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Neuticles (Hodenimplantate)

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Neuticles (Hodenimplantate)
Inhalt
  1. Geschichte und Hintergrund
  2. Material
  3. Varianten und Grössen
  4. Medizinischer Kontext
  5. Tierschutzrechtliche Einordnung (DACH)

Neuticles sind prothetische Hodenimplantate für Haustiere, die nach einer Kastration chirurgisch in den Hodensack eingesetzt werden. Sie dienen ausschliesslich kosmetischen Zwecken, konkret: Sie sollen das äussere Erscheinungsbild des Tieres nach dem Eingriff bewahren.

Geschichte und Hintergrund

Gregg Miller entwickelte Neuticles in den 1990er-Jahren und brachte sie erstmals auf den Markt. Das Verfahren ist patentiert.

Seither wurden weltweit Hunderttausende Tiere mit den Implantaten versehen. Gelegentlich erlangten die Produkte auch Aufmerksamkeit in der Popkultur, so soll etwa Kim Kardashian ihrem Hund Hodenimplantate haben einsetzen lassen.

Material

Die Implantate bestehen aus medizinisch zugelassenem Material, typischerweise solidem Silikon oder Polypropylen. Sie sind stabil, formbeständig und so gestaltet, dass sie möglichst natürlich wirken. Unterschiede in Härte und Oberflächenstruktur sollen die Annäherung an echtes Gewebe verbessern.

Varianten und Grössen

Die Implantate sind in verschiedenen Grössen und Härtegraden erhältlich, abgestimmt auf Hunde unterschiedlicher Rassen und Körpergrössen. Teilweise werden die Produkte auch für andere Tierarten angeboten.

Die passende Grösse wird in der Regel anhand von Rasse und Gewicht des Tieres ausgewählt, um ein möglichst natürliches Aussehen zu erzielen.

Medizinischer Kontext

Das Einsetzen von Neuticles gilt als rein kosmetischer Eingriff. Die Implantate erfüllen keinen gesundheitlichen Zweck und sind für das Wohlbefinden des Tieres nicht notwendig.

Einige veterinärmedizinische Organisationen stehen dem Einsatz kritisch gegenüber, weil der Eingriff keinen medizinischen Nutzen bietet und in erster Linie dem ästhetischen Wunsch des Halters entspricht.

Die Implantation erfolgt meist zeitgleich mit der Kastration, kann aber auch zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden.

Tierschutzrechtliche Einordnung (DACH)

Operative Eingriffe an Tieren sind in der DACH-Region grundsätzlich nur zulässig, wenn sie medizinisch notwendig sind oder durch gesetzliche Vorschriften gedeckt werden.

Rein kosmetische Eingriffe ohne gesundheitlichen Vorteil für das Tier, wozu das Einsetzen von Neuticles zählt, stehen daher unter erheblicher rechtlicher und ethischer Kritik. Sie können als unzulässiger Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Tieres gewertet werden und dürften in vielen Fällen nicht zulässig sein.

Obwohl das Produkt auf dem Markt angeboten wird, ist ein solcher Eingriff im Sinne des Tierschutzrechts in Deutschland, Österreich und der Schweiz rechtlich problematisch.