Arrondissement administratif Jura bernois
Hund im Berner Jura: Was wirklich gilt
Der Berner Jura ist die französischsprachige Region des Kantons Bern, einer von zehn Verwaltungskreisen, mit rund 39 Gemeinden auf 522 km². Hauptort ist Courtelary; dort sitzt auch das Kreisgrunduchamt. Im Norden stösst das Gebiet an den Kanton Jura, im Osten an den Bezirk Biel/Bienne, im Süden an den Bernischen Seebezirk. Was hier auf den ersten Blick nach ruhigem Jurahochland aussieht, hat historisch eine Sonderstellung: Die Gemeinde Moutier, bis Anfang 2026 die grösste Stadt im Berner Jura, ist per 1. Januar 2026 zum Kanton Jura gewechselt. Der Verwaltungskreis ist dadurch etwas kompakter geworden. Wer hier mit Hund lebt oder wandert, spielt auf kantonalem Bernerboden, mit Regeln, die sich deutlich von den Nachbarkantonen unterscheiden.
Der Berner Jura gilt als Geburtsort der Uhrenindustrie und Herz des sogenannten Watch Valley. Typisch für den Jura sind seine faltigen Hügelzüge, weite Hochtäler und teils tiefe Schluchten. Wer im September früh aufbricht, findet Morgennebel in den Talmulden rund um Saint-Imier. Im Juli ziehen Gewitter über den Chasseral. Und im Dezember liegt Schnee auf den Freibergen, während die Talsohle noch grün bleibt. Für Hundehalter ist dieser Kontrast relevant: Die Anforderungen im Dorf, auf Weiden und im Wald folgen unterschiedlichen Regeln.
Leinenpflicht im Berner Jura: Was kommunal gilt
Im Kanton Bern gibt es keine generelle Leinenpflicht. Es gibt aber Orte, wo Hunde trotzdem angeleint sein müssen. Das kantonale Hundegesetz (BSG 916.31, in Kraft seit 1. Januar 2013) setzt den Rahmen. Die Gemeinden konkretisieren ihn, und dort liegt die eigentliche Praxisschicht für den Alltag im Berner Jura.
Gesetzliche Pflicht-Leinenstellen im ganzen Kanton Bern
Eine kantonale Leinenpflicht gilt auf Schulanlagen, öffentlichen Spiel- und Sportplätzen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Bahnhöfen und Haltestellen sowie beim Betreten von Weiden mit Nutztieren (Art. 7 Abs. 1 Hundegesetz/BE). Das gilt also in Courtelary, Tramelan, Saint-Imier und jeder anderen Gemeinde des Kreises, ohne Ausnahme.
Ausserhalb dieser Orte gilt: Das unbeaufsichtigte Laufenlassen von Hunden ist verboten. Hunde dürfen im Feld oder im Wald nur freigelassen werden, wenn sie jederzeit wirksam unter Kontrolle gehalten werden können. Konkret heisst das: Folgt dein Hund zuverlässig, läuft er leinenfrei. Läuft er nicht zurück, gehört er an die Leine.
Kommunale Ergänzungen: Was die Gemeinden hinzufügen
Die Gemeinden können weitere Orte bestimmen, an denen Hunde angeleint sein müssen oder keinen Zutritt haben (Art. 7 Abs. 2 und Art. 8 Hundegesetz/BE). Im Berner Jura setzen mehrere Gemeinden von dieser Möglichkeit Gebrauch. Ob deine Wohngemeinde Courtelary, Tramelan, La Neuveville oder eine kleinere Gemeinde wie Péry-La Heutte eigene Regelungen erlassen hat, prüfst du direkt bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung, die Polizeireglements sind auf den Gemeinde-Websites oder am Schalter einsehbar.
Wald und Wildschutz: Bern hat keine saisonale Waldleinenpflicht
Im Kanton Bern gilt keine Leinenpflicht für Hunde während der Brutzeit von Wildtieren. Der Grosse Rat hat ein entsprechendes Postulat abgelehnt. Das unterscheidet Bern von seinen Nachbarkantonen: Anders als in den Nachbarkantonen gilt im Kanton Bern keine Leinenpflicht während der Brutzeit. Im Wald des Berner Juras bist du also nicht automatisch verpflichtet, deinen Hund anzuleinen, aber du bist verantwortlich für seine Kontrolle. Wer einen Hund hat, der jagt, muss anleine. Das ist keine Empfehlung, das ist Gesetz (Art. 5 Abs. 2 Hundegesetz/BE). Rehkitze liegen im Juni im Hochgras. Ein jagender Hund ist im Berner Jura ein Problem, rechtlich und für das Wild.
Wo ausgeschilderte Wildschutzgebiete oder Naturschutzgebiete bestehen, können weitergehende Vorschriften gelten. Die Beschilderung vor Ort ist massgebend.
Listenhunde im Berner Jura: Kein Rasserecht, aber Maulkorb möglich
Der Kanton Bern führt in seinem Hundegesetz keine Rassenliste. Das ist ein wesentlicher Unterschied zu anderen Kantonen. Kein Pitbull-Verbot, kein Rottweiler-Obligatorium, keine pauschal bewilligungspflichtigen Rassen. Stattdessen gilt ein verhaltensorientierter Ansatz.
Einen Maulkorb tragen müssen bissige Hunde oder wenn es im Einzelfall angeordnet worden ist (Art. 7 Abs. 5 Hundegesetz/BE). Hunde müssen an die Leine, wenn es das Amt für Veterinärwesen anordnet. Hunde müssen einen Maulkorb tragen, wenn sie bissig sind oder wenn es das Amt für Veterinärwesen anordnet.
Was passiert nach einem Vorfall? Massnahmen können angeordnet werden, wenn ein Hund einen Menschen oder Tiere verletzt hat, übermässiges Aggressionsverhalten zeigt oder der Halter keine genügende Gewähr für eine sichere Haltung bietet (Art. 12 Abs. 1 Hundegesetz/BE). Bisse und Vorfälle meldest du dem kantonalen Veterinärdienst.
Mehr zur kantonalen Rechtslage im ganzen Kanton findest du in der Übersicht Kanton Bern.
Hundesteuer und Anmeldung im Berner Jura
Das kantonale Hundegesetz überlässt es den Gemeinden, ob und in welcher Höhe eine Hundetaxe erhoben wird (Art. 13 Abs. 1 Hundegesetz/BE). Das bedeutet: Es gibt im Berner Jura keine einheitliche Taxe. Courtelary erhebt eine andere Summe als Tramelan, La Neuveville wieder eine andere als Sonvilier. Die Stadt Bern selbst erhebt aktuell CHF 150 pro Hund und Jahr, als Anhaltspunkt für Bernische Verhältnisse, aber nicht übertragbar auf die Gemeinden des Kreises Jura bernois. Aktuelle Taxen erfragst du direkt bei deiner Gemeindeverwaltung.
Keine Hundetaxe wird erhoben für Hilfs- und Begleithunde für Menschen mit einer Behinderung, für Hunde in Tierheimen zur Neuplatzierung und für Hunde, für die im gleichen Jahr bereits in einer anderen Gemeinde oder einem anderen Kanton eine Taxe entrichtet wurde (Art. 13 Abs. 3 Hundegesetz/BE).
Zur Haftpflichtversicherung: Hundehaltende müssen über eine Privathaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von drei Millionen Franken verfügen (Art. 11 Abs. 1 Hundegesetz/BE). Das gilt für jeden Hund, unabhängig von Rasse und Grösse. Ausserdem darfst du höchstens drei Hunde, die älter als vier Monate sind, gleichzeitig ausführen.
Die besten Routen im Berner Jura, mit korrekter Rechtslage
Chasseral: Juragipfel mit Weitblick und offenen Weiden
Der Chasseral thront auf 1607 m ü. M. über dem Berner Jura. Im frühen Morgen liegt Dunst im Vallon de Saint-Imier, während der Gipfel bereits in der Sonne steht. Wanderwege führen entlang der Suze und auf den Jurahöhen wie dem Mont Soleil oder dem Chasseral. Mehrere Gemeinden des Kreises, Corgémont, Cortébert, Courtelary und Orvin, gehören zum Naturpark Chasseral. Im Naturpark gelten die kantonalen Regeln; wo Beschilderungen auf Schutzgebiete hinweisen, folge diesen. Weiden mit Nutztieren sind häufig. Leinenpflicht beim Betreten gilt ohne Ausnahme (Art. 7 Abs. 1 Hundegesetz/BE). Im Juli grasen Rinder auf den Hochweiden, dein Hund bleibt am Hang immer unter Kontrolle.
Detailrouten und aktuelle Wegbedingungen auf dem Chasseral findest du bei SchweizMobil.
Vallon de Saint-Imier: Talweg entlang der Suze
Das Tal schiebt sich von Sonceboz im Osten bis Renan im Westen, eingerahmt von Jurahängen, die sich im Oktober mit dem ersten Gelb der Wälder färben. Saint-Imier liegt im langgezogenen Vallon de Saint-Imier, umgeben von markanten Jurahöhen mit steilen Hängen und offenen Weiden. Der Fluss Suze begleitet den Weg durch das Tal. Flussufer sind beliebte Hundeausläufe. Ob und an welchen Abschnitten Leinenpflicht gilt, entnimmst du der aktuellen Beschilderung vor Ort oder fragst bei den betreffenden Gemeinden nach.
Freiberge (Franches-Montagnes): Hochplateau mit Freiraum
Die Freiberge sind ein Hochplateau auf über 1000 m ü. M. Typisch sind ausgedehnte Weiden, Nadelwälder und mächtige Einzelfichten, die als Wetterschutz für Weidetiere gepflanzt wurden. Wer im November hier geht, hört nur Wind und das Trampeln eigener Schritte. Kaum Wanderer, wenig Verkehr. Gerade unter der Woche kann es vorkommen, dass man auf solchen Wanderungen nicht mehr als eine Handvoll Leute trifft. Auf den Freibergen sind Pferdeweiden häufig. Auch hier gilt: Beim Betreten eingezäunter oder beweideter Flächen anleine. Herdenschutzhunde bewachen Herden im Jura, wenn du einem begegnest, halte deinen Hund an der Leine und halte Abstand.
Gorges du Doubs: Schlucht an der Grenze
Die Freiberger Gemeinde Les Bois ist mit Weidland und nördlich bis zu den Doubs-Ufern von stark bewaldeten Hängen umgeben. Auf halber Distanz trifft man auf den Adlerfelsen Roche de l’Aigle mit Ausblick auf die waldreichen Abhänge des tief eingebetteten Flusses Doubs. Am Ende des Abstiegs gelangt man zum Stausee bei Biaufond, bewohnt von vielen Wasservögeln. Die Gorges du Doubs bilden die Grenze zu Frankreich. Nasse Hänge, Stahlstufen in steileren Schluchtenabschnitten, in der Schlucht gibt es gesicherte Stahl-Treppen und -Leitern. Für Hunde mit eingeschränkter Kletterfähigkeit ist das ein relevanter Punkt: Wegabschnitte vorher prüfen. Die Routen rund um den Doubs liegen auf Schweizer Seite im kantonalen Bernerboden. Saisonale Detailinfos zum Wegzustand gibt es bei SchweizMobil.
Was im Berner Jura anders ist als im Rest des Kantons
Der Berner Jura ist der einzige frankophone Verwaltungskreis des Kantons Bern. Mehr als 90 % der Bevölkerung der drei ehemaligen Bezirke spricht Französisch. Das Polizeireglement der Gemeinde ist in der Regel auf Französisch verfasst. Wer nach kommunalen Vorschriften fragt, stellt die Frage auf Französisch, oder bringt jemanden mit, der übersetzt. Das ist kein Hindernis, aber eine Besonderheit, die im Rest des Kantons nicht existiert.
Dazu kommt: Wegen der fehlenden saisonalen Waldleinenpflicht gibt es im Kanton Bern sogenannten Hundeausflugstourismus. Hundehalter aus anliegenden Kantonen kommen nach Bern, um mit dem Hund spazieren zu gehen. Der Berner Jura grenzt direkt an den Kanton Jura, und ist damit ein Ziel für Hundehalter aus dem benachbarten Kanton, wo die Regeln strenger sind. An viel befahrenen Wochenenden ist das an beliebten Ausgangspunkten merkbar. Die kantonale Grundregel bleibt trotzdem dieselbe: Kontrolle statt Leinenzwang. Wer seinen Hund nicht jederzeit zurückrufen kann, muss anleine.
Häufig gestellte Fragen
Gibt es im Berner Jura eine Leinenpflicht im Wald während der Brut- und Setzzeit?
Nein. Der Kanton Bern hat keine saisonale Waldleinenpflicht eingeführt. Das unterscheidet ihn von den Nachbarkantonen Jura, Solothurn und Aargau. Du musst deinen Hund im Wald nicht anleine, du musst ihn aber jederzeit wirksam unter Kontrolle haben (Art. 5 Abs. 2 Hundegesetz/BE). Ein jagender Hund gehört an die Leine, egal zu welcher Jahreszeit.
Welche Rassen sind im Berner Jura verboten oder bewilligungspflichtig?
Keine. Der Kanton Bern führt keine Rassenliste und hat keine rassebasierten Verbote im Hundegesetz (BSG 916.31). Massnahmen wie Leinen- oder Maulkorb-Pflicht werden im Einzelfall angeordnet, etwa nach einem Beissvorfall, und gelten für den betroffenen Hund, nicht für eine Rasse.
Wie viel Hundetaxe zahle ich in den Gemeinden des Berner Juras?
Das legt jede Gemeinde selbst fest. Das kantonale Hundegesetz schreibt keine Einheitshöhe vor (Art. 13 Abs. 1 Hundegesetz/BE). Die aktuelle Taxe erfragst du direkt bei deiner Gemeindeverwaltung. Zur Orientierung: In der Stadt Bern beträgt die Taxe CHF 150 pro Hund und Jahr – Gemeinden im Berner Jura können davon abweichen.
Muss ich als Hundehalter im Berner Jura eine Haftpflichtversicherung haben?
Ja. Im Kanton Bern ist eine Privathaftpflichtversicherung mit Mindestdeckung von CHF 3 Millionen für jeden Hund obligatorisch (Art. 11 Abs. 1 Hundegesetz/BE i.V.m. Art. 29 Abs. 1 THV). Das gilt unabhängig davon, in welcher Gemeinde du im Berner Jura wohnst.
Quellen
- Amt für Veterinärwesen Kanton Bern – Hundegesetz (be.ch)
- Hundegesetz Kanton Bern BSG 916.31, Volltext (belex.sites.be.ch)
- Stiftung für das Tier im Recht – Kantonales Hunderecht Bern (tierimrecht.org)
- Direktion für Inneres und Justiz Kanton Bern – Verwaltungskreis Berner Jura (jgk.be.ch)
Saisonale Hinweise
Beste Jahreszeit: Sommer