Gegenwehr. Hund an die Leine, wenn Pferde auf der Weide sind. Das ist keine Empfehlung, das ist veterinärrechtliche Verantwortung als Halter.

Combe Tabeillon, von der Schlucht aufs Plateau

Wer aus dem Tal kommt, hört den Bach zuerst. Dann sieht man ihn. Diese Wanderung zeigt die vielen Gesichter des Juras: sattgrüne Weiden, Weiher, abweisende Felswände und dichte Nadelwälder wechseln sich längs des Tabeillon-Baches ab. Der Aufstieg von der Schlucht aufs Plateau dauert gut eine Stunde. Oben öffnet sich das Land. Der Weg führt durch Wald, dort gilt die Kontrollpflicht. Im Frühjahr ist der Boden aufgeweicht, und Rehkitze liegen in den hohen Gräsern versteckt. Ein freilaufender Hund, der Wild aufschreckt, ist hier kein Kavaliersdelikt. Er riskiert den Abschuss durch den Wildhüter.

Was im District des Franches-Montagnes anders ist als im Rest des Kantons

Der Bezirk ist dünn besiedelt. Knapp 12’000 Einwohner auf rund 228 km². Das hat Konsequenzen für die Hundehaltung: Die kommunale Verwaltung ist klein, Kontrollen im Wald selten, und gleichzeitig ist das Wild dicht. Rehe, Wildschweine, Auerhühner, das Freiberger Plateau ist Jagdgebiet. Der Kanton Jura kennt keine Rasseliste, keine Versicherungs-, Leinen-, Maulkorb-, Kotaufnahme- oder Hundekurspflicht. Wichtig ist aber zu wissen, dass sowohl die Gemeinden als auch das kantonale Veterinäramt umfangreiche Befugnisse haben, um im Falle von auffälligen Hunden oder unschönen Ereignissen entsprechende Massnahmen anzuordnen.

Was den Bezirk ausserdem unterscheidet: die Grenzlage. Teile des Gebiets grenzen direkt an den französischen Jura. Der Naturpark Doubs hat eigene Schutzregeln, die auf beiden Seiten gelten können. Wer im Grenzgebiet wandert, prüft die aktuelle Beschilderung. Und: Das Plateau liegt im Winter oft unter Schnee. Schneeschuhwanderungen mit Hund sind möglich, aber im Wald gilt auch dann die Kontrollpflicht nach Art. 40 Ordonnance sur la chasse/JU.

Häufig gestellte Fragen

Gibt es im District des Franches-Montagnes eine generelle Leinenpflicht?

Kantonal nicht. Das Jurassische Hundegesetz kennt keine generelle Leinenpflicht. Im Wald gilt aber: Dein Hund muss jederzeit unter deiner Kontrolle sein. Wenn er nicht auf Zuruf kommt, muss er an die Leine (Art. 40 Abs. 3 Ordonnance sur la chasse/JU). Kommunale Polizeireglements können im Siedlungsgebiet weitergehende Regelungen festlegen. Das aktuelle Reglement deiner Gemeinde fragst du bei der Gemeindeverwaltung nach.

Darf ich mit meinem Hund zum Étang de la Gruère?

Der Étang de la Gruère ist ein Naturschutzgebiet von nationaler Bedeutung. Ob und unter welchen Bedingungen Hunde auf dem Rundweg mitdürfen, klärt der Parc du Doubs (parcjuradoubs.ch). Vor Ort die Beschilderung lesen, sie ist massgebend. Keine generelle Aussage möglich, weil sich Schutzgebietsregeln ändern können.

Wie hoch ist die Hundetaxe im Bezirk?

Das kantonale Gesetz gibt einen Rahmen von CHF 20 bis CHF 130 pro Hund und Jahr vor (Taxe des chiens/JU). Den genauen Betrag legt jede Gemeinde selbst fest. Den aktuellen Tarif erfragst du direkt bei deiner Gemeindeverwaltung. Die Taxe gilt für Hunde ab drei Monaten. Die Rechnung kommt jährlich am 1. Mai.

Mein Hund steht in einem anderen Kanton auf der Rasseliste. Darf ich damit in den Kanton Jura?

Ja. Der Kanton Jura hat keine Rasseliste. Wer seinen Hund im Wohnkanton legal hält und alle Auflagen erfüllt, darf in andere Kantone reisen, auch wenn die dortige Gesetzeslage strenger wäre (was im Jura nicht der Fall ist). Während des Aufenthalts gelten die jurassischen Regeln: keine generelle Leinenpflicht, aber Kontrollpflicht im Wald. Dein Hund muss jederzeit abrufbar sein.

Was passiert, wenn mein Hund im Wald Wild jagt?

Das ist im Kanton Jura verboten (Art. 40 Abs. 1 Ordonnance sur la chasse/JU). Ein jagender oder streunender Hund, der sich nicht mehr unter der Kontrolle des Halters befindet, kann vom Wildhüter oder der Polizei erlegt werden, wenn ein Einfangen nicht möglich ist. Das ist keine theoretische Drohung. Die Freiberge sind dicht besiedeltes Wildgebiet. Leine anlegen, bevor der Hund Wild wittert.

Quellen

Saisonale Hinweise

Beste Jahreszeit: Sommer